Bundesgerichtshof: Ukraine beauftragte den Nord-Stream-Terror

Der Terroranschlag gegen die Nord-Stream-Gaspipelines in der Ostsee – endlich herrscht Klarheit über die Täterschaft: In einem jetzt veröffentlichten Beschluss liefert der Bundesgerichtshof zentrale Ermittlungsergebnisse.

picture alliance/dpa | Uli Deck
Serhij K. soll als Elitesoldat im Auftrag der Ukraine gehandelt haben. Der Bundesgerichtshof entschied nun, dass er weiter in Haft bleiben muss (Aufnahme vom 28.11.2025)

Das Höchstgericht kommt zu dem Schluss, dass die Sabotage im Auftrag eines fremden Staates erfolgte und macht deutlich, dass damit die Ukraine gemeint ist. Zwar nennt das Gericht kein konkretes Land, doch aus dem Zusammenhang ergibt sich ein klarer Bezug zur Ukraine.

Ausgangspunkt der Entscheidung war eine Haftbeschwerde im Fall des ukrainischen Staatsangehörigen Serhij K., eines ehemaligen Mitglieds einer Spezialeinheit der ukrainischen Streitkräfte. Der Mann war im vergangenen Jahr in Italien festgenommen und anschließend nach Deutschland überstellt worden. Seitdem sitzt er in Untersuchungshaft. Der dritte Strafsenat des Bundesgerichtshof entschied nun, dass K. weiter in Haft bleiben muss.

Dem Beschuldigten wirft der Generalbundesanwalt verfassungsfeindliche Sabotage, die Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion sowie die Zerstörung von Bauwerken vor. Serhij K. bestreitet eine Beteiligung an den Taten. Seine Verteidigung argumentierte, selbst bei einer möglichen Tatbeteiligung stehe ihm sogenannte funktionelle Immunität zu. Der Anschlag sei Teil des bewaffneten Konflikts zwischen der Ukraine und Russland gewesen, zudem habe es sich bei den Pipelines um ein legitimes militärisches Ziel gehandelt.

„Anschlag hat die Souveränität Deutschlands berührt“

Dieser Sichtweise erteilte der Bundesgerichtshof eine klare Absage. In dem Beschluss heißt es, die Nord-Stream-Pipelines hätten vorrangig zivilen Zwecken gedient und seien kein zulässiges militärisches Ziel gewesen. Zudem gehen die Richter von einer geheimdienstlichen Operation aus, bei der die Beteiligten nicht als Kombattanten erkennbar gewesen seien. Besonders relevant ist aus Sicht des Gerichts auch die deutsche Dimension des Falls: Die Tat habe die Souveränität der Bundesrepublik berührt, da die Pipelines in Deutschland endeten und der Gasversorgung des Landes dienen sollten.

Die Explosionen ereigneten sich am 26. September 2022 in der Ostsee, nordöstlich der dänischen Insel Bornholm. Betroffen waren die Pipelines Nord Stream 1 und 2. Insgesamt wurden vier Leckstellen festgestellt. Seismologische Messstationen registrierten mehrere starke Unterwasserexplosionen, die Fachleute eindeutig als gezielte Sprengungen einordneten. Nach dem Stand der Ermittlungen wurden hochexplosive Sprengstoffe eingesetzt, die professionell an den Röhren angebracht worden waren.

Milliardenschaden durch die Sprengungen

Die Folgen des Anschlags waren gravierend. Große Mengen Erdgas entwichen in die Ostsee, die Pipelines wurden auf weiten Strecken zerstört. Der wirtschaftliche Schaden ging in die Milliarden, zugleich verlor Europa eines seiner zentralen Energieinfrastrukturprojekte. Für Deutschland hatte der Anschlag erhebliche energiepolitische Konsequenzen, da Nord Stream als wichtiger Bestandteil der Gasversorgung vorgesehen war.

Der aktuelle Beschluss des Bundesgerichtshofs gilt als Leitsatzentscheidung. Das voraussichtlich zuständige Oberlandesgericht Hamburg dürfte sich daran orientieren, sollte es zu einer Anklage und Hauptverhandlung kommen. Für die Verteidigung von Serhij K. ist die Entscheidung ein schwerer Rückschlag. Zugleich markiert sie einen wichtigen Schritt in der juristischen Aufarbeitung eines Anschlags, der Europa bis heute politisch und sicherheitspolitisch beschäftigt.

Fußnote: Sachkundige gehen bei den Nord-Stream-Sprengungen vom Management eines US-Geheimdienstes aus.

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Kommentare ( 25 )

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M. B.
26 Minuten her

J. Biden, Pressekonferenz Weißes Haus, 07.02.2022:
„Wenn Russland einmarschiert, das heißt Panzer oder Truppen über die Grenze der Ukraine fahren, dann wird es kein Nord Stream 2 mehr geben. Wir werden das beenden.“.
Scholz dazu: „Wir haben uns intensiv vorbereitet, darauf, dass wir die notwendigen Sanktionen konkret ergreifen können, falls es zu einer militärischen Aggression gegen die Ukraine kommt. […] Ich habe mich bereits mit meinen NATO-Partnern über das Ausmaß und die Reichweite der Sanktionen verständigt.

Das konnte der BGH natürlich nicht wissen.

Europafriend
40 Minuten her

Es ist einfach grotesk: Ein korrupter Staat, der von Europa und vor allem Deutschland vorne und hinten gepampert wird, „bedankt“ sich beim Geber auf seine Weise. Der gefütterte Hund beißt seinem Geber in die Hand. Unfassbar !

Andi Schwarz
59 Minuten her

Viel krimineller als der Anschlag ist die Tatsache, dass die deutsche Regierung diesem korrupten Staat noch Geld in den Rachen wirft, statt Regress einzufordern.

CasusKnaxus
1 Stunde her

Der ist ein Lee Harvey Oswald aus der Ukraine und lebt nicht mehr lange

Hinrich Mock
1 Stunde her

Zu einer solchen Sprengung sind nur Spezialkräfte mit militärischer Deckung in der Lage, über die die Ukraine wohl kaum verfügt, schon gar nicht in der totalüberwachten Ostsee. Das könnte bzw. müßte auch der Bundesgerichtshof wissen bzw. ermittelt haben. Die Gasröhre war schon lange politisch heftig umstritten und von hoher wirtschaftlicher und geopolitischer Relevanz. Hier liegt das validere Motiv, der Krieg in der Ukraine schuf nur die Gelegenheit. „Thank you, USA.“ (R.Sikorsky)

Haba Orwell
1 Stunde her

> Ukraine beauftragte den Nord-Stream-Terror Wäre es nicht ein Grund, die 90 Milliarden zu streichen? Ich kann gleich einen weiteren liefern: https://tkp.at/2026/01/16/wie-die-eu-geopolitische-tektonische-verschiebungen-verschlaeft/ > „… Allerdings hat der österreichische Sicherheitsexperte Gunther Fehlinger-Jahn, Vorsitzender des Austrian Committee for NATO Enlargement, die USA gewarnt: Eine Übernahme Grönlands könnte zu drastischen Konsequenzen führen, wie der Beschlagnahme US-amerikanischer Militärbasen in Europa (z. B. in Italien, Deutschland oder Rumänien). Was jetzt nicht zu Angstzuständen in den USA führte, aber ein Signal darstellt. Vielleicht käme das sogar Trump entgegen, wenn er, wie manche behaupten, einen „Deal“ mit Putin über Einflusszonen gemacht haben sollte. …“ Anscheinend befindet sich… Mehr

Lucius de Geer
1 Stunde her

Davon hat der heilige Zelenski aber bestimmt nichts gewusst. Er wollte doch die Ukraine in Abgrenzung zum korrupten Russland unbedingt zu einem blütenreinen Musterstaat machen – so nach EU-Vorbild…

Schwermetaller
1 Stunde her

Lächerlich.
Ich gehe davon aus, daß „fremde Mächte“ im Auftrag inländischer Mächte gehandelt haben. Dementsprechend mild wird das Urteil gegen die vermeintlichen Saboteure von außerhalb ausfallen. ABER: Das ist auch gut und richtig so. Minimum 75% der Inländer wollen das alles genau so haben. Und die wollen auch noch was ganz anderes. Sollen sie es bekommen. Der denkende Mensch, sofern er sich nicht für den Tod entschieden hat, verlässt das Land.

maps
1 Stunde her

Der Angeklagte streitet also nicht ab, sondern beruft sich auf seine (nicht vorhandene) Immunität, da es eine ukrainische Geheimmission war! Und wir werden dafür tagtäglich ausgeraubt und die Milliarden in die Ukraine geschickt, die uns die kritische Infrastruktur sprengen (was eigentlich eine Kriegserklärung ist). Das ist so ein ekelhaftes System und die ganze „Justiz“ lässt das zu! Natürlich weil sie eingesetzt sind. Welches Recht haben diesen widerlichen Politiker uns dafür auszurauben!?

Buck Fiden
1 Stunde her

Und dann geben wir diesem korrupten Kriegsverbrecher Selenski auch nur noch einen Euro, statt ihn beim nächsten Besuch festzunehmen und in einem Paket nach Den Haag zu senden?
Als Bürger komme ich mir durch unsere regierenden „Eliten“ noch nicht einmal mehr vera….. vor. Das ist nur noch krank, was die abliefern.