Die Abkassier-Republik: Wie Berlin Schenkungen zum Staatsgeschäft macht

Schenkungen sind mit hohen Steuerlasten verbunden sowie mit strengen Melde- und Dokumentationspflichten. Wer Geld verschenkt oder Vermögen überträgt, gerät unter Generalverdacht. Eigentum wird nicht mehr geschützt, sondern kontrolliert.

picture alliance / ZB | Sascha Steinach

Schenkungen sind in Deutschland mit einer hohen Steuerlast sowie strengen Dokumentations- und Meldepflichten verbunden. Bei Verstößen gegen die gesetzlichen Vorgaben drohen drakonische Strafen. Während es im Land an allen Ecken und Enden lichterloh brennt, konzentriert sich Berlin ausgerechnet darauf, den anständigen Bürger mit Vorschriften wie diesen zu drangsalieren.

Unfair und auch unverschämt: Hohe Steuerlast auf Geldgeschenke

Im Bürokratie-Staat Deutschland geht eine Geldschenkung häufig mit erheblichen steuerlichen Belastungen einher. Die Freibeträge sind dabei äußerst niedrig: Für Ehegatten liegen sie bei 500.000 Euro, für Kinder und Stiefkinder bei 400.000 Euro, für Enkelkinder bei 200.000 Euro und für Eltern oder Großeltern (nur im Erbfall) bei 100.000 Euro.

Die Schenkungsteuer in Deutschland unterliegt gestaffelten Steuersätzen, die sowohl vom Wert der Schenkung als auch vom Verhältnis zwischen Schenkendem und Beschenktem abhängen. Sie beginnt bei 7 Prozent, ab einem Betrag von 75.000 Euro über dem Freibetrag und kann bis zu 50 Prozent betragen – etwa für Schenkungen über 6 Millionen Euro an Personen der Steuerklasse III, zu denen entfernte Verwandte wie Cousins, Freunde, Geschäftspartner oder sonstige Dritte zählen.

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Die massive Steuerlast, die in bestimmten Fällen die Hälfte des übertragenen Vermögens verschlingen kann, ist geradezu skandalös – insbesondere, wenn man bedenkt, dass das Geld in der Regel bereits mehrfach versteuert wurde, etwa durch Einkommen-, Kapitalertrags- oder Umsatzsteuer. Für Unternehmer, die etwa beim Ausscheiden eines Geschäftspartners Teile ihres Vermögens übertragen wollen, kann dies bedeuten, dass sie bis zu 50 Prozent an den Fiskus abführen müssen. Gleiches gilt für wohlhabende Bürger, die größere Summen an Freunde oder entferntere Verwandte weitergeben möchten.

Zwar existieren bei Betriebsvermögen teilweise steuerliche Vergünstigungen wie sogenannte Verschonungsabschläge, diese greifen jedoch nur, wenn strenge Voraussetzungen erfüllt sind – etwa eine bestimmte Beteiligungshöhe oder der dauerhafte Verbleib der Anteile im Betriebsvermögen.

Das bei Schenkungen angewandte System verdeutlicht die unstillbare Gier des Staates, der seine Bürger durch wiederholte Besteuerung nach und nach enteignet. Während die Bevölkerung unter der Abgabenlast ächzt, profitieren die Staatsfinanzen in nie dagewesenem Ausmaß: Die Finanzämter in Deutschland setzten im vergangenen Jahr so viel Erbschaft- und Schenkungsteuer fest wie noch nie zuvor. Laut dem Statistischen Bundesamt in Wiesbaden beliefen sich die Einnahmen im Jahr 2024 auf insgesamt 13,3 Milliarden Euro – ein Plus von 12,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Grundlage dieser Steuerfestsetzungen waren Vermögensübertragungen durch Erbschaften und Schenkungen im Gesamtwert von 113,2 Milliarden Euro. Die Einnahmen aus der Schenkungsteuer erreichten mit 4,8 Milliarden Euro sogar ein Allzeithoch und stiegen im Vergleich zu 2023 um 17,8 Prozent.

Bei Nichteinhaltung rechtlicher Vorgaben drohen drastische Strafen

Neben der hohen Steuerlast erschweren zahlreiche Regularien den Schenkungsprozess. Verstöße dagegen können mit empfindlichen Strafen geahndet werden. Wer Geld verschenkt, ist grundsätzlich verpflichtet, jede Zuwendung beim zuständigen Finanzamt zu melden – selbst dann, wenn der Betrag unterhalb des persönlichen Freibetrags liegt. Diese Meldepflicht betrifft sowohl den Schenkenden als auch den Beschenkten und muss innerhalb von drei Monaten nach der Schenkung erfüllt werden.

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In der Praxis wird diese Vorschrift jedoch häufig übersehen, da viele bei Geldgeschenken im familiären oder freundschaftlichen Umfeld nicht wissen, dass auch hier steuerrechtliche Pflichten bestehen. Ausgenommen sind in der Regel Geschenke mit kleinen Beträgen, zu bestimmten Anlässen wie Geburtstagen oder Hochzeiten, die als „übliche‟ Geschenke gelten und in den meisten Fällen nicht gemeldet werden müssen.

Zusätzlich greifen die Regelungen zur Geldwäscheprävention: Bei der Einzahlung größerer Bargeldbeträge müssen Banken ab Summen von in der Regel 10.000 Euro einen nachvollziehbaren Herkunftsnachweis verlangen. Auch gestückelte Einzahlungen werden dabei zusammengerechnet.
Wer diese Vorschriften missachtet, riskiert Nachzahlungen oder Bußgelder, wenn das Finanzamt später von der nicht gemeldeten Schenkung erfährt.

In besonders schweren Fällen kann das Vergehen sogar als Steuerhinterziehung gewertet werden. Nach § 370 der Abgabenordnung (AO) kann diese mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren bestraft werden.

Es wird immer deutlicher – So falsch ist Berlins Prioritätensetzung

Dass der Staat, um sich zu bereichern, bei privaten Geldgeschenken derart hohe Steuersätze erhebt, zeigt exemplarisch, wie verfehlt die Prioritäten der politischen Entscheidungsträger in Deutschland sind.

Zwar steht der Bundeshaushalt seit Jahren unter Druck, und ja, Deutschland braucht neue Einnahmequellen. Doch bei den Bürgern anzusetzen, deren Vermögen bereits mehrfach versteuert wurde, ist der falsche Weg. Statt weiter an der Steuerlast zu drehen, sollte Berlin endlich den Mut aufbringen, das ausufernde Sozialsystem zu reformieren – allen voran das Bürgergeld. Hier ließen sich Milliarden einsparen, wenn man Arbeitsverweigerer – zu einem erheblichen Teil Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft – vom Tropf des Staates löst. Eine solche Reform würde nicht nur den Haushalt gewaltig entlasten, sondern auch die Migrationsproblematik entschärfen, da das deutsche Sozialsystem einer der zentralen Pull-Faktoren für die übermäßige Zuwanderung ist.

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Ebenso könnte bei den ideologisch getriebenen Klimaprojekten angesetzt werden. Die grüne Transformation, einhergehend mit dem kostspieligen Ausbau von Wind- und Solaranlagen, Stromnetzen sowie der Implementierung grüner Prduktionsmethoden in der Wirtschaft, belastet den Staatshaushalt enorm. Laut einer Analyse von Agora Industrie und der Bertelsmann Stiftung aus dem Jahr 2025 werden die Gesamtkosten der grünen Transformation bis 2045 auf satte 11,3 Billionen Euro geschätzt – das entspricht mehr als 500 Milliarden Euro jährlich. Durch ein Stopp der grünen Wende, verbunden mit der Rückbesinnung zu einer Technologieoffenheit in der Wirtschaft, sowie der Bekenntnis zu altbewährten und effizienten Energiequellen wie etwa der Kernkraft, könnte ein Großteil dieser Kostenlast eingespart werden.

Auch die rigiden Vorschriften und Strafandrohungen für Bürger, die vergessen, eine Schenkung zu melden, oder aus anderen Gründen den Dokumentations- und Meldepflichten nicht nachkommen können, wirken geradezu grotesk.

Während schwere Gewaltdelikte in deutschen Städten zunehmen und viele Täter ohne ernsthafte Konsequenzen wieder auf freien Fuß gesetzt werden, geht der Staat mit unverhältnismäßigem Eifer gegen jene vor, die bei einer privaten Geldübertragung lediglich eine Formalität übersehen. Ein Sinnbild dafür, dass Berlin längst jedes Maß zwischen Gerechtigkeit und Willkür verloren hat.

Die Entwicklung zeigt, wie sehr der deutsche Staat seine Rolle verkennt. Statt Freiheit und Eigenverantwortung zu fördern, bekämpft Berlin jene, die sich redlich etwas aufgebaut haben. Während Milliarden in ideologische Prestigeprojekte und ein überdehntes Sozialsystem fließen, wird der ehrliche Bürger zum Spielball der fiskalischen Gier. Wer in Deutschland schenken will, wird behandelt wie ein Krimineller – überwacht, bestraft, enteignet.

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Kommentare ( 39 )

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Leroy
1 Monat her

Mit dem „Stadtbild“ von 2012 könnte man auf die Erbschafts- und Schenkungssteuer komplett verzichten und sogar noch den Rentnern eine 13. Rente zu Weihnachten auszahlen.

WGreuer
1 Monat her

„Zwar steht der Bundeshaushalt seit Jahren unter Druck, und ja, Deutschland braucht neue Einnahmequellen.“ 
Mit Verlaub: nein, Deutschland braucht keine neuen Einnahmequellen, sondern eine massive Ausgabenbechränkung sowie eine heftige Verschlankung des Staatsapparates. Das Geld muss nicht an jeden in der Welt verschenkt werden, die Massenmigration hat sich hinreichend als Katastrophe erwiesen und bei der Idee mit dem Klimawahn, der Energiewende und den CO2-Steuern sollte der Letzte inzwischen kapiert haben, dass das rein nur dem Abkassieren dient.

Joe4
1 Monat her

In 8 EU-Ländern gibt es keine Erschafts- und Schenkungssteuer, und in Deutschland werden Erben und Beschenkte ordentlich zur Kasse gebeten. Besonders hart trifft es all jene, die nicht zu den Verwandten der geraden, vertikalen Linie gehören. – Die Steuer-Klassifizierung bedarf dringend einer Reform. Die Knebel-Regelung, dass eine Immobilie voll zu versteuern ist, wenn man sie als Erbe nicht mindestens 10 Jahre lang bewohnt, gehört endlich abgeschafft.

Mausi
1 Monat her

Und jetzt sitzen mindestens Zwei beim BVerfGE, die dieses Tun unterstützen werden. Und die eine wird die nächste Vorsitzende.

Britsch
1 Monat her

Merksch was? Z:B. wieso Beweisumkehr beim Geld, Guthaben?

alter weisser Mann
1 Monat her

„Die Freibeträge sind dabei äußerst niedrig.“
Das ist schon im europäischen Vergleich Quatsch.
https://www-euronews-com.translate.goog/business/2024/04/16/inheritance-tax-across-europe-how-do-the-rules-rates-and-revenues-vary?_x_tr_sl=en&_x_tr_tl=de&_x_tr_hl=de&_x_tr_pto=rq

Wenn dann noch die 10-Jahres-Regel genutzt wird, ist die Erbschafts-und Schenkungssteuer in D ein echtes Minderheitenproblem, zumal das einer gestaltungsfähigen Minderheit.

Mausi
1 Monat her
Antworten an  alter weisser Mann

„In ganz Europa herrscht eine ungleiche Vermögensverteilung. Die reichsten 10 Prozent des Kontinents besitzen sage und schreibe 67 Prozent des Vermögens, während die untere Hälfte der Erwachsenen nur 1,2 Prozent davon besitzt . Die Rolle von Erbschafts-, Nachlass- und Schenkungssteuern im Kampf gegen Ungleichheiten wird ausführlich diskutiert. 19 der 27 EU-Länder erheben Steuern auf die Vermögensübertragung. Allerdings übersteigen die Einnahmen aus Erbschafts-, Nachlass- und Schenkungssteuern nur in zwei EU-Ländern, nämlich Belgien und Frankreich, 1 Prozent der Gesamtsteuereinnahmen.“ Und dann folgt keinerlei Definition. Wer zählt zu „Prozent“? Wer zählt zu den „Erwachsenen“. Und worin besteht das Vermögen? Wieviel Cash, Unternehmen? Wie… Mehr

Last edited 1 Monat her by Mausi
Michael M.
1 Monat her
Antworten an  alter weisser Mann

Leider Nein, denn in Zeiten von explodierenden Immobilienpreisen/Bodenrichtwerten kann schon die Übertragung der selbstbewohnten Immobilie an die Kinder/Enkel ein Problem sein. Zudem fängt kaum jemand vorm 60. Lebensjahr (die Kinder sollten dafür ja auch Minimum 18 sein, sonst wird’s noch schwieriger/aufwendiger) mit der Übertragung an und 80 Jahre alt wird ja nun auch nicht jeder.
Die Freibeträge haben sich nicht annähernd so entwickelt wie die Preise und damit ist die Aussage des Autors alles andere als Quatsch. Ich bin für eine komplette Abschaffung der Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuer und der europäischen Vergleich Interessiert mich dabei nicht die Bohne.

Last edited 1 Monat her by Michael M.
Donald G
1 Monat her

Das kann man so nicht sehen. Das Geld reicht einfach nicht mehr aus und da muss man von Regierungsseite immer wieder neue Wege der kreativen Geldvermehrung auf der Einnahmenseite gehen. Deutsches Steuergeld wird schließlich nicht nur Deutschland benötigt sondern in der ganzen Welt. Vor allem aber auch von den besonders bedürftigen Abgeordneten im EU Parlament. Da ist man echt beeindruckt, wie kreativ unsere Abgeordneten doch sein können. Aktuell zB. unter der Prämisse Reisekostenerstattungen im EU-Parlament https://www.youtube.com/watch?v=S0DNSOJ89Vg

Wilhelm Roepke
1 Monat her

Widerspruch! Zumindest teilweise. Nicht der Staat an sich ist gierig, sondern die Mehrheit der Wähler umverteilender Parteien, die ums Verrecken nicht einsehen wollen, dass es keine gute Idee ist, anderen Leute ihre sauer verdienten Kröten im Übermaß gewaltsam wegzunehmen. Der Staat ist immer nur so gierig wie die Mehrheit der Wahlbevölkerung. Dem Staat selbst ist die Abgabenquote erst einmal völlig egal, denn die jeweilige Regierung macht was die jeweilige Wählermehrheit will. Aber genau das ist ja unser Problem. Schön kaschiert hinter wohlklingenden Forderungen wie „Abschaffung der Erschließungsbeiträge“, „Schulwegfreiheit“, „Lernmittelfreiheit“ oder „kostenlose Kita-Plätze“, was Quatsch ist, denn die Kosten der Kita… Mehr

Albert Pflueger
1 Monat her

Nein, der deutsche Staat braucht keine neuen Einnahmequellen, er braucht im Gegenteil dringend eine Senkung der Staatsquote und die Beendigung unnützer Ausgaben und Subventionen, dazu gehört beispielsweise Entwicklungshilfe und, besonders wichtig, die Finanzierung von NGOs aller Art und ekelhafter Meldestellen. Die Zerstörung von Milliardenwerten in Form von Kraftwerken ist einzustellen, der Ausbau von volatilen Energieerzeugern ist ohne Subventionen gleichfalls am Ende. Keine Prämien für E-Autos und Wärmepumpen oder die Ausweitung von Fernwärmenetzen. Verkleinerung des Bundestages. Es gibt so viel einzusparen, gerade auch hinsichtlich der EU und der Finanzierung ausländischer Kriege.

Bernd Bueter
1 Monat her

Total falsch:
„..und ja, Deutschland braucht neue Einnahmequellen“

Richtig:
! Deutschland braucht nur drastische Ausgabenreduzierungen !

Klimagelüge, Energiewende-Unsinn, Asylindustrie, Kriegsbeteiligungen und Stopp aller Entwicklungsgelder usw.

Locker mit der AfD erreichbar.

H. Priess
1 Monat her
Antworten an  Bernd Bueter

Ein kleiner Einwand. Die AfD kann gar nichts davon umsetzen denn der Klimaschutz, welches den Wahnsinn der hier abläuft erst möglich macht, ist vom obersten Verfassungsgericht ins Grundgesetz geschrieben worden. Da müßte die AfD die 70% der BT-Sitze haben um mit Zweidrittelmehrheit das GG zu ändern. Für die anderen Punkte gilt ähnliches. Aber ehrlich, die AfD mit 70% wird es nie geben und wenn dann wird die Wahl von der EU-Kleptokraten für ungültig erklärt, eine Übergangsregierung eingesetzt die Wunder über Wunder locker ein paar Jahre durchregieren kann.

Don Didi
28 Tage her
Antworten an  H. Priess

Nope, GG Art. 146
Das Volk muß es nur wollen und daran scheitert es, weil sich mittlerweile zu viele im Sozialstaat bequem eingerichtet haben.