Bundesgerichtshof weist Klage von Abmahnverein DUH ab – vorest

Der Bundesgerichtshof hat die „Klimaklagen“ der Deutschen Umwelthilfe e.V. abgewiesen. Der berüchtigte Abmahnverein wollte BMW und Mercedes verbieten, ab dem 31. Oktober 2030 neue Pkw mit Benzin- oder Dieselmotor zu verkaufen. Brisant allerdings: Der BGH hat zwar diese konkrete Klage abgewiesen, aber damit nicht automatisch jede denkbare Klimaklage gegen Unternehmen für alle Zukunft erledigt.

picture alliance/dpa | Uli Deck

Verhandelt wurde über eine Grundsatzfrage mit erheblicher Sprengkraft für die deutsche Industrie: Kann der Verkauf von Verbrennerfahrzeugen juristisch untersagt werden? Die Organisation beruft sich dabei auf sogenannte Klimaschutzziele und argumentiert, Unternehmen müssten stärker in die Pflicht genommen werden, um die sogenannte Erderwärmung zu begrenzen. Bei den vorausgegangenen Verhandlungen bei Vorinstanzen in München und Stuttgart scheiterte der Abmahnverein.

Die drei Geschäftsführer gaben an, sie würden in ihren Freiheitsrechten eingeschränkt, wenn in der Zukunft weiterreichende Maßnahmen notwendig würden, um die sogenannten CO2-Ziele zu erreichen. Nicht erkennbar ist übrigens, wie weit sich die drei Geschäftsführer bereits jetzt aus sogenannten Klimaschutzgründen einschränken. Jürgen Resch etwa gilt als Vielflieger.

„Die Kläger sind durch die angegriffene Wirtschaftsweise der Beklagten nicht in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt“, so jetzt der BGH. „Eine solche Beeinträchtigung wird auch nicht dadurch vorwirkend ausgelöst, dass die den Beklagten zuzurechnenden CO2-Emissionen in der Zukunft zwangsläufig zu einer restriktiven Klimagesetzgebung und damit einhergehenden Freiheitsbeschränkungen führten. Denn eine solche rechtlich vermittelte Zwangsläufigkeit würde die Vorgabe eines bestimmten CO2-Restbudgets für die Beklagten voraussetzen.“

Ein solches Emissionsbudget lasse sich aus dem Pariser Übereinkommen und dem Bundes-Klimaschutzgesetz jedoch nur global und für die Bundesrepublik Deutschland insgesamt herleiten, nicht jedoch für einzelne Akteure oder auch nur den Verkehrssektor. Der sechste Zivilsenat des BGH in Karlsruhe: „Dadurch unterscheiden sich die vorliegenden Fälle maßgeblich von der dem Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 157, 30) zugrundeliegenden Konstellation, bei der der nationale Gesetzgeber in die Verantwortung für die Einhaltung des bestehenden nationalen Emissionsbudgets genommen wurde.“

Privatpersonen könnten die erhobenen Forderungen nicht gegen Kraftfahrzeughersteller durchsetzen. Sie seien durch das Handeln der Unternehmen nicht in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt, so der Vorsitzende Richter Stephan Seiters eindeutig.

Im Kern geht es um weit mehr als um zwei Autohersteller. Kann sogenannte Klimapolitik künftig verstärkt über Gerichte durchgesetzt werden und können NGOs direkten Einfluss auf Geschäftsmodelle großer Industriekonzerne erhalten.

Brisant allerdings: Der BGH hat zwar diese konkrete Klage abgewiesen, aber damit nicht automatisch jede denkbare Klimaklage gegen Unternehmen für alle Zukunft erledigt. Das Urteil ist enger, als manche Schlagzeile klingt. Einzelnen Unternehmen, so die Begründung, ist gesetzlich kein konkretes CO2-Budget zugewiesen, und Gerichte können ein solches Budget nicht selbst festlegen.

Doch im Hintergrund lauert die Logik des verwegenen „Klimabeschlusses“ des Bundesverfassungsgerichts von 2021. Danach ist Klimaschutz Staatsziel. Nichts hat das Gericht gegen die Behauptung gesagt, wenn heute zu viel emittiert werde, drohten morgen schärfere Freiheitseingriffe.

Der Knackpunkt des Urteils ist nicht: „Unternehmen können wegen Klima nie verklagt werden.“ Der Knackpunkt ist vielmehr: Mit dieser Anspruchsgrundlage und dieser Budget-Konstruktion geht es nicht. Es ist aber keine Absage an sogenannte „Klimarecht“ insgesamt. Denn dort, wo der Staat bereits gesetzliche Ziele und Pflichten normiert hat, bleiben Klagen möglich. Das zeigt gerade das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Januar 2026, mit dem die Bundesregierung zur Nachbesserung ihres Klimaschutzprogramms verpflichtet wurde.

Wenn die Regierung also Unternehmen konkrete Emissionspfade, Quoten oder Verbote auferlegt, dann können Gerichte diese Vorgaben auch durchsetzen. Nicht „Klimaklagen sind tot“, sondern „diese Art von Klimaklage gegen diese Unternehmen mit dieser Budget-Theorie ist gescheitert.“

So will denn auch die Bundesgeschäftsführerin des Vereins, Barbara Metz, das BGH-Urteil prüfen und dann entscheiden, ob der Verein vor das Bundesverfassungsgericht ziehe. Davon ist auszugehen, daß der Abmahnverein DUH und andere sich diese satte Chance zum weiteren Geldverdienen nicht entgehen lassen. Der Prozeßterror wegen angeblicher Klimaschädlichkeit geht weiter. Denn der BGH hat nicht um das Klima verhandelt – sondern die Zuständigkeiten im Staat klargestellt.

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Kommentare ( 8 )

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MeHere
17 Tage her

Das Verbandsklagerecht wurde von GröVZ/Union/SED und ihren Handlangern extra für den NGO Staat und somit auch die DUH eingeführt – goldene Zeiten für Anwälte und Beamte .. so sieht der Parteienstaat aus.
Der einfache Bürger kann gegen diese Sonderechte jenseits des Grundgesetzes nicht ankommen … wehe dem, der von den staatlichen „NGOs“ Post bekommt.
Das Kind ist schon 2012 in den Brunnen gefallen . wir leben nun im Jahre 2026, also 14 Jahre nach dem „stillen“ Putsch

Nibelung
17 Tage her

Ein bißchen knurren ist erlaubt, ansonsten beißt man aber nicht die fütternde Hand und somit ist das ganze politische Gefüge zur Seifenoper verkommen und das liegt ganz im Interesse unserer Intelligenzbolzen, die ja solche Schauspiele mit hohen Einschaltquoten belohnen und es auch noch als Reality bezeichnen, was dem Ganzen noch die Krone in völliger Selbstverkennung aufsetzt.

jensberndt
17 Tage her

Den Urfehler haben die Herren Winterkorn, Zetsche und Zipse vor über zehn Jahren begangen: Sie haben die Kanzlerin eifrig beklatscht, ihr frech ins Gesicht gelogen und an der Software herumgespielt, anstatt ihr klar und deutlich vor allen Leuten zu sagen, dass das was diese Frau damals wollte und vorangetrieben hat, zu dem führen wird, was wir heute haben: einen beispiellosen Niedergang unserer Autoindustrie, die ohne Subventionen die besten Autos der Welt produziert hat und eine sichere Einkommens- und Steuerquelle war. Da sind die vom Staat gepäppelten DUH-Lobbyisten nur das Sahnehäubchen auf der Torte.

Regina Lange
17 Tage her
Antworten an  jensberndt

Dem natürlichen „Charme“ Merkels konnten sich die „Topmanager“ halt nicht entziehen! Sie lagen ihr reihenweise ergeben zu Füßen!

Judith Panther
18 Tage her

Monika Gruber auf
https://www.youtube.com/shorts/QFVRnmbAl4o:
„Das E-Auto von Freunden hat vor dem Haus meiner Eltern nach 9 Jahren den Geist aufgegeben: Feierabend, unverkäuflich, Entsorgungskosten 8000 Euro!!!
Jeder 20 Jahre alte BMW-Diesel läßt sich verkaufen und fährt dann noch 15 Jahre.
DAS ist Nachhaltigkeit!
Und jetzt muß man noch die Kosten für eine neue Karre dazurechnen.“

Last edited 18 Tage her by Judith Panther
Nibelung
17 Tage her
Antworten an  Judith Panther

Die heutigen Dieselfahrzeuge sind auch nicht mehr das was sie früher mal waren, denn da wurde aus praktischer Sicht produziert, ohne viele Schnörkel aber konzipiert für ein langes Leben und wer der Ingenieurskunst allein den Vortritt läßt mit allen Nebenwirkungen, kann es teuer werden und muß nicht mehr bedarfsgerecht sein. Deren Drecks Hinweise im Display ist ein Dauerärgernis, was nur deren Kasse nützt und die des Besitzers entleert und was waren das noch für Zeiten wo man ungeniert und ohne Probleme mehr als zweihundertausend Kilometer gefahren ist, ohne von irgend jemand belästigt zu werden und allenfalls mal der TÜV ermahnte… Mehr

Kampfkater1969
18 Tage her

Wenn, wie in den USA, CO2 nicht mehr als Klimarelevent eingestuft wird, läuft das ganze Klimagedöns der Gerichte ins Leere.

CaTo23
17 Tage her
Antworten an  Kampfkater1969

Leider hat sich bei unseren Politikern noch nicht die Erkenntnis durchgesetzt, dass unilaterale Klimapolik völlig wirkungslos ist und nur den Wohlstand im eigenen Land vernichtet.