Der Begriff Blockwart ist zu negativ aufgeladen – deswegen nennt man die Internet-Zensoren nun „Trusted Flagger“. Doch es bleibt das Gleiche: Unternehmen und NGOs erhalten die Macht, die freie Meinung zu zensieren. Und alle Parteien spielen mit. Sie sind die Sargträger der Meinungsfreiheit, findet Roland Tichy.
„Eine Zensur findet nicht statt“, heißt es im Grundgesetz. Zu glauben, dass deshalb keine Zensur stattfinden kann, ist im Deutschland des Jahres 2024 naiv. So genannte „Trusted Flagger“ dürfen nun das Internet durchsuchen und soziale Medien zum Löschen von Inhalten zwingen. Die Bürger können dann versuchen, diese Löschungen in langen Gerichtsverhandlungen rückgängig zu machen.
Der erste Internet-Blockwart wurde jetzt von der Bundesnetzagentur ernannt: Ein Islamgelehrter soll künftig über die Meinungsäußerung im Netz wachen. Alle großen Parteien spielen mit. Die SPD treibt den „Kampf gegen Hass und Hetze“ voran, die Grünen freuen sich, die CDU unterstützt das Spiel und die FDP verdient kräftig mit. Diese Parteien und ihr Personal sind die „Sargträger der Meinungsfreiheit“, meint Roland Tichy.
Sie müssenangemeldet sein um einen Kommentar oder eine Antwort schreiben zu können
Bitte loggen Sie sich ein
„Und alle Parteien spielen mit.“
Wirklich alle ,auch die AfD ?
Wie das Bundesverfassungsgericht das Grundgesetz bricht !!! BVerfGE 73, 339 – Solange II Beschluß des Zweiten Senats vom 22. Oktober 1986 — 2 BvR 197/83 — Solange die Europäischen Gemeinschaften, insbesondere die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Gemeinschaften einen wirksamen Schutz der Grundrechte gegenüber der Hoheitsgewalt der Gemeinschaften generell gewährleisten, der dem vom Grundgesetz als unabdingbar gebotenen Grundrechtsschutz im wesentlichen gleichzuachten ist, zumal den Wesensgehalt der Grundrechte generell verbürgt, wird das Bundesverfassungsgericht seine Gerichtsbarkeit über die Anwendbarkeit von abgeleitetem Gemeinschaftsrecht, das als Rechtsgrundlage für ein Verhalten deutscher Gerichte oder Behörden im Hoheitsbereich der Bundesrepublik Deutschland in Anspruch genommen wird, nicht mehr… Mehr
es gibt neue Entscheidungen, bitte lesen Maastricht-Urteil vom 12. Oktober 1993, Az. 2 BvR 2134/92, 2 BvR 2159/92; Das Bundesverfassungsgericht wiederholte in Anlehnung an seinen Solange-II-Beschluss, dass auf europäischer Ebene ein hinreichender Grundrechtsschutz gewährleistet sei, der auch nicht dadurch beschnitten werde, dass nun weitere Kompetenzen an die EU übertragen würden. Das Gericht bestätigte, dass die im Grundgesetz garantierten Grundrechtsstandards auch für das EU-Gemeinschaftsrecht gelten und es sich daher ein Letztentscheidungsrecht vorbehalte. Im Normalfall sei für die Einhaltung des Grundrechtsschutzes im Gemeinschaftsrecht jedoch der Europäische Gerichtshof zuständig: „Allerdings übt das Bundesverfassungsgericht seine Gerichtsbarkeit über die Anwendbarkeit von abgeleitetem Gemeinschaftsrecht in Deutschland in einem „Kooperationsverhältnis“ zum Europäischen Gerichtshof aus,… Mehr
Ich habe ihnen eine BverfG Entscheidung von 2009 zitiert.
Neueres Recht geht vor altes Recht.
Selbst im „solange“ Urteil gibt es eine Einzelstellungnahme eines BverfG Richter, der das geliche sagt wie ich.
Nämlich:
Es ist rechtlich ohne jeden Zweifel,
die EU kann keinen Grundrechtschutz gewähren.
Insbesonderen einen EU Ersatz für das Grundrecht herzunehmen ist juristischer Schwachsinn.
Zitat GG:
„Dieses Grundgesetz hat sich das deutsche Volk gegeben.“
Das BverfG kann es dem deutschen Volke nicht entwenden und auf irgend eine Hymäre verweisen.
Ich wurde im Examen vor über 30 Jahren von einem Richter des Bundesverfassungsgerichts geprüft. Nach Studium und vielen Berufsjahren habe ich gelernt, daß es kein Recht gibt, das ohne Zweifel ist. Die Entscheidungen des Gerichts als juristischen Schwachsinn zu bezeichnen, werde ich nicht kommentieren. Mein Kommentar beschreibt „Solange“ nur als Anfang. Mir geht es um etwas ganz anderes. Jeder Normgeber, egal auf welcher Ebene, ist verpflichtet, die Normsetzung umfassend vorzunehmen, insbesondere die Ausgestaltung durch nationale Normgeber einzugrenzen. Normen, die derart unbestimmt sind, daß alles mögliche darunter subsumiert werden kann, verhindern eine rechtsstaatliche Umsetzung. Dazu gehören Kriterien für die Bestimmungen eines… Mehr
Der verachtenswerte, frühere Blockwart und heute „Truster Flagger“ der digitalen Kommunikation heißt korrekt Blogwart.
Es ist mehr und mehr zum Verzweifeln. Man wählt und wählt wie ein Sisiphus dagegen an.
Bloß nicht unterkriegen lassen … bzw. ‚trotzdem‘ weitermachen oder sogar zunehmend reflexiv und FREIHEITSBEWUSST denken, fühlen, reden, schreiben, wählen! M. E. ist das die eigentliche Aufgabe jedes echten Demokraten! Schon deshalb, um die Idee der Demokratie als tatsächlich funktionierende ‚Teilhabe aller an der politischen Willensbildung‘ irgendwann endlich wahr werden zu lassen. Meint eine Gemeinschaft – freiwillig, gerne und gewaltfrei gegründet – deren Beschlüsse auf grundsätzlicher (und so gelehrter!) WISSENSNEUGIER und bestmöglich-faktenbasierter Information und Bildung fußt … — Spätestens 2029 werden wir heute Diffamierten – in Zukunft dann aber ‚alte und geübte Hasen‘ im Orwellschen-Widerstand-Sinn – sehr wahrscheinlich gebraucht. Schon deshalb,… Mehr
Wir sollten diese Trusted Flagger mit Denial of Service (Überlastung des Portals) lahm legen, z.B. dass 1000de von Anzeigen gegen eine hetzerische Rede von Olaf Scholz und Nancy Faeser gegen die Opposition oder gegen Unwahrheiten von Habeck zur Energiewende und zu den Wirtschaftszahlen bei REspect zur Anzeige gebracht werden. Man sollte die Waffe gegen den Hersteller dieser Waffe selbst lenken. Ich werde alles, was mir an Hetzte, Lüge und Desinformation seitens der „demokratischen“ Machthaber in Berlin und im eigenen Bundesland auffällt, bei den Trusted Flaggern zur Anzeige bringen.
Sargträger der Meinungsfreiheit Es begann mit Entscheidungen des BVerfG. „Solange die Europäischen Gemeinschaften, insbesondere die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Gemeinschaften einen wirksamen Schutz der Grundrechte gegenüber der Hoheitsgewalt der Gemeinschaften generell gewährleisten, der dem vom Grundgesetz als unabdingbar gebotenen Grundrechtsschutz im wesentlichen gleich zu achten ist, zumal den Wesensgehalt der Grundrechte generell verbürgt, wird das Bundesverfassungsgericht seine Gerichtsbarkeit über die Anwendbarkeit von abgeleitetem Gemeinschaftsrecht, das als Rechtsgrundlage für ein Verhalten deutscher Gerichte und Behörden im Hoheitsbereich der Bundesrepublik Deutschland in Anspruch genommen wird, nicht mehr ausüben und dieses Recht mithin nicht mehr am Maßstab der Grundrechte des Grundgesetzes überprüfen; entsprechende Vorlagen… Mehr
Wird das Bverfg „mithin nicht mehr am Maßstab der Grundrechte des Grundgesetzes überprüfen“ ??? Was für ein verfassungswidriger juristischer Blödsinn !!! Im Widerspruch zum richtigen Urteil des BverfG vom 30. Juni 2009 Es gibt kein EU Recht welches das BverfG befolgen darf oder muss !!! Es gibt daher auch kein EU Recht dass dem Grundgesetz gleichgestellt ist. So eine Gleichstellung ist strafrechtlich verboten. Solange im Rahmen einer europäischen Bundesstaatsgründung nicht ein einheitliches europäisches Volk als Legitimationssubjekt seinen Mehrheitswillen gleichheitsgerecht politisch wirksam formulieren kann,bleiben die in den Mitgliedstaaten verfassten Völker der Europäischen Union die maßgeblichen Träger der öffentlichen Gewalt, einschließlich der… Mehr
Der juristische Blödsinn wurde vom Bundesverfassungsgericht so entschieden: Solange-II-Beschluss vom 22. Oktober 1986, Az.: 2 BvR 197/83.
Man sollte die Entscheidung auch lesen!
Zensur findet schon lange statt, nicht bei TE, aber in allen Kommentarspalten der wichtigen deutschen Zeitungen. Es fällt auch auf, dass es ziemlich häufig Kommentare gibt, die sich in immer wiederkehrenden Aussagen kaum voneinander unterscheiden, obwohl immer wieder andere Namen verwendet werden.
Auch die Anzahl grüner Kommentatoren ist seit dem Sommer stark angestiegen. Bei der Anzahl einiger Beiträge muss man entweder von Besessenheit oder Bezahlung ausgehen.
WoW, das hat ja gedauert. Thanks, Herr Tichy, sehr gut, seit mehreren Jahren warte ich auf dieses Format, und nun ist es endlich da. Es könnte sich allerdings herausstellen das es zu spät ist um einen breiten Einfluß zu gewinnen, und sich diese Gesellschaft vielleicht eine sehr brutale aber vielleicht nur kurze Klatsche eingehandelt hat, d.h. man wird gar nicht mehr justieren und reformieren müssen, sondern kann wieder mal bei Null anfangen. Aber da hat der vererbte Kern dieser Gesellschaft ja Übung drin. Diesesmal gibt es allerdings keinen Marshall-Plan, und einige gerufene Geister werden auch in der Zukunft sehr hartnäckig… Mehr
Vom Volksschädling zum Sozialschädling!
Andere Wortkreation, aber die gleiche Methodik, Menschen den Mund zu verbieten und zu
drangsalieren.
Widerlich!
Tatsächlich redet die Regierungsnomenklatura unablässig von „unsere Demokratie“. Es ist wohl tatsächlich ihre – eigene, sehr spezielle. Belastbar ist deren Modell offensichtlich nicht, daher wird es ebenso speziell geschützt.