Nicht jede Gesetzanwendung bedeutet automatisch Rechtsstaatlichkeit. Rechtsstaatlich ist es nur, wenn übergeordnetes Recht und Prinzipien wie Freiheit, Menschenwürde, Gleichheit vor dem Gesetz und Unparteilichkeit beachtet werden. Sondergesetze für Politiker etwa sind mit diesen Prinzipien nur schwer in Einklang zu bringen.
picture alliance / CHROMORANGE | Michael Bihlmayer
Der Rechtsstaat ist die wahrscheinlich wichtigste Säule einer Demokratie. Aber dazu genügt es nicht, dass man einen Rechtsstaat nur Rechtsstaat nennt. Ein Rechtsstaat ist nur dann Rechtsstaat, wenn das Recht herrscht. Wird durch das Recht geherrscht, ist es eben kein Rechtsstaat. Ein Rechtsstaat kann auch nicht Gesetzesstaat sein. In Deutschland wird das leider oft verwechselt. Der Grund könnte sein, dass die Begriffe Recht und Gesetz oft synonym verwendet werden.
Es besteht ein großer Unterschied zwischen einem Gesetzesstaat und einem Rechtsstaat. Das haben wir in den deutschen Diktaturen immer wieder sehen können, als sich die gerade Herrschenden ihre Gesetze nach eigenem Gusto erließen und nach Ende der jeweiligen Diktatur dann sagten, sie hätten sich doch nur an die Gesetze gehalten. Nein, Recht ist etwas anderes. Das Recht geht über das Gesetz hinaus. Das Recht ist älter und vorrangiger. Beispiel hierfür sind die Menschenrechte. Auch wenn das Grundgesetz die Menschenrechte zum Teil widerspiegelt, sind die Menschenrechte jedenfalls auch dem Grundgesetz vorgelagert.
In letzter Zeit häufen sich Verfahren, die den Eindruck erwecken, dass das passende Gesetz schon vorhanden ist und die Verhandlungen nur noch Formalien sind. Die Rede ist hier im Besonderen von zwei Gesetzen. Zunächst vom § 188, dem “Majestätsbeleidungsparagraphen” der Personen des politischen Lebens vor Beleidigungen, übler Nachrede und Verleumdung schützen soll. Hier der Gesetzestext:
- (1) Wird gegen eine im politischen Leben des Volkes stehende Person öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) eine Beleidigung (§ 185) aus Beweggründen begangen, die mit der Stellung des Beleidigten im öffentlichen Leben zusammenhängen, und ist die Tat geeignet, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. 2Das politische Leben des Volkes reicht bis hin zur kommunalen Ebene.
- (2) Unter den gleichen Voraussetzungen wird eine üble Nachrede (§ 186) mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren und eine Verleumdung (§ 187) mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Weiter ist die Rede vom § 129 a des Strafgesetzbuches, dem RAF-Paragraphen, den man Ende der 70er Jahre einführte, da man glaubte, ohne ihn den Linksterrorismus der RAF nicht besiegen zu können.
Wie so etwas dann in der Praxis aussieht, kann zur Zeit in Frankfurt, beim sogenannten Reuß-Prozess beobachtet werden, bei dem unter großem Aufwand und unverhältnismäßigen Sicherheitsbedingungen nach etwas mehr als einem Jahr Prozessdauer eigentlich noch nichts wirklich Stichhaltiges verhandelt wurde.
Dem Ansehen der Justiz schaden diese Verfahren in einer Weise, die den beteiligten Richtern und Staatsanwälten nicht klar zu sein scheint.




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Nicht zu vergessen, die progressive Rechtsprechung des BVerfG, das seit Bestehen der BRD sich anmaßt das GG „fortzuentwickeln“, dessen Entscheidungen unter bestimmten Voraussetzungen Gesetzeskraft haben, und das durch seine Entscheidungen Gesetze einfach außer Kraft setzen kann.
Besetzt wird dieses Gericht turnusmäßig durch Absprache unter den Parteien, deren Abgesandte dann weiter fröhlich und munter „fortentwickeln“…
Herrschaft durch Recht kann es nicht geben, da es auf jeden Fall Antidemokratisch wäre. Das Widerspricht sich selbst.
Für mich ist Rechtsstaat dann, wenn die beschlossenen Gesetze einer moralischen Überprüfung im Sinne von Folgeabwägung überdacht und geläutert , dieser Forderung Genüge tun. Ja, natürlich ist das eine blauäugige Sichtweise. Aber sie gibt es. Wer per Besetzung der höchsten Gerichtsbarkeit mit willfährigen Richtern dafür sorgen will, dass z.B. der Abtreibungsparagraph derart belastet wird, dass man das einem allein schon bei dem Gedanken an einem 9 Monate alten Fötus der Schüttelfrost erfasst wenn im Kreißsaal dieser Schritt vorgenommen werden kann oder soll, muss sich die Gesetzeslage genau vor Augen führen. Das negativste Beispiel auf diese Frage war die Antwort von… Mehr
Herrschaft des Rechts oder Herrschaft durch Recht
Sobald Recht auslegbar und interpretationsbedürftig ist, beginnt es, auch der Willkür und Interessen zu unterliegen und „das Recht“ herrscht nicht mehr. Nicht umsonst verwendet die Rechtssprechung dann solche Vehikel wie „nach herrschender Meinung“. Selbst einschlägig gebildete Mehrheiten irren.
Wer dann noch durch dieses Recht herrschen will, darf sich gewiss sein, dass er selbst bei gutem Vorsatz unweigerlich alsbald von diesem schmalen Grat herunterfällt zumal das gefällige von ihm bestückte Rechtssystem ihm und den höheren Interessen von Staat, Parteien und Regierenden bei der Rechtsprechung gern entgegenkommt.
Die meisten Deutschen erkennen das Unrecht nicht einmal wirklich und wollen es, selbst, wenn sie mit der Nase darauf gestoßen werden, nicht glauben. Die lange Zeit hochgerühmte Schulbildung in Deutschland ist in Wirklichkeit kaum noch etwas wert, denn die Prioritäten orientieren sich schon Ewigkeiten nicht mehr an der Realität und den Veränderungen in der Welt. Wie sagten doch die 14jährigen Schüler in Interviews, dieser Tage tatsächlich zu sehen im Fernsehen: „Wir lernen, wie die Steinzeit aussah, aber wie ich heute mein Leben organisiere, Steuererklärung ausfüllen muss, was ich abgeben muss, dass lerne ich in der Schule nicht.“ Damit haben die… Mehr
Sie haben meiner Meinung nach mit nur vier Absätzen auf den Punkt gebracht, wie Deutschland (schon wieder) in eine beginnende Diktatur gerutscht ist.
Auch für mich ist merkel der Ursprung all des Bösen, was das Recht bis zur Unkenntlichkeit verbogen hat.
[Meinung] Ein Rechtsstaat funktioniert nur mit Gewaltenteilung. Damit, dass diese in D. nicht gegeben ist, hat der EUGH seinerzeit ein Urteil begründet, dass unsere Staatsanwaltschaften keinen europäischen Haftbefehl ausstellen dürfen. Die Weisungsgebundenheit der Staatsanwälte ngegenüber dem jeweilige Justizministerium führt zur ‚Herrschaft durch das Recht‘ und damit zu politischer Justiz mit geradezu absurden Verfahren (z.B. gegen Ballweg) oder der Untätigkeit im Falle des stellv. Parlamentspräsidenten in BaWü mit seiner Hakenkreuzschmiererei auf dem Stimmzettel. Für die Karrieren der Staatsanwälte scheint es wichtig, das Wohlgefallen der Herrschenden zu erringen, die Oppositionellen (Pardon! … muss heißen ‚unliebsamen Zeitgenossen‘) maximalen Schaden zufügen möchten … bis… Mehr
Es geht hier massenhaft um solche Herrschaft durch Gesetze privilegierter Politiker, die ganze Rechtsanwaltsgruppen inzwischen mit KI – Unterstützung im Internet und den sozialen Medien auf der Jagd nach ahnungslosen Opfern sind, um diesen Politikern ein 2. lukratives Einkommen zu sichern. Haarbeck, Bärböck, Flack – Zimmermann sind bekannte Beispiele. Progressive Rechtsprechung und aktivistisches Handeln von Richtern und/oder Staatsanwälten wird ja augenblicklich im Fall Ballweg bis zum Exzess vor- und durchgeführt. Anketten von Bürgern am Tisch während der Sitzung zur Verlängerung der Untersuchungshaft; Untersuchungshaft wegen 10€ die ein Vielfaches der Haftdauer eines migrantischen Vergewaltigers beträgt… es ist unglaublich und Widerwärtig was… Mehr
Ein Staatsdiener äußert seine Meinung auf Social Media. Diese entspricht nicht dem linksgrünwoken Zeitgeist. Dafür wird er denunziert, sieht sich dem Vorwurf ausgesetzt, rääächtz zu sein und wird nach jahrelangem Hängen in der Schwebe schließlich disziplinar gemaßregelt. So geht das heute, wenn man die falschen Ansichten äußert.
Artikel 3 des Grundgesetzes lautet: (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
Ist der § 188 StGB, dem “Majestätsbeleidungsparagraphen” ein Verstoß gegen das Grundgesetz ?