Das EuGH-Urteil C-157/15 und seine „kreative“ Umsetzung in Deutschland

Der EuGH verkündete das Urteil am 14. MÄRZ 2017. Frau Lüders orchestrierete bereits das deutsche Medienecho schon am 18. FEBRUAR 2017, also 25 Tage vor der Veröffentlichung.

© Carsten Koall/Getty Images

Das EuGH-Urteil C-157/15 und seine „kreative“ Umsetzung in Deutschland
Am 31.05.2016 – rund 9 Monate nach Grenzöffnung und dem Einströmen von über 1,5 Millionen Menschen aus Arabien und Nordafrika nach Mitteleuropa – empfahl die EU-Generalanwältin in ihrem Schlussantrag zum Vorabentscheidungsverfahren C-157/15 dem Gerichtshof wie folgt zu antworten:

„Wird einer Arbeitnehmerin muslimischen Glaubens verboten, am Arbeitsplatz ein islamisches Kopftuch zu tragen, so liegt keine unmittelbare Diskriminierung wegen der Religion im Sinne von Art. 2 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 2000/78/EG vor, wenn dieses Verbot sich auf eine allgemeine Betriebsregelung zur Untersagung sichtbarer politischer, philosophischer und religiöser Zeichen am Arbeitsplatz stützt und nicht auf Stereotypen oder Vorurteilen gegenüber einer oder mehreren bestimmten Religionen oder gegenüber religiösen Überzeugungen im Allgemeinen beruht. Das besagte Verbot kann jedoch eine mittelbare Diskriminierung wegen der Religion gemäß Art. 2 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie darstellen.

2) Eine solche Diskriminierung kann gerechtfertigt sein, um eine vom Arbeitgeber im jeweiligen Betrieb verfolgte Politik der religiösen und weltanschaulichen Neutralität durchzusetzen, sofern dabei der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet wird.
In diesem Zusammenhang sind insbesondere zu berücksichtigen:

  • die Größe und Auffälligkeit des religiösen Zeichens,
  • die Art der Tätigkeit der Arbeitnehmerin,
  • der Kontext, in dem sie diese Tätigkeit auszuüben hat, sowie
  • die nationale Identität des jeweiligen Mitgliedstaats.“

Der EuGH hörte vor der Verkündung des Urteils Vertreter des Vereinigten Königreichs, Frankreichs und Belgiens sowie der EU-Kommission. Vermutlich verzichtete man auf einen deutschen Vertreter, da es ja die Feststellung in einer Regierungserklärung von 2006 gab: „Der Islam ist Teil Deutschlands und Teil Europas“…

Nicht zu vergessen: Zwischen dem Eingang der Anfrage zum Vorabentscheid und dem Urteil vom 14.03.2017 lagen die Attentate Bataclan Paris, Strandpromenade Nizza, Flughafen Brüssel und Weihnachtsmarkt Berlin.

Der EuGH entschied, dass die Neutralitätsregel des Arbeitgebers der belgischen Muslima greift und sie deshalb den Hidjab während der Arbeitszeit nicht tragen darf. Er stellte die unternehmerische Freiheit über die der Religionsfreiheit.

Über 22 Mio. Arbeitgeber in 27 EU-Ländern konnten jetzt eine Neutralitätsregel aufstellen und ihren Mitarbeitern mit Sichtkontakt zu Kunden der Firma verbieten:
„Am Arbeitsplatz sichtbare Zeichen ihrer politischen, philosophischen oder religiösen Überzeugungen zu tragen und/oder jeglichen Ritus, der sich daraus ergibt, zum Ausdruck zu bringen“.

Die Brisanz dieses Urteils lag für Deutschland nicht im Tragen sichtbarer Zeichen (Kopftuch, Tschador, Salafistenkleidung) sondern im Verbot von Riten, wie Beten und Fasten.

In allen EU-Ländern, außer Deutschland und dem Vereinigte Königreich, ist es bisher schon immer Sache des Arbeitgebers, zu erlauben, ob während der Arbeitszeit gebetet oder gefastet wird. Nur in Deutschland gibt es eine ausführliche Rechtsprechung, die nach BGB § 616 dem Arbeitgeber auferlegt, die Minderleistung im Fasten zu tolerieren (und zu bezahlen) sowie das Gebet zu erlauben (Leistungshindernisse mit Anspruch auf bezahlte Freistellung).

Die 2-3 täglichen Pflichtgebete sowie die Minderleistung im Fastenmonat können sich auf bis zu 40 Arbeitstage im Jahr aufaddieren – bei 250 Arbeitstagen im Jahr wären das bis zu 16 %.

Allein bei Zahlung des Mindestlohns sind das (einschließlich der Abgaben des Unternehmens) schon fast 4.000 € im Jahr, die ein religiöser Muslim mehr kosten kann, im Vergleich mit einem nicht-muslimischen Arbeitnehmer. Jene, die das wissen, sind bei der Einstellung von religiösen Muslimen zurückhaltend.

Als das Urteil am 14.03.2017 verkündet wurde, passierte in Deutschland folgendes: Die Chefin der Anti-Diskriminierungsstelle der Bundesregierung, Frau Lüders, lieferte den einzigen amtlichen Kommentar zum EuGH-Urteil. 150 Worte der Ablehung waren die offizielle Stellungnahme der Bundesregierung zum EuGH-Urteil, das auch in Deutschland geltendes Recht ist.

Im Duktus einer ostelbischen Gutsbesitzerin von 1850 mokierte sich die politische Beamtin, deren Dienststelle in einem, von der SPD geführten Ministerium angesiedelt ist:

„Zukünftig kann sich jede Arztpraxis, jede Eisdiele oder jeder Großbetrieb für weltanschaulich neutral erklären – und damit de facto Frauen mit Kopftuch ausschließen … Ich kann nur hoffen, dass die Arbeitgeber begreifen, dass sich hinter dem Gedanken der „weltanschaulichen Neutralität“ im Klartext der Ausschluss einer ganzen Gruppe verbirgt. Das aber kann und darf nicht im Interesse einer vorausschauenden und inklusiven Personalauswahl sein!“

Der EuGH verkündete das Urteil am 14. MÄRZ 2017. Zur Gleichschaltung der deutschen Medien erfolgte die obige Stellungnahme von Frau Lüders bereits am 18. FEBRUAR 2017, also 25 Tage vor der Veröffentlichung, so dass genügend Zeit verblieb, das deutsche Medienecho zu orchestrieren. Offenbar hatte sie vergessen, das Datum auf den 14.03.2017 zu ändern und stellte das Original ins Netz – oder wollte sie eine subtile Message senden?

Es gab – wen wundert’s – am 14.03.2017 nur zwei unterschiedliche Varianten der Aufmacher in den deutschen Massenmedien, was Sie bei Google schnell nachprüfen können.

  • • Mitteilungen der empörten Islamverbände (Diskriminierung!), eine dpa-Meldung.
    Das Handelsblatt z. B. vertrat die Interessen der Islamverbände, nicht der Unternehmen.• Bekundungen lininentreuer Unternehmen, wie die von Kaufland: „Wir respektieren unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und deren unterschiedliche Kulturen, Religionen sowie die damit verbundenen Traditionen. Für uns ist es daher selbstverständlich, dass unsere muslimischen Mitarbeiterinnen ein Kopftuch tragen.“

Andere Kommentare gab es – wie weiland in der DDR bei ähnlichen Akklamationen – nicht.

Jetzt wird verständlich, weshalb deutsche Behörden, Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Wirtschaftsverbände und Medien nicht über die dramatischen Auswirkungen des EuGH-Urteils auf die Integration von fast 6 Millionen Muslimen informierten. Wenn sie auf deren Webseiten nach dem Urteil suchen, finden Sie – nichts. Dieses Urteil gilt auch in Deutschland, aber man informierte nicht und dachte vermutlich darüber nach, es zu unterlaufen. Was jetzt passierte.

Am 27.03.2018 hat nun das Landesarbeitsgericht Nürnberg ein Urteil in ähnlicher Sache, aber mit anderem Ergebnis gefällt (Az. 8 Ca 6967/14).

Die Legal Tribune online meldete

„Einer Vorlage an den EuGH ging man bewusst aus dem Weg, indem man sich ein Hintertürchen offen hielt: Auch wenn europarechtlich betrachtet keine Diskriminierung vorliege, so das LAG, verstoße die Weisung dennoch gegen die grundgesetzlich garantierte Religionsfreiheit, die trotz der EuGH-Rechtsprechung Geltung behalte.
Schließlich gehe es nicht um die Auslegung von Gemeinschaftsrecht, sondern von § 106 Gewerbeordnung (GewO), der dem Arbeitgeber ein Weisungsrecht einräumt …
So befand man schlussendlich die Weisung für rechtswidrig und bestätigte die Nachzahlung der zwischenzeitlich angefallenen Vergütung.“

Ob man mit diesen Tricks aber die Beschäftigungsquote von religiösen Muslimen aus den unterentwickeltsten Ländern ab sofort in die Höhe treiben kann, bleibt abzuwarten.

Schauen wir uns die Historie „Arbeit – Sozialhilfe“ bei den Flüchtlingen aus den 8 islamischen Herkunftsländern (Afghanistan, Pakistan, Iran, Irak, Syrien, Eritrea, Somalia, Nigeria) an:

Da kann man sich sehr gut vorstellen, wie die Tabelle fortgesetzt wird.

Man wird sehen, ob die Drogeriekette das Urteil vor das Bundesarbeitsgericht bringt oder ob es andere LAG gibt, die anders urteilen. Sichtbar wird wieder die Zerissenheit bei der Frage, ob der Islam zu Deutschland gehört.

Die EU-Generalanwältin hatte 2016 im Schlussantrag festgestellt:

„Letztlich stehen die Rechtsprobleme rund um das islamische Kopftuch stellvertretend für die grundlegendere Frage, wie viel Anderssein und Vielfalt eine offene und pluralistische europäische Gesellschaft in ihrer Mitte dulden muss und wie viel Anpassung sie umgekehrt von bestimmten Minderheiten verlangen darf.“


Rainer M. Wolski veröffentlichte 2017 das Buch bei Amazon:

Das „Kopftuch-Urteil“ des EuGH und seine Auswirkungen auf die Integration von 6 Mio. Muslimen in Deutschland.

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Kommentare ( 45 )

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Balthasar
5 Jahre her

@PittArm: Wobei Sie vergessen haben (oder nicht bedachten), dass die gesamte technisch-industrielle Entwicklung Europas (und nur von dort ging sie aus) vor allem der christlichen Arbeitsethik und der Entmythologisierung bzw. „Entzauberung“ der Welt durch den griechisch-jüdischen Schöpfungsglauben zu verdanken ist. Der Idee nämlich, dass die Welt nicht von Geistern und magischen Kräften beherrsch ist, sondern rationalen (d.i. von einer außerweltlichen Vernunft „geschaffenen“) Naturgesetzen folgt. Dazu Max Planck: »Was wir aber nun als das allergrößte Wunder ansehen müssen, ist die Tatsache, daß die sachgemäßeste Formulierung [der Naturgesetze] bei jedem Unbefangenen den Eindruck erweckt, als ob die Natur von einem vernünftigen, zweckbewußten… Mehr

LAG
5 Jahre her

Habe kurz vorher den Artikel zum Untergang des Römischen Reichs gelesen, den die TAZ dann nicht veröffentlicht hat: Bei uns braucht es dazu keine Fremden. Es reichen die in alle
wesentlichen Berufe eingewanderten Grünen.

anita b.
5 Jahre her

Die EU-Anwältin hat es trotzdem auf den Punkt gebracht. Und dieses „wieviel Anpassung dürfen wir verlangen“ sollte überall dringlich gefragt werden, solange wir noch nicht die Minderheit sind.
Ich frage mich übrigens, warum lese ich nie einen Kommentar eines gläubigen Moslems?

Corinne Henker
5 Jahre her
Antworten an  anita b.

„Warum lese ich nie einen Kommentar eines gläubigen Moslems?“ Die lesen vermutlich lieber den Koran.

Stefan Lanz
5 Jahre her
Antworten an  anita b.

Warum sollen die kommentieren?

Für sie läuft doch alles in die richtige Richtung…

Pitt Arm
5 Jahre her

Das Leben mit Ultraorthodoxen in einer „liberalen“ Gesellschaft ist eben schwierig. Religionen sind letztlich aberwitzige Aberglauben (meine Meinung). Wenn Menschen nicht bereit sind, für ein geregeltes Einkommen zumindest zeitweise auf das rücksichtslose Ausleben dieser Aberglauben zu verzichten, dann haben sie Pech gehabt. Wie soll bspw. ein Schichtbetrieb einen orthodoxen Juden (Sabbat) oder Muslim (Freitagsgebet, Ramadan) eigentlich integrieren, wenn ständig Sonderlocken gefahren werden? Warum diskutieren wir hier eigentlich? Damit Frauen einen aberwitzigen Brauch leben können, ihr Haar bedecken zu müssen? Weil man pünktlich zu einem nachweislich nicht existenten Wesen sprechen muss? Uns fehlt ein gesundes Selbstvertrauen gegen Orthodoxe jedweder Coleur aufzubegehren.

Ulv J. Hjort
5 Jahre her
Antworten an  Pitt Arm

Im prinzip haben Sie ja recht.Ich finde religion ,egal welche ,als ueberfluessig und oft gefæhrlich.Allerdings wehre ich mich dagegen juedische ,christliche und islamische varianten in einen topf zu werfen.Den christen hat die geschichte die meisten giftzæhne gezogen.Der mosaische glaube kennt kein missionieren und ist deshalb weitgehend friedlich.-Bleibt die mittelalterliche ideologie des Islam,als religion getarnt.Intolerant,gewaltbereit ,verdummend,-nachweislich laut Koran.

Corinne Henker
5 Jahre her
Antworten an  Pitt Arm

Stimmt. Die Sonderregelungen für Gebetszeiten und Fasten sind auch nicht gerade förderlich für’s Betriebsklima. Immerhin müssen dann andere die Minderleistung der Gläubigen auffangen. Als Freiberufler verzichte ich dann lieber auf solche Angestellte – solange dies im Merkelland noch erlaubt ist.

Balthasar
5 Jahre her
Antworten an  Pitt Arm

s.o.

Dr. Gerhard Giesemann
5 Jahre her

Erinnert mich an den uralten Witz beim Komiss: Sonntag morgen Kompanie antreten! Die Katholischen nach links, raustreten! Die Evangelischen nach rechts, raustreten! Und Abmarsch zum jeweiligen Gottesdienst. Die noch in der Mitte Stehenden: Abmarsch in die Kantine zum Kartoffelschälen!
Auf ihr Ungläubigen, ihr Kartofflarun, merkt ihr immer noch nix?

Gero Hatz
5 Jahre her

Als Unternehmer sehe ich mich keinesfalls einer „inklusiven Personalauswahl“ verpflichtet, eher einer intelligenten. Dieses Prinzip führt dazu, dass ich keine Menschen beschäftige, die glauben, ihren Glauben am Arbeitsplatz heraushängen lassen zu müssen. Das kann unmöglich der Produktivitätssteigerung dienen.

F.Peter
5 Jahre her
Antworten an  Gero Hatz

Mich verwundert das Stillhalten der Arbeitgeberverbände, die sonst jeden produktiven Makel in Heller und Pfennig umrechnen und umgehend in die Öffentlichkeit zerren. Und bei diesem Thema hört man schallend lautes Schweigen…………
Man darf ja getrost darauf hinweisen, dass die während der Arbeitszeit nicht betenden doch wohl durch ihre Produktivität die Minderleistung der Bücklinge wettmachen müssen! Und wo bleibt da dann der Gleichheitsgrundsatz???

berndi
5 Jahre her
Antworten an  Gero Hatz

Oder andersherum: diese „Freiheiten“ diskriminieren doch jeden davon freien Mitarbeiter?
Rauchen ohne Pausen zu stempeln, Betstunden, das rumeiern zur Fastenzeit – wieviel Freiraum bleibt mir da eigentlich zum Faulenzen? Wehe mich erwischt einer, wie ich fünf Minuten die Augen zumache.
Dafür gibt’s keine Religion.

TinaTobel
5 Jahre her

Was nicht berücksichtigt wird:
Das islamische Kopftuch ist kein religiöses Symbol, sondern eine religiöse Praxis. Es ist gegenüber anderen Menschen praktizierte Religion am Arbeitsplatz, in der Schule, im Gericht und auf der Straße. Es zielt auf das (unterstellte) Verhalten und die Reaktionen anderer Menschen. Damit gehört es in eine andere Kategorie als ein Zeichen, das jemand als Symbol für die Religion trägt, der er angehört.

Rainer Franzolet
5 Jahre her

Wenn eine Gleichbehandlung erfolgen soll, dann doch bitteschön so, wie es Muslimische Arbeitgeber mit ihren eigenen Glaubensbrüdern machen. Frauen werden entweder gar nicht beschäftigt, weil sie hinter den Herd gehören oder sie werden wie ihre männlichen Kollegen schlicht schlecht bezahlt und ausgebeutet.

Corinne Henker
5 Jahre her
Antworten an  Rainer Franzolet

Naja, meinen Sie wirklich, mit den muslimischen Männern als Angestellten wären Sie besser dran? Die tragen zwar kein Kopftuch, aber fasten und beten müssen die auch.

Clara Behn
5 Jahre her

Herr Habeck hat gerade angeraten, „Flüchtlinge“ einzubürgern, die den Beruf Pfleger annehmen. Es geht also so weiter im Land der unbedachten Möglichkeiten. Ich hatte, auch beruflich, eine Menge mit religiösen Menschen dieser Richtung zu tun. Es gibt die Guten, aber es hält sich eben die Waage 50:50. Wenn man eine Pralinenschachtel öffnet und nur 1% davon giftig ist, wird man sie nicht anrühren, erst recht nicht, wenn man Koran und Hadith gelesen hat, was jedem ans Herz gelegt sei. Wer Faschismus bekämpfen will, hält sich nicht nur mit Rechteb und stalinistischen Linken im eigenen Land auf, sondern kennt den Koran… Mehr

Willi4
5 Jahre her

Immer wieder das gleiche Lied. Die deutsche Administration legt Rechtsvorschriften jeglicher Gesetzbücher oder Verwaltungsvorschriften im Sinne des Schutzes des Rechtsverständnisses der Muslime und muslimischen Migranten aus. Egal ob Grundgesetz, Dublinregeln oder eben EuGh-Urteile. Unter dem Mäntelchen der Religionsfreiheit wird der Übergang vom Rechtsstaat zum Schariastaat executiert. Auch die Unternehmen scheinen diese Entwicklung akzeptiert zu haben und antizipieren entsprechend angepasstes Verhalten.