„Erbärmlicher Populismus“ sei es, wenn darauf hingewiesen wird, dass Asylbewerber kostenlosen Zahnersatz erhalten, sagte einst Nancy Faeser. Mittlerweile wissen wir: Es ist Fakt, wird aber von Politik und Asylindustrie bewusst verschleiert. Von Lothar Krimmel
IMAGO
Es ist jetzt bald 30 Monate her, seit Friedrich Merz als Oppositionsführer beim Sender Welt-TV insinuierte, dass selbst ausreisepflichtige Asylbewerber im Gegensatz zu den arbeitenden Einheimischen den Zahnersatz zuzahlungsfrei, also kostenlos erhalten – oder besser gesagt: auf Kosten der Steuer- und Beitragszahler.
Die Reaktionen der ebenfalls beitrags- oder steuerfinanzierten links-grünen „Faktenchecker“ bei Tagesschau und NGOs erfolgten ebenso schnell wie die gewohnt dreisten Lügen der damaligen Innenministerin Nancy Faeser. „Erbärmlicher Populismus“ sei dies, so Faeser, und außerdem falsch. Denn: „Asylsuchende werden nur behandelt, wenn sie akut erkrankt sind oder unter Schmerzen leiden.“
Dieses gut zwei Jahre alte Thema des kostenlosen Zahnersatzes für Flüchtlinge erfährt derzeit eine spürbare Aktualisierung, weil Gesundheitsministerin Nina Warken zum Stopfen der auch durch die Versorgung von Flüchtlingen gerissenen Finanzlöcher die gewöhnlichen Beitragszahler mit höheren oder neuen Zuzahlungen wie etwa in Gestalt einer Praxisgebühr zur Kasse bitten möchte.
Und seit der CDU-Wirtschaftsrat sogar die Streichung der Zahnarztbehandlung aus dem Leistungskatalog vorgeschlagen hat, überschlagen sich linkslastige Nachrichten-Portale wieder mit der Präsentation gezielt irreführender „Faktenchecks“ aus dem berüchtigten Correctiv-Imperium. Das ist ein guter Anlas, dem Phänomen des zuzahlungsfreien Zahnersatzes bei Flüchtlingen einmal genau auf den Zahn zu fühlen.
Kostenloser Zahnersatz für Flüchtlinge offenbart den deutschen Irrweg
Der Begriff „Flüchtling“ wird hier vereinfachend verwendet, um die drei möglichen Zustände des Asylverfahrens abzudecken, also den anerkannten Asylbewerber, den abgelehnten und den, über dessen Gesuch noch nicht abschließend entschieden wurde. Da in diesem Stand des Anerkennungsverfahrens auch die Zeit seit dem Grenzübertritt hineinspielt, gibt es für Flüchtlinge hinsichtlich der Krankenversorgung und damit auch in Bezug auf den Zahnersatz drei verschiedene Rechtsgrundlagen. Daher wird im folgenden unterschieden in Bürgergeld-Flüchtlinge, Sozialhilfe-Flüchtlinge und Karenzzeit-Flüchtlinge.
Rein definitorisch handelt es sich im Fall des Zahnersatzes nicht um eine „Zuzahlung“. So wie die gigantischen Merz-Schulden zum Gaunerwort „Sondervermögen“ umgetauft wurden, so wird die Zuzahlung beim Zahnersatz in der Sprache der Bürokraten zum „Eigenanteil“ verniedlicht. Im komplexen Zuzahlungs-Dschungel der Krankenkassen taucht der Zahnersatz daher erst gar nicht auf.
Doch warum überhaupt ist gerade der Zahnersatz ein so beliebtes Streitthema? Ganz einfach: Zahnersatz als Leistung eines öffentlichen Gesundheitssystems ist weltweit so gut wie unbekannt. In sämtlichen Herkunftsländern der Flüchtlinge würde man sich bei dem Gedanken an die Stirn tippen, für den Zahnersatz eines Mitbürgers auch nur einen Cent zu zahlen. Und auch in Deutschland ist Zahnersatz keine Kassenleistung wie jede andere. Es gibt ebenso detaillierte wie komplizierte Regelungen.
Zunächst einmal wird in Regelversorgung, gleichartige Versorgung und andersartige Versorgung unterschieden. Etwa 60% der Kassenpatienten wählen die Regelversorgung. Aber auch bei den beiden anderen Versorgungen erhält der Versicherte stets nur einen Festzuschuss in Höhe von 60% der Kosten einer Regelversorgung. Mit regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen, die in einem „Bonusheft“ zu dokumentieren sind, kann dieser Zuschuss bis auf 75% erhöht werden. Anerkannte Flüchtlinge, die Bürgergeld erhalten, sind als „Härtefälle“ von Zuzahlungen bei Zahnersatz befreit.
Der normale Kassenpatient muss 25% bis 40% der Kosten für die Regelversorgung aus eigener Tasche bezahlen. Es sei denn, er verdient als Single höchstens 1.582 Euro pro Monat. Dann gilt auch er als „Härtefall“ und erhält die vollen 100% als Festzuschuss, muss also „wegen unzumutbarer Belastung“ keinen einzigen Cent als „Eigenanteil“, also Zuzahlung, leisten. Und – man ahnt es schon – natürlich sind die meisten der nach Deutschland gekommenen Flüchtlinge in diesem Sinne „Härtefälle“ und erhalten den Zahnersatz damit ohne jede Zuzahlung, selbst wenn es sich um notorisch arbeitsunwillige Bürgergeldempfänger handeln sollte.
Ein normaler Beitragszahler zahlt also zum Beispiel für eine metallische Vollkrone im Seitenzahnbereich eine Zuzahlung von 153 Euro, die er mit einem Top-„Bonusheft“ auf 95 Euro reduzieren kann. Die rund 500.000 anerkannten oder geduldeten syrischen Flüchtlinge, die Bürgergeld beziehen und dadurch als „Härtefall“ gelten, zahlen dagegen für die gleiche Krone nichts.
Es dürfte zwar kaum einen Flüchtling geben, der nur wegen des kostenlosen Zahnersatzes nach Deutschland kommt. Aber wenn man es schon einmal ins Land der woken Traumtänzer geschafft hat, dann wäre es ja geradezu verrückt, das Angebot der kostenlosen Gebiss-Sanierung nicht mitzunehmen.
Auf diese Weise summieren sich die Kosten der Krankenkassen für die rund 5,2 Millionen Bürgergeldempfänger auf etwa 300 Euro pro Person und Monat. Der Bund erstattet den Krankenkassen davon jedoch nur rund 110 bis 120 Euro, so dass die normalen Beitragszahler für die Versorgung der Bürgergeldempfänger jedes Jahr mit mehr als 10 Milliarden Euro zur Kasse gebeten werden. Dass überhaupt eine gewisse Transparenz im Hinblick auf die Bürgergeld-Ströme besteht, liegt auch an den entsprechenden parlamentarischen Anfragen der AfD.
Für die Regierenden scheint diese unangenehme Störung ihrer Vertuschungsstrategien Grund genug, solche Anfragen als „Spitzeldienste für Putin“ zu verunglimpfen.
Allein mehr als 800.000 der Bürgergeldempfänger sind übrigens anerkannte oder abgelehnte, aber geduldete Asylbewerber aus Syrien, dem Irak und Afghanistan. Wenn der Bund wenigstens für die Versorgung dieses Personenkreises, für dessen Anwesenheit er die Hauptverantwortung trägt, den Krankenkassen die tatsächlichen Kosten erstatten würde, dann würden allein dadurch fast die gesamten zwei Milliarden Euro zusammenkommen, die von der Gesundheitsministerin verzweifelt gesucht werden, um die Kassen in diesem Jahr über Wasser zu halten.
Sozialhilfe-Flüchtlinge sind Bürgergeld-Flüchtlingen gleichgestellt
Doch was ist mit denjenigen Flüchtlingen, über deren Asylgesuch noch nicht rechtskräftig entschieden oder deren Gesuch bereits abgelehnt worden ist? Sie sind in aller Regel keine Bürgergeldempfänger, sondern Sozialhilfe-Empfänger. Denn wenn sie bis zum 26. Februar 2024 eingereist sind, gilt für sie § 2 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG), wonach sie Anspruch auf Leistungen „analog“ der Sozialhilfe haben, weshalb man auch von „Analogleistungen“ spricht.
Diese Leistungen, die den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen, werden von den Kassen organisiert, auch durch Ausgabe einer elektronischen Gesundheitskarte (eGK), und mit den Leistungserbringern zu AOK-Sätzen abgerechnet. Anschließend werden den Kassen diese Kosten von den Trägern der Sozialhilfe, also den Städten und Landkreisen, in voller Höhe erstattet.
Im Hinblick auf Gesundheitsleistungen besteht der Unterschied zwischen Bürgergeld-Flüchtlingen und Sozialhilfe-Flüchtlingen also lediglich darin, dass bei ersteren die Beitragszahler den Großteil der Gesundheitskosten übernehmen müssen, während es bei Sozialhilfe-Flüchtlingen die Sozialämter der Kommunen sind. Und damit ist klar: Auch der abgelehnte und ausreisepflichtige Asylbewerber erhält seinen Zahnersatz ohne jede Zuzahlung – diesmal jedoch auf Kosten der Steuerzahler.
Was die letztlich für dieses Ausgabenvolumen verantwortlichen Oberbürgermeister und Landräte davon halten, kann man sich angesichts von Milliardendefiziten auf kommunaler Ebene leicht ausmalen.
Wie groß die Zahl der Sozialhilfe-Flüchtlinge ist, die Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen, lässt sich anhand der offiziellen Zahlen nicht exakt ermitteln. Die Pressemitteilungen des Statistischen Bundesamts vermischen offenbar ganz gezielt die verschiedensten Anspruchsgrundlagen in Summenzahlen.
Zudem wird dort zwischen „Regelleistungen“ und „besonderen Leistungen“ unterschieden und damit eine Terminologie verwendet, die keine Entsprechung in den gesetzlichen Grundlagen hat.
Man muss eigentlich nur wissen, zu wessen Geschäftsbereich das Statistische Bundesamt bis Anfang Mai letzten Jahres gehörte, um den Hintergrund der bis zu den jüngsten Statistiken fortgesetzten Vernebelungstaktik zu verstehen: Es war Nancy Faeser.
Immerhin wird mitgeteilt, dass Ende 2024 461.000 Flüchtlinge Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezogen haben. Etwa die Hälfte von ihnen stammt aus den vier Haupt-Herkunftsländern Türkei, Syrien, Afghanistan und dem Irak. Versucht man die sich überschneidenden Leistungsarten und Anspruchsgrundlagen zu trennen, so kann man die eine Hälfte, also rund 230.000, den Sozialhilfe-Flüchtlingen zuordnen und die andere rund 230.000 der dritten Gruppe, nämlich den erst kurz im Land weilenden Karenzzeit-Flüchtlingen. Dies korrespondiert auch ungefähr mit der Zahl von 251.000 Flüchtlingen, die im Jahr 2024 einen Asylerstantrag in Deutschland gestellt haben.
Auch Karenzzeit-Flüchtlinge erhalten Zahnersatz, und zwar stets zuzahlungsfrei
Während Bürgergeld-Flüchtlinge und Sozialhilfe-Flüchtlinge faktisch wie Kassenversicherte behandelt werden, gilt für diejenigen, die erst kürzlich ihren Asylantrag gestellt haben, eine Karenzzeit, bis sie zu Sozialhilfe und Bürgergeld „aufsteigen“ können. Diese Karenzzeit betrug bis 2019 15 Monate, dann bis zum 26. Februar 2024 18 Monate und seither 36 Monate. Im Ergebnis bedeutet dies, dass alle ab diesem Stichtag eingereisten Flüchtlinge derzeit noch in der Karenzzeit sind.
Für sie gilt zunächst einmal der berühmte Zauberspruch des § 1 Abs. 1 AsylbLG: „Leistungsberechtigt nach diesem Gesetz sind Ausländer, die sich tatsächlich im Bundesgebiet aufhalten und die ein Asylgesuch geäußert haben.“ Damit erhält jeder Bürger dieser Erde einen Leistungsanspruch, wenn er es an die deutsche Grenze schafft und das Zauberwort „Asyl“ ausspricht oder über Dritte aussprechen lässt.
Nur für diese „neuen“ Flüchtlinge gelten für die Dauer der Karenzzeit die engeren Leistungsversprechen des § 4 AsylbLG. „Zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände sind die erforderliche ärztliche und zahnärztliche Behandlung einschließlich der Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln sowie sonstiger zur Genesung, zur Besserung oder zur Linderung von Krankheiten oder Krankheitsfolgen erforderlichen Leistungen zu gewähren. … Eine Versorgung mit Zahnersatz erfolgt nur, soweit dies im Einzelfall aus medizinischen Gründen unaufschiebbar ist.“
Es ist ein typischer deutscher Gummi-Paragraph, in den alles hineingelesen werden kann, was man will. Die scheinbare anfängliche Einschränkung auf „akute Erkrankungen und Schmerzzustände“ wird schon im selben Satz aufgelöst durch die sonstigen „zur Genesung, zur Besserung oder zur Linderung von Krankheiten oder Krankheitsfolgen erforderlichen Leistungen“. Und dann wird der Zahnersatz sogar noch ausdrücklich erwähnt.
Den Rest haben Tausende von Agenten der steuerfinanzierten Asyl-Industrie besorgt. Deren Handreichungen kommen dermaßen selbstbewusst daher, dass sie fast immer mit dem Hinweis enden, dass es de facto keinerlei Unterschied im Leitungsanspruch von Karenzzeit-Flüchtlingen und normalen Kassenversicherten gibt.
In den meisten nördlichen Bundesländern wird das noch unterstrichen durch die Ausgabe der elektronischen Gesundheitskarte auch an diese Flüchtlinge. Und gegen jeden sich abzeichnenden Widerstand wird dann gleich das Bundesverfassungsgericht und dessen Interpretation der Menschenwürde von Flüchtlingen aufgefahren.
Der Selbstmord des deutschen Sozialstaats
Der letzte Zahn wurde dem Asylbewerberleistungsgesetz dann schließlich vom Bundessozialgericht (BSG) gezogen. Dessen Entscheidung vom 29. Februar 2024 liest sich wie eine Einladung an aller Erdenbürger, nach Deutschland zu kommen, wenn ihnen in ihrer Heimat kein menschenwürdiges Leben garantiert werden kann. Diese Garantie übernehmen dann die deutschen Steuerzahler.
Denn, so führt das BSG in Verkennung der desolaten Finanzlage eines gezielt deindustrialisierten Schrumpflandes aus, die von Nancy Faeser dem „erbärmlichen Populisten“ Friedrich Merz entgegengehaltene Beschränkung auf „akute Erkrankungen und Schmerzen“ sei „dahin auszulegen, dass unter eine ´akute Erkrankung´ bei bestehenden (ggf. chronischen) Erkrankungen auch ein laufender Behandlungsbedarf … fällt.“ Und dann setzt das BSG noch einen drauf, um den Triumph der Asylindustrie abzurunden: „Eine Auslegung, eine ärztliche Behandlung bei chronischen Grundleiden … sei aus Sicht des Gesetzgebers nur im Wege eines Ermessensanspruchs zu gewähren, lässt sich hieraus nicht gewinnen.“
Oder, um die postmoderne Gutmenschen-Dialektik der deutschen Justiz in die Alltagssprache zu übersetzen: Bei einem Flüchtling gebietet es die Menschenwürde, dass auch chronische Erkrankungen zu den akuten Erkrankungen gezählt werden. Und für die allerletzten Zweifler: Das gilt selbstverständlich auch für den Zahnersatz.
Für den Zahnarzt kommen Flüchtlinge vor Kassenpatienten
Zusammenfassend kann man hinsichtlich des zuzahlungsfreien Zahnersatzes also drei Gruppen von Flüchtlingen unterscheiden:
1. Bürgergeld-Flüchtlinge: Die große Zahl der anerkannten oder geduldeten Asylbewerber, die Bürgergeld beziehen und „normale“ Kassenversicherte sind, ohne selbst Beiträge entrichten zu müssen.
2. Sozialhilfe-Flüchtlinge: Die deutlich kleinere Zahl der bis zum 26. Februar 2024 eingereisten Asylbewerber, über deren Antrag entweder abgelehnt oder noch nicht abschließend entschieden wurde oder die abgelehnt wurden, aber geduldet werden. Sie haben Anspruch auf Leistungen analog der Sozialhilfe, was dem Kassen-Niveau entspricht, aber von den Kommunen bezahlt wird. Das gilt sogar für die rund 40.000 unmittelbar ausreisepflichtigen Asylbewerber, deren Asylantrag abgelehnt wurde und die auch keine Duldung erlangt haben.
3. Karenzzeit-Flüchtlinge: Die etwa gleich große Gruppe der seit dem 24. Februar 2024 eingereisten Asylbewerber. Nur für sie gelten für eine „Karenzzeit“ von neuerdings 36 Monaten die nur auf dem Papier eingeschränkten Ansprüche gemäß § 4 AsylbLG, da diese Einschränkungen angesichts der Interpretations- und Empörungskünste der steuerfinanzierten Asyl-Industrie und auch der ihr nunmehr folgenden Sozialgerichtsbarkeit in der Praxis reine Makulatur sind.
Die Angehörigen aller drei Gruppen haben gemeinsam, dass sie – von extremen Ausnahmen abgesehen – Härtefälle im Sinne der Eigenbeteiligungs-Regelungen für Zahnersatz sind. Damit erhalten sie Zahnersatz stets ohne jede Zuzahlung. Und dadurch sind Flüchtlinge dem Zahnarzt lieber als Kassenpatienten. Um an deren Geld zu kommen, muss er nämlich auch noch eine Privatrechnung stellen. Nur die Flüchtlingsrechnung wird ohne jeden Privatrechnungs-Stress in voller Höhe direkt von der Krankenkasse oder vom Sozialamt übernommen.
Wertet man vor diesem Hintergrund die eingangs zitierten Äußerungen von Nancy Faeser in Richtung Friedrich Merz, so muss man feststellen: Nicht die Aussagen von Friedrich Merz waren „erbärmlicher Populismus“, sondern die Aussagen von Nancy Faeser waren erbärmliche Lügen.
Dr. med. Lothar Krimmel, Facharzt für Allgemeinmedizin, war von 1992 bis 2000 Geschäftsführer der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und ist damit ein genauer Kenner des Medizinsektors.




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Zuzahlungsfreier Zahnersatz auch für arbeitsunwillige und ausreisepflichtige Flüchtlinge
Gibt es in keinem Bananenstaat, nur bei uns.
Abgesehen davon, daß in Schland keine Bananen wachsen,
Merz hat nichts, aber auch nichts an diesem Zustand geändert.
Zahnersatz ist das kleinste Problem.
Merz sollte zurücktreten
Wenn Merz keine Angst vor Neuwahlen hat, können diese ja durchgeführt werden?
Das war schon klar, aber ich frage mich da nur noch folgendes: Um solche toxischen Rahmenbedingungen zu setzen und gegen alle Änderungsversuche aufrechtzuerhalten – wie sehr muss man dafür eigentlich von Hass zerfressen sein auf Deutschland und die Deutschen? Wie sehr muss eigentlich die Zerstörungswut sein gegen dieses Land, dieses Sozialsystem, gegen seine Beitragszahler? Wie sehr muss man von unbändigen Rachegelüsten beherrscht sein? Was muss man eigentlich für ein gemeingefährlicher Soziopath sein, um solche Zustände einzurichten und gegen alle Widerstände aufrecht zu erhalten? Wie bösartig muss man sein? Dieses Berlin/Brüsseler Parteienregime, das offensichtlich Krieg gegen die eigenen Bürger führt –… Mehr
Warum noch aufregen? Im Irrenhaus ist der Wahnsinn doch normal. Besonders auch deswegen, weil Irre, die nur in die Irre führen können, bei uns den politischen Wahnsinn perfekt regeln und ausbauen.
Abschieben, abschieben, nochmals abschieben.
Leider hat TE nicht die Reichweite, diesen Irrsinn bis in den letzten Winkel der Republik zu transportieren. Versuchen Sie es doch mal gemeinsam mit Nius, Achgut & Co..
Die Linksgrünen verschaukeln uns nach Belieben und fahren mit dem Normalbürger Schlitten. Das ist nur möglich, weil das alles von den denjenigen Medien gedeckt wird, die Günther und Prien als „Qualitätsmedien“ bezeichnen (also z. B. das ZDF!). Würden die Mainstreammedien die Aspekte der Flüchtlingspolitik (Kosten, Gewalt, Schulen/Bildung, kulturelle und gesellschaftliche Verwerfungen) mal so intensiv beleuchten wie die Vetternwirtschaft innerhalb der AfD, den Bürgern würden die Augen übergehen vor Entsetzen.
Das Land ist ein IRRENHAUS!
Und wird von seinen Patienten regiert! Unfassbar was sich die Michel hier bieten lassen…. Jede andere Regierung in jedem anderen Land wäre schon längst zum Teufel gejagt worden…
Meine Fresse … aber gut die Gerichte machen ja auch fleissig mit mit Gestalten wie dieser Brosius oder Kaufmann
Es wird endlich Zeit, für Sammelunterkünfte, drei Mahlzeiten am Tag, 50 Euro Handgeld und nur medizinische Notversorgung und ich meine Notversorgung. Der Sozialstaaat kann dies alles nicht mehr auffangen und die grün-woke staatlich finanzierte Asyl- und Klimaindustrie begleitet durch ganzen linken NGOs, zerstören den Staat eher kurz- als langfristig. Wann hört der Finanzierungswahnsinn endlich auf.
Sie sind viel zu großzügig.
Dreimal pro Tag Reis oder Brot, Bett ist ein Betonklotz mit Schlafsack, Wasser und Tee, 50 Mann pro Halle. Frauen und Kinder gesondert unterzubringen.
Kein Handgeld, keine Krankenversicherung, keine Vollversorgung, kein Wellness Hotel Feeling. Keine Playstation oder iPhone mit WLAN.
Dann würden 50% der Asylanten wieder gehen.
Fahndungsfoto mit Zahnlücke geht gar nicht! Ist das jetzt schon Populismus? Sind die 1000 verschwundenen Migranten in RLP eventuell alle noch beim Zahnarzt?
Für jeden wirklichen (unabhängigen) Experten ist klar, dass es für „Flüchtlinge“ und andere Gruppen erhebliche Leistungseinschränkungen wird geben müssen. Nur die Polit-„Elite“ in der Berliner Blase bastelt weiter am Bullerbü, auf Kosten der arbeitenden schon länger hier lebenden Steuerzahler. Das wird sich nicht ausgehen. Nicht umsonst diskutieren die ähnlich gebeutelten (und ähnlich dummen) Österreicher inzwischen eine extra Kranken“versicherung“ für „Flüchtlinge“. Viel einfacher und schneller könnte man, wenn nur der politische Wille da wäre, via Staatsvertrag „Flüchtlinge“ auf Notfallmedizin beschränken. Mehr gebietet kein Menschenrecht. Außerdem könnte man mal damit anfangen davon abzusehen, via dubioser NGOs schwer chronisch kranke „Flüchtlinge“ zuvörderst einzufliegen.… Mehr