Menschenrechte in Gefahr

Am 10. Dezember jährte sich die Verkündigung der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ zum 70. mal. Menschenrechte sind ein kostbares Gut. Doch in den Händen mancher Staaten und Lobbygruppen werden sie zum Kampfinstrument.

Three Lions/Getty Images

Genf, Palais des Nations, Gebäude der Vereinten Nationen: 30. Oktober 2018. Der Ausschuss für Menschenrechte tagt. Auf der Agenda steht „Kommentar 36“. Die unabhängigen, von 18 Ländern nominierten Experten, die den Rat bilden, haben das Dokument über mehrere Jahre verfasst, Meinungen aus der Zivilgesellschaft und von politischer Seite eingeholt und sind schließlich zum Abschluss gekommen. Eine Abstimmung über das finale Schriftstück gibt es keine.

Der UN-Menschenrechtsausschuss ist damit beauftragt, im Konsens Analysen und Kommentare zu den internationalen Menschenrechtsverträgen zu publizieren. Die Ergebnisse sind nicht bindend, aber in der Regel übernehmen die meisten Mitgliedsländer der Vereinten Nationen, also so gut wie alle Staaten dieser Welt, die Empfehlungen des Ausschusses. Oft werden sie von internationalen und nationalen Höchstgerichten als Grundlage für entscheidende Urteile zitiert. Ihr Einfluss ist weitreichend, obwohl sie in der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen werden.

„Wir wissen, dass einige Experten des Ausschusses gegen diesen Kommentar 36 sind. Aber er wurde durchgepeitscht. Ein Mitglied trat deshalb sogar zurück“, erklärt ein Anwalt, der für eine Nichtregierungsorganisation die Arbeit des Ausschusses in Genf beobachtet, und lieber nicht öffentlich mit Namen genannt werden möchte. Es werde mit harten Bandagen gespielt, denn es geht um viel. Aufgabe des Ausschusses ist es nämlich, die Menschenrechte und die damit verbundenen internationalen Verträge laufend auf ihre Effektivität zu überprüfen. Kommentar 36 fokussiert auf das fundamentalste aller Rechte: das unumstößliche Recht jedes Menschen auf Leben.

Menschenrechte Gegenstand erbitterter ideologischer Kämpfe

Seit ihrer Ratifizierung im Jahr 1948 war die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Gegenstand erbitterter ideologischer Kämpfe. Die Schrecken des Zweiten Weltkriegs hatten vor Augen geführt, dass ein allgemeines Verständnis von moralisch Gut oder Böse, ein Schutz der menschlichen Würde, für einen Fortbestand der Menschheit nötig ist. Dieser Konsens musste jenseits religiöser und ideologischer Überzeugungen gefunden werden, sollte er doch für alle Gesellschaften, Religionen und Länder gelten. Während gerade seitens christlicher Kirchen Kritik an dem Dokument geübt wurde, entwickelten sich die Grundrechte zu einer wichtigen Basis, vor allem auch christliche Werte und Minderheiten in einer weitgehend säkularisierten westlichen Welt zu verteidigen.

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Nicht zuletzt deshalb setzten sich verschiedene Lobbygruppen das Ziel, gewisse Grundrechte international umzudeuten und für sich zu vereinnahmen. Drei Menschenrechte genießen dabei besondere Aufmerksamkeit: Glaubens- und Gewissensfreiheit, Recht auf Privat- und Familienleben, und allen voran das Recht auf Leben.

Im Kommentar 36, der am 30. Oktober angenommen wurde, bestärkt der Menschenrechtsausschuss die Bedeutung dieses Rechtes. Während die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte aber das Leben in jedem Stadium, also auch vor der Geburt schützt, entschieden sich die 18 Experten nun, dieses Recht zu relativieren. Den jahrzehntelang wiederholten Parolen der Abtreibungsindustrie folgend, verfasste der Ausschuss ein langes Statement zum Recht des ungeborenen Lebens und argumentierte, dass Staaten nicht dazu gezwungen werden könnten, das Recht auf Leben von Ungeborenen anzuerkennen. Im Gegenteil, das Recht auf Leben Ungeborener gelte nur, insofern es nicht das Recht von Frauen auf Abtreibung beschränkte.

Die Menschenrechte kennen kein „Recht“ auf Abtreibung. Durch diesen Kommentar wird versucht, solch ein Recht künstlich zu etablieren. „Die meisten Staaten interpretieren das Recht auf Leben als ein Recht, das allen Menschen zusteht, vor und nach der Geburt“, sagt Kelsey Zorzi, Menschenrechtsanwältin, die für ADF International an der UNO in New York arbeitet.

Erklärung von Kairo als Beispiel für Umdeutung der Menschenrechte

Aber das Recht auf Leben ist nicht das einzige Fallbeispiel, wo versucht wird, Menschenrechte einzuschränken oder umzudeuten. Ein weiteres prominentes Exempel ist die Erklärung von Kairo, die eine Art Ergänzung der Menschenrechtserklärung seitens der sogenannten Islamischen Konferenz darstellt. 45 der 57 Außenminister der Mitgliedsländer unterschrieben dieses Dokument im August 1990. Grundsätzlich erkennen damit die islamischen Länder die Menschenrechte an, aber nur, insofern sie mit der „Scharia“, dem islamischen Gesetz, übereinstimmen. Beispielsweise liest man dann im Artikel zwei: „Das Leben ist ein Geschenk Gottes, und das Recht auf Leben wird jedem Menschen garantiert. Es ist die Pflicht des Einzelnen, der Gesellschaft und der Staaten, dieses Recht vor Verletzung zu schützen, und es ist verboten, einem anderen das Leben zu nehmen, außer wenn die Scharia es verlangt.“ Damit steht die Scharia über den Menschenrechten und führt deren Universalitätsanspruch ad absurdum.

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Islamisten schrecken auch vor der Indoktrinierung von Kindern nicht zurück
Länder wie etwa Pakistan sind zudem tonangebende Mitglieder in einem weiteren entscheidenden UN-Gremium, dem Menschenrechtsrat. Diese Tatsache muss man thematisieren, denkt man daran, dass der erst kürzlich medial prominent aufgegriffene Fall von Asia Bibi in den sogenannten Blasphemiegesetzen dieses Landes begründet liegt. Die katholische Mutter von fünf Kindern wartete acht Jahre lang auf die letztendliche Aufhebung ihres Todesurteils, weil sie den Namen des Propheten Mohammed verunglimpft haben soll. Partneranwälte von ADF International verteidigen regelmäßig solche Blasphemiefälle vor Gericht. Viele weitere Menschen warten in Todeszellen auf ihre Urteilsvollstreckung. Und das, obwohl sich das Land nicht nur zu den Menschenrechten inklusive der Religionsfreiheit aller Bürger bekennt, sondern diese sogar in der eigenen Verfassung festgeschrieben hat.

Saudi Arabien, ein weiteres Land, das maßgeblich den Menschenrechtsrat beeinflusst, geriet ebenfalls in die weltweite mediale Aufmerksamkeit, weil von oberster Regierungsstelle die brutale Ermordung eines Journalisten in der saudischen Botschaft in der Türkei angeordnet wurde. Ein bewusster Verstoß gegen eine Reihe von Menschenrechten. Konsequenzen gab es dennoch kaum. Zu wichtig ist der Handel und das wirtschaftliche Einvernehmen mit der Öldynastie.

Selbiges gilt für Indien. Während die Übergriffe auf religiöse Minderheiten wie etwa Christen und Muslime durch fanatische Hindu-Fundamentalisten zunehmen, wird die problematische Rolle der regierenden BJP-Fraktion kaum thematisiert. Allen voran ist es die Europäische Union, die mit Premierminister Modi lieber über Handelsabkommen als Menschenrechte spricht. Auch Indien hat das Menschenrecht auf Religionsfreiheit in seiner Verfassung verankert. Dennoch entscheiden sich jedes Jahr neue Bundesstaaten, sogenannte Anti-Konversionsgesetze einzuführen. Darin wird der Übertritt vom Hinduismus zu einer anderen Religion stark reglementiert. Dem Hinduismus beizutreten ist für gewöhnlich aber kein Problem.

Auch das Recht der Eltern als Erzieher ihrer Kinder ist hart umkämpft

Eng verknüpft mit Religion und den damit verbundenen Moralvorstellungen ist ein weiteres Feld, das an den Vereinten Nationen hart umkämpft ist: die Erziehung. Während die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ganz klar die Eltern als die ersten und wichtigsten Erzieher ihrer Kinder sieht, gibt es ständige Versuche, dieses Recht aufzuweichen. Besonders dann, wenn es um den Bereich der Sexualität geht. 2010 stellte der UN-Sonderberichterstatter für Erziehung ein neues Aufklärungsprogramm vor, das in allen Ländern ausgerollt werden soll: Befriedigung und Genuss der Sexualität sollten eines der Ziele für den Aufklärungsunterricht sein, Schuldgefühle aufgrund erotischer Gedanken, die Sexualität nur auf die Fortpflanzung reduzierten, müssten abgeschafft werden.

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Aus Kindergärten politische Erziehung der Eltern?
Der Lehrplan wurde von der UNESCO erstellte, gemeinsam mit der Abtreibungsorganisation International Planned Parenthood Federation und SIECUS. Diese Organisation wurde unter anderem mitfinanziert von Hugh Heffner, dem Gründer des Playboy Magazins. Seit Jahrzehnten setzt sie sich für eine Sexualpädagogik des Ja- anstatt des Nein-Sagens ein. Da Kinder sexuelle Wesen seien, müssten sie ihre Sexualität aktiv selbst zu entdecken beginnen. 2018 wurde das Programm um neue Sexualitätsformen wie etwa Transgender erweitert. Weiters werden Kinder darin angehalten, die Werte ihrer Eltern oder Ärzte zu hinterfragen. In einem Lehrplan, der auf den Richtlinien der UNESCO basiert, heißt es dann etwa: „Vergiss nicht, dass du sexuelle Rechte hast.“ Diese Lehrplanideen sind auch an deutschen Schulen längst angekommen.

Am 10. Dezember beging die Welt das siebzigste Jubiläum der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Sie hat internationales Recht tatsächlich entscheidend beeinflusst und viel Gutes bewirkt. Noch immer stehen judäo-christliche Grundwerte als Fundament für die entscheidenden Rechte, die Leben, Familie und Glauben schützen. Aber sie sind ein zerbrechliches Gut. Und viele versuchen, diese Rechte für sich zu vereinnahmen. Vielleicht ist das Jubiläum deshalb viel mehr als ein Grund zu feiern, vor allem eine Mahnung an uns alle, unsere verbrieften Grundrechte nicht als selbstverständlich abzutun.


Andreas Thonhauser

Der Autor leitet die Kommunikationsabteilung der Menschenrechtsorganisation ADF International in Wien. Sein Beitrag erschien zuerst in Die Tagespost. Katholische Wochenzeitung für Politik, Gesellschaft und Kultur.  Wir danken für die freundliche Genehmigung.


Mehr zum Thema:

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Kommentare ( 18 )

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18 Comments
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Klaus Mueller
5 Jahre her

Die Gefahr erwächst mitten in Europa.

Gerro Medicus
5 Jahre her

Die Menschenrechte, so wie sie heute gehandhabt werden, schützen die Menschen nicht, sondern bedrohen sie!

Gerro Medicus
5 Jahre her

Die Menschenrechte sind typisch für das Faustische „Ich bin ein Teil von jener Kraft, die stets das Gute will, doch stets das Böse schafft!

Marc Hofmann
5 Jahre her
Antworten an  Gerro Medicus

Medicus
Auf den Punkt gebracht! So ist es.

w.feuster
5 Jahre her

Die derzeitige Regierung der Bundesrepublik, welche Initiator des Migrationspaktes war, betreibt das Geschäftsfeld der Kairoer „Menschenrechte“, nachdem es nur ein Menschenrecht gibt, auf Grundlage der Scharia.
Sie betont, das der Islam zu Deutschland gehört. Und für diesen gilt nur die Scharia. Das bedeutet, das nur Moslems einen universellen Anspruch auf die Führung der Welt haben.
Alle Anderen müssen sich unterordnen, oder werden neutralisiert.
Solche Wahnvorstellungen wurden zuletzt im dritten Reich beobachtet. Wir kennen die Folgen und auch das Ende.

Es ist mir unbegreiflich wie sich ein Land durch sein Tun, wider jede Logik diesem unterwirft und sich opfert.

Argumentationsethiker
5 Jahre her

Entweder es gibt ein Recht auf Leben oder es gibt ein Recht auf Nichtversklavung. Beide Rechte kann ein Mensch nicht gleichzeitig beanspruchen, Menschenrechte haben aber PER DEFINITION universalen Charakter, d.h. sie gelten immer, überall und für alle (friedlichen) Menschen, ansonsten wären es lediglich Privilegien, die jederzeit erweitert oder eingeschränkt werden können. Rechte müssen aber durch einen vernunftgeleiteten, intellektuellen Prozess durch den Menschen ENTDECKT werden. Sich gegenseitig ausschließende normative Wahrheitsbehauptungen (Recht auf Leben Recht auf Freiheit) können auch nicht per Deklaration – egal welchem politischen Ritual folgend – in die Existenz gebracht werden. Eine solche Deklaration widerspricht den Axiomen der Logik… Mehr

Petra
5 Jahre her

Bisher hielt ich die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 für ein weises Dokument, das für ein menschenfreundlicheres Leben stand. Nun aber wird das, was mir allgemeingültig erschien, zur Beliebigkeit verändert. Für den Migrationspakt wird noch ein „Menschenrecht auf Migration“ erfunden, das damit Menschenrechte auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person (Artikel 3) und auf Eigentum (Artikel 17) in den Zielländern eingeschränkt. Wenn das so weiter geht, gibt es dann bald weitere Menschenrechte erfunden und andere eingeschränkt z.B. für Kinderehen, Zwangsheirat (Artikel 16.2) , Sklaverei (Artikel 4), Kopftuch für Mädchen und Frauen, Tötung von Ungläubigen etc?

Marcel Seiler
5 Jahre her

Die Menschenrechte sind „westlich“, nämlich nach dem 2. Weltkrieg von den damals weltpolitisch dominierenden Staaten christlicher Tradition geschrieben und verabschiedet. Es wundert nicht, dass jetzt Länder mit anderen Traditionen (z.B. islamisch, konfuzianisch) nicht mitspielen wollen.

Der Westen kann kaum verlangen, dass alle Länder seine Definitionen von Menschenrechten annehmen. Der Westen sollte sich aber seine Definitionen nicht verwässern lassen und dafür kämpfen, dass diese im Westen in vollem Umfang Gültigkeit haben. Der islamischen Verwässerung der Menschenrechte in Europa muss strikte Einhalt geboten werden.

benali
5 Jahre her
Antworten an  Marcel Seiler

@ Marcel Seiler

Altkanzler Schmidt würde Ihnen insofern zugestimmt haben, als er Menschenrechte in ihrer Entstehung auch in der westlichen Staatengemeinschaft angesiedelt hat. Was der Rest der Welt dazu dachte, war damals dafür unerheblich.

Jetzt ist der damalige „Rest der Welt“ nicht mehr der „Rest der Welt“. Die westliche Staatengemeinschaft hat das so gewollt. Entscheidungen haben Konsequenzen, auch die, die aus Gewinnstreben getroffen wurden…

Marcel Seiler
5 Jahre her
Antworten an  benali

benali: „Jetzt ist der damalige ‚Rest der Welt‘ nicht mehr der ‚Rest der Welt‘. Die westliche Staatengemeinschaft hat das so gewollt.“ – Dass die nicht-westlichen Staaten sich wirtschaftlich so gut entwickelt haben, halte ich für einen der größten Erfolge der Marktwirtschaft und der westlichen Lebensphilosophie. Es müsste DER Grund für die anderen Weltgegenden sein, diese Werte anzunehmen.

Wenn die das aber nicht tun – und keiner kann sie zwingen –, so muss jedenfalls der Westen selbst diese segensreichen Werte bei sich verteidigen, und zwar bedingungslos. Das tut er leider nicht.

Marc Hofmann
5 Jahre her

Menschenrechte ist der größte Schwachsinn….und warum…ganz einfach…ein Mensch wird als Mensch geboren und braucht dazu KEIN RECHT! Alles andere regeln die Nationalen Rechte vor Ort…für die jeweilige Gesellschaft. In Deutschland ist es das Grundgesetz und in den islamischen Ländern ist es die Scharia…. in den USA das US Recht und in Russland das russische Recht….in China und Indien das chinesische und indische Recht. In einigen Ländern gibt es die Todesstrafe…und in anderen Ländern gibt es andere Strafen und Urteile. Afrika alleine hat schon so viele unterschiedliche Rechts- Stammesrecht- Systeme…da kann Europa mit seiner Hypermoral eines sog. Menschenrecht „Geschwafel“ einpacken. Und… Mehr

Rapsack
5 Jahre her
Antworten an  Marc Hofmann

Da kann ich Ihnen NICHT zustimmen. Menschenrechte sind nicht dem Kopf eines Juristen entsprungen. Letzlich ist es „nur“ die Kodifizierung von Rechten, welche im Grunde von fast allen Gesellschaften zu allen Zeiten anerkannt wurden. Es gibt kaum eine Geselschaft heute und in der Vergangenheit, welche diese Rechte dem einzelnen Menschen nicht zubilligten. Als Beispiel sein der Respekt vor dem Leben genannt. Selbst in Geselschaften, in welchen Menschen gegessen werden, hat dies eine spirituellen Grund und der Menschn diehnt nicht als Nahrung. Daraus kann man ein Grundrecht auf Leben ableiten, denn selbst diese Volker kennen dieses Recht. Wann dieses Recht nicht… Mehr

Marc Hofmann
5 Jahre her
Antworten an  Rapsack

Ein Recht bleibt nur ein Wort, wenn es nicht mit Macht… millitaerischer/polizeilicher Androhung ausgefüllt wird.

HRR
5 Jahre her
Antworten an  Marc Hofmann

Wir leben alle auf einem Planeten und sind bis zu einem gewissen Grad abhängig voneinander. In interkulturellen Begegnungen und Beziehungen muss es weltweit gültige Regeln geben, die Menschen bei Aufenthalten in Ländern mit vom westlichen Recht abweichendem Rechtsverständnis wie z. B. in islamischen Ländern (Stichwort Scharia) vor staatlicher, aber auch religiöser Willkür schützen. Würden derartige Regeln negiert, bräche jeglicher zivilisatorischer Austausch zusammen, was bei innenpolitischen Spannungen oder kriegerischen Auseinandersetzungen, bei denen in aller Regel derartige Regeln als vernachlässigbar gelten, stets gut zu beobachten und zu bedauern ist.

Marc Hofmann
5 Jahre her
Antworten an  HRR


Vor der Willkür der islamischen Länder oder eben vom Vollzug des Scharia Rechts schützt sie Kein Menschenrecht sondern nur das Recht des Stärkeren..Millitaermacht. Rechte setzt man nur durch Macht durch… Rechte hält man nur mit Macht…mit millitaerischer oder wirtschaftlicher Macht… Überlegenheit. Menschenrecht ist somit nur ein moralisches Wort.

WIING
5 Jahre her

Die Menschen und (Gott sei bei uns!) Völker haben alles hinzunehmen, was auch immer ihre jeweiligen Regierungen vorhaben. Der heutige FAZ- Aufmacher schreibt über Geschehnisse in Frankreich, sie seien „völkisch“ und eine Gefahr für ganz Europa. Wenn man nun schaut, was dieser Begriff bedeutet, so liefert Wiki: „Völkisch transportiert in seiner modernen Variante einen rassistischen Volksbegriff, der insbesondere auch Antisemitismus beinhaltet.“ In Frankreich sind also gerade lauter Antisemiten unterwegs! Also, was auch immer damals vor 70 Jahren beschlossen wurde, es ist aktuell bedeutungslos, werden doch mittlerweile alle Begriffe beliebig angewandt. Die Regelwerke, die lange Zeit ein Rechtegerust bldeten, sind obsolet.… Mehr

HH 1966
5 Jahre her
Antworten an  WIING


Vollkommen richtig.
Nur bitte nicht „Wikipedia“ als ein neutrales und unabhaengiges Lexikon ansehen,
was es nun wirklich nicht ist, insbesondere wenn es um politische Begrifflichkeiten geht.
https://www.youtube.com/watch?v=wHfiCX_YdgA&index=20&list=WL&t=6196s

Kassandra
5 Jahre her
Antworten an  WIING

„völkisch“
sich auf das Volk beziehen – dem Volk gemäß
etwa 1875 aufgekommene Verdeutschung des Wortes „national“ im Sinne eines ethnisch exklusiven, meist antisemitischem Nationalismus
Meyers großes Taschenlexikon, 1998