Widerspruch zur Organspende: Das ist keine Lösung

Es gibt viele Argumente gegen die neue Organspendenregelung. Das wichtigste lautet: sie richtet sich diametral gegen unserer Rechtsordnung

imago Images/Jürgen Heinrich

Es passiert selten, dass Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach und die FDP-Politikerin Katja Suding sich auf eine Meinung einigen. Bei der neuen Organspendenregelung ist das Fall. Die große Koalition möchte die jetzige Praxis umkehren: die Zustimmung zu einer Organspende nach dem eigenen Hirntod (per Organspenderausweis) soll ersetzt werden durch das generelle Recht von Ärzten, Organe zu nehmen – falls der Betreffende nicht ausdrücklich widersprochen hat.

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Dagegen gibt es Kritik, von Seiten der Kirchen („der Mensch ist kein Ersatzteillager“), vom Deutschen Ethikrat, von etlichen Politikern. In dieser Frage verläuft die Bruchlinie quer durch die Bundestagsfraktionen.

Bei einer fundamentalen Streitfrage empfiehlt es sich, nach dem Argument mit dem höchsten Gewicht zu suchen. Im Fall der Organspendendebatte ist es das juristische. Der Verfassung, in der Grundrechte ganz überwiegend als Abwehrrechte des Einzelnen gegen den Staat dienen, wäre die Konstruktion völlig fremd, dass die Nichtäußerung eines Bürgers als Zustimmung zum Eingriff in seine Rechte gelten soll. Eine solche Konstruktion gibt es nirgends.

Die Befürworter der „Widerspruchslösung“ tun so, als sei das Nicht-Widersprechen eine Art Entscheidungsakt eines Bürgers. „Ein Verstorbener, der, weil er bewusst der Organspende nicht widersprach und somit sein Einverständnis indirekt gab, verwirklicht so auf unbürokratische und zuverlässige Weise seine Selbstbestimmung“, mein Karl Lauterbach. Der Satz ist in jeder Hinsicht schief, sprachlich, logisch, rechtlich. Es ist falsch, von einem Nicht-Widerspruch zu reden. Zutreffend ist: Nicht-Äußerung. Wer sich nicht äußert, der sagt nichts und tut nichts. Schon gar nicht gibt er sein Einverständnis, weder indirekt noch überhaupt. Will sich jemand nicht äußern, dann darf der Staat daraus nichts ableiten. Auch nicht mit der Berufung auf das Wohl von anderen.

Im Übrigen sieht es die Rechtsordnung auch vor, dass Angehörige in das, was nach dem Tod eines Menschen in seinen Angelegenheiten geschieht, einbezogen werden müssen. Die neue Organspende-Regelung simuliert diese Einbeziehung nur. Angehörige sollen zwar von den Ärzten befragt werden können, wie der mutmaßliche Wille des Verstorbenen zur Organspende gelautet haben könnte, wenn kein Widerspruch dokumentiert ist. Aber mitentscheiden können sie nicht.

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Das neue Gesetz sieht also eine „Selbstbestimmung“ des Bürgers (Lauterbach) aus dem Nichts vor. Hinterbliebene müssten die Nichtzustimmung ausdrücklich nachweisen, wenn sie eine Organentnahme verhindern wollen. Der Terminus „unbürokratisch“ wirkt ziemlich bizarr angesichts der Anforderungen, die der Staat in viel kleineren Angelegenheiten stellt. Im Datenschutz etwa muss selbst der Betreiber einer kleinen Webseite seine Besucher ausdrücklich um Zustimmung bitten, wenn auch nur die Möglichkeit besteht, dass seine Daten registriert beziehungsweise weitergeleitet werden. Geht es um Herz und Nieren, soll das alles viel lockerer gehandhabt werden.

Das Pro-Argument in diesem Streit lautet: es gibt lange Wartelisten von Menschen, die dringend auf Spenderorgane angewiesen sind. Für sie ist es eine Sache auf Leben und Tod. Wer ein Spenderorgan braucht, verdient Unterstützung. Die meisten, jedenfalls sehr viele in Deutschland möchten ihnen auch helfen. Mit Sicherheit gibt es mehr Spendenwillige als Inhaber eines Organspendenausweises. Der Autor dieses Textes etwa besitzt kein entsprechendes Dokument. Gegen eine Weiterverwendung seiner Organe hätte er trotzdem nichts einzuwenden.
Eine praktische Möglichkeit bestünde darin, jeden bei der Ausstellung eines neuen Personalausweises oder Passes ankreuzen zu lassen, wie er es mit der Organspende halten will, und die Entscheidung dann zu registrieren.
Die Brachialmethode von Spahn und Lauterbach dürfte mehr Schaden als Nutzen anrichten.

Vor allem dann, wenn das Bundesverfassungsgericht sie verwerfen sollte.

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Kommentare ( 142 )

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moorwald
4 Jahre her

Psychologisch war die Kampagne von Spahn u.a. geschickt angelegt. Wie erhöht man die Zahl der Spender? Man erklärt einfach erst mal alle dazu und räumt dann eine Widerspruchsmöglichkeit ein. Nun neigt der Mensch gerade in solch einem Falle, wo an sein Gewissen oder seine Moral appelliert wird, eher zum Jasagen als zur Ablehnung. Willst du etwas Gutes tun, anderen (Todgeweihten) helfen? Als soziales Wesen ist er zunächst mal dazu bereit. Aber es besteht natürlich ein kategorialer Unterschied zwischen einer Spende an eine mildtätige Organisation oder der Preisgabe des eigenen Körpers zwecks Verwertung. Man kann sich den eigenen Tod zwar nicht… Mehr

stolzerSachse
4 Jahre her

oder noch eher ein Ansatz der in Diktauren gang und gäbe ist?

H. Priess
4 Jahre her

Ich habe einen Spenderausweis aber das ist meine Entscheidung. Sollte ich zum Islam konvertieren geht eine Organspende natürlich nicht. Liegt wohl eine Fatwa drauf und einem gläubigen Moslem ein Organ eines Ungläubigen einzupflanzen dürfte auch Probleme bereiten. Wie gehen die Ärzte eigentlich vor wenn ein Moslem eine Spenderniere benötigt? Das hätte ich gern gewußt. Es sollte jedem seine freie Entscheidung sein. Die meisten haben einfach nur Angst, daß sie in tiefem Koma liegen noch alles mitkriegen und dann ausgeschlachtet werden. Ist für mich nachvollziehbar und nicht irreal aber wenn der Gesetzgeber eine allgemeine Organspendepflicht durchsetzt fällt eine Grenze, manche sehen… Mehr

Karl Schmidt
4 Jahre her

Die Darstellung des Streitstandes ist zwar gut, aber m. E. Nicht ganz frei von Irrtümern: (1) Sie sprechen die Funktion von Grundrechten als Abwehrrechte gegen den Staat an. Ein Eingriff in die Grundrechte ist aber möglich – auf der Basis eines Gesetzes (Vorbehalt des Gesetzes). Ein solches Gesetz soll ja gerade geschaffen werden. Hier liegt das Problem also nicht. (2) Absurd ist allerdings aus dem Nichthandeln und Nichtäußern eine Zustimmung (gesetzlich) konstruieren zu wollen. Ihre Ausführungen sind hier völlig zutreffend. Letztlich ist das eine Einwilligungsfiktion, da die Zustimmung ja nicht vorliegt; eine Beanspruchung durch den Staat, eine Vergesellschaftung der Körper… Mehr

moorwald
4 Jahre her
Antworten an  Karl Schmidt

Sehr gut, Sie sind offenbar Jurist und bringen die nötige Klarheit mit. Heute, wo „Haltung“ und Bekenntnisse so viel gelten, muß man ganz besonders das Recht zu schweigen – ohne nachteilige Folgen – hochhalten.

Herr Fuchs
4 Jahre her

Bei den zwei schrägen Figuren auf dem Titelbild könnte man meinen da wurde schon das Oberstübchen komplett lehr gespendet.
Vermutlich Artenübergreifend… erst neulich stellten 99% aller Wissenschaftler bei zwei Äffchen rückschritte in der Entwicklung fest. Nachtigal ick dir trappsen…

moorwald
4 Jahre her

Vermischtes

Alle Achtung vor der Annalena, ihre Haltung hat moich überrascht.

Spahn und Lauterbach halten aufmunternd lächelnd ihre Ausweise in die Kamera. Also ehrlich: ich möchte weder Hirn noch Herz von einem der Herren transplantiert bekommen

rofer
4 Jahre her

Es muss ausgeschlossen werden dass jemand als Organspender wider seinem Willen – egal ob aus freier Entscheidung, religiös oder anders motiviert – „ausgeweidet“ werden kann, nur weil er aus unwägbaren Gründen nicht dazu gekommen ist, zu widersprechen! Er ist dann – automatisiert – auch kein Organspender mehr, sondern ein diktatorisch bestimmtes Organlager mit fremdem Zugriffsrecht! Die einzig legitime Art der wirklichen Organspende ist nur unter der jetzigen, gesetzlichen Bestimmung der freien, durch einen Ausweis legitimierten und mit ihm zum Ausdruck gebrachten Willenserklärung möglich, damit schweigen (kein Widerspruch) nicht einfach als Zustimmung missbraucht werden kann! Nicht ich muss nachweisen dass ich… Mehr

moorwald
4 Jahre her

Sehr geehrter Forist, Ihre persönliche Betroffenheit und Empörung in allen Ehren – aber da ist doch einiges zu korrigieren. Erstens ist es natürlich kein „rabenschwarzer Tag für a l l e Todkranken“ . Die Entscheidung berührt etwa 10 000 Menschen auf Wartelisten. Ich weiß natürlich nicht, wie viele andere Todkranke es im Moment gibt, aber es dürften einige mehr sein. Und denen würde keinerlei Organspende helfen. Zweitens führen Sie das immer wieder vorgebrachte Argument an, jeder solle sich „Ein Einziges Mal“ im Leben ernsthaft mit dieser Frage auseinandersetzen. Warum sollte ich? Ich muß mich im Laufe des Lebens mit vielen… Mehr

Tergalinskajajules
4 Jahre her

Nichts Neues in Deutschland.

sappeur
4 Jahre her

Vielen Dank für diesen gut argumentierten Beitrag pro Organspende. Ich stimme Ihnen in jeder Hinsicht zu. Hier will aber keiner zuhören, hier regen sich nur alle furchtbar auf und schaukeln sich in ihrer Wut hoch. Genau so lief auch die öffentliche/mediale Diskussion, wenn man es denn Diskussion nennen will. Traurig. Die Widerspruchslösung kommt bestimmt auch bei uns, aber eben erst in etlichen Jahren. Bis dahin leiden und sterben noch eine Menge Menschen unnötig. Vermutlich ist es wirklich so. Man müßte aus der Organspende ein geschlossenes System machen. Nur wer bereit ist zu geben, bekommt auch. Das ist zwar unmoralisch, und… Mehr

moorwald
4 Jahre her
Antworten an  sappeur

Sie scheinen nicht zu begreifen, worum es eigentlich geht. So müssen sie „wutentbrannte Transplantatiosngegner“ erfinden, die „Verschwörungstheorien in die Welt brüllen“… Im Grunde ist Ihnen wohl einfach die Argumentationsebene nicht zugänglich, auf der sich hier fast alle bewegen. Und reden Sie nicht von „Mumm“. Vielleicht gehört doch mehr Mut dazu, dem unvermeidlichen Tod ins Auge zu blicken, als sich auf Kosten anderer noch ein paar Lebensjahre zu verschaffen. Ein Organ wäre letztlich ein Geschenk, und zum Schenken ist niemand verpflichtet – schon gar nicht an einen Unbekannten. Es klang ja hier schon an, als es um den Begriff der „Spende“… Mehr