Die Linke spricht von einer "Schmutzkampagne" von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) – und das Bundesverfassungsgericht gibt der Clan-nahen Fraktion recht: Karlsruhe zwingt die Ministerin zur Löschung des Posts auf Instagram.
IMAGO / dts Nachrichtenagentur
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) muss ein umstrittenes Instagram-Video vorläufig vom offiziellen Kanal ihres Ministeriums entfernen. Das Bundesverfassungsgericht gab am Donnerstag einem Eilantrag der Linkspartei statt und ordnete an, den Beitrag bis zur Entscheidung in der Hauptsache – längstens für sechs Monate – zu löschen. Die Entscheidung des Zweiten Senats erging mit sechs zu zwei Stimmen. Damit hat die Linke im Streit um staatliche Neutralität zumindest vorläufig einen Erfolg erzielt.
Videoclip mit Warnung vor Linkspartei
In dem am 24. September veröffentlichten Clip, der Ausschnitte einer Rede Reiches vom Vortag vor Familienunternehmern zeigte, hatte die Ministerin scharf vor einer möglichen Regierungsbeteiligung der Linken in Berlin gewarnt. Kurz zuvor war die Partei bei der Abgeordnetenhauswahl stärkste Kraft geworden.
Die Linke sah darin einen Verstoß gegen das Neutralitätsgebot staatlicher Organe, sie forderte die Ministerin auf, das Video bis zum 29. September zu entfernen, und reichte anschließend eine Organklage sowie den erfolgreichen Eilantrag ein. In Karlsruhe argumentierte die Partei, Reiche habe mit Amtsautorität und staatlichen Ressourcen einseitig in den politischen Wettbewerb eingegriffen und die Linke diskreditiert. Linke-Bundesgeschäftsführer Janis Ehling sprach gegenüber dem „Spiegel“ von einer „großangelegten Schmutzkampagne“ und einem Missbrauch politischer Macht. Das Ministerium kündigte an, die Entscheidung zu prüfen und umzusetzen. Reiches Anwälte hatten betont, die Äußerungen seien Teil der Informationsarbeit zum Wirtschaftsstandort und verfassungsgemäß.
Richter wollen Nachteil für Die Linke verhindern
Die Richter begründeten die einstweilige Anordnung damit, dass der Linken bei fortgesetzter Verbreitung des Videos ein „schwerer irreparabler Nachteil“ mit Blick auf ihr Recht auf gleichberechtigte Teilnahme am politischen Wettbewerb drohe – insbesondere vor dem Hintergrund der laufenden Sondierungsgespräche zur Regierungsbildung in Berlin. Ob die Äußerungen tatsächlich verfassungswidrig sind, bleibt dem Hauptsacheverfahren vorbehalten. Reiche darf sich weiterhin als Privatperson oder Parteipolitikerin äußern.
Nach dem Wahlsieg Ende September begann eine intensive Debatte über antisemitische Vorwürfe gegen die Links-Partei. Auf Wahlkampfveranstaltungen und -partys, etwa in Neukölln, waren Aktivisten aufgetreten, die mit Parolen wie „Yalla Intifada“ oder „Death to the IDF“ Gewalt gegen Israel befürworteten. Auch Personen, die der EU-gelisteten Volksfront für die Befreiung Palästinas (PFLP) nahestehen sollen, sowie Angehörige von Clans, die mit organisierter Kriminalität in Verbindung gebracht werden, waren anwesend. Und die neu gewählte Abgeordnete Vanessa Emde geriet wegen ihrer Aussage in die Kritik, Israel hätte kein Existenzrecht.
Der Zentralrat der Juden und Israels Botschafter in Deutschland Ron Prosor warnen vor „völlig enthemmtem Antisemitismus“ und einer Gefahr für jüdisches Leben in der Hauptstadt.



Sie müssenangemeldet sein um einen Kommentar oder eine Antwort schreiben zu können
Bitte loggen Sie sich ein