Urheberrechtsskandal: Druck auf Weimer wächst

In der Affäre um Kulturstaatsminister Wolfram Weimer meldet sich nun eine weitere prominente Stimme: Der österreichische Kommunikationswissenschaftler und Publizist Stefan Weber, seit 2005 als „Plagiatsjäger“ auf sozialen Medien bekannt, kündigt rechtliche Schritte gegen den Politiker an.

picture alliance/dpa | Michael Kappeler

In der Affäre um Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (Tichys Einblick berichtete) meldet sich nun eine weitere prominente Stimme: Der österreichische Kommunikationswissenschaftler und Publizist Stefan Weber, seit 2005 als „Plagiatsjäger“ auf sozialen Medien bekannt, kündigt rechtliche Schritte gegen den Politiker an.

Wenn man Pech hat, kommt manchmal noch Unglück dazu. Erst wurde bekannt, dass Wolfram Weimer, immerhin Kulturstaatsminister, Alice Weidel ohne deren Wissen abgekupfert hat. Jetzt kommt raus, dass er auch Plagiatsjäger Stefan Weber plagiiert hat.

Immer mehr Prominente stellen fest, dass sie bestohlen werden: Wolfram Weimer betreibt eine Art Abschreibfabrik, in der er von prominenten Autoren ohne deren Wissen, Zustimmung und ohne einen Cent Honorar Artikel einfach so verwertet. Zunächst entdeckte das der Journalist Alexander Wallasch. Dann kochte hoch, dass ausgerechnet Alice Weidel an die 100 Artikel für Weimer geschrieben haben soll, von denen sie nichts weiß – was sie als Diebstahl bezeichnet. Und jetzt staunt ausgerechnet Plagiatsjäger Stefan Weber, dass auch er buchstäblich beklaut wurde.

Auf der Plattform X schrieb Weber wörtlich: „Es ist jetzt alles gesichert, mit Screenshots, PDF-Files und bei meinem Anwalt. Wir werden da jetzt mit aller Härte dagegen vorgehen. Irgendwann reicht es wirklich. Ich lasse mir von diesen Politikern nicht mehr länger auf den Kopf spucken.“

Weber verweist in seinem Tweet auf der Plattform auf einen Screenshot, der belegt, dass das Medium The European, im Besitz der von Wolfram Weimer gegründeten und bis zu seinem Amtsantritt als Minister als alleinverantwortlicher Geschäftsführer geführten Weimer Media Group, zahlreiche seiner Publikationen und Artikel veröffentlicht hatte – ohne die entsprechende Kommission zu entrichten oder eine Autorengenehmigung zu besitzen.

Der Medienunternehmer und heutige Kulturstaatsminister Weimer führt sein Medienunternehmen seit 2012 und ist auch nach seinem Austritt aus der Geschäftsführung am 8. Mai 2025 nach wie vor Gesellschafter neben seiner Frau, die seitdem als Verlegerin fungiert.

Im Laufe der Jahre wurden Plattformen wie The European, Börse am Sonntag und Markt und Mittelstand in das Unternehmensportfolio integriert.

Den Skandal um systematische Urheberrechtsverletungen durch die Weimer Media Group aufgedeckt hatte der freie Journalist Alexander Wallasch, der in einer Recherche darauf hinwies, dass die Firma zahlreiche Beiträge und Artikel prominenter Autoren, zu denen auch die AfD-Vorsitzende Alice Weidel zählte, veröffentlichte – ohne deren Genehmigung eingeholt oder Provisionen gezahlt zu haben. Stattdessen erzielte das Unternehmen Werbeerlöse über Klickzahlen.

Geradezu machtversessen und zynisch wirkte da die Kritik Weimers an den US-Digitalkonzernen. In seiner Rede auf der Frankfurter Buchmesse hatte Weimar in dieser Woche erklärt, er sehe in der Firmenpolitik dieser Konzerne eine Art digitalen Kolonialismus. Weimer sprach im Folgenden von „geistigem Vampirismus“ und systematischen Urheberrechtsverletzungen.

Grundsätzlich gilt im Urheberrecht, dass der Autor oder Rechteinhaber gegen den Plagiator vorgehen muss. Er kann für unerlaubte Nutzung seines geistigen Eigentums eine Forderung geltend machen, die ein Mehrfaches des sonst üblichen Honorars betragen kann. Die Höhe wird in Analogie zu einer üblichen Bezahlung ermittelt.

Weimers Fall ist nun aber ein sehr besonderer: Er betreibt seinen Plagiats-Verlag im großen Stil, offensichtlich mit Hunderten von Autoren und Tausenden von Artikeln. Und das planmäßig, mit Bedacht und als Geschäftsmodell, wie man vermuten muss, wenn man den bisher bekanntgewordenen Autoren folgt. Spätestens hier könnte die Strafbarkeitsgrenze überschritten sein.

Ein Plagiat wird strafrechtlich relevant, wenn es gegen das Urheberrechtsgesetz (UrhG) verstößt. Entscheidend ist, ob das kopierte Werk urheberrechtlich geschützt ist – also eine „persönliche geistige Schöpfung“ (§ 2 UrhG). Wenn Alice Weidel oder Stefan Weber Artikel schreiben, sind diese ohne Zweifel geschützt.

Strafbar wird es insbesondere nach § 106 UrhG, wenn jemand ohne Einwilligung des Urhebers ein Werk vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt. Der Vorgang wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe geahndet.

Das gilt auch, wenn man fremde Texte, Musik, Fotos oder Grafiken in eigenen Veröffentlichungen verwendet, ohne Quelle oder Genehmigung.

Nicht strafbar, aber trotzdem unlauter oder unethisch, ist dagegen das bloße „Ideenplagiat“ – also das Übernehmen fremder Gedanken ohne Kennzeichnung, sofern kein urheberrechtlicher Schutz besteht. Hier drohen eher disziplinarische oder zivilrechtliche Konsequenzen, etwa:

  • Aberkennung akademischer Grade,
  • Schadensersatzforderungen,
  • Unterlassungsansprüche.

Diese Vorgänge kennt man hauptsächlich aus unsauberer Quellenarbeit bei Dissertationen, wie etwa der Kandidatin zum Bundesverfassungsgericht, Frauke Brosius-Gersdorf.

Aber bei Weimer geht es tiefer. Es ist ein plan- und gewerbsmäßig beschriebenes Geschäftsmodell, das er zunächst selbst, dann mit seiner Frau und mit Mitarbeitern über Jahre aufgezogen hat und wo sich stündlich nun immer neue Fälle auftun. Möglicherweise ist der Mann ein Fall für den Staatsanwalt.

— Dr. Nils Heisterhagen (@N_Heisterhagen) October 18, 2025

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