Transgender-Debatte: AfD-Fraktionsvize von Storch klagt gegen Ordnungsrufe

In einer Bundestagsdebatte über das geplante Selbstbestimmungsgesetz machte die AfD-Abgeordnete Beatrix von Storch deutlich, dass sie den Gesetzentwurf für totalitär hält. Petra Pau bestätigte das durch ihr willkürliches Hantieren mit der „Würde des Hauses“. Kommt das SBGG, würden das Lügen und Schweigen in Deutschland zur Pflicht.

IMAGO

Die AfD-Abgeordnete und stellvertretende Fraktionsvorsitzende Beatrix von Storch wird beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Klage einreichen, um die Redefreiheit im Deutschen Bundestag zu sichern. Es geht dabei um von Storchs Rede zu dem AfD-Antrag „Transsexuellengesetz (TSG) erhalten und den Schutz von Menschen mit Geschlechtsdysphorie verbessern“, der sich gegen das neue Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) der Ampel richtet, das die Partei ablehnt. Von Storch sieht das SBGG als „Höhepunkt des Wahnsinns“ und „Weg ins Tollhaus“ an, wie sie in ihrer Rede vom 15. November erklärte.

Unter anderem hatte sie in Bezug auf einen Grünen-Abgeordneten gesagt, Markus Ganserer könne sich zwar wünschen, eine Frau zu sein. Darüber urteile man auch nicht, das mache sein Leben ganz sicher schwer, aber: „Es macht ihn nicht zur Frau.“ Und weiter: „Wer in Zukunft Markus Ganserer Herrn Ganserer nennt, soll dafür 10.000 Euro Strafe zahlen. Für die Wahrheit. Sie sind realitätsphob.“ Dieser Teil ihrer Rede rief umgehend Protest, vor allem von den Bänken von SPD und Grünen, hervor. Ganserer selbst schwieg, in der ersten Reihe der Grünen-Fraktion sitzend. Betont werden muss, dass Ganserer rechtlich noch immer ein Mann ist.

Das „Offenbarungsverbot“, das es verbietet, das biologische Geschlecht einer sogenannten ‚Transperson‘ zu nennen, nannte von Storch eine „Pflicht zur Lüge“ und das SBGG insgesamt – mit einer Spitze gegen die mitregierende FDP – keineswegs liberal, sondern totalitär. Das Gesetz sei eine „Symbiose von Gendergaga und Nordkorea“. In der Tat darf man fragen, welchen Sinn es hat, das reine Sprechen oder Berichten über die Biographie eines Menschen vor seinem ‚Geschlechtswechsel‘ unter Strafe zu stellen. Das bedeutet nämlich das Offenbarungsverbot: Man wird nicht sagen dürfen, dass Tessa früher ein Markus war – das wäre Neu-Sprech für Arme. Das „Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag“, wie der Titel vollständig heißt, soll unter anderem den Geschlechtswechsel durch Sprechakt einmal im Jahr möglich machen.

Doch noch vor der endgültigen Beschlussfassung zu dem geplanten Gesetz (das nach einem entsprechend ausfallenden Bundestagsbeschluss am 1. November 2024 in Kraft treten soll) durfte Beatrix von Storch die vorweggenommenen Konsequenzen des Entwurfs erleben. Die Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau (Linkspartei) erteilte von Storch zwei Ordnungsrufe und zuletzt eine Geldbuße (von 1000 Euro) wegen angeblicher Verstöße „gegen die Würde des Hauses“. Das Ordnungsgeld hatte Pau verhängt, nachdem von Storch ihre Sitzungsleitung in angeblich „despektierlicher“ Weise über soziale Medien kritisiert hatte. In der Sitzung hatte sie den „Respekt“ von Storchs vor Markus (Tessa) Ganserer vermisst.

Von Storch: Zwang zur Lüge ist grobes Unrecht

Von Storch legte Einspruch gegen die Entscheidungen ein, dem wurde aber laut der Abgeordneten nicht abgeholfen. Die Strafmaßnahmen seien dann „von allen Fraktionen außer der AfD bestätigt“ worden, heißt es in einer Pressemitteilung der AfD. Von Storch sieht sich deshalb in ihren Rechten als Abgeordnete des Deutschen Bundestages verletzt und will vor dem Bundesverfassungsgericht klagen.

Ihre Klage begründet die Juristin in einer Pressemitteilung so: „Das Aussprechen von Fakten und das Beschreiben der Realität kann schlechterdings nicht sanktioniert werden, auch oder besonders nicht im Deutschen Bundestag. Das mag für eine in der Tradition der SED (‚Die Partei hat immer Recht‘) stehende Bundestagsvizepräsidentin Pau schwer erträglich sein. Wer die freie Rede beschneidet, legt die Axt an unsere Demokratie.“

In der Debatte um das „unsägliche Selbstbestimmungsgesetz“ habe sie „inhaltlich gesagt, der Kollege Ganserer ist biologisch und juristisch ein Mann und er heißt mit Vornamen Markus“. Gegen die beiden Ordnungsrufe und die ihr auferlegte Geldbuße protestiert von Storch auch mit ihrer Klage: „Wenn sich diese Rechtsauffassung des Bundestagspräsidium durchsetzen würde, bedeutet dies, dass ich zum Lügen gezwungen werde. Das ist evident und für jedermann erkennbar grobes Unrecht und in einem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat unvertretbar. Deshalb gehe ich den Weg nach Karlsruhe.“

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Kommentare ( 144 )

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Ludwig von Gerlach
5 Monate her

Hoffentlich hat Frau von Storch vorab geprüft, welcher Senat in Karlsruhe für ihre Klagen zuständig ist. Wenn es der 1. Senat ist, wären die Klagen Verschwendung von Zeit und Geld. Zudem gäben sie diesem Senat eine weitere Gelegenheit, den Totalitarismus „verfassungsrechtlich“ zu legitimieren (vgl. dessen Klimaurteil). Mein Rat daher: Finger weg von Klagen, über die dieser Senat zu entscheiden hat. Wie sagte doch Bismarck (analog): „Nicht durch Klagen und Senatsbeschlüsse werden die großen Fragen unserer Zeit entschieden, sondern…“

Dellson
5 Monate her

Wird der Bundestag jetzt auch umbenannt: La Cage aux Folles? Die Klage ist konsequent und unumgänglich. Richtig so. Wie steht es mit der Einhaltung von Gesetzen und deren Anwendung in diesem Land. Wenn erst das höchste Gericht bemüht werden muss, um einen klaren juristischen Sachverhalt klarzustellen sagt das mehr über das Land als über den Kläger aus! Somit ist diese Klage nur eine Beweisfindung! Ist das Land bereits komplett übernommen von einer Minderheit aus einem lebensfremden Biotop, mit gnadenloser messerscharfer, intoleranter Ideologie? Oder besteht weiter das geltende Recht, das sich an Grundsätzen von bewiesenen Fakten orientiert, die aus überlieferten und… Mehr

Peter Pascht
5 Monate her
Antworten an  Dellson

„Ist das Land bereits komplett übernommen von einer Minderheit aus einem lebensfremden Biotop, mit gnadenloser messerscharfer, intoleranter Ideologie?“
Ich befürchte die Antwort muss ja heißen.
Noch schlimmer, es ist das SED Biotop, das nicht sterben gelassen wird.

Peter Pascht
5 Monate her

Von mir 100% Zustimmung zu den Worten von Frau Storch !!!
Muss ich jetzt 10.000 Euro Strafe zahlen? Warum so wenig?
Wenn schon geistesgetörter Gaga dann richtig geistesgestört
im Ernst
So ein Gesetz das mich bestrafen will, weil ein ich einen biologischen Mann „Herr“ nenne,
greift vor allen Dingen in mein Grundrecht der Selbstbestimmung ein.
Das Grundrecht des Herrn Ganserer auf Selbtbestimmung endet da,
wo mein Grundrecht auf Selbstbestimmung verletzt wird.
So ein Gesetz kann vor dem BverfG nur scheitern.

1 Monat her
Antworten an  Peter Pascht

so ein schwachsinn. Wie man jemanden anderes benennt hat doch nichts mit dem eigenen Selbstbestimmungsrecht zu tun. Das bewusst anders zu tun nennt man Diskriminierung, und genau das lässt unser Grundgesetz nicht zu. Nach dem der Bundesgerichtshof diesbezüglich das bisherige Gesetz schon nicht Grundgesetzkonform hält, wird Frau von Storch hier wohl kaum recht bekommen.

StefanB
5 Monate her

Widerlich, der linksgrüne Mob – und echt geisteskrank. Leider verhindert auch (und gerade?) eine Demokratie nicht, dass so etwas an die Macht kommt.

Ulrich
5 Monate her

Dass das Selbstbestimmungsgesetz nicht das Papier wert ist, auf das es gedruckt wird, sieht man auch an seiner Gültigkeit im Kriegsfall. Da gilt dann nicht das Geschlecht, das man sich im Wechsel der Jahreszeiten so aussucht, sondern das biologische, ursprüngliche. Und als Mann geht es denn auch für Tessa Ganserer in des „Königs Rock“ ins Feld der Ehre, auch wenn dieser heutzutage eher Camouflage ist.

FionaMUC
5 Monate her

Da hockt diese Frau Paus in ihren Mao-Klamotten und ohne Fraktion und kräht gehässig herum, unfassbar. Danke, dass Von Storch, die wirklich umwerfend gute, hochintelligente Reden hält, hier Erwähnung findet!

Waehler 21
5 Monate her

Tja, diesmal bin ich mit der Ampel! Denn eigentlich bin ich ein Baum! Und Bäume zählen keine GEZ. Bin mal auf die Antwort gespannt.

Echoes
5 Monate her

Daß große Teile der Ageordneten des „hohen Hauses“ mit dem GG auf Kriegsfuß stehen, ist inzwischen bekannt.
Daß man das von einer EX-SED Tante verhängte Ordnungsgeld auch noch per Abstimmung durchwinkt, offenbart eine Entwicklung, die nicht gut ist für Deutschland.

Peter Pascht
5 Monate her

Unterschreibe ich zu 100%, die Aussage von Frau Storch:
„„Das Aussprechen von Fakten und das Beschreiben der Realität kann schlechterdings nicht sanktioniert werden, auch oder besonders nicht im Deutschen Bundestag.
Das mag für eine in der Tradition der SED (‚Die Partei hat immer Recht‘) stehende Bundestagsvizepräsidentin Pau schwer erträglich sein. Wer die freie Rede beschneidet, legt die Axt an unsere Demokratie.“
Diese SED STASI Kommunisten wollen nicht aufgeben.

Sani58
5 Monate her
Antworten an  Peter Pascht

Nö, die haben in Form einer gewissen Kanzlerin gewonnen, und das auf ganzer Linie. Gerichte, Schulen und Behörden komplett rotgrüne durchsetzt.
Wirtschaft und Kultur am Ende.
Wenn das nicht ein Sieg über den Kapitalismus, über die soziale Marktwirtschaft ist, sind Kartoffeln Unkraut.

Peter Pascht
5 Monate her

Von mir 100% Zustimmung zu den Worten von Frau Storch !!!
Muss ich jetzt 10.000 Euro Strafe zahlen? Warum so wenig?
Wenn schon geistesgetörter Gaga dann richtig geistesgestört
im Ernst
So ein Gesetz das mich bestrafen will, weil ein ich einen biologischen Mann „Herr“ nenne,
greift vor allen Dingen in mein Grundrecht der Selbstbestimmung ein.
Das Grundrecht des Herrn Ganserer auf Selbtbestimmung endet da,
wo mein Grundrecht auf Selbstbestimmung verletzt wird.
So ein Gesetz kann vor dem BverfG nur scheitern.