SPD-Beschlussvorlage: 2G entfällt, medizinische Impfpflicht „nicht sofort flächendeckend“

Die SPD will beim Corona-Gipfel am Mittwoch weitgehende Lockerungen beschließen. Die medizinische Impfpflicht wackelt und Lauterbachs Genesenen-Coup soll rückabgewickelt werden. An der allgemeinen Impfpflicht will man festhalten.

IMAGO / Chris Emil Janßen

Am kommenden Mittwoch kommen Bund und Länder zum Corona-Gipfel zusammen – die SPD-Länder haben dafür eine Beschlussvorlage erarbeitet, die TE vorliegt. Und die hat es in sich.

In einem 3-Stufen-System soll bis zum Frühlingsbeginn am 20. März die 2G- beziehungsweise 3G-Regel in Einzelhandel und Gastronomie wegfallen, hier verbleibt lediglich die Maskenpflicht. Zunächst sollen die Zugangsbeschränkungen im Einzelhandel fallen, ab dem 4. März soll in der Gastronomie nur noch 3G gelten und ab dem 20. März sollen schließlich „alle tiefgreifenden Schutzmaßnahmen“ entfallen.

Ein „Freedom Day“, wie manche behaupten, ist das aber zunächst nicht. Denn im Papier wird erneut explizit festgehalten: Eine hohe Impfquopte sei Voraussetzung, um die Maßnahmen langfristig aufheben zu können. „Vor diesem Hintergrund bekräftigen der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder die Notwendigkeit der Einführung einer allgemeinen Impfpflicht.“

Ein wenig anders verhält es sich bei der Impfpflicht für das medizinische Personal. Diese wird zwar im Papier ebenfalls formal bestätigt, allerdings steht da auch: „Zur Umsetzung dieser einrichtungsbezogenen Impfpflicht befinden sich die Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister des Bundes und der Länder in einem intensiven Abstimmungsprozess.“ Und: „Die Gesundheitsämter haben ein Ermessen bei der Umsetzung der Maßnahmen. Ein Betretungsverbot stellt die letzte Stufe dar. Daher wird es nicht sofort flächendeckend automatisch zu derartigen Betretungsverboten kommen.“ Das heißt wohl: Die Bundesländer wollen diese Maßnahme erstmal nicht umsetzen. Vermutlich ist die Idee, die Umsetzung hier hinter die mögliche Einführung einer allgemeinen Impfpflicht zu schieben bzw. beide Maßnahmen zu verknüpfen.

Wie allerdings beim Wegfall aller Zugangsbeschränkungen eine Impfpflicht weiter gerechtfertigt werden soll, bleibt offen. Auch die Durchsetzung wird so schwieriger. Es ist also denkbar, dass die Impfpflicht am Ende der Öffnungsdynamik auch noch zum Opfer fällt.

Durch die Beschlussvorlage gerät vor allem Gesundheitsminister Karl Lauterbach weiter in Bedrängnis. In der Beschlussvorlage heißt es: „Bei der vom Bundesminister der Gesundheit angestoßenen Überarbeitung der Covid-19-Schutzmaßnahmen-AusnahmenVerordnung (SchAusnahmV) entfällt in Hinblick auf die Festlegungen zum Geimpften- und Genesenenstatus die Delegation auf das Paul-Ehrlich-Institut und Robert-Koch-Institut (RKI).“

Damit würde der gesamte Genesenen-Coup von Lauterbach rückabgewickelt werden – der Minister wird also öffentlich gedemütigt. Dass dieser angesichts eines solchen Vertrauensverlustes noch haltbar ist, erscheint unwahrscheinlich. Lauterbach selbst hatte bis vor Kurzem noch vor Lockerungen gewarnt. Doch sein Wort hat offensichtlich kein Gewicht mehr.

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