Schufa-Scoring nicht zulässig: Über Kredite darf nicht automatisiert entschieden werden

Das Schufa-Scoring ist laut Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs nicht zulässig. Damit dürfen zum Beispiel Banken nicht mehr allein aufgrund der Schufa-Auskunft über Kreditanträge entscheiden. Die Schufa selbst begrüßt das Urteil.

IMAGO / Political-Moments

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das sogenannte Schufa-Scoring als nicht zulässig erklärt. Damit dürfen Banken, Energieversorger und Telekommunikationsdienste nicht mehr allein aufgrund einer Schufa-Auskunft über Kreditanträge entscheiden (Rechtssache: C-634/21).

Die Schufa ist Deutschlands größte Auskunftei im Verbraucherbereich. Rund 300.000 Mal täglich fragen etwa Banken, Händler und Mobilfunkunternehmen bei der Schufa an, wie die Bonität von Kunden aussieht. Danach entscheiden die Unternehmen, ob und zu welchen Konditionen jemand einen Kredit erhält, einen Mobilfunkvertrag oder die Möglichkeit, bei der Onlinebestellung per Rechnung zu zahlen. Auch bei Zahlungsdienstleistern gilt der sogenannte Schufa-Score als ein wichtiges Kriterium.

Auslöser für die Frage am EuGH war ein Kunde, dem ein Kredit verweigert wurde. Er verlangte die Daten von der Schufa, erhielt diese nicht und wandte sich an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde. Denn die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sieht für automatisierte Entscheidungen unter anderem Informationspflichten vor.  Das Verwaltungsgericht Wiesbaden fragte den Europäischen Gerichtshof an, um das Verhältnis zur Datenschutzgrundverordnung klären zu lassen. Nach der dürfen für Menschen rechtlich relevante Entscheidungen nicht nur aufgrund automatisierter Verarbeitung von Daten getroffen werden.

Der Generalanwalt am EuGH hatte in seinem Schlussplädoyer im März dieses Jahres gesagt, dass der Schufa-Score nicht maßgeblich sein dürfe, wenn Unternehmen über Vertragsbeziehungen entscheiden. Denn dieser Score sei ein Wahrscheinlichkeitswert, der mit mathematisch-statistischen Verfahren aus Kundendaten errechnet werde und der vorhersagen solle, ob jemand Rechnungen bezahlen oder Kredite zurückzahlen kann.

Nach Ansicht des Generalanwalts sei es jedoch nicht zulässig, dass anhand einer solchen Zahl quasi automatisch über Verbraucher entschieden werde. Das schließe die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ausdrücklich aus.

Die Schufa begrüßte jetzt das Urteil, denn ihre Kunden wie Banken etc. betonen, dass für Zahlungsprognosen Schufa-Scores zwar wichtig, aber in der Regel nicht allein entscheidend für einen Vertragsabschluss – oder eben nicht – seien.

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Kommentare ( 8 )

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8 Comments
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Medienfluechtling
7 Monate her

Wenn die SCHUFA 300.000 Mal täglich angefragt wird, ist das zumindest ein florierendes Geschäft.

Autour
7 Monate her

Es mag ja alles toll klingen was die SCHUFA da so alles anbietet für zahlungskräftige Kunden, allerdings gehört da mal richtig mit dem Hammer aufgeräumt! Es dauerte Jahrzehnte bis man überhaupt erfahren durfte was in diesen ominösen Akten über einen Selbst steht und auch heute darf man nur unter widrigsten Bedingungen nach seinem Score fragen was eine absolute Frechheit ist! Wenn da mal irgend ein Handyfritze Mist übermittelt hat, dann ist ruck zuck die Kacke am dampfen und man hat nur unter enormsten Anstrengungen die Möglichkeit Lügen und Falschbehauptungen aus der Welt zu schaffen. Nein, es darf nicht sein, dass… Mehr

Andy Arbeit
7 Monate her

Dann gibt’s bei Banken/Finanzdienstleistern einen, der sich das Ergebnis anschaut und dann entscheidet…
Das passiert ohnehin schon.

Sonny
7 Monate her

Die Schufa ist auch nur ein Wirtschaftsunternehmen, welches mit Daten viel Geld verdienen will. In Anbetracht der Macht, Existenzen zu zerstören, ist eine Überprüfung dieser Auskunftei mehr als geboten. Aus eigener Erfahrung vor ca. 20 Jahren kann ich bestätigen: Es passieren sehr viele Fehler bei der Schufa. Man muss wissen, dass im Ausland tätige Nachunternehmer in Massen deutsche Schufa-Daten in die Computer tippten mit endlosen Fehlern. Ob das immer noch so ist, entzieht sich meiner Kenntnis, halte ich aber in Anbetracht der Arbeitskosten in Deutschland für sehr wahrscheinlich. Mir jedenfalls wurde vor 20 Jahren plötzlich aus heiterem Himmel der Kontokorrent… Mehr

JamesBond
7 Monate her

Wer älter als 65 Jahre ist und einen Kredit beantragt, der kennt die zusätzliche Diskriminierung wegen seines Alters – nicht nur die Schufa ist ein Problem, Gesetze die ältere Menschen die uns ältere Menschen benachteiligen kommen dazu.

Boni Bonus
7 Monate her
Antworten an  JamesBond

Und Autofahren über 60 Jahren wird auch bald ein Problem, wie es die EU gerne möchte.

szenaria
7 Monate her

Vermieter verlangen meist eine Schufa-Selbstauskunft. Wenn diese nun nicht mehr aussagekräftig vorgelegt werden kann, dann wird der Vermieter wohl seine Mietsache an den Einkommensstärksten Interessenten vermieten.

Bei der Entscheidungsfindung wird die Art des Einkommens und die Verdienstbescheinigungen zukünftig wohl noch schwerer gewichtet. Ein klarer Nachteil für Einkommensschwächere und Ältere mit kleiner Rente. Leute, die durchaus in der Lage sein können zu wirtschaften und ihre Rechnungen bezahlen.

johndoe19
7 Monate her

Für mich ist der wichtigste Satz in diesem Artikel:
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden fragte den Europäischen Gerichtshof an, um das Verhältnis zur Datenschutzgrundverordnung klären zu lassen.“
Es scheint, als betrachte sich die deutsche Gerichtsbarkeit nur noch als Hauspost-Sammelstelle des EUGH.
Wofür braucht dieses Land diese teuren Verwaltungsgerichte eigentlich noch?
Die Urteile werden doch offenbar in Belgien ausgelobt und geschrieben.