In Nürnberg wurde einem kranken Schulkind offenbar ärztliche Hilfe verweigert, weil es nur einen negativen Schnelltest, aber keinen PCR-Test auf Corona vorweisen konnte.
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Das Lokal-Portal „Nordbayern“ veröffentlicht den Bericht einer Mutter. Demnach hat sie ihre Tochter, die unter Hals- und Ohrenschmerzen litt, zum HNO-Arzt gebracht. Dafür hatte die Tochter sogar einen Corona-Schnelltest gemacht. Insgesamt drei HNO-Praxen wiesen das Mädchen dann allerdings ab und bestanden auf einen PCR-Test. Dieser ist allerdings aufwendig und langwierig. Die Mutter sagte dem Portal: „Es geht mir hier ums Prinzip. Mit welchen Symptomen darf ich denn zum Arzt gehen?“
Generell gilt keine 3G-Regel in Arztpraxen in Bayern, nur in Ausnahmefällen ist eine solche rechtlich zu erklären. In diesem konkreten Fall erscheint ein solches Vorgehen unverantwortlich. Die Mutter erklärt: „Mein Kind ist krank und bekommt keine ärztliche Hilfe, das ärgert mich wahnsinnig.“
Das ehemalige Mitglied des bayerischen Ethikrates Christoph Lütge kommentierte auf Twitter dazu: „Das ist nicht hinnehmbar. So weit darf keine Gesellschaft abdriften, weder in Bayern noch anderswo. Wo sind die Ethikräte, wo sind die Kirchen?“

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