Migrantenquote im öffentlichen Dienst: Rassismus jetzt doch grundgesetzwidrig

In Berlin entscheidet die Abstammung darüber, ob man im Staatsdienst eingestellt wird. Klingt rassistisch, ist es auch. Nach fünf Jahren im Amt fällt das auch der regierenden CDU auf.

picture alliance/dpa | Soeren Stache
Felor Badenberg (CDU), Berliner Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz, Berlin, 10.02.2026

Wenn in Berliner Verwaltungen Stellen vergeben werden, kommt es nicht auf die Qualifikation an, sondern auf den Migrationshintergrund. Grundlage dafür ist das „Gesetz zur Förderung der Partizipation in der Migrationsgesellschaft“, kurz Partizipationsgesetz.

Demnach soll der Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund in den Berliner Verwaltungen ihrem Anteil der Berliner Gesamtbevölkerung entsprechen. Dieser Anteil liegt aktuell bei über 40 Prozent. Weiterhin müssen bei Bewerbungsverfahren 40 Prozent der zu Gesprächen eingeladenen Bewerber einen Migrationshintergrund haben.

Die Zuschreibung eines Migrationshintergrunds „kann insbesondere an phänotypische Merkmale, Sprache, Namen, Herkunft, Nationalität und Religion anknüpfen“. Konkret bedeutet das: Die Hautfarbe entscheidet über die Jobaussicht, wer schlechter Deutsch spricht, ist besser qualifiziert.

Abdul, Lisa und Ludek

Wer Abdul heißt und nicht Lisa, wird bevorzugt. Aber: Gilt das auch für einen Ludek? Oder ist das der falsche Migrationshintergrund, um bevorzugt zu werden?

Theoretisch endet für den Senat der „Migrationshintergrund“ in der dritten Generation: Großeltern, die eingewandert sind, sind keine Migranten mehr. Aber dafür gibt es ja auch nützliche Kriterien wie „Religion“, die für immer einen Opfer- oder eben Sonderstatus verleihen. Welche Religion hat der Senat wohl im Sinn, wenn er Bevorzugung von Bewerbern bestimmter, nicht genannter, Religionen erlaubt? Sicherlich gilt der Sonderstatus nicht für die im protestantischen Berlin historisch benachteiligten Katholiken.

Es wird offen formuliert: Es gibt gute Migranten und bessere Migranten und Bürger, die zurückstehen müssen.

Nun kommt fünf Jahre später ein Rechtsgutachten zu dem Ergebnis, dass Teile dieses Gesetzes gegen das Grundgesetz verstoßen. Schließlich ist rassistische und religiöse Diskriminierung verboten. Im Grundgesetz ist klar geregelt: Stellen im öffentlichen Dienst sollen nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vergeben werden.

Gesetz beschließen, warten, dann erst prüfen: det is Berlin 

Bemerkenswert ist der Zeitpunkt dieser Erkenntnis. Das Partizipationsgesetz wurde bereits im Juli 2021 beschlossen. Verabschiedet wurde es damals vom rot-rot-grünen Senat aus SPD, Linken und Grünen. Vier Jahre später kommt jetzt die Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) zu der Erkenntnis, dass da etwas nicht stimmen könne und beauftragt ein Gutachten bei einer Anwaltskanzlei. Ausgerechnet jetzt, ein paar Monate vor der Berliner Wahl zum Abgeordnetenhaus im September.

Dabei hätte die CDU das Gesetz längst ändern oder abschaffen können. Wenn die Senatorin jetzt über Bande spielt und das Gesetz aus verfassungsrechtlichen Gründen aushebeln möchte, dann muss das daran liegen, dass sie keine Mehrheit im Abgeordnetenhaus für die Abschaffung sieht. Daher: Koalitionspartner SPD möchte das verfassungswidrige Gesetz behalten.

Vorerst werden Polizisten, Steuerbeamte und Lehrer also nicht in erster Linie nach Qualifikation, sondern nach Hautfarbe, Name und Abstammung ausgewählt. Gesetzesänderungen sind bisher nicht vorgesehen. In den fünf Monaten bis zur Wahl hat die CDU ja noch viel Zeit, die konservative Politik umzusetzen, die sie 2021 im Wahlkampf versprochen hat.

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Kommentare ( 5 )

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Karl Heinz Nusser
59 Minuten her

Könnte man nicht auch argumentieren, die „Frauenquote“ ist eine Diskriminierung des Mannes? Oder, wenn ich als Arbeitgeber gezwungen werde bei einer Stellenausschreibung m/d/w zu suchen, obwohl ich nur eine Frau (Sekretärin) suche, da ich seit Jahrzehnten festgestellt haben, Männer sind für diese Position ungeeignet? Ich werde also von Gesetzes wegen gezwungen jemand zu suchen, den ich nicht suche und auf keinen Fall einstellen werde? Deutschland ist ein Irrenhaus und dieses Thema ist nur eines von vielen. Es gibt niemanden der dieses „Restland“ vom Kopf wieder auf die Füße stellen kann (und wird). Man fragt sich, wie konnte das passieren? Antwort:… Mehr

Der Person
1 Stunde her

Bedauerlich. Ein Bekannter, der aus familiären Gründen in Kalkutta an der Spree bleiben muss, hat sich extra notariell beglaubigen lassen, dass die Hälfte seiner Ahnen weiblichen Geschlechtes war und ist vor kurzem in Mali gewesen, um sich einen Großen Arabiernachweis fälschen zu lassen. Er hoffte auf eine steile, leistungslose Karriere über die offensichtlich grundgesetzwidrige Vergabepraxis der verfassungsfeindlichen Ror-Rot-Grünen (Mischfarbe: braun).

rainer erich
1 Stunde her

Na sowas. Wollen wir auf den weiteren Verlauf und das Finale wetten ? Das wäre allerdings etwas unfair, denn bei Wetten müsste der Ausgang tatsächlich offen sein. Übrigens greifen die “ Vordenker“ der Kommunisten, gemeint ist die sogen SPD, nach dem Eigentum, wie der linke ! Focus berichtet, dem Eigentum der Mittelschicht natürlich. Der sagenhafte Fratzscher und Frau B – G, die bekannte “ Juristin“ wollen für mehr Einnahmen für die Ukraine und das Bürgergeld sorgen, auch für mehr Alimentation der Feudalen. Wie die kleine Minderheit der Hellsichtigen schon lange wusste, aber wie üblich in Schland völlig sinnlos thematisierten, die… Mehr

Juergen P. Schneider
1 Stunde her

Damit ist also bestätigt, dass Deutschland zumindest teilweise die „rassistische Hölle“ ist, die die linken Gauner immer beklagen. Lustig ist die Tatsache, dass die umgekehrten Vorzeichen bei diesem Phänomen jetzt erst von der Union problematisiert werden. Woran das wohl liegen mag?

Udo Zimmermann
1 Stunde her

Berlin ist so ein bisschen Vorbild für alle Sachgebiete geworden. Wenn man woanders alles um 180° anders macht als in Berlin , ist man auf der sicheren Seite.