Mietendeckel: Schallende Ohrfeige für Rotrotgrün

Das Landgericht Berlin ist der Meinung, dass der Mietendeckel verfassungswidrig ist, da die Gesetzgebungskompetenz zu diesem Thema beim Bund und nicht beim Land liegt.

In dem Verfahren ging es darum, dass ein Vermieter in Berlin die Miete für eine 135-qm-Wohnung von 895 auf 964 Euro anheben wollte, was u.a. gegen das Mietendeckel-Gesetz verstoßen hätte. Nebenbei bemerkt: Das wäre – nach der Erhöhung – eine Nettokaltmiete von 7,14 Euro. In dem Streit drehte es sich um verschiedene Punkte, aber politisch entscheidend ist folgende Passage aus dem Urteil, in dem das Gericht die Meinung vertritt, dass der von Rotrotgrün in Berlin beschlossene Mietendeckel verfassungswidrig ist. Hier die entscheidenden Sätze:

„Hat der Bund einen Sachbereich in Wahrnehmung einer konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz in diesem Sinne abschließend geregelt, so tritt die Sperrwirkung des Art. 72 Abs. 1 GG für eine Regelung der Länder im selben Sachbereich unabhängig davon ein, ob die landesrechtlichen Regelungen den bundesrechtlichen Bestimmungen widerstreiten oder sie nur ergänzen, ohne ihnen sachlich zu widersprechen. Führt der Vollzug einer landesrechtlichen Bestimmung dazu, dass die bundesrechtliche Regelung nicht mehr oder nicht mehr vollständig oder nur noch verändert angewandt und so in ihrem Regelungsziel nur modifiziert verwirklicht werden kann, so ist dies jedenfalls ein sicheres Anzeichen dafür, dass die landesrechtliche Bestimmung sich auf einem Feld bewegt, das der Bundesgesetzgeber durch eigene Vorschriften bereits besetzt hat (vgl. BVerfG, a.a.O.). Die Länder sind auch nicht berechtigt, eine konkurrierende Gesetzgebungskompetenz dort in Anspruch zu nehmen, wo sie eine abschließende Bundesregelung für unzulänglich und deshalb reformbedürftig halten; das Grundgesetz weist ihnen nicht die Aufgabe zu, kompetenzgemäß getroffene Entscheidungen des Bundesgesetzgebers „nachzubessern” (vgl. BVerfG, a.a.O.). Gemessen an diesen Maßstäben sind Art. 1 § 3 MietenWoG Bln und das gesamte MietenWoG Bln formell verfassungswidrig. Der Bund hat in Ausfüllung der umfassend auch das Mietrecht für preisfreien Wohnraum umgreifenden Kompetenz des Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 BGB das Recht zur Mieterhöhung und Mietpreisvereinbarung in den §§ 556d ff., 557, 558 ff., 559 ff. BGB abschließend geregelt. Diese Regelungen entfalten Sperrwirkung für jeden Landesgesetzgeber und damit auch für das Land Berlin.“

Das Landgericht Berlin hat das Verfahren ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob Art. 1 § 3 MietenWoG Bln in der Fassung vom 11. Februar 2020 (GVBl. 2020, 50) mit Art. 72 Abs. 1, 74 Abs. 1 Nr. 1 GG i.V.m. §§ 557 Abs. 1, 558 Abs. 1 und 2 BGB unvereinbar und deshalb nichtig ist.

Die Entscheidung ist keine Überraschung. Es gibt wenige rechtliche Fragen, die so glasklar sind wie die, dass der Berliner Gesetzgeber nicht befugt ist, ein Thema zu regeln, dass bereits vom Bundesgesetzgeber geregelt ist. Das weiß auch die Berliner Linksfront-Regierung. Und daran ändert auch nichts, dass der rotrotgrüne Senat Gefälligkeitsgutachten von linken Juristen eingeholt hatte, die meinten, vielleicht gehe eine solche Regelung doch. Die FDP-Bundestagsfraktion Teile der CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben wegen des offensichtlichen Verfassungsbruchs bereits ein Normenkontrollverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht angekündigt.

Es ist jedoch zu befürchten, dass im Falle eines Wahlsieges von Grünen, Linken und SPD im kommenden Jahr eine ähnliche Regelung auf Bundesebene Gesetz würde. Nach letzten Umfragen hätten diese drei linken Parteien eine Mehrheit der Bundestagsmandate, wenn jetzt gewählt würde. Das heißt: Selbst wenn das Bundesverfassungsgericht das Mietendeckel-Gesetz des Landes Berlin für unvereinbar mit dem Grundgesetz hält, weil das Land zu diesem Thema keine Gesetzgebungskompetenz hat, so würde das natürlich eine grünrotrote Bundesregierung nicht daran hindern, im Bund ein entsprechendes Gesetz zu beschließen.

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Kommentare ( 25 )

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Gerda Hesse
4 Jahre her

Wozu eigentlich ein Mietendeckel? „Wir haben Platz“…habe ich auf großen Schildern gelesen. Fehlen nun Wohnungen oder haben wir Platz?

Thorsten
4 Jahre her

Da viel mehr Berliner Mieter als Vermieter sind, ist diese Angelegenheit offensichtlich.

H. Heinz
4 Jahre her

von „schallender Ohrfeige“ würde ich hier nicht sprechen, lieber Autor. Das Verfahren wird lediglich höher aufgehängt. Entschieden ist noch nichts

Mausi
4 Jahre her

Wenn ich richtig informiert bin, wurde eine einstweilige Verfügung zugunsten eines Vermieters bereits abgelehnt. Das spricht für Ihre Theorie der Verzögerung.

Bummi
4 Jahre her

Nun dann ist es eben so. Das Desaster bei den Mieten ist doch die Folge der Politik der offenen Grenzen und des Verkaufs aller Sozialwohnungen, dem unzureichenden Ausbau des ÖPNV. Dafür ist die CDU der Hauptverantwortliche.

Ananda
4 Jahre her

„…so würde das natürlich eine grünrotrote Bundesregierung nicht daran hindern, im Bund ein entsprechendes Gesetz zu beschließen.“ Ist mir auch schon aufgefallen. Das Recht, im Sinne von neutralem Recht statt beschränkter Willkür Durchsetzung, hindert rot rot grüns Selbstherrlichkei natürlich nicht daran „Gesetze“ zu machen. Hauptsächlich Knebelgesetze, verpackt in Pseudo Gerechtigkeit (Vermieter haben auch Rechte), Anti Diskriminierung (Vorteilnahme bestimmter Gruppen) und „Hass“ – ehemals Meinungsfreiheit und Diskurs.

Luzifer
4 Jahre her

Seit Jahrzehnten hängt diese dekadente, hochverschuldete Stadt am Tropf der wenigen Bundesländer, die mit ihrem selbst erwirtschafteten Geld zwangsverpflichtet werden, solche Städte wie Berlin und Bremen ihre Dauerpartys zu ermöglichen. Ähnlich wie die Zwangsgebühren für ARD und ZDF, die ebenfalls sich selbst feiern und sich fürstliche Gehälter leisten um dann den Zuschauer mit Schrottsendungen zu verhöhnen.
Dass die seit Jahren rotrotgrüne Regierung dann noch ihre eigenen Gesetze durchzieht und dem Sozialismus fröhnt ist nur ein der bitteren Pillen, die der arbeitsame, steuerzahlende Bürger schlucken muss. Es frägt sich nur noch, wie lange…….

Danton
4 Jahre her

Eine Rot-Rot-Grüne Bundesregierung…? Teuflich der Gedanke!

U.S.
4 Jahre her

Auf der einen Seite Migranten hineinfluten nach Deutschland, und ihnen Rundum sorglos Pakete (Wohnung, Sozialhilfe, Familien Nachtzug) lebenslang geben,

auf der anderen Seite die Mieten deckeln (Eigentümer- Vermieter sind Kapitalisten).

Deutschland muss doch endlich weg aus der Liste der Wirtschaftsnationen!

RRG: „Wann reihen wir uns endlich ein in sozialistische Länder wie Kuba, Venezuela?“

Biskaborn
4 Jahre her

Gnade uns 2021 vor Rot-Rot-Grün,die werden noch ganz andere Gesetze beschließen.