Masken-Streit: Spahn verliert vor Gericht

Ein erstes Urteil des Landgerichts Bonn verurteilt das Bundesgesundheitsministerium zur Zahlung von 1,8 Millionen Euro an einen Masken-Lieferanten. Über 80 weitere Unternahmen klagen.

IMAGO / photothek

Das Bundesgesundheitsministerium kassierte vor dem Landgericht Bonn die erste Niederlage in einer ganzen Serie von Prozessen, in denen es insgesamt um über 200 Millionen Euro geht.

Mehr als 80 Unternehmen klagen gegen das Bundesgesundheitsministerium von Jens Spahn, weil sie 2020 auf Bestellung Schutzmasken lieferten, aber nicht bezahlt wurden.

Die seltsamen Geschäfte des Ministers
Jens Spahn und die Vorzugskonditionen für die Firma Fiege
Spahns Ministerium hatte sich grob verkalkuliert – statt wie geplant für einen Etat von 1,2 Milliarden schlossen seine Beamte Verträge für mehr als 6 Milliarden Euro ab. Um ihre Fehlplanung zu verschleiern, verweigert die Behörde gegenüber den mehr als 80 Lieferanten die Bezahlung. Andere Unternehmen – etliche davon offenbar wegen ihrer guten politischen Kontakte – erhielten dagegen ihr Geld, einige davon sogar zu auffällig guten Konditionen.

In dem Verfahren einer Münchner Firma, die 2020 lieferte, aber kein Geld erhielt, verurteilten die Richter Spahns Ministerium jetzt auf Zahlung der ausstehenden 1,8 Millionen Euro (Az. 1 O 280/20). Ein Urteil in der Klage des Offenburger Unternehmers Joachim Lutz gegen das Ministerium in gleicher Sache steht für den 28. April an. Im Frühjahr dürften weitere Entscheidungen folgen.

Maskenpreis nachträglich auf 3,05 € erhöht
Spahns Maskenaffäre: Ministerium zahlte Fiege 40 Mio. Euro Abschlag im Voraus
Das Bundesgesundheitsministerium kommentierte das Urteil nicht. Die Anwälte des klagenden Unternehmens gehen davon aus, dass es Rechtsmittel einlegt. Intern sollen die Anwälte von Ernst &Young, die sämtliche Masken-Prozesse für das Ministerium führen, schon angekündigt haben, alle Instanzen bis zum Bundesgerichtshof auszuschöpfen. Anwalt Moritz Kopp von der Kanzlei Beiten Burkhardt, der das Verfahren für das Münchner Unternehmen führte, hält diese Prozessstrategie des Ministeriums für einen Missbrauch von Steuergeldern: „Spahn verbrennt Millionen für das Weiterprozessieren, nur, um das Thema hinter die Bundestagswahl zu ziehen.“

In dem konkreten Fall hatte das Landgericht Bonn zugunsten des klagenden Unternehmens geurteilt, weil das Ministerium verschiedene Lieferanten offensichtlich ungleich behandelt habe.

Wie TE berichtete, hatte beispielsweise die gut mit der CDU vernetzte Logistik-Firma Fiege aus Spahns Heimat im Münsterland auffällige Sonderkonditionen erhalten: das Ministerium stellte eine Vorkasse von 40 Millionen Euro zur Verfügung und übernahm das gesamte Risiko im Fall von Qualitätsmängeln.

Die Frage von TE nach dem Grund für die Vorzugsbehandlung ließ Spahn unbeantwortet – wie auch Fragen nach möglichen privaten Beziehungen zu dem Unternehmen beziehungsweise den Gesellschaftern der Firmengruppe.

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