Trotz Mord und Messerangriff: Strafmündige Jugendliche auf freiem Fuß

„Heimtückischer“ Mord und Messerangriff: In der vergangenen Woche gab es zwei gewaltsame Straftaten, begangen von strafmündigen Minderjährigen. Trotzdem sind die Tatverdächtigen freien Fußes. TE wollte wissen, warum.

IMAGO
Symbolbild

Die einen ermorden „heimtückisch“ ihren Vater, der andere verletzt mehrere Personen mit einem Messer und danach mit Pfefferspray. Es gibt konkrete Tatverdächtige, die befinden sich aber auf freiem Fuße. Die Täter sind zwar minderjährig, aber über 14 Jahre alt und somit eigentlich strafmündig.

Der Mord fand letzte Woche in Berlin-Gatow statt. Dort wurde ein 40-jähriger Syrer mit mehreren Schüssen tödlich verletzt, berichteten mehrere Medien übereinstimmend. Der 16-jährige Sohn und die 14-jährige Tochter des Syrers sollen ihn unter einem Vorwand zu einem Parkplatz gelockt haben. Unmittelbar nachdem er aus seinem Auto ausstieg, feuerte eine unbekannte Person mehrere Schüsse auf den Mann ab, unter anderem in den Hinterkopf, wie die Polizei angibt.

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 Die Polizei bat um Zeugenaussagen und erhielt einige Hinweise, die sie auf die Spur für die Verdächtigten brachte, wie der Tagesspiegel schreibt. Die Verdächtigen sind demnach die beiden Kinder des Syrers sowie zwei Bekannte der Jugendlichen, die wiederum 15 und 17 Jahre alt sind. Den Vieren wird „gemeinschaftlich begangener, heimtückischer Mord“ vorgeworfen. Die beiden älteren Kinder befinden sich deshalb in Untersuchungshaft. Die beiden Jüngeren befinden sich hingegen „in der Obhut ihrer Familien“, wie die Pressesprecherin der Berliner Staatsanwaltschaft, Karen Sommer, gegenüber TE sagt. Das bedeutet: Sie sind – zumindest derzeit – auf freiem Fuß.

Sommer begründet warum: Derzeit bestünde nach dem Jugendgerichtsgesetz „einzig“ eine Fluchtgefahr als Haftgrund. Für diesen Erlass „gelten bei Jugendlichen unter 16 Jahren strengere Voraussetzungen als bei über 16-Jährigen“. Diese lauten, wie Sommer ausführt: Ein straffälliger Jugendlicher hat sich bereits dem Verfahren entzogen oder er hat keinen festen Wohnsitz beziehungsweise Aufenthalt in Deutschland. „Diese Voraussetzungen sind bei der 14- und der 15-Jährigen nicht erfüllt“, betont sie. Eine Strafmündigkeit sei aber bei allen vier Tatverdächtigen gegeben, da diese über 14 Jahre alt sind. Ergeben die Ermittlungen, dass die 14- und die 15- Jährige in den „gemeinschaftlich begangenen, heimtückischen Mord“ verwickelt sind, ist also davon auszugehen, dass sie nicht mehr auf freiem Fuße sein werden. Ein Motiv für den Mord ist derweil noch nicht offiziell bekannt.

Messerstecherei in Hamburg

Im Stadtteil Wandsbek kam es laut NDR am vergangenen Samstagabend zu einem Messerangriff vor einem Shisha-Geschäft, bei dem zwei Menschen verletzt wurden. Der NDR berichtet, dass ein 14-Jähriger verdächtigt wird. Dieser soll versucht haben, für einen 15-Jährigen Tabak in dem Shisha-Shop zu kaufen. Der 29-jährige Besitzer verweigerte jedoch die Herausgabe an den Jugendlichen, weshalb der Tatverdächtige ein Messer gezogen und den 29-Jährigen am Arm verletzt haben soll. Auch der 15-Jährige, der wohl schlichtend eingreifen wollte, erlitt Schnittverletzungen am Arm.

Auf der Flucht des 14-Jährigen in Richtung U-Bahnhof setzte er dann gegen drei Menschen Pfefferspray ein, die folgten ihm, stellten ihn und übergaben ihn der Polizei. Den Beschuldigten habe die Polizei dann vorläufig festgenommen, aber „nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen“ wieder entlassen, da keine Haftgründe vorlägen, heißt es vom NDR. Bei der Staatsanwaltschaft sei dieser Fall nach eigenen Aussagen noch nicht eingegangen, die Polizei gab noch keine Neuigkeiten bekannt.

Diese beiden Vorfälle sind nur jüngste Beispiele dafür, wie die Zahl gewalttätiger Jugendlicher steigt. TE berichtete:

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Kommentare ( 21 )

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StefanZ
1 Jahr her

Die sind doch nicht blöd. In Syrien werden sie sicher hart dafür bestraft. Den erhobenen Zeigefinger in Deutschland, stecken die sicher weg. Ihre Dankbarkeit dafür, wird die deutsche Bevölkerung sicher noch zu spüren bekommen.

cernunnos
1 Jahr her

Was ist eigentlich aus dem Fall von vor kurzem geworden, wo das Mädchen im Wald von ihren „Freundinnen“ ermordet wurde? Irgendwie seitdem nie wieder irgendwas davon gehört.

Joe
1 Jahr her

Wir sollten den schwarzrotgrüngelben Blockparteien sehr dankbar sein, dass sie die spießige, rechtsradikale Bonner Republik in eine weltoffene, grenzenlose, grüne DDR 2.0 überführen!

fatherted
1 Jahr her

Eine Flucht nach Syrien und der Verbleib dort wäre doch sehr zu begrüßen. Alternativ kämen die Täter für 2-3 Jahre in den Jugendknast bevor sie auf Steuerzahlerkosten eine „Bewährungs-Eingliederung“ erfahren und bis an ihr Lebensende Bürgergeld in Anspruch nehmen werden. Also….Flucht wäre doch nicht das Schlimmste…oder?

Kuno.2
1 Jahr her

Die Syrer sind sich schon in der Heimat nicht besonders oft freundlich gesonnen- und das ändert sich dann in Deutschland auch nicht. Aber das diese auf freiem Fuß bleiben können hat eindeutig seinen Grund im Bonus den Straftäter immer dann genießen wenn diese eine ausländische Herkunft nachweisen können. Vor dem Gesetzt sind nämlich nicht alle gleich!

Kassandra
1 Jahr her
Antworten an  Kuno.2

Wie sie dort in fremden Ländern untereinander umgehen hat schon Peter Scholl-Latour beschrieben – und dass das eine strenge Politik erfordert, damit es eben nicht allzu übergriffig wird, auch.
„Bewährung“ gibt es da nicht. Und ein mancher wird froh sein, im Knast zu landen und den Angehörigen des Opfers aus diese Weise zu entgehen.

Sonny
1 Jahr her

Na, Frau Merkel? Und Justiz?
Angst, Verletzte und Leichen pflastern euren Weg seit 2015.
Sind Sie jetzt zufrieden?

Niklas
1 Jahr her

Deutschland ist kein Rechtsstaat mehr, dazu war speziell der Fall Ballweg einfach zu krass.

Wir haben eine Operetten-Justiz – siehe diese Fälle.
Wir haben eine politisch verbogene Justiz – siehe Bhakdi.
Wir haben eine Unrechts-Justiz – siehe Ballweg.
Wir haben eine feige Justiz – siehe Corona.

Ingolf
1 Jahr her
Antworten an  Niklas

… und der somalische Mörder von Ludwigshafen wird vom Gericht wg. „zur Tatzeit akuten paranoiden Schizophrenie“ als psychisch krank in eine entsprechende Einrichtung verwiesen und faktisch somit freigesprochen.

GefanzerterAloholiker
1 Jahr her

Warum lässt man zu, dass Leute, die aus Kreisen mit anderen Auffassungen stammen, hier ihr Unwesen treiben? Es gibt keinen Grund zu vermuten, dass diese Leute ihre Auffassung zu ihren Lebzeiten ändern. Mir erschließt sich nicht, warum das nicht als Gefahr für Leib und Leben erkannt wird. Weiß das jemand hier? Darüber hinaus sollte die Familienzusammenführung aus der Perspektive Gefahr für Leib und Leben gesehen werden. Weiß jemand, warum das nie bedacht wurde?

Last edited 1 Jahr her by GefanzerterAloholiker
Kassandra
1 Jahr her

Aber es scheint bedacht worden zu sein.
Im Ausland schreiben sie schon darüber, dass sie hier nur 1, 2 Wahlen entfernt wären, die eigenen Bürger aus „Umweltschutzgründen“ zu eliminieren: https://twitter.com/rosenbusch_/status/1661286731260342272/photo/1
Der weitere Versuch mit mRNA läuft – und wenn den Jungs mit den Messern aus dem Automaten kein Geld mehr geliefert wird oder der Herr Habeck uns den Strom für ein paar Tage abstellt ist hier endgültig Schluss mit lustig.
Man will es nur nicht wahrhaben.

Autour
1 Jahr her

Immer wieder interessant wie man archaische „Folklore“ auf deutsche Jugendkriminalität umdeklariert. Mich würden ja Mal die Messervorfälle mit Beteiligung von Peter und Benjamin interessieren…
Nein dies ist keine deutsche Jugendkriminalität dies ist eingewanderte archaische „Folklore“.
Einfach alle Illegalen/Geduldeten zurück schicken und schon gibt es solche Straftaten hier nicht mehr.

Axel Fachtan
1 Jahr her

Bürgerkriegskinder bringen den Bürgerkrieg mit. — https://www.anwalt.de/rechtstipps/zur-untersuchungshaft-und-fluchtgefahr-bei-jugendlichen_013746.html Das ist dann vielleicht ein etwas weniger emotionales Herangehen. „Im Jugendstrafrecht gilt der Grundsatz der Subsidiarität der Untersuchungshaft. Demnach darf Untersuchungshaft gegen Jugendliche aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nur verhängt oder vollstreckt werden, wenn ihr Zweck nicht durch eine vorläufige Anordnung über die Erziehung (Unterbringung in einem Heim) oder andere Maßnahmen erreicht werden kann.“ https://dejure.org/gesetze/JGG/72.html § 72 JGGUntersuchungshaft(1)1Untersuchungshaft darf nur verhängt und vollstreckt werden, wenn ihr Zweck nicht durch eine vorläufige Anordnung über die Erziehung oder durch andere Maßnahmen erreicht werden kann. 2Bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit (§ 112 Abs. 1 Satz 2 der… Mehr