Die Netzpolitik des Bundeskanzlers kann in einem Satz zusammengefasst werden: „Ich will wissen, wen ihr wählt.“ Jetzt will der CDU-Vorsitzende dem kritischen Bürger auch noch die Anonymität verbieten.
picture alliance/dpa | Kay Nietfeld
„Ich möchte Klarnamen im Internet sehen. Ich möchte wissen, wer sich da zu Wort meldet.“ Das stammt nun nicht von Wladimir Putin oder Xi Jinping, auch nicht von Kim Yong-un oder Alexander Lukaschenko. Nein, so spricht der deutsche Bundeskanzler im Februar 2026.
Auf dem politischen Aschermittwoch seiner CDU im rheinland-pfälzischen Trier lobt Friedrich Merz den aufopferungsvollen Mut der politischen Klasse – der er selbst bekanntlich sein ganzes Leben lang angehört – und tadelt die Feigheit der kritischen Bürger:
„Wir stellen uns in der Politik auch mit Klarnamen und offenem Visier einer Auseinandersetzung in unserer Gesellschaft. Dann erwarte ich das auch von allen anderen, die sich kritisch mit unserem Land und unserer Gesellschaft auseinandersetzen.“
Ein Bundeskanzler, der so etwas sagt, hat weder das Grundgesetz verstanden noch sein Amt.
Die Politiker-Kaste
Dass Merz sich jetzt darüber beklagt, in der Öffentlichkeit zu stehen und womöglich – Gott bewahre – dort auch noch kritisiert zu werden, ist geradezu kindisch.
Die Verfechter der Anonymität im Internet seien „häufig genug Leute, die im Schatten der Anonymität größtmögliche Transparenz von anderen fordern“, kritisiert der Kanzler. Ja, was denn sonst? Herr Merz vergisst hier geflissentlich, dass er und seine Kaste auch von den anonymen Kritikern bezahlt werden. Selbstverständlich haben alle Steuerbürger einen Anspruch auf größtmögliche Transparenz der Politik.
Nicht umgekehrt.
Die autoritären Etatisten
Friedrich Merz trifft sich in seinem Weltbild nicht nur mit dem Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier, sondern mit praktisch allen Vertretern aller Parteien von „Unsere Demokratie“. CDU und CSU, SPD und Grüne, die „Linke“ sowieso: Sie alle sind Etatisten.
Sie können die Gesellschaft nur vom Staat her denken: von oben nach unten.
In diesem Denkgebäude ist der Bürger weder mündig noch gar der Souverän. Vielmehr sind „die Menschen in unserem Lande“ steuerpflichtige Untertanen und ansonsten Objekte staatlicher Erziehung, Bevormundung und Betreuung.
Zu einer eigenen Meinung ist dieses „Volk“ nach Ansicht der herrschenden Etatisten gar nicht in der Lage. Demokratie klingt ja schön und gut – aber sie funktioniert für diese Klasse nur, wenn man den Bürger an die Hand nimmt und durchs Leben führt.
Die gelenkte Willensbildung
Man kann sogar gegen den Willen einer Mehrheit der Bürger Politik machen. Das haben wir in der Ampel-Zeit gesehen. Doch da haben wir auch gesehen, dass das offenbar nur eine gewisse Zeit lang geht und jedenfalls sehr anstrengend ist.
Viel leichter geht es, wenn der Bürger glaubt, das zu wollen, was die Politik tut.
Die Merz-Forderung bildet zusammen mit anderen Forderungen und Maßnahmen eine gerade Linie der Kommunikationssteuerung. Es geht darum, die freie Willensbildung des Einzelnen in eine staatlich gelenkte Willensbildung zu überführen.
Im Kern muss dazu die Meinungsfreiheit geschleift werden – und zwar sowohl die aktive wie die passive.
Die Meinungsfreiheit ist ein wesentliches und unantastbares bürgerliches Grundrecht. Entsprechend steht sie bei uns im Grundgesetz sehr weit vorne (Art 5 Abs. 1 GG):
„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“
Das wäre ein toller Verfassungsartikel in einer freiheitlichen Demokratie. Wir behaupten zwar immer, das zu sein. Aber in Wahrheit sind wir es höchstens teilweise. Und deshalb hat dieser Artikel 5 noch einen fatalen zweiten Absatz:
„Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.“
Was im ersten Absatz so kunstvoll und bewundernswert aufgebaut wurde, wird im zweiten Absatz quasi mit dem Hintern wieder eingerissen. Unterm Strich steht da jetzt eine Generalermächtigung für den Gesetzgeber, wegen „Jugendschutz“ oder wegen „persönlicher Ehre“ oder wegen sonst irgendwas in einem einfachen Gesetz mit einfacher Mehrheit im Bundestag die aktive und die passive Meinungsfreiheit nach Herzenslust zu beschneiden.
Unser Grundgesetz wird oft und viel gelobt. Das ist längst nicht immer gerechtfertigt. Denn auch die ebenso oft und ebenso viel gelobten „Väter des Grundgesetzes“ vom Herrenchiemsee standen in der unseligen deutschen obrigkeitshörigen Tradition.
Bewachter Zugang zu Information
Unsere zeitgenössische Politiker-Kaste setzt diese Tradition fort.
Die passive Meinungsfreiheit wird sukzessive gekappt. Jugendlichen wird der freie Zugang zu den Sozialen Medien direkt verboten (die inzwischen die mit Abstand wichtigste Informationsquelle junger Menschen sind).
Erwachsenen wird der freie Zugang zu Sozialen Medien und bestimmten Internetseiten dadurch beschnitten, dass die Anbieter immer schärfere Auflagen erhalten, welche Informationen sie zugänglich machen dürfen.
Früher nannte man das völlig zurecht „Zensur“.
Das politische Ziel hat beispielhaft die auf vielen Ebenen dubiose Weltgesundheitsorganisation (WHO) ganz offen formuliert: „Falsche Informationen“, die Gesundheitsmaßnahmen gefährden könnten, müssen bekämpft werden. Was falsch ist und was richtig, definiert natürlich – die WHO. Das nennt sich dann „Kampf gegen Desinformation“. Allerdings haben die WHO selbst und unzählige staatliche Stellen in der Corona-Zeit vermutlich mehr Falschinformationen in die Welt gesetzt als die damaligen Kritiker.
Mit dem berüchtigten Digital Services Act (DSA) hat die EU ihre Mitgliedsstaaten quasi zur Zensur verpflichtet. Und nirgendwo wird diese Vorschrift so leidenschaftlich umgesetzt wie in Deutschland.
Im Ergebnis sperrt der Staat viele Informationsquellen gleich komplett – oder er kontrolliert immer schärfer, welche Informationen verbreitet werden.
Maulkorb für mündige Bürger
Zunächst haben die Politiker für sich selbst ein eigenes besonderes Schutzreservat geschaffen: den entsetzlichen § 188. Der regelt die Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung ausdrücklich und gesondert „gegen Personen des politischen Lebens“. Politiker genießen also einen höheren Schutz als Normalbürger.
Eigentlich sind vor dem Gesetz ja alle gleich. Aber manche sind eben gleicher.
Inzwischen werden unerwünschte Äußerungen im industriellen Maßstab verfolgt. Spezialisierte Agenturen durchforsten mit Künstlicher Intelligenz auch die kleinsten Konten der unbedeutendsten und unbekanntesten Nutzer nach potenziell justiziablen Inhalten.
Dann kontaktieren sie den betroffenen Politiker – der von den Inhalten mangels Reichweite ansonsten niemals Kenntnis bekommen hätte – und schlagen ihm auch gleich vor, zusammen mit einer kooperierenden Anwaltskanzlei gegen den Kommentar und dessen Urheber vor Gericht zu ziehen. Einige, wie die EU-Abgeordnete Marie-Agnes Strack-Zimmermann von der FDP, haben daraus mit vielen hundert Anzeigen und Schmerzensgeldforderungen ein florierendes Geschäftsmodell gemacht.
Es ist die Merkantalisierung der Meinungsunterdrückung.
Dazu kommen steuerfinanzierte Meldestellen für unliebsame Meinungen „unterhalb der Strafbarkeitsgrenze“. Da geht es um nichts anderes als um die Sammlung und Archivierung von erlaubter öffentlicher Kritik. Wer weiß schon, wann und wozu man es nochmal brauchen kann?
Und jetzt kommt Friedrich Merz und will die Anonymität im Internet abschaffen. Man muss wirklich sehr naiv, sehr böse oder sehr dumm sein, um nicht zu erkennen, worauf wir da systematisch zusteuern.
Was kommt als Nächstes? Vielleicht die Abschaffung des Wahlgeheimnisses. Wer nichts zu verbergen hat, der kann doch auch seinen Stimmzettel unterschreiben. Oder?
Die Zersetzung der Demokratie
Der CDU-Chef sagt, dass die freiheitliche Gesellschaft in Gefahr ist. Das stimmt – aber aus völlig anderen Gründen, als er behauptet.
Algorithmen würden über Künstliche Intelligenz „den Geist unserer freiheitlichen Gesellschaft zersetzen“. Er benutzt wirklich das Wort „Zersetzen“, das einst die Nazis erfunden haben, um die von ihnen markierten „Staatsfeinde“ zu verfolgen.
Merz klagt an – aber natürlich alle andern: die „Feinde unserer Freiheit, die Feinde unserer Demokratie, die Feinde einer offenen und freiheitlichen liberalen Gesellschaft“. Wie sagte doch gleich der geschätzte Kollege Harald Martenstein:
„Mit der Begründung, man verteidige die Demokratie, kann man die Demokratie auch abschaffen“.




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Die Grenzen des Artikels 5.1 werden durch allgemeine Gesetze begrenzt. Nicht durch spezielle Gesetze, Ländergesetze, Verträge o. ä eingebildeten Quark. Es müssen Bundesgesetze wie das BGB oder StGB sein. Ein Länder-Staatsvertrag reicht für die Aushebelung des Wortes „ungehindert“ in Art. 5.1 GG für Merkels Haushaltsabgabe nicht aus! Sie wurde vom BVerfG nur durchgewunken, weil sie Kirchhof damals einen Ministerposten in Aussicht stellte. Klartext: Bestechung.
Meinungsfreiheit gab es in der DDR auch. In den Grenzen dass sich niemand beleidigt fühlen durfte, auch nicht die dortige Führungselite. Also wie Merz/CDU jetzt beabsichtigt, wenn er einen (wörtlich) unbarmherzigen Krampf um seinen Machterhalt führt. Wie will er den durchsetzen? Da muss er für die Stasi ja einen neuen Namen erfinden? In Ernst: wir brauchen keine gläsernen Bürger, die Gesellschaft braucht gläserne Volksvertreter. Und diese müssen ihren Posten räumen (ohne Nachrücker!), wenn sie diese Funktion nicht mehr erfüllen, also destruktiv, schädlich oder gar kriminell werden oder sind. Wenn Abwahlen – z.B. durch Volksabstimmungen – möglich wären, würden Austauchwahlen überflüssig.… Mehr
Bundeskanzler Friedrich Merzel-Blackrock ist offenbar in eine späte »You will own nothing and you will be happy«-Revival-Tour gestartet. Zum Auftakt hat er jetzt offenherzig – und mit dem Brustton der Überzeugung – quasi seine Karten endlich auf den Tisch gelegt.
Am Ende dieser Tour soll der einfache Bürger nichts mehr besitzen, insbesondere keine Meinungsfreiheit und auch keine Anonymität mehr.
Die Kosten für den Umbau des Rechtsstaats, der gescheiterten Energiewende und der Schuldenlawine trägt natürlich der noch berufstätige Steuerzahler. Also genau diejenigen Bürger aus der Mittelschicht, die am Ende nichts mehr haben und damit auch noch „happy“ sein sollen.
Natürlich soll es Meinungsfreiheit weiterhin geben, Eben nur ohne Beleidigungen. So, dass sich die Regierungselite nicht beleidigt fühlt. Also die Meinungsfreiheit wie sie bereits in der Deutschen DEMOKRATISCHEN Republik erfolgreich erprobt wurde. Nun ist „unsere Demokratie“ dran.
Reinhard Gehlen und Erich Mielke könnten nicht stolzer auf ihre Erben sein! Was den Erben an Mentaler Leistungsfähigkeit fehlt, machen sie mit doppelten Eifer wieder wett. Wer weiter deutsch und frei sein will muss dieses Land verlassen!
Immer öfter und m. E. auch immer eklatanter muss man erkennen, dass dieses so hochgejubelte, nahezu sakrosankte Grundgesetz erschreckend blank da steht, wenn es darum geht, die individuelle, bürgerliche Freiheit zu schützen. Im Gegenteil, scheint es geradezu Tür und Tor sperrangelweit dafür geöffnet zu haben, die freiheitlich demokratische Grundordnung abzuschaffen. Und so wird auch immer klarer und tritt als schmerzvoll sicht- und spürbares Menetekel offen zu Tage, dass es ein schwerer Fehler war, sich im Zuge der Wiedervereinigung keine gemeinsame neue und echte „Verfassung“ gegeben zu haben.
Und die Millionen „Gäste“ die suchen sich dann ihren Klarnamen genau so raus wie ihr Geburtsdatum?
Und die Sprache in der sie kommunizieren versteht eh fast niemand.
Aber die reden sowieso nur darüber wann der Islam stark genug ist Deutschland zu übernehmen.
Unsere kleinkarierten Politiker interessiert da mehr wer wann wo Schwachkopf gesagt hat.
Warum will er wissen, wer ihn wählt? Es wäre doch die Absicht verständlicher, wissen zu wollen, wer ihn NICHT wählt. Aber diese Neugier, oder sogar Verpflichtung zur Offenlegung wäre so, als ob man während einer völlig legalen geheimen Wahl – wie sie essentielles Element einer Demokratie ist – die persönlichen Daten, z.B. seine Steuernummer oder Perso – Nummern mit dem „in der Kabine“ angekreuzten Wahlschein kombinieren müßte. Demokratie im Eimer! Abgesehen davon ist es kindisch naiv davon auszugehen z.B. ein nationales Netz mit schon zig Millionen Usern auf Inhalte abzuklopfen. Und das ist verdammt teuer, solche Rechencenter (die es bei… Mehr
Ja denkt denn keiner an die Barrierefreiheit? Mit welchem Klarnamen seiner 10 Identitäten soll sich denn da manch ein Neubürger legitimieren? Muss man es diesen Leuten unnötig schwer machen? Fritze, setzen 6, da muss eindeutig nachgebessert werden. Vielleicht kannst du dir ja bei der Qualitätspresse Rat holen, denn dort herrscht schon seit längerem Klarnamenpflicht. Daher wissen wir zum Glück auch, dass dieser „Einmann“ (Klarname) ein ganz schlimmer Finger sein muss und man sich besser von ihm fernhalten sollte.
Merz ist halt der „Lügenkanzler“ (Wortwahl von Frau Weidel) der 2ten Wahl. 2te Wahl ist immer B-Ware, die den Qualitätsansprüchen – hier Ansprüchen des Souverän- nicht entspricht. Herr Martenstein hat es auf den Punkt gebracht! Für mich ist klar:die Verteidiger UnsererDemokratie, wollen die Demokratie abschaffen! Als Kanzler oder Minister lebt es sich gemütlicher und sehr komfortabel in einer Welt ohne die böse Opposition, den Souverän (das Volk!) oder Kritiker. Fragt sich nur, wie lange noch?!
Leider gibt es in Parteien immer genügend Klatschhasen. Wer nicht das Bedürfnis hat, andere für sich denken zu lassen, hat kaum einen Grund für eine Parteimitgliedschaft. Deshalb wäre es auch gut, bei einer Wahl nur einen Direktkandidaten, aber keine Partei anzukreuzen. Normalerweise. Um Kartellparteien – so es sie gibt ? – zu verhindern, sollte man aber deren echte Opposition ankreuzen, solange es sowas noch gibt!
Der Kaiser rief dem Volk entgegen: „Ich habe den Mut, euch zu sagen: Ihr kotzt mich an ! Wer von euch sagt zu mir das Gleiche? Feiglinge!“