Der Bundesrechnungshof zerlegt das Afghanistan-Aufnahmeprogramm. Die betroffenen Ministerien beeindruckt das kaum. Millionen flossen an NGOs, deren Namen nicht genannt werden dürfen, Verfahrensvorschriften wurden ignoriert, Kontrollen verschlafen. Aber die Politik reagiert. In Zukunft kontrolliert lieber sie den Rechnungshof.
picture alliance / Ulrich Baumgarten | Ulrich Baumgarten
Der Bundesrechnungshof veröffentlichte am 16. September 2025 seinen Bericht zum „Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan besonders gefährdeten Afghaninnen und Afghanen“.
Der Bericht kritisiert das Bundesministerium des Innern (BMI) und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Das Besondere an dem Bericht ist, dass die kritisierten NGOs nicht benannt werden. Der Bericht erklärt nicht, warum diese NGOs nicht benannt werden dürfen. Der Bericht bescheinigt den beteiligten Ämtern, BMI und BAMF, dass sie Verwaltungsvorschriften verletzt hätten, notwendige Prüfungen unterlassen, gegen das Besserstellungsverbot verstoßen haben und kritiklos Gelder an die nicht genannt werden dürfenden NGOs ausgezahlt haben.
Weswegen die Ämter einfachste und eigentlich selbstverständliche Verfahren nicht korrekt durchführen können, beleuchtet der Bericht allerdings nicht. Wünschenswert wäre, dass dieser Bericht Grundlage für eine interne Prüfung der offensichtlich nicht Option optimalen Arbeit der Ämter wäre.
Aber lesen wir das in den Worten des Bundesrechnungshofes:
0.1 Die Bundesregierung wollte mit dem Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan besonders gefährdeten Afghaninnen und Afghanen ermöglichen, in Deutschland Schutz zu suchen. Das Bundesministerium des Innern (BMI) ordnete dazu im Oktober 2022 an, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) monatlich bis zu 1 000 Aufnahmezusagen erteilen soll. Nichtregierungsorganisationen (NGOs) als meldeberechtigte Stellen konnten der Bundesregierung Personen vorschlagen, die besonders gefährdet sind. Die Bundesregierung wählte eine NGO als Träger einer Koordinierungsstelle aus, um die Vorschläge zu bündeln und auf Plausibilität zu prüfen. Das BAMF förderte diese Koordinierungsstelle mit drei Zuwendungen über insgesamt 8,4 Mio. Euro.
0.2 Das BAMF förderte den Träger ab Herbst 2022, obwohl dieser bereits zuvor mit den Aufgaben der Koordinierungsstelle begonnen hatte. Damit verletzte es den Subsidiaritätsgrundsatz und die Verwaltungsvorschriften zur BHO. Außerdem prüfte das BAMF nicht ausreichend, inwieweit beantragte Ausgaben für die Aufgaben der Koordinierungsstelle notwendig und angemessen waren. Es erkannte kritiklos Ausgaben an, die offensichtlich gar nicht oder nicht in diesem Umfang zuwendungsfähig waren. Das BAMF ließ schließlich zu, dass der Leiter der Koordinierungsstelle eine außertarifliche Vergütung erhielt und damit das haushaltsgesetzliche Besserstellungsverbot verletzte. Das BMI hat die Kritik anerkannt und mitgeteilt, dass das BAMF die festgestellten Punkte bei der Prüfung der Verwendungsnachweise berücksichtigen werde.
0.3 Der Träger der Koordinierungsstelle stellte bei der Vergabe von Aufträgen keinen Wettbewerb her, obwohl er dazu verpflichtet war. Er hat damit das Vergaberecht nicht beachtet. Der Bundesrechnungshof hat dem BMI und dem BAMF empfohlen, den teilweisen Widerruf der Zuwendungsbescheide zu prüfen und Zuwendungsmittel zurückzufordern. Der Erstattungsbetrag ist zu verzinsen. Das BMI hat mitgeteilt, das BAMF werde die Erkenntnisse des Bundesrechnungshofes bei der Prüfung der Verwendungsnachweise berücksichtigen.
0.4Das BAMF nutzte zur Auszahlung der Zuwendung das Anforderungsverfahren, obwohl grundsätzlich das Abrufverfahren anzuwenden ist. Außerdem legte es in den Zuwendungsbescheiden nicht fest, in welchem Zeitraum angeforderte Mittel verwendet werden müssen. Der Träger der Koordinierungsstelle forderte die Zuwendungen an, ohne wie vorgeschrieben die zur Beurteilung des Mittelbedarfs erforderlichen Angaben zu machen. Das BAMF akzeptierte dies und zahlte die gesamten Zuwendungen aus. Das BMI hat die Kritik anerkannt. Das BAMF werde künftig grundsätzlich das Abrufverfahren anwenden. Den Vordruck zur Mittelanforderung möchte es nach der Empfehlung des Bundesrechnungshofes überarbeiten.
0.5 Der Träger der Koordinierungsstelle teilte dem BAMF nicht unverzüglich mit, dass er Mittel (271 000 Euro im Jahr 2022 und 71 000 Euro im Jahr 2023) nicht verwendet hatte. Außerdem zahlte er die nicht verwendeten Mittel nicht unverzüglich zurück. Das BAMF widerrief die Zuwendungsbescheide nicht und erhob keine Zinsen. Das BMI hat mitgeteilt, dass das BAMF nun alle Rückforderungen unverzüglich geltend mache. Es werde einen Widerrufs- und Rückforderungsbescheid erlassen und dabei auch Zinsen erheben.
0.6 Das BAMF erfasste die Daten zur Förderung der Koordinierungsstelle nicht in der Zuwendungsdatenbank des Bundes. Das BMI hat mitgeteilt, dass das BAMF nach dem Hinweis des Bundesrechnungshofes die Daten nun erfasst habe.
0.7 Die Verwendungsnachweisprüfungen der Projekte der Jahre 2022 und 2023 schloss das BAMF nicht fristgemäß ab. Obwohl die laufenden Verwendungsnachweisprüfungen bereits Anhaltspunkte boten, die einer Auszahlung entgegenstanden, zahlte es ab Herbst 2023 weitere Zuwendungsmittel aus. Das BMI hat mitgeteilt, dass das BAMF die Prüfung der Verwendungsnachweise nach wie vor nicht abgeschlossen habe. Das BAMF möchte dies spätestens bis Ende Januar 2026 nachholen und das Ergebnis ordnungsgemäß dokumentieren. Der Bundesrechnungshof behält sich vor, das Ergebnis der Prüfung der Verwendungsnachweise zu kontrollieren.
0.8 Weder das BMI noch das BAMF haben bislang den Erfolg der Förderung kontrolliert. Das BMI hat mitgeteilt, dass die Erfolgskontrollen mit den Prüfungen der Verwendungsnachweise verbunden würden.
Hier ein paar Beispiele:

screenshot/ BundesrechnungshofDas BAMF fasste das Ergebnis seiner Prüfung zum Umfang der zuwendungsfähigen
Ausgaben bei allen drei Anträgen jeweils in einem Satz zusammen: „Die im Finanzierungsplan geltend gemachten Ausgaben können dem Grunde nach in voller Höhe anerkannt werden.“ Es stellte keine Nachfragen, nahm keine Änderungen vor und erklärte die Finanzierungspläne in den drei Zuwendungsbescheiden für verbindlich.
Der Rechnungshof bewertet dieses Vorgehen wie folgt:
Die Antragsprüfung ist wesentlicher Teil des Zuwendungsverfahrens. Die Bewilligungsbehörde muss das Interesse des Zuwendungsempfängers an einer umfangreichen und optimalen Förderung kritisch hinterfragen, weil nur eine Förderung der notwendigen Ausgaben möglich ist. Unklare Ansätze sind zu hinterfragen.15 Das BAMF hat den Umfang der zuwendungsfähigen Ausgaben jedoch nicht ausreichend geprüft. Die Planungen des Trägers hat es kritiklos und ohne Nachfragen übernommen, obwohl sich wegen Art und Höhe einzelner Ausgabeposten Nachfragen aufgedrängt haben.
Im Einzelnen:
- Redundante Satellitenkommunikation und redundante Stromversorgung: Bei den Aufgaben
der Koordinierungsstelle handelt es sich um eine Verwaltungs- und Bürotätigkeit
in Berlin. Wofür war diese technische Ausstattung nötig? - Internetauftritt der Koordinierungsstelle: Welche Funktionen waren für einen dreimonatigen
Internetauftritt erforderlich, der zu Ausgaben von 120 000 Euro führt? - Schulungen, Workshops der Beschäftigten und IT-Weiterbildungen: Warum sind Schulungen
für insgesamt 172 000 Euro bei maximal 29 Beschäftigen und einer Gesamtdauer
der drei Projekte von zwei Jahren und drei Monaten erforderlich? Warum waren
Workshops zu welchem Corporate Design erforderlich? - Werbung und Öffentlichkeitsarbeit: Warum waren für die Aufgaben der Koordinierungsstelle
Werbung und Öffentlichkeitsarbeit notwendig, insbesondere im Umfang
von insgesamt etwa 47 000 Euro? - Verbrauchsmaterial: Warum waren für Verbrauchsmaterialien Ausgaben von
24 000 Euro für die ersten beiden Projekte (bei maximal 29 Beschäftigten) notwendig?
Warum waren im Gegensatz dazu beim dritten Projekt im Jahr 2024 keine Verbrauchsmaterialien
mehr erforderlich? - Reisekosten und Leasingraten für Autos: Wofür waren Reisekosten für 29 Beschäftigte von knapp 80 000 Euro und zusätzlich Ausgaben für Leasingraten für drei Autos notwendig? Das gilt insbesondere für das erste Projekt, bei dem für fünf Beschäftigte Reisekosten von 68 000 Euro und die Leasingraten bei einer dreimonatigen Projektlaufzeit notwendig gewesen sein sollen.
- „Dynamischer Budgetverfügungsrahmen“: Was ist ein dynamischer Budgetverfügungsrahmen mit Ausgaben von 20 000 Euro?
- Dienstleistungen: Warum waren „Dienstleistungen“ mit einem Ausgabevolumen von 120 000 Euro für die Aufgaben der Koordinierungsstelle in den Jahren 2023 und 2024 notwendig?
Indem das BAMF die Finanzierungspläne ohne jede Nachfrage „durchgewunken“ hat, hat es für die drei Projekte nicht zuwendungsfähige Positionen anerkannt, einen deutlich zu hohen Budgetrahmen festgelegt und erhebliche Ausgaben bewilligt, die für das Projekt der Koordinierungsstelle nicht notwendig waren. Eine der wichtigsten Aufgaben der Bewilligungsbehörden im Zuwendungsverfahren – die kritische Prüfung der Finanzierungspläne – hat das BAMF somit unzureichend umgesetzt.
Damit solch lästigen Berichte des Bundesrechnungshofes das Wohlbefinden der Ämter in Zukunft nicht mehr auf diese unerhörte Weise beeinträchtigen, hat die Politik endlich dingend nötige Massnahmen ergriffen. In Zukunft wird der Bundesrechnungshof von verdienten politischen Persönlichkeiten geleitet werden.

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Und nun? Wo bleibt die Staatsanwaltschaft? Man möge vergleichen wofür Herr Ballweg 9 Monate im Knast gesessen hat!
Zitat: „Reisekosten und Leasingraten für Autos: Wofür waren Reisekosten für 29 Beschäftigte von knapp 80 000 Euro und zusätzlich Ausgaben für Leasingraten für drei Autos notwendig? Das gilt insbesondere für das erste Projekt, bei dem für fünf Beschäftigte Reisekosten von 68 000 Euro und die Leasingraten bei einer dreimonatigen Projektlaufzeit notwendig gewesen sein sollen“ > Höhöhö….. -vielleicht hat man sich ja hier ein Beispiel an den damaligen Herrn P. Hartz (VW) und dessen Lustreisen, Bordellbesuche und Sexpartys genommen? Nur das nun hier die Gelder keine Firmengelder sind, sondern Staatsgelder die vom buckelten Volk erwirtschaftet wurden. (Iro/Zynim off) – – –… Mehr
In der Privatwirtschaft würde das den Straftatbestand der Untreu erfüllen.
Aber bei der Verschwendung von Steuergeldern gibts natürlich keine Untreu da muss man nicht Prüfen und lässt sich ggf. auch nach Strich und Faden betrügen.
Das die NGOs nicht genannt werden dürfen, versteht sich. Würden die normale Deutsche Mehrheit Massen an Geld an die Hamas oder den Taliban begrüßen, so wie es die dämliche Baerbock gemacht hat? Wohl kaum. Alles wird hinter dem Rücken, aber auf dem Rücken der Deutschen veranstaltet. Nach der Machtergreifung muss auch dieser Punkt explizit aufgearbeitet werden. Wieviel Geld ist an Terroristen gezahlt worden, wofür und von wem und wann. Darauf werde ich drängen. Die Aufarbeitungskommission wird sehr viel zu tun haben, aber es ist notwendig, um den Rechtsstaat, die Demokratie und eine seriöse Justiz zurückzubekommen. Die Gleichschaltung kostet uns nicht… Mehr
„Damit solch lästigen Berichte des Bundesrechnungshofes das Wohlbefinden der Ämter in Zukunft nicht mehr auf diese unerhörte Weise beeinträchtigen, hat die Politik endlich dingend nötige Massnahmen ergriffen. In Zukunft wird der Bundesrechnungshof von verdienten politischen Persönlichkeiten geleitet werden.“ — Die Politik, die die jüngsten deutschen Regierungen realisier(t)en, steuert zielorientiert in eine „Postdemokratie“ hinein. (Ein Begriff, der vom britischen Politikwissenschaftler Colin Crouch geprägt wurde). Damit diese Politik nicht vom Volk konterkariert werden kann, bleiben Forderungen nach einer plebiszitären Beteiligung bei wichtigen gesellschaftlichen Fragen ungehört. „Postdemokratie“ laut Duden: „politisches System, das zwar formale Merkmale einer Demokratie aufweist, aber von einem Rückgang tatsächlicher Einflussmöglichkeiten der… Mehr
Alles ganz nett, was die 1050 MA des BRH so zusammentragen.
Nur wie sieht das Fazit aus:
Der BRH deckt zwar regelmäßig massive Missstände und ineffiziente Haushaltsführung auf.
Seine Kritik wird aber konsequent ignoriert, da er keine rechtlichen Sanktionen verhängen oder Änderungen erzwingen kann.
Im Grunde ein Feigenblättchen für die jeweilig herrschende Willkür.
Wie das meiste des politischen Handelns zu teuer, zu ineffizient und im Kern sinnlose Geldverschwendung für eine nur angedeutete Kontrolle.
Die Kosten der Schleuser sind Peanuts. Und das Gemecker des Rechnungshofes nur Ablenkung.
Vor dem Hintergrund der Kosten der Siedlungspolitik unserer Regierung.
War klar, dass das kommen musste. Die einzige wirklich unabhängigen Behörden (Bundes- und Landesrechnungshöfe) werden „demokratisiert“.
Man stelle sich mal vor, ein Unternehmen würde so seine Ausgaben beim Finanzamt vorlegen. Man stelle sich mal vor, die Geschäftsführung wurde so mit den Geldern des Unternehmens umgehen. Es wäre der Teufel los. Aber der Steuerzahler, der muss das alles erdulden. Skandal? Es gibt nichts zu sehen, gehen Sie weiter.
Wer DAS liest, kann nur zu EINEM Schluss kommen:
Man muss es machen wie Milei. Man muss diese Ministerien und Behörden einfach dicht machen. Wir brauchen sie nicht. Es geht besser ohne sie.
Vor allem dieser Landeszirkus ist teuer und schafft nur teure Probleme. Die Landesfürsten und ihre Speichelleckerbande muss weg. Wir brauchen eine schlanken, überschaubaren und bezahlbaren Zentralregierung. Entweder jeder Mensch ist vor dem Gesetz gleich, oder so wie jetzt bayrisch oder berlinerisch, was einen unglaublichen Unterschied in allem ausmacht.
Schluss mit den politischen Seilschaften. Alles für das Land und nicht eine bis zum Exzess aufgeblasene Beamtenriege und Erfüllungsgehilfen mit geringer Leistungsbereitschaft.
Man darf ja mal träumen dürfen.
Je zentralistischer etwas wird, desto schwerer ist es zu lenken. GRÖSSE ist nicht unbedingt besser… siehe Frankreich. Ich bin deshalb für das genaue Gegenteil: herunter mit der Organisation auf möglichst KLEINE Einheiten, denn dann sind alle Entscheidungen viel näher am Volk und seinen Bedürfnissen.
Sie können Deutsche nicht mit Franzosen vergleichen. Der Unterschied ist gewaltig.
Stimmt. Das ändert aber an den negativen Folgen einer zentralistischen Regierung nichts.
Ich kann Ihnen da nicht zustimmen. man darf sich natürlich nicht an den Verbrechern in Brüssel orientieren, sondern muss das neu denken, digitaler, mit KI Unterstützung, hoch effektiv, zielgenau, bar aller Zwänge aus Seilschaften, Vetternverbindungen oder ähnlichen Dingen, die heute so selbstverständlich sind, wie die Schmiergeldzahlungen an die Medien, Gewerkschaften, Kirchen, „Experten“, Staatsfunk und NGOs. Das müssen Fachleute machen und nicht diese linksextremen, durchgeknallten Eunuchen, die zwar angeblich alles und besser wissen, aber es noch nie gemacht haben. Bestes Beispiel dafür ist wohl der Habeck. Ein lausiger Grüner, der dachte, man muss nicht wissen, was eine Insolvenz ist, wenn man… Mehr
Der Bundesrechnungshof ist eine eigenständige Behörde und völlig autark den Statuten nach und unterliegt nur dem Gesetz und nur das Verfassungsgericht könnte noch eingreifen, wie das bei allen Ministerien oder der Regierung der Fall ist, wenn sie Anwandlungen bekämen, die dann zu zügeln wären im Interesse des Landes und seiner Bürger. Umso mehr ist es verwunderlich, wenn es nur bei der Kritik oder Feststellung bleibt und verordnete Maßnahmen leidglich denen eines Papiertigers gleichen und damit zur Farce wird, denn ausgesprochene Mahnungen erschrecken in der Regel die wenigsten Ganoven und die kann man allenfalls zur Räson bringen, wenn ihre eigene Existenz… Mehr
Nur in Urteilsbegründungen finden sich noch längere Bandwurmsätze als in Ihrem Kommentar. Sind Sie Jurist? Jedoch, auf den Inhalt kommt es an, und der ist stimmig.👍
Manchmal geht es nicht anders.
Ein zahnloser Tiger, den kein Politiker ernst nimmt.