Senatssprecherin „konkretisiert“: Doch keine 3G-Regel für Demonstrationen in Berlin

Nachdem eine Sprecherin zunächst bestätigt hatte, dass bei politischen Demonstrationen künftig eine 3G-Regel gilt, kommt nun die "Korrektur": Es bleibe bei Maskenpflicht und Abstandsregeln. Für die meisten anderen sozialen Aktivitäten gilt ab Montag 2G.

imago images / Future Image

Der noch amtierende Berliner Senat hatte im Rahmen seiner am Mittwoch beschlossenen neuen Corona-Maßnahmen zunächst explizit die „Demokratieausübung“ an die 3G-Regel geknüpft, wie der RBB unter Berufung auf eine Senatssprecherin meldete. Das hätte bedeutet: An Demonstrationen dürfen Ungeimpfte nur nach Tests teilnehmen. Da die Tests kostenpflichtig sind, wäre damit im Endeffekt demokratische Teilhabe für Ungeimpfte teuer geworden.

Nachdem unter anderem auch TE hier darüber berichtet hatte, kam dann wenige Stunden später der RBB mit einem Tweet „Update/Korrektur 2G/3G“, wonach dieselbe Sprecherin dies nun „konkretisiert“ habe: „Bei Demonstrationen draußen gilt weder 2G noch 3G“. In der Pressemitteilung der Senatsverwaltung vom Dienstag waren politische Demonstrationen nicht erwähnt.

Bei Demonstrationen draußen gilt weder 2G noch 3G: Hier bleibt es bei Maskenpflicht und Abstandsregeln. Gestern hatte eine Senatssprecherin von einer 3G-Regel für Demos gesprochen, dies nun konkretisiert.https://t.co/ylUpaRwjcy

— rbb|24 (@rbb24) November 11, 2021

Die „Demokratieausübung“, wie es in der ursprünglichen RBB-Meldung mit Bezug  auf eine Senatssprecherin heißt, ist jedenfalls für Berliner Ungeimpfte ab Montag eines der letzten außerhäuslichen Vergnügen, das noch offen steht. Kinos, Theater, Gaststätten, Saunen und Thermen sowie Vergnügungsstätten wie Spielhallen oder geschlossene Räume in Freizeitparks sowie Sport in Innenräumen, Fitness- und Tanzstudios, und selbstverständlich auch kosmetische und sexuelle Dienstleistungen stehen ab kommenden Montag in Berlin nur Geimpften und Genesenen offen. Auch der Friseurbesuch ist ungeimpften Berlinern dann nicht mehr gestattet.

Allzu lange Haare könnten in Berlin also künftig zu einer Art Erkennungsmerkmal der Ungeimpften werden. Als Treffpunkt mit der Außenwelt bietet sich neben dem in Berlin äußerst unüblichen Gottesdienstbesuch dann vielleicht noch ein Zoobesuch an – allerdings nur in den Außengehegen. Reptilien, Fische und andere im „Aquarium“ des Zoos gehaltenen Tiere bekommen nur Geimpfte und Genesene zu Gesicht. Der Besuch von Veranstaltungen im Freien ist Ungeimpften nur bei einer Teilnehmerzahl unter 2000 erlaubt. Zu Hertha oder Union darf der ungeimpfte Berliner Fußballfan also nicht, aber vielleicht zum Spiel von VfL Fortuna Marzahn.

Immerhin darf man in Berlin aber sogar ohne Corona-Test noch einkaufen und mit Bus oder U-Bahn fahren. Hier bleibt es bei Maskenpflicht und Abstandsregeln. Ausgenommen von den Maßnahmen sind auch Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, sie können mit einem negativen Testergebnis am öffentlichen Leben teilnehmen. Das gilt ebenso für Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.


Aktualisiert am Donnerstag um 16.23 Uhr

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