Auch in Brandenburg ist das Paritätsgesetz gescheitert

Nach Thüringen ist auch in Brandenburg das Paritätsgesetz für Landtagswahlen für verfassungswidrig erklärt. Feste Frauenquoten auf Kandidatenlisten verletzen das Demokratieprinzip, urteilt das Landesverfassungsgericht.

imago images / Martin Müller

Brandenburger Parteien dürfen auch künftig nicht gesetzlich gezwungen sein, abwechselnd Frauen und Männer auf ihren Landtagswahllisten zu platzieren. Das sah das 2019 vom Landtag beschlossene Partitätsgesetz vor. Das Brandenburger Verfassungsgericht hat dieses nun als verfassungswidrig eingestuft, wie das Gericht am Freitag bei seiner Urteilsverkündung in Potsdam bekannt gab. In der Urteilsbegründung heißt es, das Gesetz beschränke die Freiheiten der Parteien bei der Aufstellung von Kandidaten und damit die Teilnahme an Wahlen.

Das ist eine empfindliche Niederlage für die dortigen Regierungsparteien und besonders peinlich, da ausgerechnet die AfD und die NPD unabhängig voneinander gegen das Gesetzt geklagt und nun Recht bekommen haben. Sie sahen durch das Gesetz die Freiheit der Wahl und die Organisationsfreiheit der Parteien gravierend beeinträchtigt. Außerdem hatten vier AfD-Landtagsabgeordnete Verfassungsbeschwerden eingelegt.

„Die angegriffenen Regelungen seien weder durch eine dem Gesetzgeber grundsätzlich obliegende Ausgestaltung des Wahlverfahrens noch durch das Ziel, den Frauenanteil im Landtag anzuheben, legitimiert“, heißt es in der Pressemitteilung des Gerichts. „Die vom Paritätsgesetz berührten Rechte der Freiheit der Parteien sowie der Gleichheit und Freiheit der Wahl seien Ausprägungen des Demokratieprinzips. Dem Demokratieprinzip der Verfassung des Landes Brandenburg liege aber der Grundsatz der Gesamtrepräsentation zu Grunde. Nach diesem Prinzip seien die Abgeordneten nicht einem Wahlkreis, einer Partei oder einer Bevölke­rungs­grup­pe, sondern dem ganzen Volk gegenüber verant­wort­lich. Diesem Verständnis widerspreche die Idee, dass sich in der Zusam­men­setzung des Parlaments auch diejenige der (wahlberechtigten) Bevöl­ke­rung in ihren vielfältig einzuteilenden Gruppen, Schichten oder Klassen wider­spie­geln soll.“

Mit anderen Worten: Die regierenden Parteien in Brandenburg haben mit diesem Paritätsgesetz nicht weniger als das Demokratieprinzip verletzt. Und ausgerechnet eine vom Bundesverfassungsgericht als verfassungsfeindlich eingestufte Partei und eine andere, die zumindest in Teilen vom Verfassungsschutz beobachtet wird, erhält Recht von Verfassungsrichtern.

Das Urteil ist schon das zweite auf Landesebene. Auch in Thüringen wurde im Juli ein ähnliches Paritätsgesetz auf Klage der AfD vom Landesverfassungsgericht gekippt. Initiativen in anderen Ländern und auf Bundesebene für Paritätsgesetze dürften damit einen deutlichen Dämpfer erfahren.

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Kommentare ( 63 )

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Franck Royale
3 Jahre her

Das Urteil ist nicht nur für die Landesregierung hochnotpeinlich, sondern auch (und wieder mal) für die FDP. Dadurch, daß auch die außerparlamentarische NPD geklagt hatte, kann die FDP ihre Klagehemmung auch nicht mehr mit Hinweis auf das Fehlen im Landtag entschuldigen.

Peter Pascht
3 Jahre her

Nachdem die „Frauenquote“ vor dem Verfassungsgericht Thüringen gescheitert ist, musste auch das Landesverfassungsgericht Brandenburg dieser Rehtsauffassung folgen oder das Bundesverfassungsgericht anrufen. nachdem nun aber bereits zwei Landesverfassungsgerichte die „Frauenuote“ als verfassungswidirg abgelehnt haben, ist dies nun geltendes Recht geworden. Das sich noch immer Frauenvertreterinen stur und uer stellen wollen, zeigt nur dass diese die Rechtsbegriffe nicht verstanden haben, oder wohl ehr nicht verstehen wolen. Das Landesverfassungsgericht Thüringen hat eine grundsätzlicher Begründung gegeben, mit Bezug auf das Grundgesetz: „Solche demografische *Profilabbildungen* wie die Frauenquote sind im Grundgesetz nicht vorgesehen.“ GG Art. 100 (3) Will das Verfassungsgericht eines Landes bei der Auslegung… Mehr

butlerparker
3 Jahre her

In einer funktionierenden Demokratie mit dem entsprechendem pol. Anstand wäre ein Rücktritt der Regierung und Neuwahlen ein ganz normaler Ausdruck pol. Kultur. Die ist aber leider wohl für immer verloren gegangen. Eine Regierung, die verfassungswidrige Gesetze und hier auch noch Wahlgesetze, was das Ganze noch verschärft, erläßt muss zurücktreten.

Daß es „nur“ AfD und NPD waren, die das Verfahren angestrengt haben ist ein Armutszeugnis für die CDU und FDP. Wo sind deren Anträge.

Betreutes Denken
3 Jahre her
Antworten an  butlerparker

Die winseln doch alle gegenüber dem linken Block, damit sie mitspielen dürfen.
Die FDP ist mittlerweile eine im Kern sozialistische Partei geworden. Schauen Sie sich doch nur den Lindner an, dann wissen Sie doch bescheid.
Wenn ich jetzt dazu das schreiben würde, was ich tatsächlich denke – und das frei von der Leber weg, dann würde mein Kommentar sicherlich nicht abgedruckt.?

Vox critica
3 Jahre her

Tja, so sind sie, die „demokratischen“ Parteien: Mit dem Finger auf Polen und Ungarn zeigen oder die AfD als Oppositionspartei undemokratisch diffamieren oder ihr die parlamentarischen Rechte vorenthalten, aber selbst verfassungswidrige Gesetze verbschieden oder zumindest dulden.

christin
3 Jahre her

 die Außerkraftsetzung des deutschen Parlaments……..“

Die, mit Ausnahme der AfD Volksvertreter, setzen sich doch selber außer Kraft. Ein Blick in den parlamentarischen Volkskindergarten zeigt einem den Niedergang unseres Parlaments.

Max Wilde
3 Jahre her

Es gibt keine Straftäter, denn es gab keine Straftat. Wie denn auch? Es gab nur ein Gesetz, das von einer Mehrheit freier Abgeordneter völlig legal durch das Parlament gebracht wurde. Im Nachhinein hat es sich als verfassungswidrig herausgestellt und wurde kassiert. Na und? Die Demokratie und das Recht kamen nicht zu Schaden.

Ein Mensch
3 Jahre her

So ein Urteil hat zwingend zur Folge das die Richterstellen im LvG neu besetzt werden müssen. Wo kommen wir denn hin, das Richter Urteile fällen die nicht dem Anliegen der Volksverräter ups -vertreter entsprechen. Das wäre ja ein Rechtsstaat, eine grausige Vorstellung für Regierungen. Ein Blick nach Meck-Pom hätte gereicht um zu sehen wie das geht. Da wird erst das Gericht neu besetzt und dann zeitnah so ein Gesetz erlassen, könnte ich mir jedenfalls vorstellen.

Sonny
3 Jahre her

Und wer klagt gegen die Außerkraftsetzung des deutschen Parlaments und der damit einhergehenden Diktatur merkels?

Otis.P. Driftwood
3 Jahre her

In sämtlichen Nachrichtensendungen öffentlich-rechtlicher und privater Sender, in Radio und Fernsehen wurde in der Berichterstattung über den Richterspruch ein Wort gemieden wie das Weihwasser vom Teufel: VERFASSUNGSWIDRiG.

Roland Pressler
3 Jahre her

Das wird wohl voraussichtlich nicht das letzte Mal gewesen sein, daß irgendeine linksverdrehte gesetzgebende Körperschaft auf Landesebene genau dasselbe Spielchen noch einmal machen wird! Als es das erste Mal in Thüringen scheiterte, war die erste Reaktion von irgend einem anderen östlichen Verbund der üblichen Verdächtigen (ich glaube, es war in Sachsen-Anhalt), daß sich die dortigen „Experten“ sicher seien, dieses einschlägige „Paritäts“-Begehren auch verfassungsfest gestalten zu können! Da kann einem Angst und Bange werden! Die beiden bisherigen Versuchsfelder Thüringen und Brandenburg sind ja vergleichsweise kleine Kaliber, auf den großen haben es die Ewigmorgigen ja noch gar nicht probiert. Und dann ist… Mehr

Peter Pascht
3 Jahre her
Antworten an  Roland Pressler

Urteil des LVG Thüringen:
„Solche demografische *Profilabbildungen* wie die Frauenquote sind im Grundgesetz nicht vorgesehen.“
GG Art. 100
(3) Will das Verfassungsgericht eines Landes bei der Auslegung des Grundgesetzes von einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes oder des Verfassungsgerichtes eines anderen Landes abweichen, so hat das Verfassungsgericht die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes einzuholen.