Nun droht der Ampel auch das Grundsteuer-Fiasko

Die Bundesregierung nagt noch am Nachtragshaushalt, seitdem das Bundesverfassungsgericht die Ampel-Tricks einkassiert hat. Nun droht aber aus Rheinland-Pfalz die nächste Hiobsbotschaft. Olaf Scholz holt die Vergangenheit ein: Platzt jetzt die Grundsteuerreform?

IMAGO / dts Nachrichtenagentur

In Rheinland-Pfalz haben zwei Kläger Recht bekommen, die Einspruch gegen ihren Grundsteuerbescheid eingelegt haben. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat „ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der zugrundeliegenden Bewertungsregeln“ der Grundsteuer geäußert.

Der Vorfall könnte ein Erdbeben auslösen – bis in die Bundeshauptstadt Berlin. Denn wenn die Richter auch an der Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer Zweifel äußern, könnte das insbesondere für Bundeskanzler Olaf Scholz gefährlich werden. Nachdem Robert Habeck und Christian Lindner bereits mit Heizgesetz und Haushalt Beinahe-Schiffbruch erlitten haben, ist das Grundsteuergesetz das Menetekel für Scholz: Denn aus seiner Zeit als Bundesfinanzminister stammt das Gesetz.

Laut Finanzgericht ist der genaue Belastungsgrund der Grundsteuer unklar. Die Frage steht deswegen offen, wie geprüft werden kann, ob die Bewertungsergebnisse der Grundstücke die Wertunterschiede angemessen abbilden. Man habe ernste Bedenken, „dass die Regelungen des Bewertungsgesetzes überhaupt geeignet seien, eine realitäts- und relationsgerechte Grundstücksbewertung zu erreichen“. Das Finanzministerium Mainz prüft bereits, ob es Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen will.

Gegenüber der BILD-Zeitung sagte „Haus & Grund“-Präsident Kai Wernecke: „Die Grundsteuer müssen die Bürger schon heute aufgrund eines verfassungswidrigen Gesetzes bezahlen. So darf es nicht weitergehen.“ Rainer Holznagel vom Bund der Steuerzahler sagte zur selben Zeitung: „Das Bundesmodell steht auf der Kippe.“

Laut Focus ging es in dem ersten Fall um ein 1880 errichtetes, unrenoviertes Einfamilienhaus mit einer Wohnfläche von 72 Quadratmetern, bei dem das Finanzamt den Grundsteuerwert auf 91.600 Euro festlegte. Der zweite Fall betraf ein Einfamilienhaus mit einer Wohnfläche von 178 Quadratmetern, das 1977 bezugsfertig errichtet wurde. Obwohl in Hanglage und nur über einen Privatweg erreichbar, stellte das Finanzamt den Grundsteuerwert auf 318.800 Euro fest. Die Richter äußerte Zweifel, ob die in die Bewertung eingeflossenen Bodenrichtwerte rechtmäßig zustande gekommen seien.

Karina Wächter aus der CDU-Landtagsfraktion sagte, das Urteil gebe den Kritikern der Reform Recht. „Schon seit über zwei Jahren warnen wir vor der rechtlichen Unsicherheit und dem Bürokratiemonster mit hohen Kosten, die die neue Bundesregelung darstellt“, sagte sie. Der FDP-Fraktionsvize im Bundestag, Christoph Meyer, erklärte, dass das Gericht die Ansicht der Liberalen bestätigt habe. „Es bleibt zu hoffen, dass der Bundesfinanzhof hier schnell Klarheit schafft“, so Meyer.

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Kommentare ( 73 )

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niezeit
4 Monate her

Wer kennt die Nummer des Aktenzeichens (Az) des Urteils? Es ist wichtig, diese im Netz zu verbreiten.

Unglaeubiger
4 Monate her

Wenn die jährliche Grundsteuer den Wert eines Hauses übersteigt, müsste der dies berechnende Beamte, sich selbst die Haare vom Kopf raufen. Bei dieser Art von Rechenkunst, braucht es einen nicht zu wundern, dass Scholz kaum noch Haare auf dem Kopf hat! Die Unfähigkeit diese Mannes spiegelt sich schon an seiner Ausstrahlung wieder. Aber der Michl wird es wieder hinnehmen, denn er hat ja auf Grund seiner gepflegten Eigendemotivation keine andere Wahl! Also wird er zähneknirschend jeden Wahn hinnehmen.

Ralf Schierhold
4 Monate her

Auf Scholz seinen Mist steht dieses Gesetz, daß sollte niemanden verwundern, das es nicht nur auf seinem Mist steht sondern Mist ist.

Hanno Spiegel
4 Monate her

Da wird das Finanzgericht jetzt bestimmt von Haldenwang und Faeser durchleuchtet. Und da wird doch was zu finden sein.
IM Erika fordert bestimmt auch wieder die Rückgängigmachung dieser Entscheidung des FG.

Annette
4 Monate her

Bevor jetzt jemand unüberlegt aufschreit: Die BRD ist ein alliiertes, nichtstaatliches Konstrukt. Nichtstaatlich, weil die BRD den Fortbestand des vorherigen Staatenbund bestätigt hat. Auf dem Boden eines bestehenden Staates kann kein weiteres Konstrukt Staatlichkeit beanspruchen. Dann kommt noch hinzu, daß ALLE vorherigen Behörden in amerikanischen Firmenverzeichnissen gelistet sind, was jeder Kritiker meiner Zeilen überprüfen kann. Ich habe dem Finanzamt in meiner Stadt, wo auch meine Stadtverwaltung, das Technische Rathaus, das Amtsgericht, die JVA und insbesondere die Stadtkasse, damit konfrontiert und man gewährte mir, daß ich die Grundsteuererklärung nicht unterschreiben brauchte. Mit dieser Unterschrift gehen Sie einen kaufmännischen Vertrag ein. Lange… Mehr

Stefan Tanzer
4 Monate her

Mich erinnert die Idee dieser Grundsteuer frappierend an mein Erlebnis vor einigen Jahren, als ich noch in China tätig war. Eine Bekannte von mir hatte sich dort ein Haus „gekauft“. Auf meine Frage, ob das dann für die Familie sein sollte, lachte sie nur und sagte: „Aber nein, es gibt ja in China kein Recht auf Eigentum. Deswegen habe ich das Haus auch nicht gekauft, sondern eigentlich nur eine sehr große Mietvorzahlung geleistet, was dann mit bedeutet, dass mir das Haus bis zu meinem Tod oder 70 Jahre gehört. Danach geht es wieder in Staatseigentum über“. Im Grunde gesagt bedeutet… Mehr

metron
4 Monate her

Bei mir wurde im Wertbescheid für eine größere Teilfläche anstatt wie richtig EUR 1,90/m² der Betrag von 70 EUR/m² als Bodenrichtwert angesetzt. Selbst der Gutachter-Ausschuß bestätigt mir, daß die 70 EUR falsch und die 1,90 EUR richtig sind. Ein diesbezüglicher Einspruch wurde vom FA abgelehnt. Die Beantragung der Aussetzung der Vollziehung ‚führe außerdem grundsätzlich zu einem abschlägigen Bescheid‘. In der Ablehnung steht weiterhin, man dürfe nur um eine nochmalige Überprüfung der Festsetzung bitten, während der Vollzug vorerst in jedem Falle Gültigkeit behält. Das betreffende Flurstück liegt zu 100% in einem flächenhaften Naturdenkmal mit strengstem Bauverbot, dort darf nicht einmal ein… Mehr

Der Ketzer
4 Monate her
Antworten an  metron

Stellen Sie doch spaßeshalber mal einen Bauantrag oder beantragen Sie die Erschließung des Geländes. Wenn eine Ablehnung kommt, haben Sie die offizielle Bestätigung, dass es kein Bauland ist. Dann berechnen Sie die zu zahlende Grundsteuer neu, zahlen nur den enstprechenden Betrag. Wenn dann ein Mahnbescheid kommt, legen Sie Widerspruch ein und fügen die Ablehnung des Bauantrags als Nachweis bei.
Dass auf Eingaben nicht mehr reagiert wird, hab‘ ich mittlerweile auch festgestellt. U.U. hilft dann eine Fachaufsichtsbeschwerde bei der nächsthöheren Instanz (Landrat, Regierungspräsident, …).

metron
4 Monate her
Antworten an  Der Ketzer

Spaßeshalber (?) gibt es hier leider nicht. Ein Bauantrag verlangt detaillierte Bauplanungsunterlagen und auch im Falle der Ablehnung können Bearbeitungskosten bis zu 2.000 € anfallen.
Außerdem kann nur ein Architekt oder Bau-Ing. den Antrag stellen, mit folgendem von ihm erstellten Begleitmaterial:

  • Lageplan 
  • Auszug aus dem Liegenschaftskataster/der Flurkarte 
  • Bauzeichnungen 
  • Baubeschreibung 
  • bautechnische Nachweise 
  • Entwässerungsplan 

Selbst bei einer Hütte oder Garage käme da nochmals ein weiterer Kostenberg obendrauf.
Erschließungsanträge bergen ebenfalls die Gefahr von öffentlichen Gutachter-Beauftragungen und die Kosten für den damit in Gang gesetzten Mechanismus sind schwer abschätzbar.

Der Ketzer
4 Monate her
Antworten an  metron

Natürlich haben Sie recht … aber vielleicht muss es nicht einmal eine vollständige Bauvoranfrage sein, sondern nur eine Anfrage bei der Baubehörde, ob eine Bebauung grundsätzlich möglich ist. Es geht ja nur darum, von einer offiziellen Stelle die Aussage „herauszukitzeln“, dass der betreffende Teil des Grundstücks nicht bebaut werden darf.

Last edited 4 Monate her by Der Ketzer
Old-Man
4 Monate her

Ja,ja, wer aber stellt die Frage, ob eine „Grundsteuer“ überhaupt rechtens ist, hat doch der Eigentümer schon beim Erwerb kräftig Grunderwerbssteuer gezahlt?. So aber ist es nun einmal in unserem Land, wer fleißig ist wird bestraft, der faule aber lebt auf Kosten derer, die man immer mehr und immer wieder mit Steuern belegt, die schon bei einfachem Nachdenken nicht nur unlogisch, nein, sogar ehr Diebstahl des Staates am Eigentum der Bürger ist. Solange diese Regierung noch im Amt ist, wird man jeden Fehler im System denen an die Fersen heften, aber wer sich ehrlich macht und genau hinschaut, der sieht… Mehr

bfwied
4 Monate her

Da legen die, die möglichst viel Geld dem Bürger abpressen wollen und sehr viel davon nicht zugunsten des eigenen Volkes verwenden, einfach den Wert eines Hauses/Grundstücks fest, und viele von denen behaupten sogar, dass es ohnehin „unmoralisch“ wäre, so etwas wie ein Haus zu besitzen! Ein eklatanter Fall: 28 a groß, bebaubar gerade 4 a, ein kleiner Hügel, vor langer Zeit aufgeschüttet für einen Schuppen, der Rest Feuchtwiese, die nach langem Regen oder Hochwasser unter Wasser steht bzw. sumpfig ist. Wert lt. Finanzamt: 1950 E/qm – schließlich, so meinen die, läge es in der Nähe des Seeufers, das man jedoch… Mehr

Der Ketzer
4 Monate her
Antworten an  bfwied

Bieten Sie die Feuchtwiese der Gemeinde doch zum Kauf an … für 1950 EUR/qm.

Zebra
4 Monate her

Grundsteuer und Straßenausbaubeiträge sind abzuschaffen. Die Grundsteuer besteuert vorhandenes Vermögen, das erst durch massive Kosten (19% Mehrwertsteuer auf alle Baumaterialien, Heizung usw. und Umsatzsteuer für Handwerkerleistungen) erstellt wurde. Ergo, wer sein Haus modernisiert, muß mehr Grundsteuer zahlen – ein Unding überhaupt!!!

Hieronymus Bosch
4 Monate her
Antworten an  Zebra

Die Kommunen wollen Kasse machen, damit sie die Zugewanderten weiter versorgen können! Die Bürger sollen dafür zahlen!! Es würde mich nicht wundern, wenn noch weitere Zwangsabgaben auf uns warten!

Der Ketzer
4 Monate her
Antworten an  Hieronymus Bosch

Als nächstes kommt der Lastenausgleich, wie nach dem Krieg … https://www.gesetze-im-internet.de/lag/BJNR004460952.html

Michael M.
4 Monate her
Antworten an  Zebra

Gleiches gilt für die Erbschaftsteuer, denn dabei handelt es sich, zumindest in geschätzt >95% der Fälle, auch um mindestens 2x versteuertes (Einkommenssteuer und dann noch Zinsertragsteuer) Geld der einfachen Bürger.