Abschieben statt Einwandern: Leipziger Urteil gibt Kurswechsel vor

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ebnet den Weg für konsequente Rückführungen abgelehnter Asylbewerber – insbesondere jener, die bereits in Griechenland Schutz erhalten haben. Nun liegt es an der neuen Regierung, ob sie daraus politisches Handeln ableitet – oder weiter einknickt vor der Realität.

picture alliance/dpa | Michael Kappeler

Ein bemerkenswertes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig setzt ein klares Signal – und könnte zur Feuerprobe für den asylpolitischen Kurs der neuen schwarz-roten Regierung werden. Das Gericht entschied: Deutschland darf gesunde, alleinstehende männliche Asylbewerber, die bereits in Griechenland Schutzstatus erhalten haben, dorthin zurückschicken – auch wenn sie danach erneut in Deutschland einen Asylantrag gestellt haben. Das Urteil definiert einen drastischen, aber juristisch klaren Maßstab: „Brot, Bett und Seife“ reichen aus, um eine Abschiebung zu rechtfertigen.

In Zeiten eskalierender Migrationszahlen, überfüllter Kommunen und wachsender Unzufriedenheit in der Bevölkerung könnte dies der Wendepunkt bedeuten. SPD-Innenpolitiker Dirk Wiese spricht bereits von einer „wichtigen Klarstellung“ und kündigt beschleunigte Rückführungen an. Selbst das BAMF, oft eher für zögerliches Verwaltungshandeln bekannt, will das Urteil „sofort umsetzen“ und unzulässige Asylanträge ohne weitere Prüfung ablehnen.

Dass das Urteil überfällig ist, zeigen die Zahlen mehr als deutlich: Seit 2020 sind rund 100.000 Personen, die in Griechenland bereits als Flüchtlinge anerkannt wurden, dennoch nach Deutschland weitergereist. Allein im Jahr 2024 wurden über 25.000 solcher Zweitanträge registriert – ein klares Indiz dafür, wie lax die Durchsetzung des Dublin-Abkommens bislang war. Und auch das ist eine bittere Wahrheit: Nicht rechtliche Hürden, sondern politisches Unvermögen und der Druck von Menschenrechts-NGOs haben eine effektive Rückführung bislang verhindert.

Zwar sind die Zustände in Griechenland zweifellos nicht komfortabel – das Gericht spricht offen von Bürokratiedickicht, Suppenküchen und Schattenwirtschaft. Doch in einem Land, in dem öffentliche Dienste längst überlastet sind, der Wohnraum knapp und das Vertrauen der Bürger schwindet, kann es nicht Aufgabe Deutschlands sein, für jedes Land der Welt oder für jedes EU-Mitglied den Sozialstaat zu spielen. Die Charta der Grundrechte schützt vor Unmenschlichkeit, nicht vor unbequemen Lebensrealitäten.

Nun wird sich zeigen, wie ernst es Merz und Co tatsächlich mit dem proklamierten Kurswechsel ist. Die politische Rhetorik war zuletzt laut – jetzt braucht es entschlossenes Handeln. Denn das Urteil mag rechtlich bindend sein, aber es bleibt wirkungslos, wenn es an Umsetzung und politischem Willen mangelt.

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Kommentare ( 32 )

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Montgelas
23 Tage her

Natürlich ist dieses Urteil zu begrüßen, dennoch sollten wir endlich die Pull-Faktoren abschaffen und die Sozialleistungen für Migranten beenden.

Hueckfried69
24 Tage her

Die Griechen müssen bloß noch mitspielen. Da wird eine Menge an erweiterter guter Zurede nötig sein.

Last edited 24 Tage her by Hueckfried69
verblichene Rose
24 Tage her

Es muß endlich klar und deutlich beim Namen genannt werden:
Die Bundesregierung verstösst gegen geltende Gesetze, denn sie gibt Gesetzesbrechern Obdach!
Und das ist mit dem §14 Aufenthaltsgesetz nebst §16 Asylgesetz sehr gut begründet.
So, jetzt warte ich mal auf den nächsten Strafzettel, dessen Vollstreckung todsicher und mit aller Härte des Gesetzes durchgesetzt werden wird.
Na gut, wenn ich z.B. absichtlich falsch parke (sic.), habe ich es ja wohl auch nicht anders verdient, oder?

Sonny
24 Tage her

Das Wort „Asyl“ ist verbrannt. Es ist ein Synonym für Betrug am Sozialstaat geworden.
Was das für Menschen bedeutet, die tatsächlich Asyl benötigen, ist die eigentliche Katastrophe.

Manuela
24 Tage her

es bleibt wirkungslos, wenn es an Umsetzung und politischem Willen mangelt.“
Damit ist die Frage eines möglichen Kurswechsels beantwortet.

CasusKnaxus
24 Tage her

Rotgrün wird doch wohl eher die frechen Richter entlassen als dementsprechend handeln…Vorsicht: Sarkasmus!

Karlito
24 Tage her

Also dürfen alle nicht aus dieser Gruppe, Kranke, Frauen, Kinder, Familien, immer noch nicht abgeschoben werden, selbst wenn sie anderswo in Europa Asyl genießen. Und welcher männliche Bewerber ist schon vollkommen kerngesund. Das Sozialsystem steht vor dem Zusammenbruch, in unserem angeblich reichen Land, aber der Wahnsinn muss weitergehen. Nach realistischen Bestandsaufnahmen Fehler zu korrigieren, und unvermeidbare Kurswechsel zeitig genug einzuleiten, dass sie wenigstens noch halbwegs geordnet vonstatten gehen, ist die Sache der Deutschen nicht. Gegen Ende des Ersten Weltkriegs musste es zur Revolution kommen. Der Untergang im Zweiten war kinoreif. Bestimmt wird man auch im Kanzleramt bald mit nicht mehr… Mehr

Schroedingers Katze
24 Tage her

Muuahahaha! Abschieben! Der ist echt gut! Just jetzt, wo eine neue Importfluglinie an Illegalen unter strenger Geheimhaltung eröffnet wurde:
 https://apollo-news.net/geheime-vorbereitungen-170-afrikanische-migranten-sollen-ende-april-eingeflogen-werden/

Manfred_Hbg
24 Tage her
Antworten an  Schroedingers Katze

Bleibt die Frage: WAS wollen wir -auch noch- mit dieser sudanesischen „Bereicherung“? Haben wir nicht schon genug „Schwarze Bereicherung“ im Land und in unseren Städten nutzlos herumlungern?

Ich meine: genug = genug!

Schroedingers Katze
23 Tage her
Antworten an  Manfred_Hbg

Es geht wohl nicht so sehr nur um „Buntheit“. Ich war vor Jahren im Sudan und mir fiel die aggressive Grundstimmung auf, die dort herrscht und in den zurückliegenden Kriegsjahren zu unsäglichen Greueln geführt hat, Pardon wird nicht gegeben. Was wir ebenfalls nicht erfahren: Christen sind Freiwild und wer nicht in den Tschad flieht, ist erledigt. Die Frage, wer die rechtgläubigen Killerbanden finanziert, erübrigt sich, es sind immer die alten Verdächtigen aus EU, Uno & Co., Stichwort „Hilfsprogramme“. Wie wir aus dem Munde zahlreicher grüner Koryphäen von Trittin über Fischer bis Roth wissen, geht es um möglichst rasche Verdünnung der… Mehr

Manfred_Hbg
23 Tage her
Antworten an  Schroedingers Katze

Zitat: „und mir fiel die aggressive Grundstimmung auf, die dort herrscht und in den zurückliegenden Kriegsjahren zu unsäglichen Greueln geführt hat, Pardon wird nicht gegeben“

> Als auch ich von Sudanesen gehört habe, ging auch mir das Wort „Gewalt“ durch den Kopf. Doch ich war mir in dem Moment nicht wirklich sicher.

Es ist unbegreiflich: wie kann da nur ein normal denkender und verantwortungsvoller Mensch bzw Politiker ein Resettlement-Programm unterzeichnen um solche Leute herzuholen?!

Man kann nur hoffen und wünschen, dass diese verantwortungslose Pokitbagage früher oder später ihrr Strafe bekommen wird.

Schroedingers Katze
22 Tage her
Antworten an  Manfred_Hbg

Das wird leider nicht passieren. Die Parteienpolitkaste hat sämtliche Staatsorgane usurpiert und in ihrem Sinne transformiert. Derzeit in aller Munde ist die unsägliche Bamberger Justiz mit ihrer Rentnerhatz, die gerade den strammen Durchmarsch zur Richterdiktatur probt- praktisch, dann kommt man ganz ohne das Stimmvieh aus. Man sollte übrigens wissen, daß in Bayern der fliegende Wechsel zwischen Staatsanwaltschaft und Richteramt völlig üblich ist, die Gewaltenteilung ist somit nur noch Farce. Derlei Resettlementprogramme gedeihen natürlich am besten auf dem Boden größtmöglicher charakterlicher Niedertracht, wie sie heute durchgängiges Merkmal der Alt-Politkaste ist. Ist aber auch nichts Neues unter der Sonne: Das perfide Albion… Mehr

MfS-HN-182366
24 Tage her

»Nun wird sich zeigen, wie ernst es Merz und Co tatsächlich mit dem proklamierten Kurswechsel ist.«
Nein, das Marienkäfer-Syndikat wird es NICHT tun!

Paul Brusselmans
24 Tage her

Ist die deutsche Justiz ueberhaupt zustaendig? Wir haben ein EU-Asylsystem. Das Dublinverfahren regelt die Rueckueberstellung. Sollte jemand in Deutschland Bedenken hinsichtlich der Einhaltung des Asylrechts durch andere EU-Staaten haben, dann ist die richtige Stelle fuer Beschwerden und Untersuchungen die EU-Kommission. Gibt es Verstoesse systematischer Art, dann korrigiert der Staat die Misstaende oder der EUGH entscheidet. Zur Unterbringung von Asylbewerbern und anerkannten Asylanten sieht das EU-Recht eine Orientierung an den Sozialleistungen des betreffenden Mitgliedstaates vor. Wenn diese niedriger als in Deutschland sind, so ist dies zu akzeptieren. Deutsche Standards fuer Asylanten in Griechenland duerften eine Bevorzugung gegenueber der einheimischen Bevoelkerung darstellen.… Mehr