Stunde der Umverteiler: Höchstrichter verhandeln über Erbschaftsteuer

Zum Wochenbeginn verhandelt das Bundesverfassungsgericht zwei Verfahren zur Erbschaftsteuer. Während die Urteile erst im nächsten Jahr erwartet werden, bereiten Politik und Medien die Öffentlichkeit auf höhere Substanzabgaben vor.

Das Bundesverfassungsgericht. IMAGO / Jan Huebner
Das Bundesverfassungsgericht.

Das politische Feld der Erbschafts- und Substanzsteuern ist schnell geklärt: Auf der einen Seite steht die AfD, die Substanzsteuern mit dem Hinweis auf ihre verheerende ökonomische Wirkung grundsätzlich abschaffen will. Auf der anderen Seite findet sich das vereinte Brandmauer-Kartell, das sich gerade steuerpolitisch warmläuft: Nach Spitzensteuersatz, CO₂-Abgaben, höherer Maut, einer Zuckersteuer oder auch höheren Alkohol- und Tabakabgaben soll es künftig vor allen Dingen Firmenerben stärker an den Kragen gehen – die Erbschaftssteuer ist wieder ein Thema.

Es ist bezeichnend, dass ausgerechnet Jens Spahn, der damalige CDU-Bundestagsfraktionsvorsitzende, im vergangenen Jahr die Erbschaftsteuerdebatte maßgeblich anstieß: Die Bevorzugung von Firmenerben gegenüber Privaterben gilt also auch in Kreisen der Union als Malus. Gerechtigkeitsdebatten überall, die Frage nach Begrenzung oder nach Schrumpfung des Staatsapparates stellt längst niemand mehr.

Dass der Fiskus möglicherweise die Kapitalbasis hunderttausender Mittelständler, Handwerksbetriebe, Bäckereien oder kleiner Händler substanziell schwächen könnte? Schwamm drüber, der Staat braucht Geld und in Berlin wissen sie genau, wo sie zu suchen haben. Rauchen die Köpfe in den Arbeitsgruppen, geht es in der Regel nur noch darum, neue Steuerquellen zu erschließen.

Dabei sind gerade Erbschaftssteuerdebatten immer wieder politische Stimmungsmacher – Neid verkauft sich gut in einem Land im Abschwung. Und da ist es keine Überraschung, dass die vereinte Linke, von SPD über Grüne bis zur schaurigen Truppe der Linkspartei, auf Spahns Zug aufspringen würde. Es herrscht Einigkeit: Erben müssen einen gerechten Beitrag zum Allgemeinwesen leisten.

Das Ressentiment zur politischen Währung umgemünzt zu haben, ist ein großer Erfolg des linksgrünen Juste Milieus. Ganz erheblich war zudem der Beitrag staatsaffiner Medien vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk bis hin zu den einschlägigen Zeitgeist-Blättern wie der taz oder der ZEIT: Sie alle leisten ohne Unterlass ihre Maulwurfsarbeit, das bürgerliche Fundament zu untertunneln. Erwerbsfleiß, Ersparnis und der Wille, den eigenen Kindern eine Erbschaft nach eigenem Gusto zu überlassen – in diesen Kreisen gilt diese Erzählung als fatale Ideologie einer längst versunkenen Gesellschaft. Familiäre Sukzessionen und Kapitalverbünde werden per Dekret zur Ader gelassen – das bedeutet eine immense Schwächung der privaten Widerstands- und Rückzugssphären der Bürger.

Wie geht es nun weiter im Erbschaftssteuerstreit?

Zum Wochenbeginn verhandelt der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts über ein anhängiges Verfahren im Rahmen der Erbschaftsteuersystematik. Man lehnt sich nicht zu weit aus dem Fenster mit dem Hinweis, dass auch dieses Gericht ein Spiegelbild des gesellschaftlichen Zeitgeists ist: Die Richter werden je zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat gewählt. Es stellt sich die Frage, inwieweit die verfassungsrechtliche Bewertung von den politischen Vorstellungen der Parteien geprägt wird, die diese Richterwahlen tragen.

Über allem schwebt das Totschlagargument: Erbschaften seien leistungslos erzielte Einkommen. Ob es sich um Firmenvermögen oder um privates Vermögen handelt, spielt dabei aus Sicht der Befürworter einer stärkeren Besteuerung häufig eine untergeordnete Rolle.

DIE ZERSTÖRER
Vermögenssteuer, Erbschaftssteuer und Co.: Das Menü der Umverteiler
In Berlin wartet man gespannt auf eine Klärung der Sachlage. Vor allem die Normenkontrollklage des Freistaats Bayern dürfte mit Spannung erwartet werden. Die Bayerische Staatsregierung stellt dabei nicht nur die seit 2009 unveränderten persönlichen Freibeträge infrage. In München hält man auch die Gesetzgebungskompetenz des Bundes im Rahmen der Erbschaftsteuer für zweifelhaft. Beanstandet werden auch die geltenden Bewertungsregeln sowie die Steuersätze. Im Raum steht damit die grundsätzliche Frage, wer eine Erbschaftsteuer überhaupt regeln und erheben darf – möglicherweise die Länder? Von einer Elimination dieses Steuervehikels kann also beileibe keine Rede sein.

Ein zweites Verfahren zur Sachlage der Erbschaftsteuer könnte noch interessanter sein als die Frage, wer die Mittelschicht letztlich zur Ader lässt. Am Dienstag geht es um die Verfassungsbeschwerde einer Privatperson. Sie hatte von einer Tante Wertpapiere und Immobilien geerbt und sollte rund 47.000 Euro Erbschaftsteuer zahlen. Die Verfassungsbeschwerde richtete sich nicht gegen die Steuer als solche, sondern gegen die gleichzeitige Verschonung der Erben von Betriebsvermögen. Nach geltendem Recht werden Firmenerben milder behandelt als diejenigen, die im privaten Umfeld eine Erbschaft antreten. Für den Beschwerdeführer handelt es sich um eine verfassungswidrige Benachteiligung.

Aus individueller Sicht klingt die Argumentationslinie des Erben schlüssig: Sollte man Erbschaften deshalb unterschiedlich bewerten? Aus ökonomischer und gesellschaftlicher Sicht ist die steuerliche Belastung von Kapital immer schädlich. Bei schrumpfenden Renditen werden Investitionen zurückgezogen. Im schlimmsten Falle kommt es zu Unternehmensverkäufen, Insolvenzen und Jobverlusten. Der Staat ist der große Zerstörer, vor allen Dingen, wenn er die bestehende produktive Substanz der Bürger in seinem unstillbaren fiskalischen Hunger zersetzt.

Es ist erschütternd zu erleben, dass die Advokaten einer freiheitlichen Gesellschaft, einer freien Marktwirtschaft und souveräner Bürger im öffentlichen Diskurs nicht in Erscheinung treten. Sie hätten einen Punkt: Die Erbschaftssteuer ist ein fatales Vehikel, da bereits mehrfach besteuertes Einkommen und Kapital auf einer weiteren fiskalischen Ebene zersetzt werden. Über den ethischen Aspekt, dass der letzte Wille eines Erblassers vom Staat vandalisiert wird, wagt auch niemand mehr zu reden.

Kocht die Frage der Erbschaftssteuer hoch, prallen fiskalische Interessen, Fragen bürgerlicher Souveränität und Ethik, aber auch ökonomische Folgewirkungen aufeinander. Diese Steuer ist wahrlich ein Unikat im staatlichen Werkzeugkasten des Aderlasses, des bürgerlichen Aderlasses. Die ethische Ebene ist eine Frage der individuellen Werteordnung. Individuen, die für Familiensukzession und die Unantastbarkeit des privaten Raums eintreten, werden Substanzsteuern grundsätzlich ablehnen. Gleichzeitig – und das ist ein fundamentales Problem – wächst der Einfluss des zentralen Machtkörpers auf Kosten der bürgerlichen Gesellschaft weiter.

Es ist tragisch, dass ausgerechnet Ökonomen wie der Präsident des Münchner Ifo-Instituts, Clemens Fuest, dieser Steuerpraxis das Wort reden. Für Clemens Fuest ist das Problem schnell gelöst: Ausnahmetatbestände bei der Erbschaftssteuer sollen entfallen, eine Steuerstundung das Betriebsvermögen im Erbschaftsfalle schonen. Simpel, eindimensional, kurz: verheerend.

Bei aller Verbalakrobatik: Kapitalverlust bleibt Kapitalverlust

Und mehr Geld in den Händen des Staates bedeutet letztlich mehr vom Gleichen: mehr Klimaregulierung, mehr Klimatransformationsfonds oder Gesetze wie das Heizungsgesetz und die E-Auto-Förderung. Es wachsen Günstlingsökonomie und Korruptionswirtschaft – auf Kosten fleißiger Sparer und der Mittelschicht im Land.

Fuests ökosozialistischer Teamkollege Marcel Fratzscher vom DIW ist ein Pragmatiker, wenn es um die Bürgerabzocke geht. Fratzschers Idee: Ausnahmen streichen, Steuersätze anheben – ganz unbürokratisch strömte so Jahr für Jahr ein zusätzlicher Erbschaftssteuerbetrag von acht Milliarden Euro in die Staatskasse. Auf den ersten Blick ein reicher Fischzug, der angesichts einer Schuldenspirale, die sich mit einer Drehzahl von über 5 Prozent Neuverschuldung schneller dreht, als der Staat seine Netze auswerfen und seine Beute einfahren kann, nicht mehr ins Gewicht fällt.

Oder anders gesagt: Aus der bürgerlichen Gesellschaft wird ein neuer Feudalismus. Alles ist recht, um bloß den Reformdruck von den Schultern der politischen Dienstherren zu nehmen.

Nach uns die Sintflut.

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Kommentare ( 2 )

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Punti
29 Minuten her

Ach, herrlich, da ist er wieder ganz in seinem Element, der Lagerideologe des leistungslosen Einkommens.
Wer wirklich leistungsbereit ist, der fordert: Steuern auf leistungslose Einkommen hoch und höher, Steuern und Abgaben auf Leistungseinkommen runter soweit es irgend geht.
Aber um die Leistungsbereitschaft ist es im neoliberalen Ideologenlager erkenmbar auch nicht besser bestellt als bei Rot und Grün. Der Traum ist überall der gleiche, nämlich von anderer Menschen Arbeit leben, ohne selber eine Hand zu rühren.
So wird das nichts mit Aufschwung und Wachstum.

Haba Orwell
38 Minuten her

> Über den ethischen Aspekt, dass der letzte Wille eines Erblassers vom Staat vandalisiert wird, wagt auch niemand mehr zu reden.

Caligula zwang gerne Reiche, ihn im Testament zum Haupterben zu machen und dann dazu, die Wirksamkeit zu beschleunigen. Vielleicht kommt auch das wieder? Die Gedankenklarheit, Bescheidenheit und Pflichttugenden dürften ähnlich wie heutiger Politklasse sein.