Ein einfaches Meme soll 10.000 Euro Strafe kosten. Bei konservativen Journalisten kennt die Staatsanwaltschaft kein Pardon. Und auch bei anderen ist man hart. Seit mehr als vier Jahren sitzen Prinz Reuß und weitere Angeklagte in Untersuchungshaft. Eine Islamistin jedoch, die sich dem Islamischen Staat anschloss, kommt auf Bewährung frei. Misst dieser Staat mit zweierlei Maß?
Ein Meme im Netz geteilt – und prompt folgt ein Strafbefehl über knapp 10.000 Euro Geldstrafe wegen der Verwendung verfassungsfeindlicher Kennzeichen (§ 86a StGB). Der Fall der Journalistin Annabel Schunke wirft fundamentale Fragen auf: Wo endet der legitime Schutz vor Extremismus und wo beginnt die Kriminalisierung von Satire, Kritik und Meinungsfreiheit?
In dieser Ausgabe von „Tichys Rechtsstaat“ analysiert Rechtsanwalt Michael R. Moser gemeinsam mit Strafverteidiger Dr. Patrick Riebe die Ermittlungen gegen Annabel Schunke. Die Verwendung von Hakenkreuzen ist eigentlich streng verboten. Doch es gibt Ausnahmen für Satire und Bildung. Wann eine solche Ausnahme greift, entscheiden die Gerichte jedoch scheinbar willkürlich.
Im zweiten Teil ordnet Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier im Kommentar die Verhältnismäßigkeit der Justiz ein: Wie passt eine fast vierjährige Untersuchungshaft im Frankfurter „Reichsbürger“-Verfahren mit einer 18-monatigen Bewährungsstrafe für eine IS-Rückkehrerin vor demselben Staatsschutzsenat zusammen?





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