EU-Kommission kritisiert deutlich Weimers Streamer-Steuer

Klare Warnung aus Brüssel für die deutsche Filmförderungspolitik: In einem Brief an Außenminister Johann Wadephul erklärt Roberto Viola, Leiter der Generaldirektion Kommunikationsnetze, die EU-Kommission könne dem geplanten Mediendienste-Investitionsverpflichtungsgesetz in der vorliegenden Fassung nicht zustimmen.

picture alliance / dts-Agentur | dts Nachrichtenagentur GmbH

Das Schreiben, das der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ vorliegt, stellt den Kern des Vorhabens von Kulturstaatsminister Wolfram Weimer infrage: die gesetzliche Pflicht für Streamer und Sender, einen festen Anteil ihres Deutschlandgeschäfts in europäische Filme und Serien zu stecken.

Michael Spehr, FAZ, postet: „Die gute Nachricht des Tages: EU-Kommission lehnt das geplante Gesetz von Weimer zur Investitionspflicht für Streamingdienste in Deutschland ab.“

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Der Kabinettsentwurf vom 27. Mai will kommerzielle Anbieter verpflichten, mindestens acht Prozent ihres in Deutschland erzielten Nettoumsatzes in europäische audiovisuelle Werke zu investieren. Öffentlich-rechtliche Anstalten sollen denselben Satz auf ihre Programmkosten anwenden. Wer freiwillig zwölf Prozent erreicht, darf von einzelnen Detailregeln abweichen. Zusätzlich greifen drei Subquoten: 60 Prozent der Mittel müssen in noch nicht fertiggestellte Werke fließen, 80 Prozent in Produktionen mit deutscher Originalsprache, 70 Prozent an unabhängige Hersteller. Nutzungsrechte sollen nur für drei bis sieben Jahre übertragen werden, abhängig vom Eigenanteil des Produzenten.

Weimer nannte das Paket einen „Filmbooster“ und verknüpfte es mit der Verdopplung der Bundesfilmförderung auf 250 Millionen Euro jährlich.

Die Kommission zerlegt diese Pläne Punkt für Punkt: Die Eingriffe beschränkten die unternehmerische Freiheit „unverhältnismäßig“ und ließen den Anbietern keinen „ausreichenden Spielraum“. Es handele sich in erster Linie um eine wirtschaftliche Regelung. Deshalb müsse Berlin nachweisen, dass Höhe der Quote, Summe der Subquoten und der vorgesehene Rechterückfall eng am Ziel der Förderung europäischer Werke ausgerichtet bleiben – und nicht darüber hinausgehen. Maßstab sei die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste: Sie schützt kulturelle Vielfalt und Medienpluralismus, erlaubt Investitionspflichten, schreibt aber keine detaillierte Lenkung von Sprache, Rechteketten und Produktionsentscheidungen vor.

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Zwei weitere Vorwürfe wiegen ebenso schwer: Erstens fehle die Differenzierung zwischen den Dienstkategorien. Ein globales Abo-Portal, eine werbefinanzierte Mediathek und ein öffentlich-rechtlicher Sender werden weitgehend gleich behandelt, obwohl ihre Geschäftsmodelle und Finanzierungslogiken kaum vergleichbar sind. Zweitens sei die Acht-Prozent-Marke nicht hinreichend empirisch begründet. Die Kommission verlangt belastbare Daten zum deutschen Markt, nicht nur den Verweis auf Regelungen in Frankreich, Italien oder Spanien, wo die Quoten zwischen fünf und 25 Prozent schwanken. Die Subquoten könnten redaktionelle und wirtschaftliche Entscheidungen erheblich einengen. Den Rechterückfall hält Brüssel für unangemessen – ausgerechnet jene Klausel, der unabhängige Produzenten zentrale Bedeutung beimessen, weil sie nach kurzer Erstverwertung wieder über ihre Werke verfügen sollen.

Zur Erinnerung: Wolfram Weimer, der parteilose Kulturstaatsminister, wollte ursprünglich eine freiwillige Selbstverpflichtung. Streamer und Sender hatten Investitionen von rund 15,5 Milliarden Euro über fünf Jahre in Aussicht gestellt; der Anteil der internationalen Plattformen lag dabei nur bei etwa 1,83 Milliarden Euro. Die SPD und das Finanzministerium bestanden auf einem Gesetz. Der Kompromiss – acht Prozent plus Opt-out bei zwölf Prozent – sollte den Standort stärken, ohne Investoren zu vertreiben. Weimer selbst hatte gewarnt, ein reines Zwangsgesetz mit hohen Quoten wäre für den Filmstandort schädlich. Genau dieser gesetzliche Weg wird nun von der EU kritisiert.

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Hinzu kommt noch die nationale Rechtskritik: Ein von Amazon Prime Video in Auftrag gegebenes Gutachten des ehemaligen Verfassungsrichters Udo Di Fabio kommt zu dem Schluss, der Entwurf verstoße gegen Grundgesetz und Unionsrecht. Der automatische Rechterückfall lasse sich nicht mit der AVMD-Richtlinie verteidigen. Auch die hohen Sprachquoten kollidierten mit den Grundfreiheiten internationaler Anbieter. Die Filmverbände argumentieren umgekehrt: Acht Prozent seien zu niedrig, Deutschland verschenke als größter europäischer Absatzmarkt der Streamer Verhandlungsmacht.

Die Kommission fordert nun ausdrücklich Änderungen, „damit die nationalen Vorschriften im Einklang mit dem geltenden Unionsrecht erlassen und angewendet werden“. Selbst ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz muss Brüssel noch einmal vorgelegt werden. Weimers Filmbooster ist damit nicht tot, aber in der Substanz angegriffen.

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Kommentare ( 5 )

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Rechts_ist_angesagt
28 Minuten her

weil die Qualität zu schlecht ist, um von alleine zu funktionieren, will man Eingriffe durch den Staat. Die Produkte werden weiterhin schlecht sein oder sogar noch schlechter werden, weil das Geld von alleine fließt. Aber die Cdu kann es sich ja leisten, die Wirtschaft noch weiter zu zerstören. Sie ist ja noch zweistellig.

jugend_attacke
32 Minuten her

Hier gibt es nur Verlierer. Ein verkapptes Zensurgesetz wird zwar gestoppt, aber gleichzeitig ist wieder mal die EU-Kommission die über allem schwebt, in die Entscheidungsfindung involviert. Uns Deutschen sollte es vollkommen egal sein, was die EU zu unseren Gesetzen und Gesetzesentwürfen sagt.

MeHere
1 Stunde her

Aus meiner Sicht ein Krimineller … völlig mit seinen Deals beschäftigt – ich denke das geht nicht gut

Deutscher
1 Stunde her

„Mediendienste-Investitionsverpflichtungsgesetz“

Ein solches Wortungetüm sagt schon alles über seine Schöpfer aus.

Petra G
1 Stunde her

Dass diese dubiose Figur immer noch einen Posten hat, zeigt den zerfressenen Filz in diesem Staat. Das ist schon längst wie mit den Verkehrsschildern. Die Hälfte kann weg und keiner merkts.