Wer bestimmt, was gesagt werden darf? LinkedIn löscht impfkritische Beiträge eines Nutzers und sperrt dessen Account – darüber spricht Annette Heinisch mit Staatsrechtler Prof. Dietrich Murswiek. Michael R. Moser kommentiert die Rechtsextremismus-Vorwürfe gegen das Ludwig von Mises Institut.
Soziale Medien machen Staatszensur. Plattformen löschen unliebsame Meinungen und berufen sich dabei auf ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Wie weit das gehen kann, zeigt der Fall des LinkedIn-Nutzers Jörg Kuttig. Er hatte 2022 drei Beiträge veröffentlicht, die sich kritisch mit der Corona-Impfung auseinandersetzten. LinkedIn löschte die Beiträge und sperrte sein Profil. Die Plattform berief sich dabei auf ihre AGB, nach denen bestimmte Aussagen zur Sicherheit der Corona-Impfstoffe nicht den Positionen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) oder nationaler Gesundheitsbehörden widersprechen durften.
Kuttig zog vor Gericht. Das Landgericht Berlin entschied zunächst, dass sein Profil wiederhergestellt werden müsse, die Beiträge aber gelöscht bleiben dürften. In zweiter Instanz erklärte das Kammergericht Berlin 2025 schließlich sowohl die Löschungen als auch die Sperrung für rechtmäßig.
Der Staatsrechtler Prof. Dietrich Murswiek hat gegen die Entscheidung Verfassungsbeschwerde formuliert. Damit geht es um nichts weniger als die Frage, wer im digitalen öffentlichen Raum die Wahrheit bestimmen darf:
„Das Berliner Kammergericht hat entschieden, dass es gar nicht darauf ankomme, ob das, was die WHO gesagt hat, wahr oder falsch sei. Selbst wenn die Aussagen der WHO über die Wirksamkeit der Impfungen falsch seien, sind die Aussagen der WHO verbindlich,“ so Murswiek.
Darüber spricht Rechtsanwältin Annette Heinisch mit dem Staatsrechtler Prof. Dietrich Murswiek in der neusten Folge von TICHYS Rechtsstaat.
Im zweiten Teil geht es um einen anderen Fall mit derselben Grundfrage: Wie weit dürfen staatliche Amtsträger bei der öffentlichen Bewertung eines Vereins gehen und welche Folgen kann eine mediale Kampagne haben? In München rückte die „Abendzeitung“ das libertäre Ludwig von Mises Institut in die Nähe eines rechtsextremen und antidemokratischen Netzwerks. Als Belege nennt die Zeitung unter anderem Äußerungen von Personen aus dem Umfeld des Instituts, Kontakte zur AfD sowie Verbindungen zum verstorbenen Unternehmer August von Finck.
Die Berichterstattung blieb nicht folgenlos: Der Bayerische Hof erklärte anschließend, die Zusammenarbeit mit dem Institut nach dem bestehenden Vertrag nicht fortsetzen zu wollen. Auch Münchens Oberbürgermeister Dominik Krause schaltete sich ein und bezeichnete entsprechendes Gedankengut als „besorgniserregend“.
Dazu kommentiert Rechtsanwalt Michael R. Moser.
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TICHYS Rechtsstaat: Debatte für unsere Freiheit. „Seit Politiker die Bürger verklagen und abgewählte Parlamente noch rasch die Verfassung ändern, werden juristische Streitfragen in der Öffentlichkeit immer stärker diskutiert“, sagt TE-Videochef Maximilian Tichy zum Start des neuen Debattenformats TICHYS Rechtsstaat. Jeden Donnerstag um 13:00 Uhr diskutiert ein Jurist der Redaktion mit einem Gastjuristen aktuelle Fragestellungen. Anschließend wird eine weitere Entwicklung der Rechtspflege kommentiert. In einer ersten Testsendung wurde mit dem renommierten Staatsrechtler Prof. Rupert Scholz diskutiert, ob es rechtlich zulässig ist, einen möglichen Landesinnenminister der AfD von den Konferenzen der Innenminister auszuschließen. Dirk Sattelmaier erläuterte im Anschluss, warum Kanzler Friedrich Merz im „Lügenfritze“-Skandal flunkert, wenn er behauptet, keine Bürger mehr wegen „Majestätsbeleidigung“ verfolgen zu wollen. Das neue Sendungsformat ist wöchentlich auf der Webseite von Tichys Einblick zu sehen und auf allen Podcast-Plattformen, sowie dem YouTube-Kanal „Tichys Rechtsstaat“ zu hören. „Uns geht es darum, juristische Fragestellungen auch für Normalbürger leicht verständlich zu beleuchten“, so Maximilian Tichy. Dazu hat die Redaktion fünf Volljuristen gewonnen, die verschiedene Rechtsgebiete abdecken und die Gespräche im Wechsel führen.
Weitere Videos aus der Reihe TICHYS Rechtsstaat:




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Nachdem, was aktuell in den USA rauskommt, sollte der Linkedin-Gründer für die Löschung auf Knien um Vergebung bitten.
Diese Drecksfirma muss verboten werden.