Neue EU-Verpackungsverordnung: Ein Paket kann zum Verlustgeschäft werden

Brüssel verspricht den Binnenmarkt und liefert bis zu 27 Verpackungssysteme. Gerade kleine Händler zahlen künftig weniger für Recycling als für Register, Vollmachten und Meldungen. So wird ein einziges Paket zum Verlustgeschäft.

IMAGO / Arnulf Hettrich

Der nächste große Abschnitt des EU-Bürokratiemonsters überrollt die EU. Ab 12. August 2026 muss die neue EU-Verpackungsverordnung PPWR weitgehend angewendet werden. Sie ist zwar bereits seit Februar 2025 in Kraft, verschärft aber nun in einem letzten Schritt die Pflichten für Hersteller, Händler und Online-Shops. Besonders betroffen sind kleine Unternehmen, die nur gelegentlich Waren in andere EU-Staaten verschicken.

Problematisch sind nicht die eigentlichen Recyclingkosten, sondern nationale Registrierungen, Meldeverfahren und die Pflicht, in jedem Zielland einen Bevollmächtigten zu bestellen. Bei geringen Versandmengen können die Fixkosten den Wert der verschickten Waren deutlich übersteigen.

Wer verpackte Produkte aus Deutschland direkt an einen Endnutzer in einem anderen Mitgliedstaat verkauft, gilt dort jetzt grundsätzlich als EPR-Hersteller. Das heißt im dümmlichen EU-Sprech „Extended Producer Responsibility“, auf Deutsch: Erweiterte Herstellerverantwortung. Wer ein Produkt oder eine Verpackung erstmals in einem Land auf den Markt bringt, soll sich auch an den Kosten beteiligen, die am Ende für Sammlung, Sortierung, Recycling und Entsorgung entstehen, so die verzweifelte Idee der geldheischenden EU.

Bei Verpackungen bedeutet EPR für einen Versender typischerweise:

  • Registrierung im jeweiligen Zielland
  • Vertrag mit einem nationalen Entsorgungs- oder Rücknahmesystem
  • Meldung der Verpackungsmengen nach Material und Gewicht
  • Zahlung von Lizenz- und Recyclingentgelten
  • künftig häufig Bestellung eines Bevollmächtigten im Zielland.

„Hersteller“ ist dabei ein Rechtsbegriff. Gemeint ist nicht nur derjenige, der einen Karton produziert. Auch ein deutscher Online-Händler kann als Hersteller gelten, wenn er verpackte Waren direkt an Endkunden in einem anderen Land liefert und die Verpackung dort erstmals auf den Markt bringt.

Für den Direktversender bedeutet das: Er muss grundsätzlich in jedem Zielland die Finanzierung von Sammlung, Sortierung und Recycling seiner Verpackungen übernehmen. Der in Deutschland benutzte Begriff „duales System“ lässt sich dabei nicht einfach auf sämtliche Länder übertragen. In Frankreich heißen die Organisationen Eco-Organisme, in anderen Staaten PRO, Rücknahme- oder Verwertungssystem.

Eine allgemeine Kleinmengenfreigrenze enthält die PPWR nicht. Wer nur wenige Kartons verschickt oder sogar lediglich ein Paket an einen Endnutzer liefert, kann grundsätzlich bereits erfasst sein.

EPR gilt nicht nur für Verpackungen. Vergleichbare Herstellerpflichten bestehen unter anderem für Elektrogeräte, Batterien, bestimmte Kunststoffprodukte und zunehmend auch Textilien. Ein Händler kann deshalb gleichzeitig mehreren EPR-Systemen unterliegen.

Erstaunlicherweise wollte die EU-Kommission, die das kommende Bürokratiemonster Ende 2025 doch noch Problem erkannte, diese Pflicht für EU-Unternehmen bis 2035 aussetzen. Der Vorstoß scheiterte jedoch am Widerstand einer deutlichen Mehrheit der Mitgliedstaaten.

Zusätzlich zur erweiterten Herstellerverantwortung – oder genauer: Kostenpflicht – kommen jetzt technische Anforderungen. Unternehmen müssen für jede Verpackung klären, ob sie als Verpackungshersteller, Importeur, Händler, Abfüller oder EPR-Hersteller handeln. Für Verpackungen müssen technische Unterlagen und eine EU-Konformitätserklärung vorliegen. Wer serienmäßige Versandkartons bei einem europäischen Lieferanten kauft, kann die entsprechenden Nachweise grundsätzlich von diesem verlangen. Wer eigene Verpackungen entwirft, unter eigener Marke herstellen lässt oder aus Drittstaaten importiert, kann selbst für die Konformität ver-antwortlich sein.

Vorgesehen sind außerdem Typ-, Chargen- oder andere Identifikationsangaben, Name und Anschrift des Herstellers sowie eine elektronische Kontaktmöglichkeit. Für Lebensmittelkontaktverpackungen gelten neue PFAS-Grenzwerte. Verpackungen müssen grundsätzlich recycelbar sein; die detaillierten EU-Bewertungsmethoden und Recyclingklassen folgen allerdings erst später.

Ab 2030 sollen die Vorgaben laut EU noch einmal deutlich strenger werden. Gewicht und Volumen müssen auf das notwendige Mindestmaß reduziert werden. Als ob erst ein EU-Zentralkomitee sagen müsste, was jedes Wirtschaftsunternehmen von selbst macht. Bei Versand-, Transport- und Umverpackungen darf der Leerraum grundsätzlich höchstens 50 Prozent betragen. Luftpolster, Papierfüllung, Schaumstoff und anderes Füllmaterial zählen dabei zum Leerraum. Dabei schützen die in der Regel Waren vor Stößen und Beschädigungen.

Hinzu kommen Mindestanteile für Recyclingkunststoff, Verbote bestimmter Einwegkunststoffverpackungen und Mehrwegquoten für einzelne Transport-, Gruppen- und Getränkeverpackungen. Gewöhnliche Versandkartons aus Pappe sind von den Transport-Mehrwegquoten ausgenommen, nicht jedoch von EPR, Minimierung und Leerraumvorgaben.

Auch Online-Marktplätze werden zu Kontrolleuren. Sie müssen prüfen, ob Händler registriert sind und gültige Registrierungsnummern vorgelegt haben. Fehlende Nachweise können deshalb nicht nur Bußgelder oder Vertriebsverbote auslösen, sondern zur Sperrung des Händlers oder einzelner Zielländer auf Plattformen führen.

Für Designer, Kunsthandwerker, kleine Verlage, Ersatzteilhändler oder Manufakturen, die nur einige Pakete im Jahr ins europäische Ausland schicken, kann das Verhältnis von Umsatz und Bürokratie völlig kippen.

Die EU verspricht zwar einen einheitlichen Binnenmarkt, erhält aber bis auf Weiteres bis zu 27 nationale Verpackungssysteme und ergänzt sie um die Pflicht zu ebenso vielen örtlichen Bevollmächtigten. Bezahlt wird weniger für den einzelnen Karton als für Register, Vollmachten, Dienstleister und Meldungen. So wird der Versand eines einzelnen Pakets nicht aus ökologischen, sondern aus bürokratischen Gründen zum Verlustgeschäft.

Es führt offenbar kein Weg mehr daran vorbei: Entweder verschwindet die EU oder die Wirtschaft.

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