Auf die einzelnen Forderungen des DGB einzugehen, lohnt nicht. Das Rezept heißt wie bei Sozialisten aller Parteifarben: Noch mehr kassieren bei denen, die arbeiten, nicht sparen bei denen, die nicht arbeiten, obwohl sie könnten. Die nachfolgenden Daten sollen Ihnen erleichtern, sich selbst ein Bild zu machen.
picture alliance / Geisler-Fotopress | Christoph Hardt/Geisler-Fotopres
Die Superreichen sollen mehr zum Gemeinwesen beitragen, ist der alte Tenor im neuen Steuerkonzept des Deutsche Gewerkschaftsbundes (DGB) – konkret genannt wird die Wiederaufnahme der Vermögensteuer, die bis 1996 erhoben wurde. Sie soll für jeden Euro gelten, der über ein Nettovermögen von einer Million – Verheiratete zwei Millionen Euro – hinausgeht. Das brächte laut DGB jährlich 28 Milliarden Euro mehr in den Staatssäckel.
Außerdem will der DGB eine „einmalige Vermögensabgabe“ für Superreiche – für die reichsten 0,1 Prozent der Bevölkerung. DGB-Vize Stefan Körzell: „Diese Abgabe sollte zehn Prozent auf alle privaten Nettovermögen ab zehn Millionen Euro betragen und über zwanzig Jahre abgetragen werden können.“ Das brächte laut DGB jährlich weitere 17,6 Milliarden Euro. Zusammen mit der Vermögenssteuer also 45,6 Milliarden Euro
Tenor DGB: „Statt für die Breite der arbeitenden Menschen den Rotstift anzusetzen und sozialstaatliche Errungenschaften infrage zu stellen, muss die Bundesregierung endlich die Nutznießer der ungleichen Verteilung in die Pflicht nehmen.“
Die Liste der DGB-Forderungen:
- Anhebung des Grundfreibetrags auf 15.100 Euro
- Gleichmäßiger Anstieg der Steuerprogression
- Spitzensteuersatz ab 87.000 Euro auf 49 Prozent anheben
- Reichensteuersatz von 52 Prozent ab 140.000 Euro
- Pendlerpauschale zu Mobilitätsgeld umgestalten
- Kindergrundsicherung statt Kinderfreibeträge
- Ehegattensplitting überwinden
- Rentenbesteuerung vereinfachen und Doppelbesteuerung beenden
- Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge abschaffen
- Vermögensteuer wieder erheben
- Vermögensabgabe erheben
- Erbschaften und Schenkungen gerecht besteuern
- Steuervergünstigungen für Unternehmen befristen
- Körperschaftsteuer auf 25 Prozent anheben
- Finanztransaktionssteuer unverzüglich einführen
- Eine bessere personelle Ausstattung der Finanzverwaltung
Insgesamt 120 Milliarden Euro an Einnahmen?
Das Steuerkonzept will weiter ein höheres Kindergeld bei gleichzeitiger Abschaffung des Kinderfreibetrags, die Erhöhung des Grundfreibetrags der Einkommensteuer von 12.348 auf 15.400 Euro sowie eine Finanztransaktionssteuer. Von den schwarz-roten Plänen, die Körperschaftsteuer zu senken, hält der DGB nichts, sie sollte im Gegenteil mittelfristig erhöht werden. Dies könnte mindestens 40 Milliarden Euro pro Jahr einbringen. Die Steuerklassenkombination 3/5 gehöre abgeschafft – es müsse ein Weg gefunden werden, „das Ehegattensplitting zu überwinden“.
Nach Einschätzung des DGB könnte sein Steuerkonzept mittelfristig mehr als 120 Milliarden Euro jährlich in die Kassen von Bund, Ländern und Kommunen bringen.
Die sichere Folge wäre viel Bürokratie: Immobilien, Unternehmensanteile, Kunst etc. müssten regelmäßig bewertet werden. Dazu ein enormes Streitpotenzial. Historisch war das ein Grund für die Aussetzung der Vermögenssteuer. Dazu kämen Ausweich-Reaktionen wie Kapitalflucht, Wohnsitzverlagerung, Umstrukturierungen. Studien (zum Beispiel von ifo) warnen vor spürbar negativen Effekten auf Investitionen, Wachstum und Beschäftigung (BIP-Dämpfung 0,2 bis 0,5 Prozent-Punkte pro Jahr möglich).
Befürworter wie der DGB ignorieren häufig die negativen Auswirkungen auf die Wirtschaft, insbesondere auf Familienunternehmen. Dabei sind sie es, die einen erheblichen Teil des Bruttoinlandsprodukts (BIP) erwirtschaften. Familiengeführte Unternehmen erzielen mit 55 Prozent mehr als die Hälfte des privatwirtschaftlichen Umsatzes wie die Studie IfM/ZEW 2023 „Die volkswirtschaftliche Bedeutung der Familienunternehmen“ darlegt. Aus ihr geht hervor, fast 60 Prozent sozialversicherter Beschäftigter sind in Familienunternehmen tätig, tragen wesentlich zum allgemeinen Wohlstand in Deutschland bei.
Vermögen ist vor allem betrieblich investiert
Eine immer wieder gern vorgebrachte These lautet, eine niedrige Vermögensteuer belaste die Besteuerten nur wenig. Doch bei Gesellschaftern von Familienunternehmen ist das Vermögen immer auch Betriebsvermögen. Es ist gebunden und wird produktiv eingesetzt. Das Vermögen steckt in Fabriken, Maschinen, Software sowie Patenten und liegt nicht auf Privatkonten. Nach einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) – „Die Rolle der Betriebsvermögen in der Vermögensverteilung“ – ist das Vermögen des wohlhabendsten Prozents der Bevölkerung zu 56 bis 65 Prozent im Betrieb gebunden.
Als produktive Anlage sichert es die Zukunft von Unternehmen und Arbeitsplätzen. Es finanziert künftiges Wachstum und ermöglicht Innovationen. Würde künftig eine Steuer fällig, müssten Familienunternehmen zum Teil hohe Summen zahlen, die dann für Investitionen fehlen. Im schlimmsten Fall müssten Teile des Betriebs verkauft werden. Die Vermögensteuer schädigt die Substanz und damit die Schlagkraft der Unternehmen im internationalen Wettbewerb.
Vermögen ist mobil. Hohe Steuern auf Bestand (nicht nur Ertrag) treffen besonders produktives Kapital (Unternehmen, Immobilien). Einkommensteuer, Abgeltungsteuer, Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer etc. kassieren schon vorher. Die Vermögensteuer addierte dazu eine Sollertragsteuer (besteuert auch unrealisierte Erträge). Höhere Grenzsteuern dämpfen Anreize zu Arbeit, Sparen und Investieren, wirken sich auf Löhne und Beschäftigung aus (nicht nur auf „Superreiche“).
Die Debatte um die Wiedereinführung der Vermögensteuer wird in der öffentlichen Diskussion häufig vereinfacht. Dabei geht es um weit mehr, als nur Vermögen gerechter zu verteilen. Die ökonomischen Folgen sind tiefgreifend und komplex.
In einer Volkswirtschaft wie der deutschen, die stark von ihren Familienunternehmen getragen wird, hat jede fiskalische Maßnahme, die ihre Substanz angreift, weitreichende Auswirkungen. Sie treffen nicht nur die Unternehmen selbst, sondern auch den Arbeitsmarkt und die langfristige wirtschaftliche Stabilität. Steuerpolitik darf nicht losgelöst von der wirtschaftlichen Realität operieren. Nur wenn sie sich in einen rechtlichen und ökonomischen Rahmen fügt, kann sie auf Dauer stabil und wirksam bleiben.
Die öffentlichen Haushalte sind unersättlich
Im Jahr 2025 hat der öffentliche Gesamthaushalt 6,0 Prozent mehr ausgegeben und 5,2 Prozent mehr eingenommen als 2024: Einnahmen von rund 2.081 Milliarden Euro standen Ausgaben von rund 2.208 Milliarden Euro gegenüber. Die Kern- und Extrahaushalte von Bund, Ländern, Gemeinden und Sozialversicherung schlossen nach Abgrenzung der Finanzstatistiken mit einem Finanzierungsdefizit von 127,3 Milliarden Euro ab (Destatis). Das Defizit war 22,9 Milliarden Euro höher als 2024 und erreichte das Niveau des Energiekrisen-Jahres 2022. Damals zeigte jedoch einzig der Bund ein außerordentlich großes Defizit, das letztlich nicht in vollem Umfang zu höheren Schulden führte, weil weniger Kredite als geplant aufgenommen wurden. 2025 standen nun alle Ebenen im Minus. Bei den Gemeinden war das Defizit so groß wie noch nie.
Im Vergleich zu 2024 hat sich die Finanzierungslücke beim Bund um 34,5 Milliarden Euro vergrößert, bei den Gemeinden um 7,1 Milliarden Euro. Ihr Defizit verringern konnten die Länder (um 9,5 Milliarden Euro) und die Sozialversicherung (um 9,2 Milliarden Euro).
Die Einnahmen blieben beim Bund nahezu unverändert (+0,6 Prozent auf 572,6 Milliarden Euro), während die Ausgaben um 6,1 Prozent auf 658,0 Milliarden Euro stiegen. Das ergibt für den Bund ein Defizit von 85,4 Milliarden Euro. Hierin spiegelt sich auch die politische Entscheidung, zur Ausgabenfinanzierung des Bundes noch mehr Schulden zu machen. Dies führte zu „Bereichsausnahmen“ im Bundeshaushalt und komplett kreditfinanzierten Extrahaushalten für Bundeswehr, Infrastruktur und „Klimaschutz“.
Die Einnahmen der Länder stiegen um 5,2 Prozent auf 572,1 Milliarden Euro, Ausgaben um 3,3 Prozent auf 580,8 Milliarden Euro, das Defizit betrug 8,7 Milliarden Euro. Gut drei Viertel dieses Defizits vereinten allein die Stadtstaaten auf sich. Einen Überschuss hatten Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Bayern (mit dem höchsten Plus von 1,5 Milliarden Euro).
Die hohen Defizite bei den Stadtstaaten spiegeln sich in den Flächenländern auf der Ebene der Kommunen. Hier ging die Einnahmen-Ausgaben-Schere noch weiter auseinander als 2024. Ein Einnahmenzuwachs um 4,1 Prozent auf 391,4 Milliarden Euro und ein Ausgabenzuwachs um 5,6 Prozent auf 423,3 Milliarden Euro ergaben ein Defizit von 31,9 Milliarden Euro.
Die Gesamteinnahmen der Sozialversicherung stiegen um 8,3 Prozent auf 936,1 Milliarden Euro, darunter die Beitragseinnahmen um 9 Prozent auf 771,5 Milliarden Euro (unter anderem wegen der Erhöhung der Zusatzbeiträge zur Krankenversicherung). Die Ausgaben stiegen um 7,2 Prozent auf 937,5 Milliarden Euro, das führt zum Defizit von 1,3 Milliarden Euro. Dämpfend wirkte die 2025 eingeführte Buchungspraxis für Bundeswertpapiere. Die Zinsausgaben gingen auch deswegen gegenüber 2024 um 6,0 Milliarden Euro (+14,1 Prozent) zurück.
Die höheren Ausgaben des Bundes sollten unter anderem die Sozialversicherung stabilisieren. So erhielt die Rentenversicherung einen um 6,5 Milliarden Euro höheren Zuschuss als 2024. Darlehen erhielten die Bundesagentur für Arbeit (1,4 Milliarden Euro), die Krankenversicherung (2,3 Milliarden Euro) und die Pflegeversicherung (0,5 Milliarden Euro). Für Investitionen in die Schienenwege stellte der Bund der Deutschen Bahn ein Darlehen über 3 Milliarden Euro zur Verfügung. Zum gleichen Zweck erhielt die Bahn 5,3 Milliarden Euro zur Erhöhung des Eigenkapitals, das waren 3,1 Milliarden mehr als 2024. Hinzu kam der Anstieg der militärischen Beschaffungen: Hierfür gab der Bund 39,0 Milliarden Euro aus (+23,4 Prozent).
Militärische Beschaffungen werten die Finanzstatistiken im Einklang mit dem deutschen Haushaltsrecht als laufende Sachausgaben, nicht als Investitionen. Die typischen Sachinvestitionen (Ausgaben für Bauten und für den Erwerb von Sachvermögen) stiegen 2025 bei Gemeinden und Ländern nur moderat (+3,5 Prozent beziehungsweise 2,6 Prozent), beim Bund stiegen sie um 10,5 Prozent. Statistisch zeigten die kreditfinanzierten Mittel aus den erst gegen Ende 2025 errichteten Sonderschulden für Infrastruktur und „Klimaschutz“ keine deutlichen Effekte.
Die Angaben spiegeln die vorläufigen Ergebnisse der Kern- und Extrahaushalte der vierteljährlichen Kassenstatistik wider. Sie weichen ab vom Finanzierungssaldo des Staates in Abgrenzung des EU-Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG 2010), an dem sich die Einhaltung des Referenzwertes des EU-Stabilitäts- und Wachstumspakts (Maastricht-Defizitquote) bemisst. Für die kaufmännisch buchenden Extrahaushalte des Saarlands lagen keine Ergebnisse für das 4. Quartal 2025 vor. Daher wurden die Daten des 3. Quartals 2025 zur Bildung des Jahresergebnisses in das 4. Quartal übernommen.
Mit der Einführung des Deutschlandtickets und der damit verbundenen größeren Abhängigkeit von öffentlichen Zuweisungen wurden ab dem 2. Quartal 2023 etwa 440 Unternehmen des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) als Extrahaushalte in den öffentlichen Gesamthaushalt einbezogen. Ergebnisse für den öffentlichen Gesamthaushalt im Jahr 2025 sind im „Vierteljährlichen Kassenergebnisder Kern- und Extrahaushalte des Öffentlichen Gesamthaushalts“ April 2026 veröffentlicht.
Ein Knochen für heute, einer für morgen
Auf die Forderungen des DGB einzeln einzugehen, lohnt nicht. Das Rezept heißt unverändert wie bei allen Sozialisten aller Parteifarben: Noch mehr kassieren bei denen, die arbeiten, nicht sparen bei denen, die nicht arbeiten, obwohl sie könnten. Oder wie Bernd Raffelhüschen es bei Lanz zu Lauterbach gesagt hat:
Die Daten in diesem Beitrag sollen Ihnen erleichtern, sich selbst ein Bild zu machen.


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