Gerichtsbeschluss: HateAid-Frauen dürfen als „Linksextremistinnen“ und „linkswoke Faschistenden“ bezeichnet werden

Die von der Bundesnetzagentur zum Trusted Flagger (vertraulicher Hinweisgeber) ernannte HateAid GmbH ist vor dem Landgericht Hamburg mit dem Versuch gescheitert, online verbreitete kritische Äußerungen von Rechtsanwalt Dirk Schmitz gegen HateAid im Eilverfahren verbieten zu lassen. Tichys Einblick dazu im exklusiven Interview mit RA Dirk Schmitz.

picture alliance/dts, Jörg Carstensen - Collage: TE

Tichys Einblick: Sie haben Post vom Landgericht Hamburg bekommen?

Dirk Schmitz: Ja, ein Abweisungsbeschluss des Landgerichts Hamburg. Anlass war ein Antrag von HateAid auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen mich. Die NGO wollte mir untersagen, ihre beiden Geschäftsführerinnen „Linksextremistinnen“ bzw. „linkswoke Faschistende“ zu nennen.

Ich hatte meinen Beitrag fast vergessen: Ich veröffentlichte im Dezember 2025 bei Facebook einen Kommentar zu Trumps Einreiseverboten in die Staaten mit dem Hinweis, die Damen von HateAid als Linksextremisten hätten das eigentlich verdient, weil sie sich in ausgesprochen negativer Weise zum Thema Meinungsfreiheit und in positiver Weise zum Thema Zensur geäußert hatten.

Und wie das im Tagesgeschäft ist: Ich hatte das fast schon wieder vergessen. Dann aber bekam ich von deren Anwältin eine Unterlassungsforderung, ebenso übrigens wie Daniel Matissek, der damals meinen Facebook-Eintrag mit meiner Genehmigung in seinen Publikationen übernommen hatte.

Dies habe ich mit umfassender juristischer Begründung abgelehnt. Dann haben wir lange nichts mehr gehört. Bis wir doch noch ein Anschreiben des Landgerichts Hamburg mit einem Einstweiligen Verfügungsantrag und einer dreitägigen Stellungnahmefrist erhielten. Die habe ich dann gepfeffert abgegeben.

Und dann habe ich wieder ganz furchtbar lange nichts mehr gehört – bis ich dann neugierig selbst dort angerufen habe, ob es den Fall noch gebe. Daraufhin lachte der Mitarbeiter in der Geschäftsstelle: Er meinte, bei uns geht nichts verloren. Sache liege „in work“. Und dann habe ich gestern in meinem Anwaltspostfach die abweisende Verfügung gefunden.

Kann HateAid den Bescheid anfechten?

Die kann Beschwerde gegen den Beschluss einlegen.

Ist das zu erwarten? Was ist Ihre Einschätzung?

Meine Einschätzung: Offen. Ich persönlich würde im Moment eher davon abraten. Denn es gibt ja immer zweierlei: Einmal das politische Geschmäckle, einmal eine juristische Bewertung.

Rechtlich hat das Gericht in Hamburg klar festgestellt, dass die Worte „Linksfaschist“ oder „Linksextremist als Meinungsäußerung Wertungsfrage seien. Wir alle kennen die Rechtsprechung zum Thema, wen man Faschist oder Nazi nennen darf und wen nicht. Angelpunkt ist eine Anlassbezogenheit. Und die hatten wir.

Jetzt sind wir aber nicht im Straf-, sondern im zivilrechtlichen Unterlassungsrecht. Und da ist es auf jeden Fall ein Werturteil, also eine Meinung und keine Tatsache. Und Meinungen gehen bis zur Grenze der sogenannten Schmähkritik. Eine Schmähkritik liegt im juristischen Sinne regelhaft vor, wenn eine böse negative ggf. beleidigende Titulierung ohne konkreten Anlass gegeben ist.

Also wenn ich Sie auf der Straße treffe, lieber Alexander, und ich sage, Sie sind ein Faschist, dann können Sie Unterlassung beantragen. Es gibt keinen Grund, Sie auf der Straße Faschist zu nennen. Wenn Sie sich aber politisch extrem zu einem Thema äußern, dann habe ich die Möglichkeit, Ihnen zu antworten: Sie sind deshalb für mich ein Faschist. Dann ist das noch erlaubte Meinungsäußerung und keine Beleidigung.

Ich hatte eine Auseinandersetzung zum Thema streitiger HateAid-Äußerungen. Und darauf ist das Landgericht Hamburg eingegangen. Die Richter sagen, das ist Teil politischen Auseinandersetzung. Und dann müssen die das ertragen, dass auch die andere Seite in gleicher Größenordnung austeilt.

Dem Beschluss ist zu entnehmen, dass HateAid umfassend erklärte, was der Begriff Faschismus für die NGO bedeutet. Das Gericht hat aber knapp befunden, dass schon die Art und Weise, wie sich HateAid dem Begriff „Faschismus“ annähert, Beweis dafür sei, dass man es eben nicht verbieten kann.

Im Prinzip meinte das Landgericht unausgesprochen: Das ist ein sehr böses Wort, weil so hat man die alten Nazis genannt. Nur umgekehrt wissen wir, dass auf der linken Seite jeder ‚Nazi‘ genannt wird, der zwischenzeitlich nicht gesichert linksextrem sei. Und genau das zeige, dass es hier eine Meinungsäußerung gegeben ist.

Das Landgericht Hamburg sagt: „Damit erfolgt die Äußerung zum einen nicht ohne jeden inhaltlichen Zusammenhang, weswegen auch insoweit das Vorliegen von Schmähkritik ausscheidet.“

Genau das ist der Punkt.

Ist HateAid denn aus Ihrer Sicht linksextremistisch? Und sind das dann links-woke Faschisten?

Aus meiner Sicht ja, weil sie versuchen, ihr ganz klar definiertes politisches Terrain in einer aggressiv ausschließenden Art und Weise abzugrenzen. Und sie versuchen systematisch und gezielt, für sie unerwünschte Äußerungen aus dem Meinungsdiskurs zu entfernen. Das ist nach meiner persönlichen Terminologie Faschismus oder Proto-Faschismus, wenn ich das auf Kampfdeutsch formuliere.

Welche Auswirkungen hat dieser Beschluss des Hamburger Landgerichts?

Wer austeilt, muss auch einstecken können. Und das ist das, was ich gerade von Gruppen wie HateAid und Co. erwarte. Diskursfähigkeit heißt nicht nur, dem anderen zu sagen, dass er böse, gefährlich, politisch unerwünscht ist, sondern Fähigkeit, harte Gegenkritik einstecken zu können. Oder aber HateAid muss selbst etwas vorsichtiger mit dem politischen Gegner umgehen. Im Schmerzgedächtnis heißt es: Mir kann das Gleiche passieren.

Jetzt trifft HateAid diese Gerichtskeule zu einem ungünstigen Zeitpunkt.

Ich glaube, so wie HateAid unterwegs ist, ist jeder Augenblick ungünstig (lacht).

Bezogen auf den Fall Fernandez-Ulmen?

Das ist nur eine Randthematik. Denn in unserer Frage geht es darum, wie weit negativ darf man Linke bezeichnen? Wie weit bösartig dürfen Linke Rechte bezeichnen? Das ist unser Formenkreis. Im Bereich Fernandez geht es offensichtlich – um zwei Ecken – darum, zu fordern: Wir brauchen eine Klarnamenpflicht. Was ist in der Auseinandersetzung des Paares wirklich gesellschaftspolitisch? Meines Erachtens wenig. Was ist persönlich? Viel. Da sehe ich jetzt nur ganz geringe Schnittmengen.

Im Prinzip ist die Fernandez-Sache „Potsdam II“. Das heißt, eine politische Klasse versucht über ein juristisch ungeeignetes Thema hochemotionale Stimmung zu machen und eine komplett andere Agenda reinzutragen. Ein Paar streitet emotional mit aus derzeitiger Sicht unbewiesenen Details, die wir alle nicht kennen, letztlich ein Beziehungsstreit, wo einer den anderen im Internet schädigen wollte. Möglicherweise. Eine Person, die ohnehin schon in der Öffentlichkeit massiv sexuell freizügig unterwegs war. Das mag verboten sein oder auch nicht. Niemand weiß es heute außer den Beteiligten.

Danke für das Gespräch!

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Kommentare ( 1 )

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Jenny
1 Stunde her

Ich finde, diese Titulierungen sollten schon deswegen gestattet sein, weil schon alleine der Name Hateaid irreführend ist. So wie sich diese Damen in der Öffentlichkeit präsentieren, denke ich als naive Bürgerin mit durchschnittlichen Englischkenntnissen , dass der Name dieser sog. NGO Hilfe zum Hass anbietet. Müsste ein Verein, der Hilfe gegen Hass anbietet, sich nicht „Aid against Hate“ nennen, wenn es denn schon Englisch sein soll? Der Name Exctincion Rebellion ist auch so zweideutig.