Wer nicht passt, wird ausgebremst: Berliner Richterwahl als Machtfrage

Die SPD behandelt die Berliner Justiz wie eine Abteilung der Fraktion: Richter werden ausgebremst, weil Urteile stören, Namen nicht passen oder alte Parteibücher falsch sind. Damit macht sie aus unabhängigen Gerichten ein politisches Auswahlverfahren nach Wohlverhalten. Die Wahl Jens Tegtmeiers zeigt exemplarisch, wie stark Öffentlichkeit wirkt. Der versuchte Eingriff bleibt. 

picture alliance/dpa | Paul Zinken

Was in Ungarn oder Polen gern als Warnbild herumgereicht wird, organisiert die SPD in Berlin als Tagesgeschäft: Richter sollen sich nicht nur an Recht und Gesetz messen lassen, sondern daran, ob Entscheidungen politisch genehm sind. Drei Personalien zeigen das Muster. Es geht nicht um Leistung, nicht um Qualifikation, nicht um Dienstrecht. Es geht um Kontrolle.

Und es zeigt sich, wie viel eine saubere, hartnäckige Berichterstattung auslösen kann. Sobald das Vorgehen – hier ausführlich vom Tagesspiegel recherchiert – öffentlich wird, wird aus dem Hinterzimmermanöver plötzlich ein Vorgang, den man nicht mehr geräuschlos durchziehen kann. Genau das ist jetzt passiert. Wer die Justiz politisch zurechtstutzen will, hasst nichts so sehr wie Licht.

Fall eins: Erna Xalter, Präsidentin des Verwaltungsgerichts Berlin. Im Sommer erreicht sie die Pensionsgrenze. Gleichzeitig tritt das neue Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) in Kraft; es wird eine Flut von Asylklagen erwartet. Dazu liegen am Gericht bereits rund 10.000 Verfahren. Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) will Richtern ermöglichen, auf Antrag über die Pensionsgrenze hinaus weiterzuarbeiten, so wie es bei Beamten bereits möglich ist. Das wäre der nüchterne Schritt, um Führung und Erfahrung zu halten.

Die SPD torpediert genau das. Seit Frühjahr 2025 wird eine Gesetzesinitiative zur Lebensarbeitszeit von Richtern untergraben, zusätzlich blockiert die Fraktion im Abgeordnetenhaus einen Gesetzesentwurf, den der Senat erst im Herbst beschlossen hat. Die SPD will Verlängerungen nur für Richter der Besoldungsstufen R1 und R2, nicht für Leitungsfunktionen. Aus Sicht der Justizverwaltung ist das eine Ungleichbehandlung und damit verfassungswidrig. Bei Xalter kommen persönliche Vorbehalte hinzu: Sie soll das Zeugnis eines einflussreichen Abteilungsleiters mit SPD-Parteibuch angezweifelt haben, das er nach einer Abordnung auf Senatsebene erhalten hatte. Wer an einer SPD-nahen Personalgeschichte kratzt, wird zur Personalie, die man aus dem Weg räumen will.

Fall zwei: Jens Tegtmeier. Nach Eignung, Befähigung und Leistung gilt er als bestgeeigneter Kandidat für das Amt des Vizepräsidenten. Trotzdem wurde er im Dezember im Richterwahlausschuss ausgebremst, weil die SPD eine Sperrminorität organisiert haben soll. Das Motiv: „zu konservativ“, festgemacht an zwei Urteilen. Das ist der Kern des Skandals. Ein Richter wird nicht nach Arbeit beurteilt, sondern nach politischer Verwertbarkeit einzelner Entscheidungen.

  1. Urteil eins betrifft Birgit Malsack-Winkemann, frühere Richterin und AfD-Bundestagsabgeordnete. 2022 versuchte Justizsenatorin Lena Kreck (Linke), sie mit einem Antrag beim Richterdienstgericht in den einstweiligen Ruhestand versetzen zu lassen. Kreck führte an, Malsack-Winkemann habe sich „mit ausgrenzenden und offensichtlich falschen Behauptungen zu Flüchtlingen geäußert“ und ein „kulturell homogenes Staatsvolk“ propagiert. Tegtmeier lehnte den Antrag ab. Damals war die spätere Verwicklung in die Umsturzpläne um Heinrich Prinz Reuß noch nicht bekannt. Und: Äußerungen von Bundestagsabgeordneten dürfen nach dem Grundgesetz dienstlich nicht gegen sie verwertet werden. Das war die Rechtslage, nicht ein politischer Gefallen.
  2. Urteil zwei: der Knabenchor des Berliner Staats- und Domchors. 2019 entschied eine Kammer, dass ein Mädchen nicht aufgenommen werden muss. Das Mädchen durfte vorsingen; eine Aufnahme wäre möglich gewesen, wenn Gesangsniveau und Stimme ins Klangbild gepasst hätten. Oberverwaltungsgericht und Bundesverwaltungsgericht bestätigten später das Urteil. Trotzdem dient es als Stempel „falsch entschieden“. Wer so argumentiert, will nicht Recht prüfen, sondern Richter markieren.

Tegtmeier leitet seit 1. Februar die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts, zuständig für Versammlungsrecht, Polizeisachen und Verfassungsschutz. Heute leitet er eine Verhandlung zur Frage, ob die Polizei die Nakba-Demonstrationen 2022 und 2023 wegen früherer Gewaltvorfälle rechtmäßig verboten hat. Ausgerechnet in diesem Bereich, dort wo Grundrechte und staatliche Eingriffe aufeinanderprallen, versucht die SPD, den Mann an der Spitze politisch zu beschädigen.

Dass Tegtmeier nach der Berichterstattung des Tagesspiegel nun doch gewählt wurde, macht die Lage nicht harmloser, sondern deutlicher. Seit gestern ist Tegtmeier nun doch Vizepräsident des Gerichts. Der Richterwahlausschuss hat ihn gewählt, nachdem er im Dezember die Zweidrittelmehrheit verfehlt hatte. Damit ist abgewendet, dass Deutschlands größtes Verwaltungsgericht nach Xalters Ruhestand im Sommer führungslos dagestanden hätte. Es brauchte dafür einen Appell im Ausschuss, prominente Unterstützung durch den Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, Joachim Buchheister, und den Druck, den ein Medienbericht ausgelöst hatte: Tegtmeier als „Wackelkandidat“, weil einigen seine Urteile nicht gefielen. Genau diese Vorbehalte hatte die SPD geschürt.

Das ist der Punkt, an dem die Frage nach „Krise“ zweitrangig wird. Entscheidend ist, dass die SPD überhaupt meint, Richter nach politischem Geschmack sortieren zu dürfen. Heute gewählt, gestern blockiert, je nachdem, wie laut das Thema wird. Wer so arbeitet, testet Grenzen und zieht zurück, wenn es knallt, nur um es beim nächsten Mal wieder zu versuchen.

Fall drei: Peter Scholz, Präsident des Amtsgerichts Tiergarten. Die SPD wirft ihm vor, früher FDP-Mitglied gewesen zu sein. Auch er erreicht die Pensionsgrenze und soll keine Möglichkeit erhalten, das Gericht darüber hinaus zu leiten. Die SPD soll zunächst sogar gezielt Richter des Jahrgangs 1961, also Scholz und Xalter, von einer Neuregelung ausschließen wollen. Am Amtsgericht fehlt aktuell ebenfalls ein Vizepräsident. Parteivergangenheit als Ausschlussgrund, Führungslücken als Kollateralschaden, das ist die Logik.

Die Richterschaft ist weitgehend entsetzt. Und sie hat recht. Wenn eine Partei in Personalentscheidungen hineinregiert, weil Urteile nicht passen, dann braucht sich das politische Berlin nicht über Polen oder Ungarn zu echauffieren. Der Maßstab gilt vor der eigenen Haustür.

Tegtmeiers Wahl ist ein Erfolg der Öffentlichkeit, nicht der Einsicht. Sie beweist, wie wichtig gute Pressearbeit ist, wenn Politik im Schatten waltet. Der Geschmack aber bleibt: Die SPD unterwandert die Justiz, Stück für Stück, erst mit Vorbehalten, dann mit Blockaden, dann mit dem Versuch, Richter auf Linie zu bringen.

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Kommentare ( 9 )

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Aegnor
20 Minuten her

Richter dürften überhaupt keiner Partei angehören. Das ist ein eklatanter Bruch der Gewaltenteilung, da die Parteien Exekutive und Legislative kontrollieren. Jeder Jurist der jemals einer Partei angehört hat, einschließlich der Jugendorganisationen, dürfte überhaupt nicht ernannt werden. Zusätzlich sollten zumindest die Richter ab der zweiten Instanz vom Volk gewählt werden. Wir wählen jeden Gemeinderat von Hintertupfingen. aber die Leute denen wir auf Gedeih und Verderb ausgeliefert sind, wählen wir nicht.

Last edited 16 Minuten her by Aegnor
PaulKehl
31 Minuten her

Einfluß der „Politik“ auf die Justiz. Morgen, am Freitag, findet in Leeuwaarden/ NL ein Haftprüfungstermin gegen den Anwalt van Kessel statt. Er wird beschuldigt, ein Attentat auf den Nato-Gipfel in Den Haag geplant zu haben. Auch werden ihm abstruse Reichsbürger-Handlungen vorgeworfen. (Lustigerweise heißen die Reichsbürger in NL „Souverän“). Hintergrund ist ein von van Kessel geführter Prozess wegen des Corona-Terrors u. a. (Achtung.Festhalten) gegen Bill Hates, Albert Bourla/Pfizer, vdL, Rutte, den niederländischen Staat usw. Das ist morgen natürlich nicht Inhalt des Straftermins gegen van Kessel, sondern wird vor einem Zivilgericht verhandelt. Dort hat das Gericht schon die persönliche Ladung zumindest von… Mehr

Dirk Plotz
54 Minuten her

Demokratie in Aktion.
Und bleibt mir fern damit, dass die AfD das nicht genau so machen würde, wenn sie erst einmal an der Macht ist.
Das Problem ist das System. Es lädt nicht nur zur schamlosen Ausnutzung ein und ermöglicht diese, es zwingt geradezu dazu.

Skeptiker
54 Minuten her

Viel zielführender, als Richter (die ja finanziell ohnehin saturiert sein düften) länger arbeiten zu lassen, wäre es, den Rechtsweg gegen Asylentscheidungen zu kappen. Es ist nicht einzusehen, warum die Steuerzahler massenhaft Prozesse finanzieren sollen, weil ein Asylbewerber keine überzeugenden Belege für seinen Asylanspruch vorgelegt hat. (Asylansprüche überhaupt stark zu begrenzen, wäre ein weiterer, wünschenswerter Schritt.)

Petra G
55 Minuten her

Die Merkel DDR 2.0 hat uns schon seit 10 Jahren wieder. Das ist nur der Junckers Endspurt:

„Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.“ – in Die Brüsseler Republik, Der Spiegel, 27. Dezember 1999.

Last edited 54 Minuten her by Petra G
Sanijo
1 Stunde her

Richter haben vom Deutschen Volke gewählt zu werden und nur vom Deutschen Volke und auch wieder sofort abgewählt, wenn nötig!

Last edited 1 Stunde her by Sanijo
Juergen Waldmann
46 Minuten her
Antworten an  Sanijo

Richtig , aber auch die Staatsanwälte müssen , wie in den USA , vom Volk gewählt werden . Das ein Schicki Micki Verein in der BRD den Bundespräsidenten wählt , das ist egal , ist er doch nur ein Grüßaugust für Staatsgäste !

Peter Schulze
1 Stunde her

„Wir haben die gesamte Führung fast aller Berliner Sicherheitsbehörden ausgetauscht und dort ziemlich gute Leute reingebracht. Bei der Feuerwehr, der Polizei, der Generalstaatsanwaltschaft und auch beim Verfassungsschutz. Ich hoffe sehr, dass sich das in Zukunft bemerkbar macht.“   Benedikt Lux, innenpolitischer Sprecher der Berliner Grünen. Quelle: nd vom 14.08.2020

Bernd Bueter
1 Stunde her

Wo steckt überall die verfassungsfeindliche SPD drin?
beispielsweise
Tageszeitung, FFN…..per DDVG

Polizei, Bundespolizei….per GdP

BVerfG……per Parteibuchrichter

Asylindustrie…usw. per Partei-NGO..

Nur im Grundgesetz und der FDGO nicht.
Der Bereich ist vollkommen SPD frei. Sozialistisches Minenfeld halt.