Neues Jahr, neue Regeln. TE gibt einen Überblick darauf, was sich ab dem 1. Januar alles ändert. Im zweiten Teil zeigen wir, wo der Bürger künftig zur Abwechslung einmal weniger zahlen muss.
picture alliance / CHROMORANGE | Berit Kessler
TE gibt einen Überblick darauf, was sich ab dem 1. Januar alles ändert. Im zweiten Teil zeigen wir, wo der Bürger künftig zur Abwechslung einmal weniger zahlen muss.
Der Grundfreibetrag
Bisher sind alle Einkommen oberhalb von 12.096 jährlich einkommensteuerpflichtig. Dieser Freibetrag steigt auf 12.348 Euro.
Auch die Mindesteinkommensgrenze für den Solidaritätszuschlag wird angehoben. Bisher liegt sie bei 19.950 im Jahr. Künftig beträgt sie 20.350 Euro.
Das Kindergeld
Für jedes Kind erhalten Eltern ab dem 1. Januar vier (4) Euro mehr monatlich, also künftig 259 Euro.
Der Kinderfreibetrag betrug für jeden Elternteil bisher 3.336 Euro jährlich pro Kind. Er steigt auf 3.414 Euro.
Der sogenannte Kindersofortzuschlag für Haushalte, die Bürgergeld beziehen, wird von jetzt 20 Euro auf dann 25 Euro erhöht.
Die Mehrwertsteuer
Auf das Essen in Restaurants und Cafés zahlen wir schon seit dem 4. Dezember wieder – wie früher – den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent. Für Getränke wird dagegen unverändert die normale Mehrwertsteuer in Höhe von 19 Prozent fällig.
Die Minijobs
Bisher liegt die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs bei 556 Euro. Sie steigt auf 603 Euro. Wer weniger verdient, ist nicht sozialversicherungspflichtig – muss also keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlen.
Der Mindestlohn
Er liegt bisher bei 12,82 Euro pro Stunde und wird auf 13,90 Euro angehoben. Das betrifft nach Angaben des Arbeitsministeriums etwa sechs Millionen Menschen in Deutschland, vor allem in der Gastro- und Hotelbranche.
Auch Auszubildende verdienen künftig mehr: Die Mindestvergütung im ersten Lehrjahr steigt auf 724 Euro. Im zweiten Lehrjahr liegt sie künftig bei 854 Euro, im dritten bei 977 Euro und im vierten Lehrjahr bei 1.014 Euro.
Die Pendlerpauschale
Bisher liegt dieser Zuschuss für Wegstrecken zur Arbeit bei 30 Cent für die ersten 20 Kilometer. Ab dem 21. Kilometer gibt es 38 Cent. Künftig können diese 38 Cent bereits ab dem ersten Kilometer steuerlich abgesetzt werden.
Die Renten
Hier fällt die endgültige Entscheidung zwar erst im Frühjahr, wenn alle Daten zur Entwicklung der Löhne und Gehälter vorliegen. Das Bundesarbeitsministerium hat in seinem sogenannten Rentenbericht Mitte November aber schon eine Erhöhung um 3,73 Prozent in Aussicht gestellt.
Dazu kommt die sogenannte Aktivrente: Rentner ab dem 67. Lebensjahr können dann bis zu 2.000 Euro pro Monat steuerfrei dazuverdienen. Unverständlicherweise dürfen Beamte, Selbstständige, Freiberufler sowie Land- und Forstwirte nicht von dieser Regelung profitieren.
Die Steuerpauschale
Übungsleiter – zum Beispiel Trainer in Sportvereinen oder Chorleiter – dürfen bisher jährlich eine steuerfreie Aufwandsentschädigung bis zu einer Höhe von 3.000 Euro bekommen. Diese Grenze wird auf 3.300 Euro angehoben.
Die sogenannte Ehrenamtspauschale steigt ebenfalls von jetzt 840 Euro auf künftig 960 Euro.
Angehoben wird auch die Haftungsgrenze. Schäden müssen künftig nur ersetzt werden, wenn sie vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Das galt bisher nur für Vergütungen bis 840 Euro, künftig liegt die Grenze bei 3.300 Euro.
Die Stromnetzentgelte
In den meisten Regionen sinken im kommenden Jahr die Gebühren, die die Stromkunden für die Nutzung der Stromnetze zahlen müssen: dank eines staatlichen Zuschusses durchschnittlich um 2,2 Cent pro Kilowattstunde.
Hier gibt es aber gleich zwei Pferdefüße: Regional gibt es so große Unterschiede, dass in einigen Gegenden die Netzentgelte nicht nur weniger stark fallen, sondern sogar ansteigen. Und: Die Ersparnis zahlen die Verbraucher letztlich selbst – über Steuern.
In Teil 1 zeigten wir, wo dem Bürger tiefer in die Tasche gegriffen wird >>>
In Teil 3 wird es darum gehen, was sich 2026 so alles ändert.


Sie müssenangemeldet sein um einen Kommentar oder eine Antwort schreiben zu können
Bitte loggen Sie sich ein
„In den meisten Regionen sinken im kommenden Jahr die Gebühren, die die Stromkunden für die Nutzung der Stromnetze zahlen müssen: dank eines staatlichen Zuschusses durchschnittlich um 2,2 Cent pro Kilowattstunde.“
Dafür bezahlen wir aber die Luftsteuer, die das ganze Leben verteuert. Wir haben es kürzlich für die Warmmiete erfahren müssen.
Legen wir uns für 2026 Popcorn in Mengen zu und genießen die Satireshow unserer Regierung – auch wenn es uns schwer fallen wird. Man kann nur noch mit Lachen dieses Land ertragen.
In dem Sinne Prosit 2026.
Der Grundpreis für meinen Stromanschluss wird über 40% teurer. Der Arbeitspreis wird tatsächlich etwas billiger, aber mein Verbrauch ist viel zu niedrig, um am Ende nicht doch mehr bezahlen zu müssen. Soviel zu „Strom wird billiger“…
Es gibt wahrscheinlich keine schlechten Witze. Aber es gibt gut erzählte Witze. In diesem Sinne vielen Dank Herr Heiden 🥹
Und an alle hier: Guten Rutsch. Es kann nur besser werden, denn nach der Talsohle kommt ja eigentlich nichts mehr… Oder doch?
Naja. Die „Aktivrente“ gilt nur unter Vorbehalt, weil sie aus mehreren Gründen offensichtlich verfassungswidrig ist, insbesondere der Fakt „unterschiedliche Steuern für gleichen Lohn/Arbeit“ springt einem förmlich ins Gesicht. Und bei Minijobs ist das „Wer weniger verdient, ist nicht sozialversicherungspflichtig“ bei der Krankenversicherung wohl eher als gravierender Nachteil zu sehen. Schließlich sind die Beiträge im Bereich berhalb der Minijobs („Midijobs“) so niedrig dass die GKV mit vollen Leistungen für diesen Preis ein Sonderschnäppchen darstellt. Minijobber sind nämlich gar nicht krankenversichert. Sie müssen sich über eine eigene PKV oder freiwillig gesetzlich absichern, oder wenn sie Glück haben über die Familienversicherung.
Hach, ich freue mich so auf 2026 … Aber, Ironie beiseite:
Ich wünsche allen Mitarbeitern und Lesern von Tichy sowie meinen Mitkommentatoren hier ein frohes Neues Jahr!
WERTE WERDEN BILLIGER
und zwar wohl NOCH billiger als ohnehin schon. Das ist wohl das einzige, was billiger werden wird. Die im Text aufgeführten „Erleichterungen“ werden durch Erhöhung/Schaffung von (neuen) Abgaben in anderen Gesellschaftsbereichen wohl mehr als aufgefressen. Augenwischerei mittels Almosen, die dem Bürger „Friede-Freude-Eierkuchen“ vormachen sollen.
Während fast (und vor allem zunehmend) der ganze Westen sich revitalisiert, die Wahl von Trump zum Auslöser genommen hat, um wahre westliche Werte wieder zu etablieren, verharrt das linksgrüne Schland im Sumpf eines abgewirtschafteten Establishments und sinkt immer tiefer.
Der woke Müll, der ist ganz sicher „billig“ – besser gesagt: ohne jeden Wert.
„Was 2026 billiger wird“ Ganz sicher dies: Die Ausreden der schuldigen Politiker für die katastrophalen Auswirkungen ihrer Politik.
Der Grundfreibetrag
Bisher sind alle Einkommen oberhalb von 12.096 jährlich einkommensteuerpflichtig. Dieser Freibetrag steigt auf 12.348 Euro.
##########################
Na das ist doch schon mal was! Zwar erheblich niedriger als die Inflationsrate, aber zumindest keine Absenkung.