Parlamentarische Untersuchungsausschüsse sind meist ähnlich dröge wie ihr Name. Die Aufarbeitung der Todesfahrt auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt liefert ausnahmsweise tiefe Einblicke – in einen Staat, der absichtlich wegsieht.
picture alliance/dpa | Klaus-Dietmar Gabbert
Als Taleb A. am 20. Dezember 2024 einen gemieteten schwarzen BMW X3 mitten in die Menschenmenge auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt fährt, ist er kein Unbekannter. Der saudische Staatsbürger war vielfach polizeilich aufgefallen und auch schon verurteilt worden.
Die Zeugen vor dem Untersuchungsausschuss des sachsen-anhaltinischen Landtags zur Aufarbeitung der Todesfahrt von Magdeburg bringen jetzt Details ans Licht, die bisher nicht bekannt waren.
Es sind erschütternde Details, die jeden normalen Bürger an unserem Staat zweifeln lassen müssen.
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Kriminalhauptkommissar Walter Veicht nimmt bei seiner Befragung vor dem U-Ausschuss kein Blatt vor den Mund.
Veicht hat schon 2013 gegen Taleb A. ermittelt. Damals hatte eine Mitarbeiterin der Landesärztekammer Mecklenburg-Vorpommern (LÄK M-V) Anzeige erstattet: Weil seine Zulassung zur Facharztprüfung nach seiner Meinung nicht schnell genug bearbeitet wurde, hatte Taleb A. bei einem Telefonat gedroht, es werde „etwas Schlimmes (…) von internationaler Bedeutung“ passieren: „wie in Boston“. Beim dortigen Stadtmarathon hatte kurz zuvor ein Attentäter mit einer Bombe drei Menschen getötet und viele weitere schwer verletzt.
Jetzt liefert Veicht Hintergründe, die bisher niemand kannte.
Der 69-Jährige hat viel Erfahrung: Insgesamt ein Vierteljahrhundert war der Karrierepolizist beim Staatsschutz. Zweimal war er in Kabul im Einsatz, zweimal für die EU-Grenzschutzagentur Frontex in Griechenland. Zwei Jahre hatte er eine leitende Position in der Flüchtlingsaufnahmestelle in Horst und dort sehr viel mit moslemischen Flüchtlingen zu tun.
Privat hat er sich intensiv mit dem Islam beschäftigt und den Koran in deutscher Übersetzung gelesen. Das ist weit mehr Expertise, als die allermeisten handelsüblichen Politiker vorweisen können.
Wegen der Terrordrohung („wie in Boston“) gab es nach der Anzeige der LÄK-Mitarbeiterin einen Durchsuchungsbeschluss. Die Wohnung von Taleb A., erinnert sich Veicht, war massiv unaufgeräumt und teilweise vermüllt. „Aufräumen war für ihn Frauensache, aber er hatte keine Frau.“ Auf dem Laptop wurde Pornomaterial gefunden. Taleb A. hatte sich vom besonders strengen wahabitischen Islam, der saudischen Staatsreligion, losgesagt.
Veicht erinnert sich aber gut daran, dass der Mann massive Probleme mit der westeuropäischen Kultur hatte. Besonders die gleichberechtigte Stellung der Frau bei uns war ihm ein Dorn im Auge.
In der Wohnung fanden die Ermittler Medikamente, Aufputschmittel, Schmerzmittel. Als Arzt hatte Taleb A. dazu fast unbegrenzten Zugang. Weil viele der Packungen geöffnet und angebraucht waren, hatte Veicht sofort die Vermutung: „Der nimmt das Zeug selbst.“ Der erfahrene Polizist schickte Proben der Medikamente an ein rechtsmedizinisches Institut und fragte an, wie die Substanzen – einzeln und in Kombination – wirken.
Die Antwort war alarmierend.
Die Kombination von Psychopharmaka und Steroiden war so brisant und gleichzeitig so selten, dass es dazu kaum Studien gab. Vom Rauschgiftdezernat bekam der Kommissar die Rückmeldung: Im Körper gibt das eine Höllenmischung. Das, sagt Veicht, sei ein einzigartiger Fall in seiner Karriere gewesen: „Ein Arzt, der Psychiater werden will, nimmt dasselbe Zeug wie die, denen er helfen soll.“
Veicht stellte deshalb – ebenfalls das einzige Mal in seiner langen Laufbahn – einen Antrag nach dem „Psychischen Krankengesetz“ (PsychKG) mit dem Ziel, Taleb A. einweisen zu lassen:
„Mindestens war für mich klar, dass so einer nicht Arzt werden sollte.“
Das ist durchaus nachvollziehbar: Die „persönliche Eignung“ ist eine ausdrückliche Anforderung in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten (PsychTh-APrV).
Der Polizist informierte das Landesprüfungsamt: „Der wollte Arzt werden, dann sollten die auch Kenntnis vom Sachverhalt haben.“ Einen weiteren Bericht schickte er an das für Taleb A. seinerzeit zuständige Ausländeramt des Landkreises Rügen. Mehr ging nicht: „Wenn er einen Antrag auf Asyl stellt, und das wird nicht berücksichtigt in der Akte, dann kann ich auch nichts mehr machen.“
Und genauso war es dann auch. Veicht wurde nach Kabul versetzt und gab den Fall ab.
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Andere wollen sich heute nicht mehr daran erinnern können, ob sie irgendetwas schlimm fanden.
Dr. Michael Gillner war Chefarzt am Bezirkskrankenhaus Stralsund, und Taleb A. war seit November 2011 bei ihm angestellt. Der heute 73-Jährige offenbart vor dem U-Ausschuss ein überraschend selektives Gedächtnis.
Das Bewerbungsgespräch ist ihm noch präsent: Taleb A. hatte vorher in Hannover gearbeitet, wollte aber wechseln, weil er – „als Saudi“ – nach eigenem Verständnis nicht genügend Anerkennung als Wissenschaftler bekam.
Im August 2012 schrieb Taleb A. an Gillner – den er als seinen „Mentor“ bezeichnet – nachts eine E-Mail. Der Chefarzt habe sich große Sorgen gemacht, sagt er heute, und gleich am nächsten Tag den Sicherheitsbeauftragten der Klinik darum gebeten, bei Taleb A. vorbeizufahren. Nach diesem Vorfall sei der Saudi dann nicht mehr zur Arbeit erschienen – obwohl sein Arbeitsvertrag noch bis Ende September 2013 lief.
Und schlagartig kann sich Gillner an fast nichts mehr erinnern.
- Ein Telefonat mit der Ausländerbeauftragten, in dem Gillner selbst eine Einweisung von Taleb A. wegen eines möglichen Gefährdungspotenzials ins Gespräch brachte (zu dem es eine Gesprächsnotiz gibt)? Keine Erinnerung.
- Beschwerden von Kollegen wegen nicht geleisteter Arbeitsstunden von Taleb A.? Keine Erinnerung.
- Das Arbeitszeugnis für Taleb A. (das Gillner hätte schreiben müssen)? Keine Erinnerung.
In der Approbationsakte von Taleb A. findet sich später die offenbar telefonisch gegebene Einschätzung von Gillner, dass Taleb A. „fachlich nichts falsch“ gemacht habe. Probleme gebe es aber im zwischenmenschlichen Verhalten: Der Saudi reagiere wahnhaft, wenn er sich eingeengt fühle. Trotzdem halte er, Gillner, eine Verwehrung der Approbation für schwierig.
Auch dazu hat Dr. Gillner „keine Erinnerung“.
Das ist deshalb etwas überraschend, weil der Mann in Stralsund nicht so wahnsinnig viele Ärzte unter sich hatte, an die er sich erinnern müsste. Genau genommen waren es nie mehr als drei gleichzeitig. Und da war Taleb A. zwischen 2010 und 2013 der einzige Arzt mit Migrationshintergrund. Da könnte man sich ja schon mal erinnern.
Aber Dr. Gillner erinnert sich an sehr wenig. Das freilich hindert ihn nicht daran, ab 2026 für die LÄK wieder Prüfungen abzunehmen für junge Ärzte, die die Zusatzbezeichnung „Sexualmedizin“ im Titel führen wollen. Dafür reicht das Erinnerungsvermögen dann doch noch.
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Das Amtsgericht Rostock verurteilte Taleb A. wegen „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten“ – also wegen der Terrordrohung „wie in Boston“ – zu einer Geldstrafe: 90 Tagessätze à zehn Euro. Das Strafmaß hat seine eigene Pointe: Bei einer Geldstrafe von MEHR als 90 Tagessätzen gilt man als vorbestraft. Das wollten die Richter dem armen Taleb A. offenbar nicht zumuten.
Dieses Urteil fiel am 4. September 2013. Fast auf den Tag genau ein Jahr später, am 24. September 2014, durfte Taleb A. trotzdem völlig problemlos seine Facharztprüfung absolvieren.
Gegen die Geldstrafe legte der Saudi Berufung ein. Auch in der nächsten Instanz zeigte er sich völlig uneinsichtig und unterstellte dem Richter sogar, ihn nur aus rassistischen Gründen zu verurteilen. Das Urteil blieb, wie es vorher war, und wurde am 25. Februar 2015 rechtskräftig.
Fast auf den Tag genau vier Monate später, am 29. Juni 2015, erhielt Taleb A. trotzdem völlig problemlos seine Approbation.
Dass der Mann seitdem allen Ernstes in Deutschland als Psychiater arbeiten durfte, geht auf das Konto der Landesärztekammer Mecklenburg-Vorpommern. Dort hatte die Gutachterin keinerlei Erfahrung mit oder Wissen über die Arztausbildung in Saudi-Arabien. Nach zwei Stunden Google-Recherche entschied die Dame, dass die Begriffe in einem saudischen Medizinstudium ähnlich klingen wie die bei uns.
Darauf erfolgte der Beschluss, dass „Herr A. aufgrund der vorgelegten Unterlagen zur Facharztprüfung zuzulassen“ sei – auch ohne die „Kenntnisprüfung“: Das ist das zwingend erforderliche Kernstück jedes Approbationsverfahrens für alle Kandidaten, die einen Studiengang in Humanmedizin außerhalb der EU absolviert haben.
Gab es etwa irgendjemanden an irgendeiner einflussreichen Stelle, zum Beispiel im Sozialministerium, der unbedingt wollte, dass Taleb A. in Deutschland Arzt wird? Man muss gar kein allzu eingefleischter Verschwörungstheoretiker sein, um auf diesen Gedanken zu kommen. Aber dafür gibt es keinen Beleg.
Womöglich war alles tatsächlich nur eine Mischung aus krachender Inkompetenz und galoppierender Verantwortungslosigkeit.
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Am 18. Juli 2016 erhält Taleb A. gemäß Artikel 16a Grundgesetz Asyl. Dieser Schutzstatus wird bis zu einem Widerruf gewährt. Aber er wird nie widerrufen.
Offiziell ab März 2020 darf Taleb A. als Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie im Maßregelvollzug Bernburg suchtkranke Straftäter betreuen. Wenig verwunderlich, tauchen bald erhebliche Zweifel an seiner Eignung als Arzt auf.
Er spritzt sich selbst Ethanol ins Gesicht, nimmt Steroide und schreibt in dubiosen Magazinen dubiose Artikel über diese höchst dubiosen Selbstbehandlungen. Er meldet sich ständig krank. Er trifft ärztliche Entscheidungen, die seine Kollegen für enorm fragwürdig halten. Er befolgt Anweisungen im Klinikalltag nicht. Er fällt durch eine chronisch mangelnde Dokumentation seines ärztlichen Handelns auf.
Zu all dem gibt es Aussagen und Belege. Andere Ärzte berichten, dass er im Kollegenkreis den Spitznamen „Dr. Google“ hatte, „weil er vor jeder Diagnose erst im Internet nachschauen musste“.
Charakterlich wird er von seinem Umfeld als Choleriker beschrieben, der Frauen, Deutschland und das deutsche Volk verachtet. Taleb A. beschimpft mehrfach das deutsche Gerichtssystems als korrupt, es gibt Dutzende Strafanzeigen von ihm – und gegen ihn. Er beleidigt die Generalstaatsanwaltschaft Rostock und zwei Richter. Wieder wird das Verfahren eingestellt.
Mitte 2015 kündigt er an, sich eine Pistole zu kaufen und zwei Richter zu erschießen. Auch dieses Verfahren wird eingestellt, weil „kein hinreichender Tatverdacht“ bestehe. Der Mann weiß, wie man virtuos auf der Klaviatur der linken deutschen Seele spielt:
„Ich finde es grausam, dass man einen armen ausländischen Arzt so behandelt. Und ich sehe in einem solchen Umgang kein Wohl für Deutschland.“
Taleb A. darf seine Approbation behalten.
Im Dezember 2023 zeigt ein saudischer Landsmann Taleb A. an, weil er offen ankündigte, Deutsche töten zu wollen. Das Landeskriminalamt LKA findet durchaus massive Hinweise auf eine Radikalisierung, zum Beispiel in seinen Beiträgen in den Sozialen Medien. Die Polizei beantragt wieder eine Hausdurchsuchung, ein Bereitschaftsrichter lehnt ab.
Verständlich, Taleb A. hat schließlich keinen Bundesminister als Schwachkopf bezeichnet.
Im August 2024 droht Taleb A. dann sogar seinem Anwalt:
„Haben Sie gar nicht daran gedacht, dass die saudische Opposition Sie, Ihre Kinder, Ihre Enkelkinder, Ihre Mitarbeiter, die Kinder Ihrer Mitarbeiter und die Enkelkinder Ihrer Mitarbeiter für die nächsten 30 Jahre jagen und schlachten könnte? (…) Haben Sie gar nicht daran gedacht, dass die saudische Opposition Ihr Büro mit Bomben angreifen könnte?“
Mehr als 100 Behördenkontakte von Taleb A. sind dokumentiert – von Landeskriminalämtern über das Bundeskriminalamt bis hin zum Bundesamt für Verfassungsschutz und zum Bundesnachrichtendienst, unter anderem wegen Menschenhandel, Beleidigung und Drohungen.
Im Ergebnis war all das dem deutschen Staat, der Polizei und der Justiz insgesamt vier sogenannte „Gefährderansprachen“ wert. Kein Schreibfehler: vier.
Den Schutzstatus als Asylbewerber und seine Approbation durfte Taleb A. immer behalten.
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Erst am 21. Dezember 2024 leiten die deutschen Ausländerbehörden eine „Qualitätssicherung des Asyl- und Widerrufsverfahrens“ ein. Da plötzlich ist unser Staat aufgewacht. Einen Tag zuvor hatte Taleb A. in seinem gemieteten BMW sechs Menschen totgefahren.
Sechs Todesopfer und 323 weitere Verletzte hat Taleb A. zu verantworten. Eine Frage drängt sich nach jeder Sitzung des U-Ausschusses in Magdeburg immer mehr auf:
Wie viel Mitverantwortung tragen all jene, die so lange so angestrengt weggeschaut haben?

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Ihr Bericht hat mir gezeigt, wieviel Ignoranz und Gleichgültigkeit in diesem Land herrscht. Was nicht in die vorgegebene Denkweise passt, wird unter den Tisch gekehrt. Wen wundert es, dass in den Umfragen der Regierung das Vertrauen verloren hat.
Das ist nicht mehr mein Land für das ich einmal gekämpft habe.
In den USA scheinen sie ähnlich gebeutelt. Auch dort scheinen inzwischen welche in Ämtern, die dort so ganz und gar nicht hingehören – wenn auch nicht so auffällig wie Dr. Google:
„You literally cannot make this up The superintendent of the largest school district in Iowa is an illegal alien from Guyana who has a prior weapons charge. He reportedly fled police and had a loaded gun in his car when he was arrested. How tf does an illegal become a school superintendent?! Who vetted him???“ https://x.com/libsoftiktok/status/1971702014812848547
Moin, 6 Tote und 323 Verletzte. Das sind mindestens 1000 Menschen, deren Leben entweder zerstört ist oder einer schicksalhaften Änderung der Lebensentwürfe aufgezwungen wurde. Denen gehört erst mal mein Mitgefühl. Welche Schäden das in Euro bedeutet, kann vermutlich gar nicht seriös beurteilt werden. Allen, die zu diesem Zeitpunkt in der Regierung saßen oder direkte Mitarbeiter von BT-Abgeordneten waren, gehört 20% von der Pension dauerhaft abgezogen. Allen die in eigener Verantwortung zugelassen haben, daß der Täter wiederholt für sicher gehaltene Hürden erpresserisch überstiegen hat, gehört 40% dauerhaft für einen Opferfond eingezogen. Nicht irgendwelchen Sicherheitskräften vor Ort. Die haben den Irren nämlich… Mehr
„Darauf erfolgte der Beschluss, dass „Herr A. aufgrund der vorgelegten Unterlagen zur Facharztprüfung zuzulassen“ sei – auch ohne die „Kenntnisprüfung“: Das ist das zwingend erforderliche Kernstück jedes Approbationsverfahrens für alle Kandidaten, die einen Studiengang in Humanmedizin außerhalb der EU absolviert haben.“ . Ich will gar nicht wissen, wie viele solche bei uns im medizinischen Bereich inzwischen tätig sein werden, die dort nichts, aber auch gar nichts zu suchen haben. Wenn man schon solche wie diesen Taleb A. ins „System“ einschleust gelingt das bei weniger Auffälligen doch allemal! . Weiter betrachtet heißt das zudem, dass bei uns in den Ämtern welche… Mehr
Das „große Versagen“ haben sich die naiven Wähler selber zuzuschreiben.
Wer die absolute Unfähigkeit wählt, der bekommt solche Zustände geliefert.
Wobei ich in der gezeigten „Unfähigkeit“ reine Absicht erkenne.
Ich nehme tatsächlich an, dass dem Normalbürger vollkommen unbekannt ist, wie in allen „Ämtern“ inzwischen vorgegangen, gearbeitet und entschieden wird – und dass da so gut wie gar nichts mehr zu seinem Wohle in die Wege geleitet werden wird.
Wiewohl die dort arbeiten sehr wohl wissen, was sie tun – und dass das mit ihrem eigentlichen Auftrag gar nichts zu tun hat.
Konform schwimmen sie in der Masse – nicht nur Sebastian Haffner hat es aus anderen Zeiten beschrieben!
Was in diesem Land passiert und möglich ist, das ist doch alles nur noch völlig irre und purer Wahnsinn. Tag für Tag.
Deutsche ducken sich feige und charakterlos weg.
Ganz besonders wenn es um „Südländer“ geht und noch mehr wenn
dieser „Südländer“ einem „Religionshintergrund“ hat.
q. e. d.
Und die (anderen) Haupttäter sitzen alle im U-Ausschuss. Finde den Fehler! Ich frage mich ohnehin, wozu es solche Ausschüsse eigentlich gibt. Sind die verantwortlichen Behörden etwa nicht in der Lage, ihren Job zu machen? Und das war jetzt keine rhetorische Frage, sondern eher eine Anklage! Wenn es aber erst zu einem U-Ausschuss kommt, dann würde ich mich zunächst fragen, wer eigentlich wann den ersten Fehler gemacht hat. Und der ist klar und deutlich bei den sog. Politikern zu finden! Sich jetzt aber hin zu stellen und laut „haltet den Dieb“ zu rufen, ist eine bodenlose Frechheit und Verhöhnung der Opfer… Mehr
Das Muster ist immer gleich:
Vorher schon polizeibekannt
Zeigte deutliche Verwirrung/Radikalisierung/Aggression
Behörden kümmert es nicht
Es passiert was schlimmes
Keiner will verantwortlich gewesen sein
So ist das nun mal. Erst wenn die politische Elite nieder gemacht wird, fängt der Rest an zu Handeln. Die RAF ist so ein Beispiel.
AfD wählen, dann hört es sofort auf mit- keiner will es gewesen sein
Das ist sehr optimistisch.
Ach was. Sie erkennen doch, dass die auf den Ämtern vollkommen gegen uns agieren – wiewohl man natürlich nicht wissen kann, ob die Dame, die ihn ins System schleuste, selbst Kopftuch zu tragen beliebte. . »Wir haben die gesamte Führung fast aller Berliner Sicherheitsbehörden ausgetauscht und dort ziemlich gute Leute reingebracht. Bei (…) der Polizei (…) und auch beim Verfassungsschutz. Ich hoffe sehr, dass sich das in Zukunft bemerkbar macht.« Lux/Grüne. https://x.com/benedikt_kaiser/status/1304050301838807041 Und sehr wahrscheinlich nicht nur in Berlin. . Trump kämpft in den USA gegen ebensolche. Bei uns ist der Wille, solche zu eliminieren, auf Verantwortungsebenen gar noch nicht… Mehr
In diesem Land ist alles erwünscht, was dazu beitragen kann, die autochthone Bevölkerungsschicht zu schädigen und zu beseitigen. Der politisch verdummte Souverän hilft nach seiner erhaltenen Gehirnwäsche auch noch selbst bereitwillig mit, dass man ihn in jeder Hinsicht planvoll bis zur Unkenntlichkeit schädigen kann.