BGH weist Klimaklagen der Deutschen Umwelthilfe gegen BMW und Mercedes-Benz ab

Kein Verbrenner-Aus auf Zuruf von Aktivisten: Der BGH weist die Klimaklagen der Deutschen Umwelthilfe gegen BMW und Mercedes-Benz zurück und verweist die Politik zurück an den Gesetzgeber.

picture alliance/dpa | Uli Deck

Die Deutsche Umwelthilfe ist mit ihren Klimaklagen gegen BMW und Mercedes-Benz auch vor dem Bundesgerichtshof gescheitert. Die Karlsruher Richter wiesen am Montag die Revisionen gegen die vorinstanzlichen Entscheidungen aus München und Stuttgart zurück und bestätigten damit die Niederlagen der Klägerseite.

Im Kern ging es um die Frage, ob Privatpersonen gerichtlich durchsetzen können, dass Autohersteller den Vertrieb neuer Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor deutlich früher beenden müssen. Genau das verneinte der Bundesgerichtshof nun. Nach Auffassung des Gerichts besteht kein individueller Anspruch darauf, Unternehmen wie BMW oder Mercedes-Benz zu verpflichten, den Verkauf entsprechender Fahrzeuge schon vor einer gesetzlichen Neuregelung einzustellen.

Die Kläger hatten geltend gemacht, die Hersteller trügen durch ihre Fahrzeugproduktion und die damit verbundenen Emissionen dazu bei, das verfügbare CO2-Budget schneller aufzubrauchen. Dadurch würden die politischen Spielräume für künftige Klimaschutzmaßnahmen verengt. Aus Sicht der Kläger wirke sich das auch auf ihre eigenen Freiheitsrechte und auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus. Konkret wollten sie erreichen, dass die beiden Autobauer ab dem 31. Oktober 2030 keine neuen Pkw mit Verbrennungsmotor mehr in Verkehr bringen dürfen, sofern diese beim Betrieb bestimmte Treibhausgase ausstoßen.

Der BGH folgte dieser Argumentation jedoch nicht. Das Gericht stellte klar, dass BMW und Mercedes-Benz die geltenden gesetzlichen Vorgaben zum Klimaschutz einhalten. Darüber hinausgehende Pflichten, die sich etwa aus einer erweiterten Verkehrssicherungspflicht ergeben könnten, sahen die Richter nicht. Mit anderen Worten: Solange sich die Unternehmen im Rahmen der bestehenden Gesetze bewegen, können Gerichte ihnen kein früheres Verkaufsverbot auferlegen, das der Gesetzgeber selbst nicht beschlossen hat.

Zugleich machten die Richter deutlich, dass die Entscheidung über zusätzliche oder strengere Klimaschutzvorgaben nicht von den Zivilgerichten vorweggenommen werden darf. Die Verantwortung dafür liege beim Gesetzgeber. Er allein müsse festlegen, welche Regeln künftig gelten sollen und wie der rechtliche Rahmen für Klimaschutz, Industrie und Mobilität ausgestaltet wird.

Mit den Urteilen vom 23. März 2026 in den Verfahren VI ZR 334/23 und VI ZR 365/23 setzt der Bundesgerichtshof damit eine klare Grenze für zivilrechtliche Klimaklagen gegen Unternehmen. Der Versuch, industriepolitische Ziele auf dem Klageweg gegen einzelne Hersteller durchzusetzen, blieb in diesem Fall ohne Erfolg. Für BMW und Mercedes-Benz bedeutet das Rechtssicherheit, für die Deutsche Umwelthilfe hingegen eine weitere Niederlage in einem prominenten Verfahren.

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Kommentare ( 20 )

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Vinzent
26 Tage her

Dieses Land ist nur noch ein Irrenhaus….

Peter Pascht
25 Tage her

Man kann Meschen vor die „Heilige Inquisition“ stellen und einsperren.
Man kann Menschen ihre Freiheit nehmen, aber ihre Ehre nicht.
„Die Gedanken sind frei“ – niemand kann sie einfangen oder einsperren.
Das ist Gallileos „epur sie muove“

Peter Pascht
25 Tage her

Ich habe hier in zwei Kommentaren zusammengefasst, warum wissenschaftlich alle theoretischen CO2 Modlle an den Messungen der Relität scheitern. Das gilt auch für das IPCC Modell das keine wissenschaftliche Basis besitzt. Wenn „die Wissenschaft sagt“ wie ein religiöse Monstranz vor sich her getragen wird. Es gibt also keine wissenschaftliche Erlaubnis unser Leben mit ihrem pathologisch religiösen Glauben von ungebildeten Politiker-Banusen zerstsören zu lassen, egal welcher politischen Couleur. Das geistig dunkle Mittelater des „Obskurantismus“ ist wieder zurück. Oder war es noch nie weg? Wenn man Gustave Le Bon gelesen hat weiß man, es war noch nie weg. „Aufklärung“ und „iluminismus(Erleuchtung)“ alles… Mehr

Peter Pascht
26 Tage her

Fortsetzung Widerlegung von CO2 als Ursache der Temperaturstiegung Aus der Sicht der theoretischen Thermodynamik ist die Schlussfolgerung „Temperatur treibt das CO2 nicht umgekehrt (SST – Sea Surface Temperature als Treiber) physikalisch sogar zwingend herleitbar, während die Umkehrung oft auf statistischen Annahmen beruht. 1. Die deterministische Basis: Das Henry-Gesetz Die Löslichkeit von in den Ozeanen (dem mit Abstand größten Kohlenstoffspeicher) ist streng temperaturabhängig: Da führt jede Erwärmung des Wassers (durch geothermische Flüsse am Boden oder solare Einstrahlung oben) physikalisch zwingend zu einer Ausgasung von CO2 in die Atmosphäre. Das ist eine direkte, messbare Kausalität. 2. Die statistische Falle: Das „Mittel“ Ein… Mehr

Last edited 26 Tage her by Peter Pascht
Nachdenkerin X
26 Tage her

Lebt diese sogenannte Umwelthilfe nicht auch von Steuergeld? Also, der Staat finanziert auch noch seine Gegner?
Bitte diesem seltsamen Verein sämtliche Privilegien entziehen, dann kann der Herr Resch einem ordentlichen Beruf nachgehen, was er doch sicher gerne täte.

Peter Pascht
26 Tage her

Ich versthe es nicht wie es möglich ist. Es gibt eindeuteig keinen CO2 Klimawandel. Zwar ist CO2 ein Klimaaktives Gas, aber die Menge 0,04% ist jenseit jeder prktischen Auswirkung. In Päistozän als die mittlere Temperatur der Erde um 10°C höher war als heute waren es 10%CO2 und es gab damals das grünste Zeitalter unseres Planeten mit den größten Tieren und Planzen in der Geschichte dieses Planten. Die großen Wüsten, Sahara, Gobi, Taklamakan, Kalahari, Die Diskrepanz zwischen Klimahysterie Modellen und Mess-Realität !!! Wissenschaftlich dargelegt 1. Die Diskrepanz in der Troposphäre (The Tropical Hot Spot) Modellvorhersage: Alle Treibhausmodelle berechnen, dass sich die… Mehr

November Man
26 Tage her

Man sollte jetzt mal ernsthaft über ein Verbot der DUH nachdenken. Diese linke NGO macht nur Ärger, schädigt, stört und behindert unsere Wirtschaft, verzapft jede Menge Unsinn und kostet uns nur unsinnig viel Geld. So was brauchen wir nicht. Keine Einzige der von der linken Regierung vorgeschaltete linken Regierungsorganisationen.

Talleyrand
26 Tage her

Wieviel volkswirtschaftlichen Schaden hat dieser Selbstbereicherungs-Verein eigentlich schon angerichtet? Es wird Zeit, dass mal jemand diese grünen Wegelagerer auf Schadenersatz verklagt und die Bosse strafrechtlich wegen Volksverhetzung und Betrug vor den Kadi zerrt. Nichts von dem, was da an Argumenten vorgebracht wurde, hat sich mittlerweile als haltbar erwiesen, weder die NO2 Märchen, noch die Geschichten vom Feinstaub, vom CO2, vom Dieselbetrug, von der radioaktiven Verseuchung und dergleichen mehr. Aber die deutsche Industrie ist zerstört, auch durch diese gewissenlosen Zeitgenossen.

Michaelis
26 Tage her

Gottlob ist DAS noch mal gut gegangen, knapp am absoluten Desaster vorbeigeschrammt!!!

Klaus D
26 Tage her

für die Deutsche Umwelthilfe hingegen eine weitere Niederlage in einem prominenten Verfahren…..endlich mal wieder eine echt gute nachricht.

Ohanse
26 Tage her

Wie ich bereits zuvor angemerkt hatte: Politische Fragen gehören ins Parlament, nicht vor Gericht. Ich freue mich, daß der BGH sich meiner Auffassung angeschlossen hat.

Last edited 26 Tage her by Ohanse