Fall Liebich, Bauernproteste: Vor Gericht sind alle Menschen gleich – und manche gleicher

Das Selbstbestimmungsgesetz untergräbt den Rechtsstaat. Denn Gerichte wenden das Gesetz ungleich an. Und: Zwei Jahre dauerte der Kampf eines Journalisten gegen die Staatsanwaltschaft, weil er bei den Bauernprotesten auf der falschen (Straßen-)Seite stand.

 

Nicht alle in Deutschland sind gleich – zumindest nicht vor Gericht. Marla-Svenja Liebich zum Beispiel: Die wegen Volksverhetzung verurteilte und zwischenzeitlich flüchtige Liebich hatte ihren Geschlechtseintrag von „Mann“ zu „Frau“ ändern lassen. Doch das schert die Gerichte nicht. Auch im Fall der Bauernproteste soll das Recht anders gelten – zumindest nach Auffassung der Staatsanwaltschaft. Diesen Fällen widmet Rechtsanwalt Tobias Gall (Kanzlei Gall) diese Folge von TICHYS Rechtsstaat.

Liebich wurde vom Frauengefängnis JVA Chemnitz in eine Haftanstalt für Männer verlegt. Gleichzeitig musste ein Häftling, der wegen Kindesmissbrauchs in Haft ist, in eben jenes Frauengefängnis verlegt werden. Das entschied ein Gericht, denn der betreffende Häftling hatte seinen Geschlechtseintrag zu „Frau“ geändert. Eine derartige Ungleichbehandlung zweier vergleichbarer Fälle, so kommentiert Michael R. Moser (MOSER Rechtsanwalt), führt ins Unrecht. Und es ist bei Weitem nicht das erste Mal, dass Gerichte im Fall Liebich anders urteilen als in vergleichbaren Fällen anderer Transfrauen.

Im Interview mit Viktoria Dannenmaier (Haintz legal Rechtsanwalts-GmbH) erörtert Gall den Fall eines Journalisten, den die Staatsanwaltschaft zwei Jahre lang wegen Nötigung verfolgte. Hintergrund: Er hatte 2024 auf Bauernprotesten gegen die Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fotografiert.


TICHYS Rechtsstaat: Debatte für unsere Freiheit. „Seit Politiker die Bürger verklagen und abgewählte Parlamente noch rasch die Verfassung ändern, werden juristische Streitfragen in der Öffentlichkeit immer stärker diskutiert“, sagt TE-Videochef Maximilian Tichy zum Start des neuen Debattenformats TICHYS Rechtsstaat. Jeden Donnerstag um 13:00 Uhr diskutiert ein Jurist der Redaktion mit einem Gastjuristen aktuelle Fragestellungen. Anschließend wird eine weitere Entwicklung der Rechtspflege kommentiert.

Das neue Sendungsformat ist wöchentlich auf der Webseite von Tichys Einblick zu sehen und auf allen Podcast-Plattformen, sowie auf dem YouTube-Kanal „TICHYS Rechtsstaat“ zu hören. „Uns geht es darum, juristische Fragestellungen auch für Normalbürger leicht verständlich zu beleuchten“, so Maximilian Tichy. Dazu hat die Redaktion fünf Volljuristen gewonnen, die verschiedene Rechtsgebiete abdecken und die Gespräche im Wechsel führen.

Tobias Gall
Der renommierte Arbeitsrechtler führt die Anwaltskanzlei Gall in Berlin. Er vertrat u.a. die Professorin für Europapolitik Ulrike Guérot in ihrem Arbeitsrechtsverfahren gegen die Universität Bonn. Gemeinsam mit Dirk Sattelmaier gehörte er zu den Gründern der Initiative „Anwälte für Aufklärung“, die gegen rechtswidrige Corona-Strafen vorging.

Annette Heinisch
Die selbstständige Anwältin und Beraterin ist spezialisiert auf Mergers & Acquisitions, Unternehmens- und Wirtschaftsrecht. Außerdem ist sie Moderatorin des Podcasts „Macht & Markt“.

Michael R. Moser
Der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Arbeitsrecht ist zugelassen in Deutschland und der Schweiz. Er betreibt Kanzleien in Zürich, Karlsruhe und Lindau am Bodensee. Moser führte 2022 das erste „Gender-Verfahren“ in Deutschland vor dem Bonner Arbeitsgericht wegen der fristlosen Kündigung eines Mannes, der sich weigerte, in Geschäftsschreiben zu gendern. Moser verteidigte Spitzensportler in Dopingverfahren gegen die NADA.

Dirk Sattelmaier
Der bundesweit bekannte Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei in Köln ist spezialisiert auf Straf- und Verwaltungsrecht. Sattelmaier vertritt unter anderem einen Beschuldigte im Reichsbürgerprozess und in zahlreichen Straf- und Verwaltungsverfahren im Zusammenhang mit den Corona-Maßnahmen.

Artur Terekhov
Der Rechtsanwalt mit Kanzlei in Regensdorf bei Zürich hat ein breites Tätigkeitsfeld, indes eine Vorliebe für öffentliches Recht. So hat er als Parteivertreter kantonale Regelungen zur präventivpolizeilichen Videoüberwachung erfolgreich angefochten. In „TICHYS Rechtsstaat“ berichtet er über Entwicklungen aus der Schweiz.

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Kommentare ( 14 )

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Nibelung
1 Tag her

Dieser Typ scheint sich vermutlich in einem disharmonischen Zustand zu befinden und ist für das normale Auge somit eine einzige Zumutung und das wurde gerade noch untermauert, indem man alle Verirrten beim Umzug in Berlin betrachtet hat und sogar noch in Anwesenheit der eigenen Kinder, worüber der globalistische Teufel vom Paradewagen lacht und seine Anhängerschaft wird immer größer und selbst Kirchenvertreter heißen es gut, weil sich in ihnen auch schon was falsches geregt hat und das gilt es zu unterbinden, wenn die Zeit gekommen ist.

Tom Engel
1 Tag her

Der Liebich ist ein (biologischer) Mann. Er erhofft sich Vorteile ins Frauengefängniss zu kommen. Zum Glück hat das nicht geklappt.

yeager
3 Tage her

Es gibt Anhaltspunkte, die manchen dazu verleiten könnten, dass Liebich das Gesetz zur Provokation nutzt. Nur ist das „Selbstbestimmungsgesetz“ ja ausdrücklich so gestaltet, dass die gewählte Identität nicht anzuzweifeln ist, und auch keinerlei Prüfung stattfinden kann, weil es nicht mal Kriterien gibt die zu prüfen wären, abgesehen von einer passenden Namensänderung. Man erklärt, dass der Geschlechtseintrag der Geschlechtsidentität entspricht, und da letzteres gar nicht geprüft werden kann, weil es überhaupt keine Festlegung gibt, was „Geschlechtsidentität“ überhaupt bedeutet, ist das alles eine reine Formalität. Nicht nur kann das mangels Kriterien kein Fachmann, kein Psychologe o.ä. prüfen, der wird auch gar nicht… Mehr

Mausi
3 Tage her
Antworten an  yeager

dass Liebich das Gesetz zur Provokation nutzt: Mißbrauch, daher findet das Gesetz keine Anwendung. Und nochmal: CumEx hat das vorbereitet. Gesetzeslücke, die nur für Steuerzwecke genutzt wurde. Folge Gesetz wird nicht angewendet, weil Mißbrauch.
Und das Ergebnis ist die Folge von lauter Einzelentscheidungen. Berechenbarkeit, auch ein Merkmal des Rechtsstaats geht damit verloren. Ideologie findet ihren Weg.

Last edited 3 Tage her by Mausi
EinBuerger
3 Tage her

Eigentlich sehr schlau. Der naive BRD-Bürger denkt: „Jetzt hab ich sie. Jetzt müssen die Gerichte in meinem Sinne entscheiden. Bei dem anderen Fall, der ganz genauso war, haben sie auch so entschieden.“ Pustekuchen!
Es gibt ja die absurden Fälle von Fotos mit Arm hoch heben, wo es ganz darauf ankommt, von wem das Foto gemacht wurde.
Vor dem Gesetz sind eben nicht alle Menschen gleich.

Sandkorn
3 Tage her
Antworten an  EinBuerger

Da hatte mal ein gewisser Mann aus einer gewissen Partei eine kleine Collage (ich glaube er nannte sie „Politiker beim winken“) mit ganz harmlos winkenden Politikern gewisser anderer Parteien gemacht. Eine, vollkommen unbefangene, Richterin sah darin die Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen. Merkwürdigerweise wurde keine der abgebildeten Personen für falsches Winken bestraft, wie es sonst immer passiert wenn Personen einer gewissen anderen Partei falsch winken. Gut dass es unbefangene Richterinnen gibt die auf falsch winken spezialisiert sind. Ich könnte nicht mehr ruhig schlafen wenn die falschen Leute einfach so falsch winken dürften, oder gar die Dreistigkeit an den Tag legen dürften andere… Mehr

Raul Gutmann
3 Tage her

Doppelstandards – oder sollte man zutreffender von Dreifachstandards sprechen? – sind für Willkürregime symptomatisch.
Wie bitte? Der Zwischenruf ’statt von Willkürregime sollte man zutreffender von Unrechtsregimen sprechen‘ ist nachdrücklich zurückzuweisen.

Apfelmann
4 Tage her

Menschen wie Frau Liebich und Maya T. nutzen die Medien gezielt für die zur Schaustellung ihrer selbst aus. Leider machen die Medien mit und berichten diese Schmierenkomödien auch noch.

olive
3 Tage her
Antworten an  Apfelmann

Haben Sie nicht verstanden? Linke Trans“frauen“ kommen ins Frauengefängnis, die böse rechte Marla Liebich, obwohl ebenfalls eine „Frau“, muss ins Männergefängsnis. Es geht um die Ungleichbehandlung.. Der Linksextreme Hammerverbrecher Simeon T. aka Maja T. wird besucht und man will ihn nach Deutschland holen, um ihm einen „fairen Prozess“ zu ermöglichen, dem Armen usw.usf.

Tom Engel
3 Tage her
Antworten an  olive

Mit Verlaub: Liebich ist eindeutig ein Mann.

Michael Palusch
3 Tage her
Antworten an  Tom Engel

Genau diese Beurteilung, und darum dreht sich ja die ganze Diskussion, steht Ihnen nach dem Selbstbestimmungsgesetz nicht mehr zu. Nach diesen ist das Geschlecht eben nicht mehr an das äußere Erscheinungsbild oder primäre Geschlechtsmerkmale gebunden.

Tom Engel
3 Tage her
Antworten an  Michael Palusch

Ah ok. Verstehe. Aber (wieder mit Verlaub) Das ist meine Meinung. Nicht mehr und nicht Weniger. Zudem: Im Januar 2025 wurde Liebichs Änderung des Vornamens und des Geschlechtseintrages auf „weiblich“ gültig und öffentlich. Der Jurist und Journalist Christian Rath bezeichnete die Änderung des Geschlechtseintrags als „missbräuchlich“ sowie als „reine Provokation“. „Wer das Geschlecht nur zu Provokationszwecken ändert, wird im Strafvollzug voraussichtlich weiter als Mann behandelt.“ Liebich gilt als queerfeindlich und hatte queere Menschen „Parasiten der Gesellschaft“ genannt Der Geschlechtswechsel zog Kritik am möglichen Missbrauch des neuen Selbstbestimmungsgesetzes auf sich. Nachdem Nius-Chefredakteur Julian Reichelt auf der Plattform „X“ Liebich das weibliche… Mehr

Michael Palusch
3 Tage her
Antworten an  Tom Engel

Wann ist eine Änderung des Geschlechtseintrags mißbräuchlich, wer entscheidet darüber und welche Kriterien werden dafür angelegt? Fest steht, der Text des Selbsbestimmungsgesetz kennt den Mißbrauch NICHT! Denn er geht, entgegen aller biologischen Fakten, aller körperlichen Merkmale und aller verbalen und nonverbalen Äußerungen davon aus, dass kein Außenstehender daraus irgendwelche Rückschlüsse auf das Geschlecht, welchen sich der/die/das Betreffende gerade zugehörig fühlt, ziehen darf. Es ist sogar verboten, den Mensch, der gestern noch Dieter hieß und sich heute Yasmin nennt, heute aber noch genau so unrasiert ist, genauso aussieht und die gleiche Kleidung wie Dieter gestern trägt, weiterhin Dieter zu nennen. Und… Mehr

Last edited 3 Tage her by Michael Palusch
Michael M.
3 Tage her
Antworten an  Apfelmann

Wie fast immer bei ihnen mal wieder das eigentliche Problem nicht verstanden oder aber bewusst missverstanden.
Zweierlei Maß, Doppelstandards, Ungleichbehandlung, schon mal gehört?!

Last edited 3 Tage her by Michael M.