Ruine Rechtsstaat?

Unser Markenzeichen war, dass sich „der Deutsche“ an Regeln hält und damit ein verlässlicher Partner ist. Das ist ein unbezahlbarer Wettbewerbsvorteil, der – ist der Ruf erst einmal verspielt – so schnell nicht wieder hergestellt werden kann.

Viele meinen, bei uns in Deutschland sei eigentlich alles gut, sogar bestens. Sie sehen, dass die Wirtschaft läuft, ihnen persönlich geht es mehr oder minder gut, also alles super: So soll es weiter gehen. Keiner bezweifelt, dass es bei uns besser ist als an vielen anderen Orten der Welt, aber manchen ist auch klar, dass wir uns von den Standards, die unseren Ruf begründen und unser Selbstverständnis widerspiegeln, mittlerweile  entfernt haben.

Zumeist wird die Aufmerksamkeit gefesselt von aktuellen „großen“ Themen, der Rechtsstaat hingegen läuft weitgehend unbemerkt im Hintergrund. In den Fokus kam er zunächst, als die Politik sich nicht mehr an die Regeln hielt.  So wurde die „No-  bail – out – Klausel“ nach Art. 125 AEU-Vertrag für die „Griechenland-Rettung“  plötzlich gegenstandslos. Einige äußerten Unmut, aber die Wirtschaft applaudierte, denn Stabilität war wichtiger als alles andere. Bei der Energiewende gab es keinen Aufschrei, dass kurz zuvor geschlossenen Verträge von heute auf morgen Makulatur waren. Dem Volk war es recht, so dass bei der nächsten Nagelprobe, der „Flüchtlingskrise“, die Einhaltung des Rechts nicht Maßstab des politischen Handelns war. Auch hier war erlaubt was gefällt, nur dass die Ernüchterung des Volkes etwas schneller als erwartet kam.

Nunmehr bemerkt eine breitere Öffentlichkeit, dass auch die Gerichte nicht das halten, was sich der Bürger von ihnen verspricht. Da wird nicht nur „Die verstörende Weltfremdheit deutscher Richter“ kritisiert, es wird auch die viel zu lange Verfahrensdauer vor deutschen Gerichten mit Hinweis auf den englischen Grundsatz bemängelt „Justice delayed is justice denied“.

Diese Entwicklung ist insgesamt fatal, auch und gerade für die Wirtschaft und damit für unser aller Einkommen. Unser Markenzeichen war, dass sich „der Deutsche“ an Regeln hält und damit ein verlässlicher Partner ist. Das ist ein unbezahlbarer Wettbewerbsvorteil, der – ist der Ruf erst einmal verspielt – so schnell nicht wieder hergestellt werden kann. Da hilft auch der Hinweis nicht, dass es in vielen Ländern schlechter ist, es ist eher umgekehrt: Dieser Satz ist das Alarmsignal des Niedergangs. Vergleicht man sich nicht mit Besseren, sondern Schwächeren, legt man damit die Messlatte selber immer niedriger. Und schaut man sich diese Länder an, in denen es um die Rechtsstaatlichkeit schlechter bestellt ist, so ist keines davon konkurrenzfähig, schon gar nicht mit uns. Man sieht sehr praktisch die immense Bedeutung der „soft skills“ eines Staates, auch und gerade für die Wirtschaft. Rechtsstaatlichkeit mit garantierter Rechtstreue und Rechtssicherheit sind das Fundament erfolgreicher Staaten und einer florierenden Wirtschaft, eine Erkenntnis, die theoretisch längst vorhanden ist, an praktischen Beispielen sich aber auch täglich erweist. Neben Bildung ist die Rechtsstaatlichkeit also die grundlegend tragende Säule eines jeden langfristig erfolgreichen Staatswesens.

Fehlentwicklungen fangen zumeist leise und mit Kleinigkeiten an, wie ein Schneeball, der zur Lawine wird und dann nicht mehr aufgehalten werden kann. Warum ist der Rechtsstaat eigentlich wichtig, wo und wie haben die Fehlentwicklungen angefangen?

Rechtsstaat – Was ist das und wofür brauchen wir ihn?

Die meisten Menschen denken beim Rechtsstaat sofort an Gerichte. Das aber ist keineswegs der Kern des Rechtsstaates. Wie man bei Wikipedia nachlesen kann, versteht man unter Rechtsstaat einen „Staat, dessen verfassungsmäßige Gewalten rechtlich gebunden sind, der insbesondere in seinem Handeln durch  Recht begrenzt wird, um die Freiheit der Einzelnen zu sichern.“

Das Grundgesetz formuliert in Art. 20 Abs. 3 GG:

„Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.“

Die gesetzgebende Gewalt (Legislative) ist an die Verfassung gebunden, die dann noch weitergehende Vorgaben für Gesetze in Art. 19 GG macht, z. B. dass Gesetze allgemein gültig sein müssen, kein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden darf und dass jedem, der durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt wird, der Rechtsweg offen steht.

Die vollziehende Gewalt (Exekutive) – wozu auch die Regierung gehört – sowie die Rechtsprechung (Judikative) sind an Gesetz und Recht gebunden. „Freie“ Entscheidungen im luftleeren Raum darf es (eigentlich) nicht geben, das ist nämlich Willkür.

Die Maßstäbe stimmen nicht
Vor der Tat steht immer die Gesinnung
Warum schreibt die Verfassung einen Rechtsstaat vor, was ist so toll daran? Die Antwort darauf ist ungefähr 2400 Jahre alt und basiert auf den alten Griechen“ Sokrates, Platon, Aristoteles, auch griechisches SPA genannt. Sie waren weniger der Wellness als dem Wissen zugeneigt, haben sich daher über Staat, Gerechtigkeit, Tugenden und ähnliche Kalamitäten ausführlich Gedanken gemacht. Platons „Politeia“ („Der Staat“), in welchem er über Gerechtigkeit in einem idealen Staat philosophiert, ist ziemlich berühmt. Ihm nachfolgend hat sein Schüler Aristoteles das Thema weiter ausgebaut und in seiner Nikomachischen Ethik bis heute überraschend aktuelle Ausführungen gemacht. Die Menschen haben sich seit damals nicht wirklich verändert! Beim Thema Staat und Gerechtigkeit unterscheidet er zwischen austeilender und wiederherstellender Gerechtigkeit, wobei erstere proportional zu erfolgen habe, also entsprechend dem Verdienst desjenigen, zu dessen Gunsten etwas ausgeteilt wird. Die wiederherstellende Gerechtigkeit, in welcher ein unrechtmäßiger Zustand wieder in einen rechtmäßigen verwandelt wird (darum geht es beim Recht), bedarf als Maßstab der absoluten Gleichheit. Es gibt als Ausgangspunkt den Soll – Zustand des rechten Maßes, jeder hat also „sein“ Recht, welches von einem anderen gestört wird und so eine Dysbalance entsteht. Der Maßstab, nach dem man bemisst, ob etwas richtig, zu viel oder zu wenig ist, muss damit logisch zwingend einheitlich sein, sonst sind Vergleiche unmöglich. Das – und nur das – ist gerecht. Daher haben unsere Verfassungsgeber in Art. 3 GG formuliert: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“

Aristoteles hat in seiner Nikomachischen Ethik (S. 221) aber noch weitere Ausführungen zum Thema Gerechtigkeit konkret in Bezug auf Recht und Staat ausgeführt:

 „Darum überlässt man denn auch die Herrschaft nicht einem Menschen, sondern dem Gesetz, weil ein Mensch die Herrschaft leicht in seinem persönlichen Interesse gebraucht und so zum Gewaltherrscher wird.“

Nicht ein Mensch herrscht, sondern das Recht. Das ist das Wesen des Rechtsstaats. Jeder Mensch, egal ob Regierender oder Regierter, ob reich oder arm, ist ihm untertan. Der Rechtsstaat ist also die institutionalisierte Gerechtigkeit schlechthin, denn die Bindung an Recht und Gesetz schrumpft jeden Herrscher auf die Größe eines Otto Normalbürgers, sie stehen sich dadurch auf Augenhöhe gegenüber. Wir alle müssen uns an die Gesetze halten, nichts ist gerechter, nichts ist sozialer. Und nichts schützt uns mehr vor Unterdrückung, welche bekanntlich das Gegenteil von Freiheit ist.

Der Rechtsstaat ist mithin keine moderne Erfindung. In der Wissenschaft sagt man, dass man „auf der Schulter von Riesen“ steht. Bei der Implementierung des Rechtsstaats haben wir genau das gemacht, wir haben uns auf die Schulter von Riesen gestellt.

Leider stehen wir dort nicht fest, vielmehr neigen wir zum Purzeln.

Wenn zum Beispiel Bärbel Bohley sagte: „Wir wollten Gerechtigkeit und bekamen den Rechtsstaat“, dann offenbart dieses ganz eklatant das Fehlen jedes grundlegenden Staatsverständnisses, denn sie hat verkannt, dass er die höchste – Aristoteles würde wohl sagen „edelste“ – Form der Gerechtigkeit im Staat ist. Es ist eines der größten Probleme westlicher Länder, dass ihre Grundpfeiler von den meisten Bürgern nicht einmal ansatzweise verstanden werden.

Aber nicht nur sie hatte den Sinn und Zweck des Rechtsstaats aus den Augen verloren, das ging anderen genau so. Dieser hat ganz grundsätzlich nicht so funktioniert, wie sich die gelehrten Griechen das theoretisch vorstellten.

Die Legislative

Die Legislative ist bekanntlich die gesetzgebende Gewalt. Diese macht das Recht, welches herrscht (oder herrschen sollte). Nun haben wir außer Rechtsstaat auch Demokratie, in welcher bekanntlich das Volk – nicht das Recht – der Herrscher sein soll. Das ist schon einmal ein Widerspruch in sich, denn beide zusammen können schlecht herrschen. Dieses gilt umso mehr, als sich dann die Mehrheit des Volkes das Recht  so zurecht basteln kann, wie es ihm gefällt. Rein praktisch macht eine Mehrheit das Gesetz und legt damit fest, was der einheitliche Maßstab sein soll, was also einerseits gut und gerecht und andererseits böse und ungerecht ist. Damit haben wir einen Zirkelschluss: Wenn nicht der Mensch sondern das Recht herrscht, das Recht aber von Menschen gemacht wird, dann können diese Menschen es auch leicht zu ihrem persönlichen Interesse gebrauchen und so zum Gewaltherrscher werden, wie Aristoteles es formulierte.

Dieses Problem haben wir bereits sehr konkret in Deutschland im 3. Reich erlebt und damit empirisch mehr als eindrucksvoll belegt, wo eine der Schwachstellen des Systems ist. Gesetze können nämlich Unrecht sein! Keiner wird behaupten, dass die Rassegesetze und Ähnliches auch nur annähernd mit Recht zu tun hatten, aber sie waren Gesetz. Wenn sich folglich die Regierten an die Gesetze halten, diese aber Unrecht sind , weil die Regierenden sie zum Zwecke der Gewaltherrschaft instrumentalisierten, dann kommt nicht nur menschlich unsagbar Schreckliches dabei heraus, sondern die gnadenlose Herrschaft des Unrechts.

Und nun, lessons learned? Eher nicht. Die Verfassungsgeber erkannten das Problem durchaus, hatten aber keine gescheite Lösung parat. Sie versuchten es mit der Formulierung in Art. 20 Abs. 3 GG und der darin postulierten Bindung an Gesetz „und Recht“ zu umschiffen. Aber was ist Recht außerhalb des Gesetzes und wer stellt es fest? Sicherlich die Menschenrechte, aber welches Verfahren gibt es festzustellen, ob ein Gesetz dagegen verstößt? Wer entscheidet darüber? Das Bundesverfassungsgericht? Und ab wann kippt der Staat hin zum Unrechtsstaat, bei einem einzelnen verfassungswidrigen Gesetz eher nicht, aber ab wann dann? Und was dann? Aufstand des Volkes? Wirklich???

Das Problem des Rechts – und. Unrechtsstaates kennen wir auch aus der DDR. Ähnliche Entwicklungen sieht man gerade in der Türkei. Was macht man, wenn eine Person nebst Partei das politische Feld praktisch übernimmt und Abweichler auf alle möglichen und unmöglichen Arten bedrängt und ins Abseits schiebt? Was ist, wenn  das Volk dem zustimmt und die Demokratie zum Unrecht führt?

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