Der Ukraine-Krieg als Vorwand, die Energiewende als Rammbock. Unter dem Etikett „Notfall“ werden Bürgerrechte, Umweltschutz und Rechtswege geschreddert. Was bleibt, ist eine Fassade von Rechtsstaatlichkeit.
picture alliance / imageBROKER | Heinz-Dieter Falkenstein
Der Krieg in der Ukraine kam so manchen sehr gelegen. Sie erkannten sofort die Chancen und Möglichkeiten, die ihnen diese Krise eröffnen würde. Das Wirtschaftsministerium, das sich große Teile des Umweltministeriums einverleibt hatte, gehört zu dieser Gruppe. Die Energieversorgung sei durch den Krieg gefährdet, deshalb müsste dringend eine Notfallverordnung verabschiedet werden, die den zügigen Bau von jetzt lebensnotwendigen Windrädern, schnell und ohne lästige Einsprüche von Umweltverbänden und Bürgern, ermöglichen soll. Dass die Energieversorgung längst vorher durch die Abschaltung der Kern- und Kohlekraftwerke erheblich geschädigt worden war, wurde natürlich mit keiner Silbe erwähnt.
Diese Gesetze kamen, wie so oft, wenn Gesetzesvorhaben in Deutschland schwer erreichbar sind, über Bande mit der EU zustande. Die wurden dann, da es ja jetzt um systemrelevante Infrastruktur ging, auch zügig in nationales Recht umgesetzt. Einsprüche von Bürgern und Umweltverbänden wurden eingeschränkt und hatten, sollte es doch noch einen geben, keine aufschiebende Wirkung mehr. Deshalb gibt es kaum noch Eilverfahren. Vielmehr sollten in diesen Kriegszeiten auch irreversible Tatsachen geschaffen werden können. Das sei hinzunehmen. So blieb zwar viel Zeit für Haupt-Verfahren, die dann allerdings nur noch theoretischen Wert haben.
Unter keinem Wirtschaftsminister wurde der Umweltschutz stärker eingeschränkt als durch den grünen Habeck. Systematisch wurden in seiner Zeit die Rechte von Anwohnern und gerade auch von Umweltverbänden beschnitten, die, um unabhängig zu bleiben, kein Geld des Staates annehmen.
Da die Notfallverordnung nur für ein Jahr gültig war, wurde sie zunächst um ein weiteres Jahr verlängert.
Schon da regte sich Kritik, weil der vom Gesetz unterstellte „Notfall“ nicht mehr vorlag. Also musste ein neues Gesetz her mit möglichst gleicher Wirkung. Das war dann RED III mit ähnlichen Verschärfungen und Einschränkungen, obwohl kein Notfall vorlag. RED III, das wieder über Bande mit Brüssel zustande kam, wurde dann aber erst von der Klingbeil/Merz-Regierung in deutsches Recht verspätet umgesetzt.
Die Mehrzahl der Klagen, die zu Verzögerungen führten, kam allerdings bisher nicht von Anwohnern oder nicht staatlich finanzierten und daher unabhängigen Umweltverbänden, sondern von Projektierern oder Betreibern von Windrädern, die gegen Ablehnung ihrer Anträge oder gegen Betriebsauflagen klagten. Das hat den Fortschritt ihrer Projekte aber hauptsächlich deshalb verzögert, weil den Genehmigungsbehörden nicht ausreichend Personal zur Prüfung der Anträge zur Verfügung stand. Nach dem neuen Gesetz muss innerhalb von spätestens sechs Monaten ein rechtsgültiger Bescheid erfolgen. Wenn nicht, gilt das Projekt als genehmigt.
Die Genehmigungsbehörden riskieren dabei hohe Schadensersatzforderungen von Seiten der Projektierer und so wird jetzt, so wird von Kennern berichtet, nur noch mit marginaler Prüfung durchgewunken. Ein Landrat in Warendorf sagte genau das in den Tagesthemen (ab Min 4.05 ) . Er habe Angst vor hohen Schadensersatzansprüchen und deshalb würde quasi ausnahmslos genehmigt.
Leichte Turbulenzen in diesem so wunderbar zwischen Betreibern und der Politik funktionierenden Spiel gab es aber jetzt, als der EuGH Deutschland daran erinnerte, dass es die Aarhus-Konvention unterschrieben und auch anerkannt hätte. In dieser Konvention definiert der Artikel 9 den Zugang von Klägern und insbesondere Umweltverbänden zu zuständigen Gerichten.
So wurde eine Korrektur notwendig, die aber ebenso wie der Ukraine-Krieg nicht als Problem, sondern als Chance begriffen und genutzt wurde. In dem jetzt vom SPD/CDU-Kabinett beschlossenen Entwurf gibt es neben kosmetischen Verbesserungen hauptsächlich weitere Einschränkungen.
Mögliche Verfahren werden jetzt auf eine Instanz beschränkt. Danach kommt der blaue Himmel der Instanzenlosigkeit. Verhandelt wird inzwischen vor speziellen Senaten für die Windenergie. Die dafür bestimmten Richter können Fachleute für dieses Thema sein. Beobachter merken aber an, dass hier natürlich nicht ausgeschlossen werden kann, dass hier von der windbegeisterten Politik auch windbegeisterte Richter ernannt werden.
Das Klimaklagerecht, mit dem Auflagen verschärft werden können, wurde aber nicht eingeschränkt. Auch hier spielt die Politik das Spiel über Bande mit von ihnen bezahlten Umweltverbänden zum Nachteil der Allgemeinheit.
Es gibt natürlich auch unabhängige, nicht staatlich alimentierte Umweltverbände. Aber die werden mit dem neuen Gesetz noch effizienter entrechtet werden.

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