Nach zehn Jahren Unrecht: Neuanfang in Magdeburg?

Seit 2015 wird deutsches und EU-Recht systematisch gebrochen und gebeugt. Daran hat auch die aktuelle Regierung nichts geändert. Eine AfD-geführte Landesregierung in Magdeburg könnte die Rechte der Bürger einklagen – vielleicht sogar vor Gericht. Das Recht wäre allemal auf ihrer Seite.

picture alliance/dpa | Ronny Hartmann

Die Rechtsverstöße während der Migrationskrise seit 2015 waren zahlreich und haben die Krise als Dauerzustand erst möglich gemacht. Äußerlich betrachtet ging es um Menschentrauben in Budapest-Keleti, die sich bald in Menschenraupen verwandelten und gen Österreich zogen, um dann am Münchner Hauptbahnhof mit Teddybären begrüßt zu werden. Im Hintergrund ebnete ihnen eine kühle Absprache der Regierungschefs den Weg, die maßgeblich Angela Merkel eingefädelt hatte.

Das Urteil der Historiker wird endgültige Klarheit schaffen, ob wir es mit einer regelrechten Verschwörung zulasten Dritter zu tun hatten. Fest steht: Merkel war damals auch schon ein bisschen Merz und tat am Ende das Gegenteil von allem, was sie zuvor einmal als CDU-Standarte hochgehalten und versprochen hatte.

Wer hat’s gesagt?
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Doch es ging weiter. Ein Teil des Landes hatte den Notstand in einer Art wohlstandsgesättigter Langeweile erwartet, vor allem Sozialpädagogen, Staatsentlohnte aller Art, aber auch Betreiber darbender Hotels und Leerstandsverwalter profitierten, kamen in Lohn und Brot. Hinzu gesellten sich ein paar Gutmenschen und Engagierte. Man fuhr auf, was ging, schaffte an, was noch fehlte. Freiwillige Helfer, immer öfter aber bezahlte Professionelle, wurden zwangsrekrutiert durch das nachhallende „Wir schaffen das“ der Kanzlerin. Ganz ähnlich lief es in den folgenden Wellen der europäischen Migrationskrise, beim Aufflammen der illegalen Migration unter Nancy Faeser, dann bei der massenhaften Aufnahme von Ukrainern. Immer wieder dasselbe Muster: Ein Land gibt sein letztes Hemd, vernachlässigt Schulen und Brücken, um fremde Menschen aufzunehmen. Niemand sollte sagen, die Deutschen seien nicht gastfreundlich.

Merkel-Selfies brauchten rechtlichen Anhalt

Das grundlegende Motiv war freilich ein anderes, und auch das wurde bald in erfrischender Offenheit gesagt. Von Goldstücken war die Rede, die uns in 40 Jahren die Rente zahlen sollten. Inzwischen ist klar, dass all das ökonomischer Unsinn war und nur den nächsten Akt eines Schneeballsystems bildet, welches Regierungen nun seit 40 Jahren betreiben. Hinzu kam der „Fachkräftemangel“, der seither alle Jahre neu ausgerufen wird, aber seltsamerweise nie zurückgeht. Es scheint sich beinahe um einen Mythos mit jährlichen Ritualen zu handeln. Es kamen ja auch keine Fachkräfte, sondern in vielen Fällen nicht einmal brauchbare Arbeitskräfte. Die Sozialsysteme, das Luftreich von Bärbel Bas und nun von Alexander Schweitzer, schwollen an.

Aber eines blieb und veränderte sich nicht: Die Bundesregierung beugte das Recht in vielerlei Hinsicht, andere sprachen von richtiggehenden Rechtsbrüchen und einer resultierenden Herrschaft des Unrechts. Vor allem Juristen hatten und haben eine Schwäche für diese Sichtweise. Seltsam, dass ihnen so wenig zugehört wurde. Gebrochen wurden gleich mehrere europäische Verträge, darunter das Dublin-Abkommen und der Vertrag von Schengen, die nicht mehr angewandt wurden. Ein gewisser Norbert Blüm reiste ja sogar mit feuchtem Taschentuch ins nordgriechische Idomeni, um die Balkanroute nicht austrocknen zu lassen.

Aber auch die deutschen Gesetze, angefangen vom Artikel 16a des Grundgesetzes, wurden plötzlich nicht mehr korrekt angewandt, ebenso das Asylverfahrensgesetz. Das geschah zum Teil durch die Vorspiegelung einer zwingenden Notlage, die man eben damit noch verschlimmerte: Die Aushebelung von Gesetzen und Verträgen schuf den Boden für eine unendliche Fortsetzung der illegalen Migration nach Deutschland.

Die Merkel-Selfies und Schleusernetzwerke im Vordergrund brauchten einen rechtlichen Anhalt, um sich durchzusetzen. Merkel zögerte nicht, auch diesen bereitzustellen. Der Amtsschimmel wieherte freudig: Es war ja alles legal, mit Selbsteintrittsrecht und konstruierter humanitärer Notlage an den EU-Außengrenzen. Ein gewisser Alexis Tsipras trug eine Zeit lang Sorge dafür, dass es den Dschungel Moria gab. Nicht umsonst zeigte ein griechisches Graffiti ihn und Merkel beim Bruderkuss.

Bundesregierung stellt sich dumm – sie kann es aber wirklich nicht

Daneben wurde beschlossen, dass alle Syrer Asyl bekamen, schlicht durch ihr Herkunftsland, Folterknechte und IS-Schlächter inklusive. Auf die Revision dieses Unrechts warten wir noch immer. Später ergänzte der EuGH, dass allen Afghaninnen Asyl zusteht – qua Herkunft und Geschlecht. Auch das richtet sich laut Experten wie Rupert Scholz direkt gegen Buchstaben und Geist des deutschen Asylrechts. Denn das sei ein Individualrecht und könne nicht kollektiven Entitäten zugesprochen werden. Scholz ist neben dem ehemaligen Verfassungsrichter und Bundespräsidenten Roman Herzog einer der Autoren des angesehenen konservativen Grundgesetzkommentars Dürig/Herzog/Scholz.

Das und noch viel mehr ist alles schon so wohlbekannt, dass man es kaum noch wiederholen möchte. Aber auch die aktuelle Bundesregierung stellt sich in erheblichem Maße dumm, was allein die Problemlage anbetrifft. Die beschriebene Praxis des migrationspolitischen Schlendrians wurde auch unter Merz und Dobrindt nicht zurückgenommen. Auch in diesem Jahr haben mehr als 7.000 Syrer in Deutschland einen Erstantrag auf Asyl gestellt – 15 Jahre nach Beginn des Bürgerkriegs und zwei Jahre nach dessen Ende. Hinzu kamen fast 14.000 Erstanträge von Afghanen und über 5.200 von türkischen Staatsbürgern, gefolgt von Tausenden Somaliern, Irakern, Vietnamesen, Iranern, Eritreern usw. 640.000 Syrer, die jahrelang in der sicheren Türkei lebten, haben laut UNHCR inzwischen wieder die Heimreise angetreten. Deutschland nimmt in diesem Jahr also mindestens 12.200 „Flüchtlinge“ aus zwei sicheren Herkunftsländern auf.

Die Bundesregierung verkauft das Volk noch immer für dumm, was die Gefährdungslage in diesen Ländern angeht. Ansonsten dürfte sie die meisten Anträge gar nicht erst annehmen, laut der offiziellen Sprachregelung müssten die Immigranten an den deutschen Grenzen zurückgewiesen werden. Und wir sprechen noch nicht von den weiteren 21.500 Einreisen von Familienangehörigen nur in diesem Jahr. Damit machen diese Nachzüge sicher ein Drittel der „fluchtbedingten“ Einreisen aus, vermutlich deutlich mehr. Die Kettenmigration übernimmt das Ruder, aber diese Bundesregierung ist wieder einmal blank, verfügt über keinerlei Instrumente, um die Zuwanderung in die Sozialsysteme einzugrenzen.

Der umgekehrte Bundeszwang: Aus Bayern kam er nicht

Und nun haben sich einige erinnert, dass das glorreiche Bayern damals – es war das Jahr 2016 – eine Klage in Erwägung gezogen hatte. Es wäre sozusagen ein „Länderzwang“ für den Bund geworden, der endlich hätte aufhören sollen, Bayern und andere Gebiete als Durchlauferhitzer für die eigenen Absichten zu nutzen. Eine Art umgekehrter Bundeszwang. Es kam am Ende anders.

Man erinnert sich noch an die Intrigen-Rochade, die Horst Seehofer aus der Münchner Staatskanzlei fegte, Markus Söder dort installierte und Seehofer ein Altenteil als zahnloser Innenminister sicherte. Der neue Minister brüstete sich mit ein paar Dutzend Abschiebungen, während täglich Hunderte ins Land strömten.

Es war alles sehr unglücklich, aber Söder galt als ehrgeizig und der neue Bauer am Hof. Seitdem war von Bayern kein Widerstand mehr zu erwarten gegen Merkels selbstherrliche Unrechtspolitik. Das bleibt so, denn Markus Fähnchen-im-Wind Söder sitzt so fest wie nie in seinem Sessel und wird von einigen sogar zum nächsten Kanzler stilisiert.

Neue Wege für einen Anhalt gegen den Anhalt

Der umgedrehte Bundeszwang müsste also von anderswo kommen. Und da sprießt allerdings eine Hoffnung. Im Dezember könnte es heißen: Siegmund, übernehmen Sie! Was der Freistaat Bayern gedurft hätte, dürfte auch das Land Sachsen-Anhalt unter einer AfD-Regierung unternehmen. Das geplante Vorgehen in Fragen des Rundfunkstaatsvertrags geht in eine ähnliche Richtung. Eine Klage gegen den Bund, weil der eigene Gesetze und EU-Verträge missachtet, hätte noch mehr Gewicht.

Gegen Gesetze wurde schon öfter Klage erhoben, weil sie nicht im Einklang mit dem Grundgesetz stehen. So erst im Jahr 2021 gegen das Berliner Mietendeckel-Gesetz, das vom Gericht gekippt wurde. Die Geschichte der Normenkontrollklagen reicht aber noch weiter zurück und hat nichts Anrüchiges an sich. 1973 ließ Bayern den Grundlagenvertrag zwischen BRD und DDR überprüfen. Der ging zwar als verfassungsgemäß durch, aber das BVerfG betonte zugleich das Wiedervereinigungsgebot. Zweimal, 1975 und 1993, hielt das Bundesverfassungsgericht am Lebensschutz gemäß Grundgesetz fest und kippte Neufassungen des Paragraphs 218. Dann wieder kassierte das Gericht das Luftsicherheitsgesetz, mit dem SPD, Grüne und Union 2006 das Abschießen von gekaperten Passagierflugzeugen erlauben wollten. Wiederum hatte sich der Gesetzgeber nicht im Einklang mit dem Grundgesetz bewegt.

Allerdings müsste sich eine Normenkontrollklage gegen den Text eines Gesetzes richten – nicht gegen dessen laxe, fehlerhafte, unvollständige Ausführung. Insofern ist sie in diesem Fall vielleicht doch nicht der gangbare Weg. Auf der anderen Seite kann jeder Bürger, der seine Grundrechte durch politisches oder Verwaltungshandeln beeinträchtigt sieht, dagegen klagen. Auch ganze Gemeinden, Landkreise und Bundesländer werden freilich durch die Bundespolitik in Sachen Grenzschutz und illegaler Migration in ihren Rechten beeinträchtigt. Auch das ist nicht neu. Der Klageweg steht offen – und bekäme offenbar mehr Gewicht, wenn politische Amtsträger dahinter stünden.

Letztlich könnten aber auch solche Klagewege aus formalen Gründen kompliziert sein. Das zieht aber nichts von ihrer ethisch-moralischen Berechtigung ab. Diese bleibt bestehen und wäre eine solide Grundlage für das politische Handeln einer neugewählten Landesregierung in Sachsen-Anhalt. Fest steht: Wenn der Freistaat Bayern oder auch ein einfacher Bürger gegen die Bundesregierung, deren Gesetze und Handlungen klagen kann, dann darf das Land Sachsen-Anhalt dies gewiss. Das muss man heute allerdings feststellen, weil es so gerne von allen möglichen Gegnern in Abrede gestellt oder vorab miesgemacht wird.

Am Ende hilft nur der Bürgerzwang

Ganz sicher wären weitere Schritte gangbar, vielleicht sogar vorrangig für eine neue Landesregierung. Eine gewählte Landesregierung der AfD müsste zunächst auf einen maximalen Vollzug des bestehenden Rechts setzen, Abschiebehindernisse ausräumen und Rückführungen vollziehen. Die Landespolizei könnte in diesem Sinne und für die Feststellung von illegalen Einreisen genutzt werden. Das Land ist zwar ein Binnenland, aber dennoch könnte man hier verstärkt unterstützend tätig werden, etwa an Bahnhöfen.

Hinzu könnte zweitens eine Öffentlichkeitsoffensive mit regelmäßigen Berichten zu den Kosten für Unterbringung und Verköstigung der Asylmigranten kommen, mit Informationen zu Kriminalität, zu Polizei- und Feuerwehreinsätzen rund um Migrantenunterkünfte.

Der dritte mögliche Schritt wäre schließlich die politische Auseinandersetzung mit dem Bund, die die schon genannten juristischen Schritte umfassen könnte. Vielleicht ja auch eine Klage gegen die Immer-noch-Nicht-Zurückweisung an den deutschen Außengrenzen. Oder eine Klage gegen die Leistungsgewährung bei Ausreisepflichtigen. Oder ein Verfahren, das die Überprüfung aller Asylbescheide seit 2015 und insofern schlicht Rechtstreue fordert.

Keiner dieser Schritte wäre risikofrei. Eine AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt stünde weitgehend allein da – außer dem bedingt kooperationswilligen BSW und einzelnen Medien gäbe es kaum Verbündete. Ulrich Siegmund könnte und müsste sich vor allem auf die eigene Partei und deren Umfeld stützen. Doch die sachliche Berechtigung seines Vorgehens wäre evident. Nach mehr als zehn Jahren Rechtsbeugung und Vollzugsschlendrian wäre der Moment gekommen, um den Worten Taten folgen zu lassen. Wer die AfD wählt, darf damit rechnen, dass sie ihre Forderungen auch umsetzt. Und darin bestünde offenbar das demokratische Mandat für eine Regierung Ulrich Siegmund. Am Ende hilft aber weder Bundeszwang noch Länderzwang. Am Ende wird nur der Bürgerzwang helfen, der an den Wahlurnen ausgedrückt wird.

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Kommentare ( 1 )

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AlNamrood
48 Minuten her

Es ist selbstverständlich Unsinn in einem Willkürstaat mit weisungsgebundener Justiz auf einen Rechtsweg zu vertrauen.