Streit mit Facebooks Meinungspolizei – OLG entscheidet über „Faktenchecks“

Morgen findet die Berufungsverhandlung im Rechtsstreit zwischen Tichys Einblick und "Correctiv" über deren "Faktenchecks" statt. TE wird von Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel vertreten. Bewertungen renommierter Rechtswissenschaftler sprechen gegen "Correctiv".

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„Nicht zuletzt steht die fundamentale Frage im Raum, wer in einer offenen Gesellschaft legitimerweise über wahre/richtige und falsche Meldungen entscheiden soll,“ Prof. Dr. Peukert, Goethe-Universität, Frankfurt.

Ende November wurde ein vielbeachtetes Urteil des LG Mannheim verkündet, mit dem der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung der Tichys Einblick GmbH gegen die Correctiv – Recherchen für die Gesellschaft gGmbH zurückgewiesen wurde („satt verloren“, so der Geschäftsführer von Correctiv auf Twitter). Am Mittwoch, 27.05.2020, 10:30 Uhr, Sitzungssaal II, findet vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe die Berufungsverhandlung über diese Entscheidung statt. Die Verhandlung ist öffentlich. Die Antragstellerin wird dabei durch den von Spenden aus der Zivilgesellschaft finanzierten Fonds „Meinungsfreiheit im Netz“ unterstützt, der gegründet wurde, als Facebook eine auf der Website des Bundestages veröffentlichte Petition als „Hassrede“ löschte.

„Die 45 Seiten starke Begründung gibt einen Ausblick auf die neue, in soziale Netzwerke eingekapselte Medienwelt und zeigt, was passiert, wenn man dort aus Furcht vor Fake News und Filterblasen einen Wahrheitsrichter installiert,“ schrieb die FAZ.

Gegenstand des Rechtsstreits ist die Verknüpfung des Faktenchecks mit einem redaktionellen Beitrag auf Facebook. Ein solcher Facebook-Faktencheck entfaltet andere Wirkungen als eine kritische Stellungnahme eines Medienunternehmens über ein anderes. Die Präsenz und Reichweite auf Facebook indes ist nach Auffassung des LG Mannheim durch einen negativen Faktencheck „nicht unerheblich“ betroffen. In der Tat haben empirische Untersuchungen bestätigt, dass Faktenchecks die Glaubwürdigkeit des kritisierten Inhalts und mittelbar auch des verantwortlichen Anbieters reduzieren. In Kombination mit von Facebook veranlassten automatischen Maßnahmen führt dies zu geringerer Reichweite und letztlich zu niedrigeren Umsätzen

Meinungsfreiheit vor Gericht
Correctiv: Wenn Faktencheck zur Propaganda wird
Im vorliegenden Rechtstreit geht es noch dazu unstreitig um eine Meinungsäußerung. Prof. Dr.  Peukert von der Goethe-Universität in Frankfurt schreibt in einer ausführlichen wissenschaftlichen Abhandlung über das Urteil: „Zugespitzt formuliert könnte man von einer als Faktencheck getarnten Meinung sprechen.“ Derartiges ist aber schlechthin mit der Meinungsfreiheit nicht in Einklang zu bringen.

Während Correcitiv-Chef Schraven sich nach dem landgerichtlichen Urteil noch Triumphgeheul auf Twitter nicht verkneifen konnte („Wir veröffentlichen das Urteil des Landgerichts Mannheim über den rechten Blogger ‚Tichys Einblick‘. Fazit: Tichy und Steinhövel (sic!) haben satt verloren – unsere Faktencheks wurden gestärkt. Wir treiben nun das Geld für die Prozesskosten bei Tichy ein. Ende“), wurde die Entscheidung von renommierten Rechtwissenschaftlern durchweg als rechtsirrig bewertet. Sich in eigener Sache Recht zu geben, ist das Prärogativ der „Faktenchecker“. Wir zitieren daher die Bewertungen renommierter Rechtswissenschaftler und eines in Rechtswissenschaften promovierten Journalisten zu dem Urteil, das nun zur Überprüfung ansteht:

„Die Entscheidung vermag jedoch weder in der Begründung noch im Ergebnis zu überzeugen.“ Prof. Dr. Peukert

 

„Der Einsatz des ‚Faktenchecks‘ in der von Facebook hier ermöglichten Form ist unter dem Gesichtspunkt der Meinungs- und Pressefreiheit im Netz als unzulässig anzusehen und dementsprechend im Wettbewerbsrecht als ‚unlauter‘ einzuordnen.“ Prof. Dr. Dr. Ladeur

 

„Den Richtern scheint ihr Schluss selbst ein bißchen kurios vorzukommen“ Wieduwilt, FAZ, 10.01.2020 („Streiten mit den Wahrheitsfindern“).

 

„Damit installiert das Landgericht kurzerhand eine Pluralismuspflicht ohne Gesetz…Im Raum stehen nun gewichtige verfassungsrechtliche Fragen…“, ebenda.

Wenn der betreffende Inhalt  – wie hier zweifelsfrei – mit den allgemeinen Gesetzen und den vertraglichen Bedingungen des Netzwerkbetreibers in Einklang steht, so ist das, was Facebook hier mit Correctiv tut, nichts anderes als die Regulierung einer Meinung. Hoheitsträgern (und Facebook ist mittelbar an die Grundrechte gebunden) ist eine solche Maßnahme prinzipiell verboten. Dieser Kernbestand einer freiheitlichen Kommunikationsordnung strahlt auf die sozialen Medien und die in ihrem Lager stehenden Faktenchecker aus. Verstößt eine Meinung weder gegen allgemeine Gesetze noch gegen Rechte Dritter noch gegen wirksame Nutzungsbedingungen, darf sie nicht als solche – aufgrund ihres Inhalts – herauf- oder herabgestuft werden. Geschieht dies doch, liegt medienrechtlich eine unzulässige Diskriminierung, lauterkeitsrechtlich eine Verfälschung des intramedialen Medienwettbewerbs in Gestalt einer unlauteren Herabsetzung und gezielten Behinderung vor (vergl. Peukert, Faktenchecks auf Facebook aus lauterkeitsrechtlicher Sicht, WRP 2020, 391).

Dass die Qualifikation von “Correctiv” auch grundsätzlich durchaus fragwürdig sein könnte, zeigt die Bewertung eines ihrer Leistungsergebnisse durch die “FAZ”: “Nichts als Denunziation“.


Dieses Verfahren, das durchaus bis vor das Bundesverfassungsgericht führen könnte, betrifft also fundamentale Fragen der freien Kommunikation in einer freien Gesellschaft. Der durch die Zivilgesellschaft finanzierte Fonds “Meinungsfreiheit im Netz”, der die Prozeßrisiken trägt, dankt für Ihre Unterstützung.

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Kommentare ( 57 )

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Stephan M. Schulz
3 Jahre her

Herzlichen Glückwunsch, Herr Steinhöfel ! Guter Job!

Ich wünsche Ihnen und TE auch weiterhin viel Erfolg bei Ihrem Kampf gegen die aktuelle Meinungsdiktatur.

Nibelung
3 Jahre her

Ein Etappensieg nach der ersten Niederlage vor dem LG in Mannheim. Bleibt nur zu hoffen, daß die Gegenseite auf weitere Maßnahmen mangels guter Aussichten verzichtet, dann wäre es tatsächlich der Beweis, daß das Recht noch zur Geltung kommt und nicht der Willkür ausgesetzt ist, denn das ist mit eine der großen Katastrophen, seit sich die SED in Berlin festgesetzt hat.

Vogelfrei
3 Jahre her

Heute wollen wir feiern und Schampus trinken. Morgen werden wir wieder mit der allgegenwärtigen Gesinnungspolizei konfrontiert sein. Aber man kann sich wehren, die Freiheit ist doch noch nicht verloren. Aber sie ist verloren, wenn wir aufhören uns zu wehren.

Protestwaehler
3 Jahre her

Macht bereits überall die Runde… „Tichy siegt gegen „Correctiv“ vor Gericht“…
HURRRRRRRRRRRRRAAAA…. die Gerechtigkeit lebt noch !!! 😀

hagr
3 Jahre her

Alle Wahrheits/ Faktenchecker sollten sich einmal mit Karl Poppers kritischem Rationalismus und den Grenzen der Erkenntnis auseinandersetzen. Ich für meinen Teil würde mich mit diesem Unterfangen stark überfordert fühlen, da ich weiß, dass ich nichts weiß. Immerhin bin ich mich da in nicht allzuschlechter Gesellschaft. Bedauernswert finde ich allerdings, wie viele darauf hereinfallen und glauben, das Unterfangen der Fakten/Wahrheitsfindung sei durch irgendeine Gruppe letztgültig zu stemmen. Wozu braucht man da noch Wissenschaft, die um Erkenntnis ringt, wenn es doch ein einfacher „Faktencheck“ scheinbar auch tut. Dümmer geht immer. Wie schrieb es ein Kommentator bei der Welt, glaube ich, so schön.… Mehr

fatherted
3 Jahre her

Leider wird es neue Ideen geben die Zensur durchzusetzen und die Meinungsfreiheit einzuschränken. Wer weiß…vielleicht führt dieses Urteil zu ganz anderen Maßnahmen die dann in Gesetze gegossen werden. Erstmal TE vielen Dank für den Einsatz und den Erfolg…allein ich bin für die Zukunft leider nicht positiv gestimmt.

AlNamrood
3 Jahre her

Ich denke die Strategie hinter dem Urteil ist es TE zwar das Recht zuzustehen das sowieso klar war, gleichzeitig aber Correctiv nicht in Frage zu stellen. Es läuft darauf hinaus dass jeder, der gegen Correctiv vorgehen will, immer und immer wieder klagen muss. Das hält niemand aus der Privatwirtschaft durch. Correctiv kann also ohne Sorge weiter „korrigieren“.

PayTof
3 Jahre her
Antworten an  AlNamrood

Ich glaube, das ist nicht so wichtig. Urteile wie das vom OLG Karlsruhe zeigen ihre Wirkung dennoch. Denn hierdurch wird die Herangehensweise und und die politische Intention von Correctiv den Lesern bekannt gemacht und erzeugt mittelfristig die gegenteilige Wirkung von dem, was Correctiv erreichen will. Genauer: Ist ein Artikel auf Facebook mit dem Etikett von Correctiv gebrandmarkt, so ist der Inhalt offenbar beachtlich und den Betreibern von Correctiv daher ein Dorn im Auge. Das Etikett wird so zu einer Leseempfehlung.

Steve Acker
3 Jahre her

Glückwunsch an tichy und Steinhöfel.
Freu mich sehr

„Faktencheck“ ist ein bescheuertes Modewort.

Gustav
3 Jahre her

Sehr schön. Correctiv als „Faktenchecker“? Haha. Ein schlechter Witz. Auftragspropaganda trifft es wohl am besten. „weß’ Brot ich eß’, deß’ Lied ich sing“

KorneliaJuliaKoehler
3 Jahre her

Endlich mal wieder eine gute Nachricht!
Der ganze Aufwand hat sich gelohnt! Juhu!
Das muss gefeiert werden! Wir köpfen heute Abend ein Fläschchen Champagner und
trinken auf Ihr Wohl!