Regierung legt Gesetz zur Umsetzung des EU-Data-Act vor

Der EU-Data Act gilt seit dem 12. September 2025 und gibt vor, einen faireren Zugang zu Daten zu gewährleisten. Bei der Stelle, die darüber in und für Deutschland entscheidet, darf diese Behauptung durchaus angezweifelt werden.

IMAGO / Bihlmayerfotografie

Die Bundesregierung hat den Entwurf für das „Gesetz zur Durchführung des Data Act“ in den Bundestag eingebracht. Damit soll festgelegt werden, wie die europäischen Datenregeln in Deutschland angewendet werden. Die EU hatte diese Regeln bereits Ende 2023 beschlossen, um den Zugang zu Daten klarer zu ordnen und die Nutzung zwischen Unternehmen, Verbrauchern und Behörden verbindlich zu regeln. Seit September 2025 gelten große Teile davon direkt in allen Mitgliedstaaten. Einige zentrale Punkte, wie etwa Zuständigkeiten, Verfahren und Sanktionen, müssen die Länder jedoch selbst bestimmen.

DSA in Aktion
Bundesnetzagentur stattet Meldestelle mit weitreichenden Befugnissen aus
Genau dafür ist der neue Gesetzentwurf gedacht. Er definiert erstmals, welche Behörde für die Durchsetzung des Data Act verantwortlich ist, wie Datenzugang geprüft wird und welche Schritte betroffene Unternehmen oder Nutzer gehen können. Gleichzeitig legt er fest, welche Eingriffsrechte eine Aufsicht in Streitfällen haben soll. Damit definiert der Entwurf klar, was die EU in ihren Regeln davor ausgelassen hat und macht den Data Act in Deutschland überhaupt erst anwendbar.

Eine zentrale Rolle soll dabei die grün geführte Bundesnetzagentur spielen. Sie wird im Entwurf als zuständige Behörde benannt und soll zukünftig regeln, wer Anspruch auf bestimmte Daten hat, und bei Konflikten verbindliche Entscheidungen treffen. Dafür erhält sie neue Befugnisse: Sie darf Auskünfte verlangen, Ermittlungen durchführen und Zwangsgelder verhängen. Zudem kann sie Zwangsgelder bis zu 500.000 Euro verhängen. Damit wird die Agentur zur zentralen Stelle, die den Data Act in Deutschland durchsetzen soll.

Der Entwurf beschreibt außerdem, wie Datenstreitfälle künftig abgewickelt werden sollen. Vorgesehen sind feste Abläufe für Beschwerden, klare Fristen und eine stärkere Zusammenarbeit zwischen der Bundesnetzagentur, der Bundesdatenschutzbeauftragten und weiteren zuständigen Stellen. In bestimmten Fällen müssen abgelehnte Datenzugänge an die EU-Kommission gemeldet werden. Auch die Zulassung von Streitbeilegungsstellen ist vorgesehen. Ziel dabei ist ein einheitliches Verfahren, das für Unternehmen wie Nutzer nachvollziehbar und rechtssicher ist.

Für die Umsetzung der Vorschriften sollen ab 2026 jährlich rund 3,7 Millionen Euro anfallen. Hinzu kommen einmalige Ausgaben von nochmal etwa zwei Millionen Euro. Insgesamt plant die Regierung rund 25 neue Stellen, vor allem bei der Bundesnetzagentur und der Bundesdatenschutzbeauftragten. Länder und Kommunen sollen laut Entwurf nicht belastet werden.

Der neue Gesetzesentwurf gibt der Bundesnetzagentur unter umstrittener Führung von Habeck-Intimus Klaus Müller mehr Macht, als sie je zuvor hatte. Zentrale Entscheidungen über Datenzugänge fallen damit in eine einzige Behörde.

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