Prozess: Afghane zahlte 6.500 Euro für 13-jährige Kinderbraut

Ein Afghane (26) passte in Frankfurt ein Mädchen (13) sogar mit einem Messer ab, um es zur Hochzeit zu zwingen. Dem Vater zahlte er 6.500 Euro Brautgeld. Doch der Teenager weigerte sich. Jetzt wird vor Gericht um die Rückgabe des Geldes gestritten.

© Getty Images
Es sind Szenen wie auf einem Basar in Kabul, die sich da mitten in Deutschland abgespielt haben. Adana Q. (26), ein Bauer und Analphabet aus Afghanistan, war fest entschlossen, ein Mädchen zu heiraten. Dass die Auserwählte erst 13 Jahre alt und zudem mit ihm weitschichtig verwandt war, störte ihn nicht. Auch der Schwiegervater in spe hatte offenbar keine Probleme, sein minderjähriges Kind an einen Mann zu verkaufen. Ohne mit der Wimper zu zucken, strich er 6.500 Euro Brautgeld ein.

Nach dem Deal schmiss der Migrant eine Runde, feierte mit seinen Kumpels ein Fest im Asylantenheim. Doch der Bräutigam hatte die Rechnung ohne seine Zukünftige gemacht. Das Mädchen, im Gegensatz zu Adnan Q. im Westen angekommen, verweigerte die Zwangsheirat. Mit entsprechenden Folgen: Immer wieder lauerte ihm der versetzte Afghane auf, bedrohte es. Er passte den Teeanger sogar mit gezogenem Messer nach der Schule ab, schlug die Jugendliche.

Sein Pflichtverteidiger: „Er sieht sich als Opfer“

Die geplatzte Zwangshochzeit hat jetzt ein gerichtliches Nachspiel. Adnan Q., der mit der großen Flüchtlingswelle 2015 kam und als Reinigungskraft jobbt, muss sich wegen Nötigung und Bedrohung strafrechtlich verantworten. Gleichzeitig wird um die Rückgabe der 6.500 Euro Brautgeld gestritten. „Glauben Sie, dass man Frauen kaufen kann? Wenn man Geld hinblättert, eine Frau heiraten darf?“ fragte ihn die Richterin. Antwort: „In Afghanistan macht man das so und hier auch. Ich bin doch nicht der Einzige.“

Der Pflichtverteidiger des Afghanen: „Er sieht sich als Opfer. Er fühlt sich ausgenutzt und ausgenommen.“

Da wurde es der Richterin zu viel: „Sie haben keinen Anspruch, das Geld zurückzubekommen, denn nach deutschem Recht dürften Sie sowas niemals machen. Dann ist das Geld halt futsch.“ Das Gericht hat sich vertagt, das Urteil folgt in Kürze.


Dieser Beitrag ist zuerst bei exxpress.at erschienen

Lesen Sie auch: 

Anzeige

Unterstützung
oder

Kommentare ( 122 )

Liebe Leser!

Wir sind dankbar für Ihre Kommentare und schätzen Ihre aktive Beteiligung sehr. Ihre Zuschriften können auch als eigene Beiträge auf der Site erscheinen oder in unserer Monatszeitschrift „Tichys Einblick“.
Bitte entwerten Sie Ihre Argumente nicht durch Unterstellungen, Verunglimpfungen oder inakzeptable Worte und Links. Solche Texte schalten wir nicht frei. Ihre Kommentare werden moderiert, da die juristische Verantwortung bei TE liegt. Bitte verstehen Sie, dass die Moderation zwischen Mitternacht und morgens Pause macht und es, je nach Aufkommen, zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Hinweis

122 Comments
neuste
älteste beste Bewertung
Inline Feedbacks
Alle Kommentare ansehen
Lizzard04
8 Monate her

Mal ehrlich, hat die Richterin denn von ihren „Kultur sensiblen“ Links-Grünen Kollegen gar nichts gelernt? Der „arme Mann“ hat im Prinzip das höchste Gut, das er in seiner Wertewelt einer archaisch moslemischen Stammesgesellschaft besitzt, verloren: nämlich seine Ehre! Und wie das im Einzelfall normaler Weise ausgeht, haben wir alle doch spätestens seit 2015 schmerzlich erfahren dürfen!

giesemann
8 Monate her

Eigentlich steht das „futsche“ Geld am ehesten dem mutigen Mädchen zu.  
Ein sittenwidriges Geschäft, somit ungültig. Sagst du was, dann: AG München, Urteil v. 04.09.2018 – 824 Cs 112 Js 101229/18 (2) – Bürgerservice
Der afgh. Bauer: Bei uns macht das jeder so. Er bekommt sein Geld zurück, wetten dass? Er ist schließlich das Opfer … .
Bekommt das Mädchen eigentlich Polizeischutz? Im Rahmen der Schutzpflichtendoktrin eines Rechtstaates? Obwohl es nur ein Mädchen ist, ein muslimisches gar?
https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/prozess-frankfurt-afghane-kind-ehe/ 
 

bfwied
8 Monate her

Nun, wir sollen doch ein demokratisches Land sein, da muss man doch auf alle Rücksicht nehmen, insb. wenn die neu und „schutzbedürftig“ sind. Und da die Justiz immer die Lebensverhältnisse miteinbezieht, jedenfalls besonders, wenn der Delinquent nicht weiß, alt und Mann ist, werden solche Dinge im Allgemeinen zunehmend legitim. Vielleicht regt sich die Richterin zurecht sehr auf und verknackt ihn. Am besten wäre natürlich die sofortige Ausweisung, aber da stehen ja die Grünen sofort auf den Barikaden u. setzen sich durch, auch wenn sie nur 14 % stark sind.

tobilinooo
8 Monate her

Für die Richterin ist das ein einfaches „Geld ist halt futsch, Pech!“…für den pädophilen Afghanen geht jetzt der Kampf erst los.
Es wird wohl Tote geben…hoffentlich nicht das Mädchen.

AnSi
8 Monate her

Haben die nichts anderes an den Gerichten zu tun? Wie wäre es denn mal mit ordentlichen Verhandlungen der Messerstechereien und Vergewaltigungen? Der Afghane sollte in sein Land auswandern, da kann er heiraten, wen er will. Warum füttern wir den hier eigentlich durch? Was stimmt mit den ***figuren in Berlin eigentlich nicht?

Ronaldo
8 Monate her

Kurzum: Im besten Deutschland aller Zeiten gibt es heute Menschenhandel mit Kindern. Ach ja, und Beschneidungen bei Frauen soll es inzwischen in Deutschland auch geben.

Manfred_Hbg
8 Monate her

Zifat: „6500 Euro für ein 13-jähriges Mädchen bezahlt ein 2015 nach Deutschland Eingewanderter: „In Afghanistan macht man das so und hier auch.Ich bin doch nicht der Einzige“ sagt er vor Gericht. (……..) https://t.co/eIUCl8ZRnU — Gr@ntlɘr 🥨🍺 (@oida_grantler) August 8, 2023 > Katrin Göring Eckardt (Grüne): „Unser Land wird sich ändern, und zwar drastisch. Und ich freue mich darauf“ Jo, und ich würde mich freuen, wenn auch KGE mal selber jene von ihr herbeigeführten Veränderungen und „Bereicherungen“ am eigenen Leib erfahren würde – – – – – – Zitat 2: „Da wurde es der Richterin zu viel: „Sie haben keinen Anspruch,… Mehr

Turnvater
8 Monate her
Antworten an  Manfred_Hbg

Bravo, es gibt sie noch -deutsche Richter mit Hirn & Verstand“

So weit ist es mit dem Hirn doch nicht her:

  1. Muß der Vater das Geld zurückgeben, da das Geschäft von Anfang an gegen die guten Sitten verstieß und rechtswidrig war
  2. Müßte die Richterin sofort dafür Sorge tragen, daß ein Strafverfahren gegen den Vater eingeleitet wird, wenn dieses nicht sogar von Amts wegen eingeleitet werden müßte.
Damon71
8 Monate her

Ich habe zwar durchaus Verständnis dafür das die Kleine sich nicht zwangsverheiraten lassen will, das Geld sollte der Möchtegern-Bräutigam aber trotzdem zurück erhalten.

luxlimbus
8 Monate her
Antworten an  Damon71

Am besten noch, das ihm so entgangene Kindergeld (bis zum 18. Geburtstag!) mit dazu.

Damon71
8 Monate her
Antworten an  luxlimbus

Ich habe absolut keine Sympathien für den Möchtegern-Kinderschänder, aber wenn man das „Produkt“ (in diesem Fall das minderjährige Mädchen) mal außen vor lässt dann hat er unterm Strich für etwas bezahlt das er letzten Endes nicht bekommen hat.
Wenn Sie bei Amazon einen neuen Fernseher bestellen, dieser aber nicht geliefert wird, dann wollen Sie ja auch ihr Geld zurück, oder etwa nicht?

H. Priess
8 Monate her

Da verschachert der „Vater“ seine minderjährige Tochter und es wird um Geld gestritten. Wenn ich das richtig gelesen habe, hat der Bräutigam in spe um sein Geld geklagt. Also hat kann die Richterin auch nur wegen des Geldes ein Urteil sprechen. Was ich für einen Skandal halte ist, daß kein Staatsanwalt wegen des Kinderhandels den „Vater“ verklagt! Wäre es nicht die Pflicht eines Staatsanwaltes Klage zu erheben wenn er von Kinderhandel erfährt? Ach, paßt nicht ins Konzept der Staatsanwaltschaft die gerne mal unbescholtene Bürger in Haft nehmen lassen wenn es sich um die richtige Nationalität und Hautfarbe handelt? Oder wenn… Mehr

Lizzard04
8 Monate her

Mal sehen, wann die erste Grüne Verständnis für den Kulturfremden zeigt und Unterstützung fordert (Roth, KGE…). Unter den Asylmilliarden wird sich doch wohl ein Titel finden, der diese „kulturelle Eigenart“ abdeckt und den armen Mann entschädigt!