Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht: Feuerwerksverbot ist rechtswidrig

In Niedersachsen ist das Böllerverbot für Silvester durch eine Gerichtsentscheidung aufgehoben. Feuerwerkskörper dürfen verkauft und privat gezündet werden. Das Verbot an öffentlichen Orten bleibt möglich.

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 18. Dezember 2020 (Az: 13 MN 568/20) entschieden, dass das im Rahmen einer Landesverordnung erlassene Verbot privater Feuerwerke an Silvester „vorläufig außer Vollzug gesetzt wird“. Das Verbot sei, so heißt es im Urteil „keine notwendige Schutzmaßnahme“ im Sinne des Infektionsschutzgesetzes. Geklagt hatte ein Anwalt der Kanzlei KWR in Hamburg, die nach eigenen Angaben schon mehrfach erfolgreich gegen Quarantäneregelungen im Rahmen der Pandemie-Maßnahmen geklagt hat.

Im Urteil des 13. Senates des Oberverwaltungsgerichts heißt es zur Begründung: „Der Staat darf mithin nicht alle Maßnahmen und auch nicht solche Maßnahmen anordnen, die von Einzelnen in Wahrnehmung ihrer Verantwortung gegenüber sich selbst und Dritten bloß als nützlich angesehen werden. Vielmehr dürfen staatliche Behörden nur solche Maßnahmen verbindlich anordnen, die zur Erreichung infektions-schutzrechtlich legitimer Ziele objektiv notwendig sind“. Das Gericht stellte klar, dass die „schlichte Verhinderung allein subjektiv zu beurteilender Vergnügungen (…) kein legitimes Ziel staatlichen Handelns“ sei.

Die Entscheidung in einem Eilverfahren ist unanfechtbar und gilt nicht nur für den Antragsteller, sondern für alle von der Regelung potenziell betroffenen Personen in Niedersachsen. Privates Feuerwerk kann daher in Niedersachsen erworben und auch legal abgebrannt werden. Punktuelle Feuerwerksverbote, z.B. an stark frequentierten öffentlichen Plätzen bleiben aber zulässig.

Die Rechtsanwaltskanzlei KWR kündigte in einer Pressemitteilung an: „Verfahren in weiteren Bundesländern werden (sofern auch dort ein pauschales Böllerverbot angeordnet wurde) aller Voraussicht nach kurzfristig folgen, sodass mit weiteren gleichlautenden Entscheidungen zu rechnen ist.“

Anzeige

Unterstützung
oder

Kommentare ( 37 )

Liebe Leser!

Wir sind dankbar für Ihre Kommentare und schätzen Ihre aktive Beteiligung sehr. Ihre Zuschriften können auch als eigene Beiträge auf der Site erscheinen oder in unserer Monatszeitschrift „Tichys Einblick“.
Bitte entwerten Sie Ihre Argumente nicht durch Unterstellungen, Verunglimpfungen oder inakzeptable Worte und Links. Solche Texte schalten wir nicht frei. Ihre Kommentare werden moderiert, da die juristische Verantwortung bei TE liegt. Bitte verstehen Sie, dass die Moderation zwischen Mitternacht und morgens Pause macht und es, je nach Aufkommen, zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Hinweis

37 Comments
neuste
älteste beste Bewertung
Inline Feedbacks
Alle Kommentare ansehen
Martin Schmidt
3 Jahre her

Böllern im freien mit Abstand soll Corona begünstigen! Wenn man das böllern auf belebten öffentlichen Plätzen untersagt hätte, hätte das wohl vollkommen ausgereicht. Das erinnert so ein wenig an eine Ausgangssperre oder Alkoholverbot ab 18 Uhr. Warum die Menschen sich nicht vor 18 Uhr begegnen und besaufen erschließt sich nicht. Hosen, Blumen & Co einkaufen? Corona droht. Im Lebensmittelgeschäft dicht an dicht stehen ist in Ordnung! Das die einzige wirksame Methode ein kompletter Lockdown inklusive Ausgangssperre für vier Wochen ist hat die Politik auch nach 12 Monaten noch nicht begriffen. Dabei hat es China vorgemacht. Das Ergebnis sind seit dem… Mehr

Old-Man
3 Jahre her

Was scheert sich die „politische Klasse“ noch um Rechtsstaatlichkeit,sehen wir nicht schon seit 2015 wie sich alles zurecht gebogen und gelogen wird,um es in Betrieb zu setzten??. Das ,nennen wir es einmal „Schutzgesetz“ gegen Corona,hat ja auch mit dafür gesorgt,das, wenn die Begrifflichkeit stimmt,oder in einen Zusammenhang mit der Pandemie gebracht wird,alles nur mögliche und unmögliche verabschiedet wird,der Bundestag selber hat ja schon im März,und dann im November seiner eigenen Entmachtung zu gestimmt. Die Frage stellt sich damit : wenn die Macht nicht mehr vom Volke(Abgeordnete)ausgeht,darf man dann noch von Demokratie sprechen,oder wäre es nicht einfacher den Notstand aus zu… Mehr

luther
3 Jahre her

ob man die Böllerei mag oder nicht, die Begründung ist dummdreist, Ausdruck des Machtrausches gemütsfreier, Systemschergen.

Old-Man
3 Jahre her
Antworten an  luther

Ich habe einmal den Daumen gehoben,hatte wohl ein „Böllergegner“ oder Feinstaubgläubiger zu früh nach unten gedreht?.

November Man
3 Jahre her

Und schon wieder eine verfassungswidriger Anordnung einer CDU/SPD Landesregierung die von einem Gericht einkassiert werden musste.
Wann wird bei den beiden Parteien endlich mal nach dem Verfassungsschutz gerufen?  

Horst Schmitt
3 Jahre her

Das geht runter wie Öl. Böllert alle, was das Zeug hält!

Anne W
3 Jahre her

Ich vermute, hier werden viele Berliner nach Polen fahren, sich mit Silvesterfeuerwerk eindecken und es dann trotz Verboten schön krachen lassen.
( Man hört jetzt schon mal einen Böller…)

Ich hoffe auf diese Form des passiven Widerstandes

Bevormundet, genötigt, schikaniert und mit Angst- und Panikverbreitung „regiert“ wurden wir nun alle lange genug.

Nicht Hilfreicher
3 Jahre her

Verkauft wird da trotzdem nichts werden, Handelsketten dürften zu große Angst vor Shitstorms haben. Der Rest hat zu oder fürchtet sich vor örtlichen Corona-Fanatikern.

Sonny
3 Jahre her

Ich bin überrascht. Aber mir fehlt trotzdem die Hoffnung auf Optimismus für die Zukunft. Eine Schwalbe macht noch keinen Sommer. Hat merkel denn immer noch nicht alle Richter im Griff? Na so was. Und über Herrn weil in NDS braucht man wirklich kein Wort mehr zu verlieren, der paßt zu 100% in die spd. spd = ein Relikt vergangener Zeiten, mutiert zum diktatorischen Totalirismus. Gemeinsam mit den grünen und der jetzigen cdu ein (Bundes-) Land zum Abgewöhnen. Helmut Schmidt und Willy Brandt rotieren bestimmt in ihren Gräbern. Die Frage ist nur, wie lange es jetzt noch dauert, bis auch alle… Mehr

BesorgterBuerger
3 Jahre her

Ich bin erleichtert. Mein Jahr ergibt nur einen Sinn, wenn ich an Sylvester richtig ballern darf. Stille wäre echt unangenehm. Nichts ist mir lieberer Ausdruck von Freiheit, als Feuerwerk abzubrennen. Das sollte im Grundgesetz genauso verankert sein, wie das Recht auf freie Meinungsäußerung. Naja, Feuerwerk ist ja eigentlich eine Art von freier Meinungsäußerung!

Roland Mueller
3 Jahre her

In Baden Württemberg wird man sicher versuchen, die Aufhebung vom Feuerwerksverbot durch die derzeit in vielen Orten gültige Ausgangssperre ab 21 Uhr zu hintertreiben.