Regelkatalog für die Länder – Das steht im neuen Infektionsschutzgesetz

Morgen befasst sich der Bundestag mit der neuen Fassung des Infektionsschutzgesetzes. TE fasst die wichtigsten Punkte zusammen und verlinkt zum ganzen Papier.

IMAGO / BildFunkMV

SPD, Grüne und FDP haben einen neuen Entwurf für das Infektionsschutzgesetz vorgelegt. Über diesen soll am morgigen 11. November im Deutschen Bundestag zum ersten Mal beraten werden. Das Papier ist ein Eckpfeiler für die Corona-Ordnung, sollte der Bundestag – wie vorgesehen – nicht erneut eine „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ feststellen. 

Kernpunkt ist dabei, dass der Bund den Ländern fest vorschreibt, welche Maßnahmen diese verhängen dürften. Auf der Liste stehen: Abstandsgebote im öffentlichen Raum, Maskenpflicht, Verpflichtung zur Vorlage von Impf-, Genesenen- oder Testnachweisen, Verpflichtung zur Erstellung und Anwendung von Hygienekonzepten, Auflagen für die Fortführung des Betriebs von Bildungs-, Erziehungs- und Gemeinschaftseinrichtungen, Anordnung der Verarbeitung der Kontaktdaten von Kunden, Gästen oder Veranstaltungsteilnehmern. Diese Regeln sollen erst am 19. März 2022 auslaufen.

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Auffällig sind dabei vor allem diejenigen Methoden, die fehlen. Dazu zählt etwa die Ausgangssperre, das Besuchsverbot oder prinzipielle Betriebsschließungen. Ein Lockdown im Umfang der letzten anderthalb Jahre wäre nach dieser Gesetzesvorlage zumindest auf Länderebene nicht möglich. Dafür bedürfte es eines Bundesgesetzes. Das heißt einerseits eine – mittelfristige – Minderung der Corona-Instrumente, andererseits steht das Gesetz damit für eine Zentralisierung der Corona-Maßnahmen. Die langsame Entmündigung der Länder, wie sie mit der Bundesnotbremse begann, setzt sich nunmehr fort. Eine Minderung der Corona-Maßnahmen bedeutet zudem keine Milderung. Eine Gaststätte, die zum Corona-Hotspot wird, kann weiterhin geschlossen werden. Die Länder können ohne Fingerzeig aus Berlin festlegen, ob sie sich für 2G oder 3G entscheiden.

Dass es in der Zukunft möglicherweise verschiedene Zustände in Bayern und Schleswig-Holstein gibt, die eine Veränderung oder Angleichung der Instrumente nötig machen könnte, sieht der Gesetzgeber im vorliegenden Papier offensichtlich nicht. Die Ampelfraktionen nennen die Maßnahmenliste einen „bundeseinheitlich anwendbaren Katalog möglicher Schutzmaßnahmen“, der je nach aktueller Lage ausreiche, um erforderliche Maßnahmen zu treffen.

Der Entwurf führt als Begründung für den Fortbestand der Maßnahmen aus, dass die „Impfquote immer noch nicht ausreichend und die Zahl der ungeimpften Personen hoch“ sei. Nirgendwo im Entwurf wird allerdings aufgeschlüsselt, bei welchem Prozentsatz eine „hohe Impfquote“ beginnt, und wann nach Überzeugung der Ampelfraktionen die Maßnahmen daher unnötig sind. Trotz des bisher zahlreich belegten Impfversagens geht das Blatt weiterhin davon aus, dass in den kommenden Wochen „von schweren Erkrankungen überwiegend ungeimpfter Menschen“ auszugehen sei. Die Maßnahmen sollten vor allem die vulnerablen Gruppen schützen, so etwa Kinder, weil diesen kein Impfangebot zur Verfügung stehe. Auch hier scheinen neuere Erkenntnisse keine Rolle zu spielen.

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Ein weiterer Hauptpunkt ist die Bestrafung von Impfpassfälschungen. In den letzten Wochen kursierten Meldungen über gehackte „Grüne Pässe“ in den Medien. Betrügern drohen jetzt Geld- oder Haftstrafen von bis zu zwei Jahren. Bis März 2022 sieht das Gesetz überdies einen erleichterten Zugang zur Grundsicherung vor sowie ausgeweitete Regelungen bei Kinderkrankentagen.

Der Gesetzentwurf zeigt mal deutlichere, mal undeutlichere Unterschriften der Parteien. So hat die FDP sich einerseits durchgesetzt, die „epidemische Notlage“ nicht weiter zu verlängern und den Maßnahmenkatalog zu beschränken. Andererseits verhindert die Vorlage nicht, dass die einzelnen Bundesländer eine 2G-Regelung verordnen können – dagegen hatten sich die Liberalen eigentlich gewehrt. Zudem ist der Entwurf bis zu seiner endgültigen Verabschiedung noch nicht in fester Form. Die Grünen haben sich am Montag für eine feste 3G-Regel am Arbeitsplatz ausgesprochen. Auch die Wiedereinführung von kostenlosen Schnelltests steht wieder zur Debatte und hat noch keinen Niederschlag im Entwurf von Montag gefunden. Der endgültige Antrag soll bis zum 18. November beschlossen werden. Inwiefern der Bundesrat als Vertretung der Länder weitere Änderungen fordert, bleibt derzeit noch ungewiss.

Den gesamten Entwurf für das neue Infektionsschutzgesetz in seiner Fassung vom 8. November 2021 finden Sie hier.

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Kommentare ( 77 )

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Sonny
2 Jahre her

Und da gibt es den Laden von Sven Müller im Erzgebirge (Politik hat 2G verhängt), der, so scheint es, der Einzige ist, der unser Grundgesetz noch für wichtig erachtet. In seinem Schaufenster hängt ein Papier, auf dem steht wörtlich:
„In diesem Laden gilt Artikel 1 Grundgesetz!
Egal ob (un)geimpft, (un)getestet, genesen, gesund, gechipt, männlich, weiblich, divers, groß, klein, dick oder dünn, Raucher, Nichtraucher, alt, jung, (un)sportlich, maskenbefreit oder was auch immer…
Sie sind als Mensch herzlich willkommen!“
Bravo Herr Müller!
Sie haben dem Grundgesetz Deutschlands mit dieser Aktion wieder Geltung verschafft.
Danke.

Last edited 2 Jahre her by Sonny
zweisteinke
2 Jahre her
Antworten an  Sonny

Danke für den wohltuenden Beleg, daß in dieser Panikrepublik von nicht alle Eingeborenen Geistes krank sind! Gelten eigentlich diese ganzen hirnlosen Repressalien auch für unsere ach so lieben „Bereicherer“. Hier im hohen Norden offensichlich nicht. An einschlägigen öffentlichen Stellen sehe ich sie jeden Tag stehen. Die lieblichen Muselmanen der stark pigmentierten Kategorie stehen, sitzen, späten auch liegen einige gerne unter den schützenden Dächern der Bushaltestellen und da es hier nicht so ganz mit der versprochenen „Klimaerwärmung“ klappt, erwärmen sich diese Hochgläubigen mittels diverser Alkoholika(Aldi Wodka mit Cola und jede Menge Bier) von innen. Dazu gibt es völlig frei Haus Gebrüll… Mehr

Michael Palusch
2 Jahre her

„Impfquote immer noch nicht ausreichend und die Zahl der ungeimpften Personen hoch“
Was für ein Geschwurbel! Wann wäre denn die Impfquote ausreichend? Bei 80, 90, 95, 100 oder erst bei 150% (alle geimpft und 50% „geboostert“)? Wann ist die Zahl der Ungeimpften nicht mehr zu hoch? Bei 0? Wer befindet darüber, was „noch nicht ausreichend“ oder „zu hoch“, nach Lust und Laune dann evtl. auch wieder „nicht mehr ausreichend“ oder „nicht klein genug“ ist?

AnSi
2 Jahre her

Die Berufsverbände sind auch nur ein Abbild der Bevölkerung. 80% sind Mitläufer und die restlichen 20% werden einfach untergebuttert. Meine Friseurin sagte mir, dass sie und noch eine Kollegin schon während des ersten Lockdown putschen wollten und ihre Geschäfte öffnen – keine Chance! Als es dann weiter ging mit der Testpflicht, hat sie schnell einen online Kurs besucht und diese Zertifikate in Massen ausgedruckt (ja, sie hat auch betrogen dadurch, aber sie wollte ihre Kundschaft behalten und außerdem dem System keinen Gefallen tun). Mit dem Impfzwang ging es weiter und auch da hat sie nicht mitgemacht. Jedenfalls hat sie nie… Mehr

Metric
2 Jahre her

Ach ja, die Grünen. Kriegen einen Herzkasper, wenn jemand gegen die aktuellen Gendersprachregelungen verstößt, denn es soll ja niemand verbal ausgeschlossen werden. Wenn dagegen ganz physisch ein Drittel der Bevölkerung ausgeschlossen werden soll, dann ist das ist schon OK. Und natürlich: „Kein Mensch ist illegal“, außer halt die Ungeimpften, die sind dann schon illegal.

JamesBond
2 Jahre her

Jetzt bricht das gesamte Corona Erpresser-Regime zusammen.
Keine Strategie, keine Idee, Impfungen die zur falschen Zeit (Frühling+Sommer) erfolgen; keinerlei Diskussionsbereitschaft mit abweichenden (besseren) Meinungen usw..
Das war es für Merkel und Spahn: Totalversagen
Merkel geimpft gegen Pneumenie, was vermutlich sinnvoller ist als gegen Corona, weil es vor Sekundärfolgen wie Lungenentzündung schützt, hat uns meiner Meinung nach nicht die Wahrheit gesagt – wie so oft.

Metric
2 Jahre her

Danke für den Hinweis, es stimmt so allerdings nicht ganz: Der Report sagt lediglich, dass 2,9% der Toten keine Vorerkrankungen hatten. Die anderen hatten eine oder mehrere Vorerkrankungen. Was davon letztlich ursächlich für den Tod war, lässt sich aus diesen Daten wie auch wohl in der Realität nicht eindeutig definieren, Stichwort Multimorbidität. Auf jeden Fall wird aber klar, dass Covid für gesunde Menschen nur ein äußerst geringes Risiko darstellt. Hier der Report auf Italienisch:
https://www.iss.it/documents/20126/0/Report+decessi+Covid.pdf/9aeca06d-a3ba-a278-81ac-9632bfa973ed?t=1627391222313
Und auf einer Nebenseite auch auf Englisch:
https://www.epicentro.iss.it/en/coronavirus/bollettino/Report-COVID-2019_5_october_2021.pdf

John Sheridan
2 Jahre her

Über Nikolaus besuchen uns „standesgemäß“ vollgeimpfte Opa & Onkel. Meine Frau sagt, dass wird das letzte Mal sein dass wir sie sehen, wie sie das auffasst, habe ich noch nicht gefragt. Nun, bald kommt der dritte Schuss für Beide, ich glaube nun dass sie mir sagen wollte. P.S.: Sie ist Abteilungsleiterin in einem „Seniorenheim“…

Michael M.
2 Jahre her

Absolute Zustimmung und die Freien Wähler machen alles brav mit. Diese Partei hat sich in Bayern selbst demaskiert, die braucht kein Mensch und kann weg.

Last edited 2 Jahre her by Michael M.
TschuessDeutschland
2 Jahre her
  1. Mit Ende der „pandemischen Notlage“ verlieren die „Impfstoffe“ ihre Notzulassung und dürfen dann nicht mehr „verimpft“ werden, da nicht mehr zugelassen.
  2. Da die „Impfwirkung“ – welche auch immer – nachläßt haben „Geimpfte“ nach ca.6 Monaten wieder als „Ungeimpft“ zu gelten.
  3. Die „Impfung“ verhindert weder die Ansteckung mit noch die Weitergabe von was auch immer im Gegenteil – hohe „Impfquote“ = hohe „Inzidenz“.
  4. Alle Maßnahmen werden mit einer „zu niedrigen Impfquote“ begründet.
  5. Diese Leute sind nicht mehr ganz bei Trost.
friedrich - wilhelm
2 Jahre her

……meine tochter – us high court judge – berichtet mir telefonisch, daß ein us – bundesgericht bidens impfkampagne gestoppt hat! sie läßt mir auf meine bitte hin, den urteilstext zukommen!