Sie wollten im Auftrag des iranischen Regimes den Präsidenten des Zentralrats der Juden ermorden und Anschläge in Deutschland verüben: Der Hauptangeklagte Ali S. (54) wurde nun in Hamburg zu achteinhalb Jahren Gefängnis verurteilt, sein Komplize zu viereinhalb Jahren.
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Nach Überzeugung des Hanseatische Oberlandesgerichts handelte Ali S., ein Däne mit afghanischen Wurzeln, als fest in die Strukturen der iranischen Revolutionsgarden und ihrer Auslandseinheit, der Al-Kuds-Kräfte (Quds Force), eingebundener Agent. Anfang 2025 reiste er nach Teheran und erhielt dort direkte Aufträge von Offizieren der Al-Kuds-Brigaden.
Er sollte prominente Ziele ausspähen und Terrorattentate vorbereiten – darunter Mordanschläge auf den Präsidenten des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, und den Präsidenten der Deutsch-Israelischen Gesellschaft (DIG), den früheren Grünen-Bundestagsabgeordneten Volker Beck. Zudem plante er einen Brandanschlag auf einen koscheren Lebensmittel-Shop in Berlin. Insgesamt hätten die Täter nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden mindestens elf Ziele in Deutschland ausgewählt.
Terror „zentral vom Iran gesteuert“
Die Vorsitzende Richterin Petra Wende-Spors machte in der Urteilsbegründung unmissverständlich klar, wer hinter den Plänen stand: „Der Iran versucht, seinen Terror nach Deutschland zu exportieren. Das ist nicht hinnehmbar.“ Die Anschläge seien „zentral vom Iran gesteuert“ und sollten „dezentral“ ausgeführt werden, berichtet die Süddeutsche Zeitung vom Prozess. Und: Ziel sei gewesen, jüdisches Leben in Deutschland anzugreifen und pro-israelische Stimmen mundtot zu machen. Das Gericht sah in den Handlungen staatsterroristische Aktivitäten, die aus „niederen Beweggründen“ geplant wurden. Ali S. habe auch die Wehrlosigkeit seiner potenziellen Opfer gezielt ausnutzen wollen.
Für den geplanten Mord an Volker Beck rekrutierte er Tawab M. Bei mehreren Treffen Ende Mai und Anfang Juni 2025 übergab er ihm ein Foto Becks und Adressen. Tawab M. sollte einen Schützen suchen und eine Pistole mit Schalldämpfer „für den einmaligen Gebrauch“ beschaffen. Er kontaktierte sogar seinen Neffen in dieser Angelegenheit. Das Gericht wertete dies als Verabredung zur Anstiftung zum Mord und sah das Mordmerkmal der Heimtücke als erfüllt an, weil ein Hinterhalt aus dem Verborgenen gegen ein ahnungsloses Opfer geplant war. Beide Angeklagten schwiegen im Prozess.
Verhaftungen in Dänemark
Die beiden Täter wurden dann 2025 in Dänemark verhaftet: Ali S. Ende Juni in Aarhus, Tawab M. im November. Hinweise kamen unter anderem vom dänischen Geheimdienst und, wie Volker Beck berichtete, vom israelischen Mossad. Der Verfassungsschutz observierte Ali S. intensiv. Beck, der den Prozess unter Personenschutz als Zuschauer verfolgte, sagte, ohne den Mossad wäre er wohl nicht mehr am Leben. Das Oberlandesgericht hatte ihn nicht als Nebenkläger zugelassen, weil es noch keinen konkreten Anschlagsversuch gegeben habe. Beck legte dagegen Verfassungsbeschwerde ein. „Zu wissen, dass jemand meine Ermordung konkret geplant und vorbereitet hat, fühlt sich anders an“, sagte er. Er begrüßte das klare Urteil, warnte aber: „Der Plan besteht weiter.“ Die Bundesregierung müsse den iranischen Botschafter ausweisen und die Botschaftspersonalstärke minimieren, forderte er. Andernfalls sei das Urteil eine Einladung an Teheran, solche Operationen zu wiederholen.
Das Mullah-Regime und seine Geheimdienste, insbesondere die Revolutionsgarden, setzen seit Jahren auf staatlich gesteuerte Attentate und Sabotageakte gegen Oppositionelle, jüdische Einrichtungen und pro-israelische Stimmen. Ende 2023 hatte das Oberlandesgericht Düsseldorf bereits einen Mann wegen eines Molotowcocktail-Angriffs auf eine Schule in Bochum verurteilt, der eigentlich einer Synagoge gegolten hatte.
Klare Benennung der Auftraggeber
Bundesanwalt Stephan Morweiser betonte die Bedeutung des Urteils: Besonders wichtig sei, dass der Senat die iranischen Revolutionsgarden klar als Auftraggeber der verhinderten Anschläge benannt habe. Der Verteidiger von Ali S. kündigte Rechtsmittel an und sprach von einem politisch motivierten Urteil. Die Beweisaufnahme stützte sich unter anderem auf Wohnraumüberwachung in Dänemark, Handyauswertungen (darunter zahlreiche Kontakte zu einer iranischen Führungsoffiziersnummer) und Observationen. Antisemitische Inhalte auf dem Telefon von Ali S. untermauerten die Motivlage.



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> Das Oberlandesgericht hatte ihn nicht als Nebenkläger zugelassen, weil es noch keinen konkreten Anschlagsversuch gegeben habe. Es gab also nichts – nur ein paar Fotos irgendwelcher Eingänge? Wenn ich eine historische Synagoge mit dem Portal fotografiere, lässt mich Mossad verhaften? Oder droht das nur Muslimen? Letztes Wochenende in Koblenz habe ich ein paar Fotos gemacht – keine Ahnung, wozu die Eingänge führen, außer einer katholischen Kirche. Zum Beispiel in der alten Burg, schöner Eingang – wie der restliche Bau. OK, jetzt habe ich mich selbst des Knipsens belastet… BTW: Wann stehen Israels Politiker für gezielte Tötungen in vielen Ländern… Mehr
Ein Wurzel-Afghane, der im Geheimdienst des Irans verwurzelt ist, ist Däne.
Und macht Terror nicht in in seinem Wurzelland, nicht in seinem Arbeitgeberland, nicht in seinem Paß-Geberland, sondern in der BRD.
Und in der BRD blockiert der jüdische Studentenbund einem AfD-Landtagspräsidenten den Zugang zur Synagoge in Halle.
Hier ein paar Stichworte, wie man diesen wirren Plot zu Ende schreiben könnte:
– Vielfalt
– Willkommenskultur
– Integrationslotse
– HAMAS, SED
– Schlafschafe
auch der Zentralrat der Juden wird nicht müde zum Kampf gegen rääääächts aufzurufen. Antisemiten sind eh nur die „alten, weißen Männer und Frauen“, oder etwa doch nicht?
Ich dachte, es ist immer Putin, gesichert extremusstisch sozusagen. War der zu der Zeit im Urlaub, oder warum müssen in dem Fall die Iraner herhalten?
Weil die Tipps von Mossad kamen, wo man natürlich immer nur die Wahrheit sagt.