Millionen-Corona-Entschädigung für Münchner Wirt

Eine Versicherung muss für Umsatzausfälle zahlen, entschied ein Gericht. Gastronomen freuen sich. Müssen jetzt die Assekuranzen zittern?

imago Images/Ralph Peters

Christian Vogler, Wirt des Augustinerkellers in München, gilt seit Donnerstag wahrscheinlich als Held der gebeutelten Branche. Der Gastronom erlitt wie tausende seiner Kollegen wegen der erzwungenen Corona-Schließungen hohe Verluste. Seine Versicherung weigerte sich einzuspringen, Vogler klagte – und gewann. Das Landgericht München verurteilte die Versicherungskammer Bayern, insgesamt 1,01 Millionen Euro Ausgleich an den Wirt zu zahlen. „Ganz Deutschland wird davon profitieren“, kommentierte er die Urteilsverkündung. Er habe weniger für sich gekämpft als für viele andere Wirte. „Es geht um die Existenz von Betrieben.“

Die Versicherungskammer, so das Gericht, könne sich nicht darauf berufen, dass die Corona-Pandemie nicht mitversichert gewesen sei. Denn Vogler habe den Vertrag über eine Betriebsschließungspolice erst Anfang März unterschrieben – wenige Wochen vor den Zwangsschließungen, so Richterin Susanne Laufenberg. Die Versicherungsbedingungen seien intransparent. Denn es werden zwar Betriebsschließungen aufgrund des Infektionsschutzgesetzes versichert – doch die Versicherung weigerte sich zu zahlen, weil in den Versicherungsbedinungen der SARS-CoV-2 Virus nicht explizit aufgeführt wird.
Zurzeit sind deutschlandweit viele ähnliche Entschädigungsverfahren anhängig. Sollte das Münchner Urteil in der nächsten Instanz bestehen bleiben und zur allgemeinen Rechtsprechung werden, würden viele Gastronomen aufatmen. Auf Versicherungen kämen dagegen riesige Lasten zu.

Der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) weist darauf hin, dass es neben dem Münchner Urteil auch andere Entscheidungen gebe, etwa Oberlandesgerichts Hamm (15. Juli 2020, Az. 20 W 21/20) und des Amtsgerichts Darmstadt (26. August 2020, 306 C 139/20), die gegen die Inanspruchnahme bei Betriebsschließungsversicherung geurteilt hatten.

„Auch der GDV ist überzeugt, dass kein Urteil zeichensetzend ist für andere anhängige Verfahren. Denn es kommt im Einzelfall auf den genauen Wortlaut der Versicherungsbedingungen an. Betriebsschließungsversicherungen sind sehr individuell, sie unterscheiden sich von Versicherer zu Versicherer und können in der Gastronomie anders aussehen als im Handel“, heißt es in einer Verbandsmitteilung. „Die strittigen Fälle machen aber deutlich: Wir müssen von vornherein noch klarer kommunizieren, was versichert ist und was nicht. Ein Expertenkreis arbeitet an dieser Aufgabe und verfolgt das Ziel, die Arbeiten bis Jahresende abschließen.“

Wer am Ende für die Corona-Schäden von tausenden Unternehmen aufkommt, bleibt also auch nach dem Münchner Urteil offen.

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