Prozess gegen Heinrich Habig geht weiter: Der Arzt soll falsche Impfzertifikate ausgestellt haben

Heute beginnen vor dem Landgericht Bochum die Plädoyers im Prozess gegen den Mediziner Dr. Heinrich Habig. Ihm wird vorgeworfen, Impfbescheinigungen ausgestellt, ohne eine Injektion mit dem mRNA-Impfstoff durchgeführt zu haben. Der Arzt sitzt seit über elf Monaten in Untersuchungshaft.

IMAGO / biky

Der Arzt aus Recklinghausen soll während der Corona-Krise, so lautet der Vorwurf, gemeinsam mit seiner Frau 6.000 falsche Gesundheitszeugnisse ausgestellt haben: »Impf«-Bescheinigungen, ohne tatsächlich die gentechnischen Spritzen injiziert zu haben. Eine Ärztin soll den Fall gemeldet haben. Daraufhin durchsuchte die Polizei sowohl die Praxis als auch die Wohnung des Ehepaares und beschlagnahmte Patientenakten, Impfstoffe und Computer. Die Arztpraxis blieb danach geschlossen.

Am 14. Mai des vergangenen Jahres holten Polizeibeamte den 67-jährigen Mediziner und brachten ihn in die Justizvollzugsanstalt Bochum. Dort sitzt er seitdem, also bereits über elf Monate in Untersuchungshaft. Seine Frau, die in der Praxis als Sprechstundenhilfe arbeitete, darf ihn nur zweimal im Monat unter Aufsicht besuchen. Zusätzlich zur Anwesenheit eines Justizvollzugsbeamten hat die Staatsanwältin Tophoff die Anwesenheit einer Frau angeordnet, die bei den Gesprächen des Ehepaares mithört.

Der Arzt wurde zunächst von zwei Pflichtverteidigern vertreten, die mit dem Gericht einen Deal vereinbarten, nach dem Heinrich Habig ein Geständnis ablegen und dafür dreieinhalb Jahre Haft ohne Bewährung bekommen sollte. Zwei neue Wahlverteidiger verhinderten diesen Deal. Der neue Verteidiger Wilfried Schmitz plädiert für Freispruch, da der Arzt aus Nothilfe gehandelt habe. Habig habe aus ethischen Gründen seinen Patienten, die allesamt durch verschiedene Lebenssituationen in einer Notlage waren, geholfen. Er habe sie vor dem Impfzwang bewahrt und dadurch auch vor Nebenwirkungen geschützt.

Habig habe gewusst, dass die Impfung gefährlich sei. Er habe sich damit an die Berufsordnung der Ärzte gehalten und sein medizinisches Wissen nicht missbraucht, so berichtet Anwalt und Strafverteidiger Christian Moser, der die Verhandlungen als Prozessbeobachter verfolgt, gegenüber der Stiftung Corona-Ausschuss und in seinem Telegram-Kanal.

Ein Arzt hat sich ausschließlich nach seinem medizinischen Sachverstand und nicht nach Vorgaben eines Gesetzgebers zu richten, sagt sogar ausdrücklich die Berufsordnung der Ärzte des Landes NRW. Im Beipackzettel stehe nichts drin, Aufklärung über Nebenwirkungen war für den Arzt nicht möglich. Die aber sei notwendig, damit der Patient in den Eingriff einwilligen kann, wie Rechtsanwalt Moser betont. Diese Einwilligung muss zudem freiwillig sein.

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Kommentare ( 76 )

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Lee Zajac
9 Monate her

„Das Oberlandesgericht Frankfurt hat die Haftbefehle gegen fünf Angeklagte aufgehoben, die nach Informationen der F.A.Z. knapp 100 Kilogramm Kokain aus Brasilien über den Flughafen nach Deutschland geschmuggelt haben sollen. Als Grund für die Aufhebung nannte eine Sprecherin des Gerichts einen Verstoß gegen das sogenannte Beschleunigungsgebot: Die zuständige Strafkammer des Landgerichts hatte noch keine Termine für den Prozess festgelegt. In einer Überlastungsanzeige hatten die Richter dargelegt, aufgrund des zu erledigenden Pensums auch nicht mehr vor Januar 2024 terminieren zu können, obwohl vier der Angeklagten seit November 2022 in Untersuchungshaft saßen.“ … … Aber Ärzte, z.B. Dr. Habig, zu 34 Monaten Haft… Mehr

Lee Zajac
9 Monate her

Wenn Gesunde nachwiesen müssen, dass sie gesund sind, sollten Politiker und Richter nachweisen müssen, dass sie für ihr Amt geeignet sind.

Du gehorchst, damit alles aufhört? Es hört nicht auf, WEIL Du gehorchst!

Sonny
10 Monate her

Schon alleine eine elfmonatige Untersuchungshaft ist ein Skandal. Jeder Messerstecher wird nach Aufnahme seiner Personalien bereits nach kurzer Zeit wieder auf die Menschen losgelassen und dieser Arzt sitzt praktisch jetzt schon eine Haftstrafe ab?
Dieses Land hier ist so durch und durch verkommen, dass einem schlecht wird.

Astrid
10 Monate her

Es liegt alles auf dem Tisch und für mich ist dieser Arzt ein Held, denn er hat richtig erkannt, was für ein enormer Druck auf den Menschen lastete, die sich die Spritze nicht abholen wollten. Ich verneige mich vor diesem Arzt und wünsche ihm weiterhin Kraft und Gottes Segen. Es kommt der Tag, wo DE wieder vom Kopf auf die Füße gestellt wird und dann brauchen wir diese redlichen menschlichen Ärzte, die sich um ihre Patienten sorgen und nicht morgens mit den Dollarzeichen im Auge aufwachen.

Dieter
10 Monate her

11 Monate U-Haft?
Besteht bei ihm im Gegensatz zur verurteilten Lina Engel etwa Fluchtgefahr?

Pater Rolf Lingen
10 Monate her

Eine vom Verteidiger RA StB Chris Moser gewünschte „milde, bewährungsfähige Strafe“ für Heinrich Habig wegen gefälschter Impfbescheinigungen wäre zu wenig. Es gibt bereits per se keine „Notlüge“. Der Teufel ist der Vater der Lüge. Lüge kann niemals erlaubt sein. Wenn ausgerechnet bei so wichtigen Themen gelogen wird wie a) Impfung und b) Corona, wo grassierende Lügen furchtbaren Schaden angerichtet haben, dann muss im Urteil ein klares Bekenntnis zur Wahrheit und zur Wahrheitspflicht erfolgen.

Dieter
10 Monate her
Antworten an  Pater Rolf Lingen

Mann könnte es dann allerdings wieder als Notwehr für Leib und Leben gegen die Lügen und Informationsunterdrückung der anderen Seite sehen..

Pater Rolf Lingen
10 Monate her
Antworten an  Pater Rolf Lingen

RA StB Chris Moser ist nicht der Verteidiger und hat auch nicht die „milde, bewährungsfähige Strafe“ gefordert, sondern den Begriff „Nothilfe“ eingebracht.

Kassandra
10 Monate her
Antworten an  Pater Rolf Lingen

Gut, dass Sie an die Rolle der Kirchen bei dem Debakel erinnern, Pater.
Kein Ruhmesblatt.
Wie aber nennt man das, wenn man die Schäfchen ins Unglück rennen lässt – sie gar noch antreibt?

flyingmick
10 Monate her

Tja, in dem Moment, in dem sich „der Staat“ bzw. dessen leistungs- und erfolglosen Vertreter in irgendeiner Form gefährdet sehen – sei es durch Nichtzahlung der Abgaben, Nicht-Beachtung von verrückten Vorgaben die sich Nachrichtenagentur als falsch erwiesen haben usw. – da wird dann gegen den „Bösen“ der ganz große Knüppel ausgepackt. Warum? Weil die eigene Existenz und Versorgung gefährdet ist. Ganz einfach….. wer erwartet, dass bspw. der BFH oder das BVerfG irgendwann einmal KEINE pro-fiskalische Entscheidung treffen, kann weiter Grimms Märchen lesen. ist ja ich nachvollziehbar und verständlich: warum sollte man sich den Ast absägen lassen, auf dem man bequem… Mehr

Haedenkamp
10 Monate her

Ergänzung: Es ließe sich nur wieder #ideologieimmanent# argumentieren: ‚Die Geimpften seien – potentiell – Geschädigte, da sie durch die Pseudo-Geimpften einem Risiko ausgesetzt seien. Aber dieses Risiko hat nie existiert.

Clemens Anton
10 Monate her

Totalitäre Systeme können nur da entstehen, wo sie die freiwillige Unterstützung der Justiz erhalten.
Wir sind wieder auf dem besten Weg dahin: die Staatsanwältin sucht nur belastende, aber keine den Angeklagten entlastenden Punkte und die drei Richter spielen nicht Justitia sondern „blinde Kuh“ ….

Kassandra
10 Monate her

Deshalb haben sie sich ja selbst ermächtigt und die Artikel des Grundgesetzes eingeschränkt.
Alle, die es besser wussten, durften in MSM wie im ÖRR seit März 2020 nicht mehr zu Wort kommen und waren auch von der Politik als Experten nicht gefragt.
Dabei mussten sie nach der Nichtpandemie H1N1 wissen, was sie uns antaten.