Während deutsche Behörden Sicherheitsbedenken gegen die jordanischen Eltern äußern, zwingt Karlsruhe die Bundesrepublik zur Einreise ihres Kindes. Verfassungsrecht schlägt Sicherheitsinteressen, und ein Kleinkind wird zum Hebel im Namen familiärer Einheit. Die Frage ist: Warum sind die Eltern noch in Deutschland?
picture alliance/dpa | Uli Deck
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass einem Kind aus Jordanien, das von seinen in Deutschland lebenden Eltern getrennt ist, die Einreise in die Bundesrepublik ermöglicht werden muss. Der am Donnerstag veröffentlichte Beschluss betrifft ein Eilverfahren, das im Namen des Kindes angestrengt wurde.
Das Kind wurde im August 2023 in Deutschland als Sohn jordanischer Staatsangehöriger geboren. Zum Zeitpunkt seiner Geburt hielten sich beide Elternteile legal in Deutschland auf. Ein Antrag auf Aufenthaltserlaubnis für das Kind war ebenso offen wie die Entscheidung über die Verlängerung der Aufenthaltstitel der Eltern.
Im Sommer 2024 reiste die Familie vorübergehend nach Jordanien. Bei der Rückkehr wurde dem Kind im Gegensatz zu seinen Eltern die Wiedereinreise verweigert. Die zuständigen Behörden begründeten dies mit einem fehlenden Einreisevisum und verwiesen zugleich auf noch ungeklärte Sicherheitsbedenken gegenüber dem Vater und möglicherweise auch gegenüber der Mutter.
Ein zuvor beantragtes Visum für das Kind wurde ebenfalls abgelehnt. Daraufhin zogen die Eltern vor Gericht, um auf dem Weg eines Eilantrags die Rückkehr ihres Kindes nach Deutschland zu erzwingen. Sowohl das Verwaltungsgericht Berlin als auch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wiesen die Anträge jedoch ab.
Das Bundesverfassungsgericht kam nun zu dem Schluss, dass die bisherigen Entscheidungen die verfassungsrechtliche Dimension des Falles unzureichend gewürdigt hätten. Insbesondere das Grundrecht auf Schutz der Familie sei nicht hinreichend berücksichtigt worden. Die Karlsruher Richter betonten, dass es in der konkreten Lage nicht entscheidend auf die bestehenden Verdachtsmomente gegen die Eltern ankomme. Vielmehr müsse das Kindeswohl im Zentrum stehen – insbesondere, weil das betroffene Kind noch keine zwei Jahre alt ist.
Der anhaltende Aufenthalt des Kindes in Jordanien könne angesichts seines Alters zu erheblichen Nachteilen führen, so das Gericht. Diese Risiken wiegen nach Einschätzung der Richter schwerer als der vorübergehende Aufenthalt des Kindes in Deutschland bis zur abschließenden Klärung der aufenthaltsrechtlichen Situation seiner Eltern.
Die Richter betonten außerdem, dass die Dauer solcher Verwaltungsverfahren bislang nicht absehbar sei. Gerade deshalb sei es unverhältnismäßig, das Kind bis zu einer endgültigen Entscheidung von seinen Eltern getrennt zu halten. Mit dem Beschluss verpflichtete das Gericht die Bundesrepublik zur vorläufigen Einreisegestattung. Die Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde selbst steht allerdings noch aus.
Das Verfahren firmiert unter dem Aktenzeichen 2 BvR 885/25. Der Beschluss wurde am 5. August 2025 getroffen und betrifft ausschließlich den Eilantrag auf Einreisegestattung.

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?? In Jordanien gibt es keine Verfolgung – was wollen die Leute hier ?
Außer Abgreifen von Sozialleistungen ?!
Oder sind es gar keine Jordanier sondern andere arabische „Fachkräfte“ ?
Wow 😮 wer hat die Anwälte bezahlt ? Darf jetzt jeder irgendwie klagen ? Das Verbandsklagerecht muss rückgängig gemacht werden … und Merkel auch
Jeder solche Artikel sollte ein Appendix angefügt sein, in dem folgendes gelistet ist.
Von was leben die?
Weshalb kommt es zur Einschätzung als Gefährder?
Weshalb und in wessen Namen sind die dennoch hier?
Wie eingereist und wann?
Kosten für das aufnehmende Volk?
Wo war das Kind in der Zwischenzeit?
Wie kam es dahin? Wer hat es versorgt?
Wer hat das Urteil angestrengt?
Und wer hat es „Im Namen des Volkes“ gefällt.
Ich habe schon seit langem den Eindruck, dass das BVerfG nichts mehr mit dem Geist des Grundgesetz (der 80er Jahre) zu tun hat!
Den teilweise nicht nachvollziehbaren Urteilen folgend, kann man durchaus den Eindruck gewinnen, daß sich auch die Rechtssprechung verändert hat und das kann mit den Kaffekränzchen im Kanzleramt zusammen hängen und wäre der Beleg dafür, daß sich auch die Verhaltensweisen der Gerichte verändern, die dann mit einer anderen Politik einher gehen, was schon früher so war und sich vermutlich auch nie ändern wird.
Ich halte es für gerechtfertigter, ein Kind (wobei ja nicht gesagt wird, wie alt es ist und ob das Alter eindeutig ist) nachziehen zu lassen, als die gesamte Familie. Solange das Kind nicht später dazu herhält, dass die Eltern hierbleiben dürfen.
Es ist das Asylrecht, das von Grund auf geändert werden muss. Identitätszuweisung an der Grenze, Abschiebung bei „unechtem“ Asylgrund, Beschränkung vom Bürgergeld auf einen Zeitraum, der für die Integration – Sprache lernen und Job suchen – reicht, Verlust des Asylrechts und der „vielleicht nachgeworfenen“ deutschen Staatsbürgerschaft bei Straftaten gegen Leib und Leben oder Reihenstraftaten.
Dazu passen interessante Artikel in der aktuellen Sezession , da schuerft man mitunter etwas tiefer und befreiten, der Herren Dirsch und Poensgen zur Demokratie und zum sogen Rechtspopulismus. Beniost geht natuerlich auch . Da sich nicht jeder ueberwinden kann und will ein kurzes Resümee. Zufaellig deckungsgleich mit meinem eigenen seit einigen Jahren. Das Thema Migration ist durch, eine Beschäftigung damit hat nur noch eine akademische Relevanz . Einer, der es erkennt und sich entsprechend einlässt hört auf den Namen Krah . Die sogen Rechtspopulisten vermitteln, aus ihrer Sicht verstaendlich, lediglich den Eindruck, man könne hier noch irgendetwas Relevantes korrigieren. Der… Mehr
Also Wirtschaftsflüchtlinge keine Asylanten, da hätte man die Eltern auch zum Kind schicken können.
Wir sind doch nicht in den USA, wo Tom Homan genau so vorgeht.
„Insbesondere das Grundrecht auf Schutz der Familie sei nicht hinreichend berücksichtigt worden. Die Karlsruher Richter betonten, dass es in der konkreten Lage nicht entscheidend auf die bestehenden Verdachtsmomente gegen die Eltern ankomme. Vielmehr müsse das Kindeswohl im Zentrum stehen – insbesondere, weil das betroffene Kind noch keine zwei Jahre alt ist.“
Na gut, dass das Kind bei den Eltern sein soll, mag ja noch einleuchten. Wieso aber sind, wie oben bereits gefragt wurde, die Eltern bei „bestehenden Verdachtsmomenten“ noch hier? Und wer hat die Klagen der Eltern vor Gericht bezahlt? Vermutlich doch der nette Steuerzahler oder eine nette NGO.
Ich kriege gerade in der Bekanntschaft mit, wie Vietnamesen in Vietnam ihre Kleinkinder an die Verwandtschaft verteilen, um sie dort mitlaufen zu lassen – denn die scheinen sich im Kinderrudel selbst sozialisieren zu müssen. Diverse Wechsel der Permanentbetreuung außer Haus auf Wochen, Monate wie Jahre inclusive. Was da an Missbrauch geschehen wird – keine Ahnung. Das, was wir hier Erziehung nennen ist woanders gar nicht angedacht. Und die ersten Kleinkinder, die so mitlaufen, tauchen jetzt auch hier auf. Und bei denen ist nicht mal korrekter Spracherwerb festzustellen. Des bloggers erster Satz: Kaspar Hauser ist wieder da. https://www.danisch.de/blog/2025/07/14/wenn-loewen-lernen-was-ein-ei-ist/ Da lässt sich… Mehr
“ Vermutlich doch.. oder eine nette NGO“. Und damit auch der Steuerzahler.
Geht es den Interessengruppen, die diese Urteil erwirkt haben, um das Kind und die Familie oder darum den Deutschen zu zeigen, dass Alle ohne Ausnahme in dieses Land kommen können.
Ja. Jedem Ankerkind das Recht auf Nachzug der Familie und des Clans.
Diese „Kind-vorraus“-Politik erreicht genau das Gegenteil: Schon bald wird es Tausende von „Kind-voraus“-Urteile dieser Art geben, weil die Eltern und die Sippschaft dahinter – also all die für den Nachzug „qualifizierten“ wohl kaum so dumm sein werden bei dieser Rechtslage darauf zu verzichten, durch dieses Tor in den deutschen Sozialstaat einzuwandern. Doch leider ist das Bundesverfassungsgericht schon längst linksradikal durchwirkt, noch bevor die linke Justizaktivistin Kaufhold dort Platz nimmt. Für die Deutschen kann das nur bedeuten: Die Heimat aufgeben und anderswo um Aufnahme bitten – von der Heimat bleibt über kurz oder lange ohnehin nichts mehr übrig. Signalwirkung hat das… Mehr
An den Grenzen ist es ja mehr oder weniger genauso. Statt „Assüül“ (das es gar nicht gibt bzw. nicht geben wird/darf, dafür zig Unterstufen wie Duldung, mangelnder Vollzug etc.) sind jetzt auf einmal alle Ankömmlinge „vulnerabel“. Da sage ich dann: Danke Merzel, danke danke danke, aber Du wirst mit Sicherheit nicht wiedergewählt.
Ja und? Das interessiert Merzel einen Dreck. Selbst im Falle eines vorzeitigen Koalitionsendes kann er locker gesundheitliche Einschränkungen vorbringen, um sich aus der Affäre zu ziehen. Er hat doch sein Ziel erreicht und wurde Kanzler. Und sicherlich ist ihm inzwischen klar geworden, dass er Kanzler nicht kann. Also wird er einen Weg suchen neuen noch größeren Aufgaben gerecht zu werden. Da steht doch demnächst vdL`s Jop zur Disposition oder die Ablösung von ….wie heißt die nochmals: Schrägböck, Bärböck oder so.