Harbarths Dinner mit der Bundesregierung – weitere brisante Details

Das Abendessen des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts mit dem Bundeskabinett soll reine Formalie gewesen sein. Doch jetzt kommt ans Licht: Es ging im Gespräch auch in erhöhtem Maße um die Corona-Politik. Dabei beschäftigte sich das Gericht gerade mit einer Klage gegen den Bundeslockdown.

IMAGO / Future Image

Eines der Grundprinzipien unserer demokratischen Verfassungsordnung ist die strikte Gewaltenteilung – die Trennung von Exekutive, Legislative und Judikative ist elementar für einen funktionierenden Rechtsstaat. Gerade in Zeiten von erheblichen Grundrechtseingriffen durch die Bundesregierung sollte man doch darauf setzen können, dass eine unabhängige Justiz die Vorgänge kritisch beäugt.

Hat Abendessen von Merkel mit Bundesverfassungsgericht Nachspiel wegen Befangenheit?
Stephan Harbarth, ein Mann, der ursprünglich als CDU-Politiker in den Bundestag kam und mit Angela Merkel unter dem Motto „gemeinsam erfolgreich“ Wahlkampf gemacht hat, ist schon seit längerem Präsident des Bundesverfassungsgerichts; die Nähe zur Politik scheint er sich bewahrt zu haben.
Im Juni kam es im Kanzleramt zu einem Dinner, bei dem unter anderem eben jener Präsident des Bundesverfassungsgerichts sowie die Bundesjustizministerin Lambrecht zugegen waren.

Zunächst wurde das Treffen als eine Art Formalie verkauft, auch medial. Es sei ja Gang und Gäbe, dass es einen Austausch zwischen den Gewalten gebe.

Jetzt veröffentlicht die Welt am Sonntag pikante Details, die an dieser Erzählung zweifeln lässt – so soll Harbarth selbst vor dem Treffen den Anstoß dazu gegeben haben, die Tagesordnung zu ändern und die Corona-Politik in den Mittelpunkt zu stellen. Auch soll Justizministerin Lambrecht zum Thema einen Vortrag gehalten haben, es kam also zu einem reine Formalien überschreitenden Austausch. Und das obwohl das Gericht sich parallel mit laufenden Eilanträgen gegen die Corona-Notbremse genau jener Bundesregierung beschäftigte.

Die Richter können kaum einen Eindruck der Neutralität erwecken, wenn sie sich mit der Kanzlerin und ihren Ministern im privat anmutenden Rahmen über die Corona-Politik austauschen.

Kritik kommt auch von Juristen. So hat der Rechtsanwalt Niko Härtling, der aktuell eine Klage gegen die Bundesnotbremse vor dem Bundesverfassungsgericht führt, einen Ablehnungsgesuch wegen Befangenheit gehen Harbarth eingereicht.

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